
Mehr Nettogehalt rausholen können Menschen, die aus beruflichen Gründen in einer Zweitwohnung leben. Oder deren Bad durch Handwerker saniert worden ist. Das sind Kosten, die Sie von der Steuer absetzen können. Wenn Sie in diesem Jahr besonders hohe Ausgaben dieser Art hatten, dann lohnt es sich, noch bis zum 30. November beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung zu stellen – auf einen individuellen Freibetrag. Dann bekommen Sie schon im Dezember mehr Nettolohn überwiesen, anstatt erst Monate nach Ihrer Steuererklärung im nächsten Jahr. Der komplette Jahresfreibetrag wird dann nämlich vom Dezember-Gehalt abgezogen.
Rechnen Sie im nächsten Jahr auch wieder mit hohen absetzbaren Kosten, dann sollten Sie ihren Freibetrag gleich auch für 2020 mitbeantragen. Wichtigste absetzbare Kosten sind die Entfernungspauschale, haushaltsnahe Dienstleistungen, Kinderbetreuungskosten und andere Sonderausgaben.
Der Freibetrag erhöht allerdings nicht das Elterngeld – das hat der Gesetzgeber abgeschafft. Sind Sie verheiratet und erwarten ein Kind, dann gibt es aber einen anderen Trick: Der Elternteil, der das Kind nach der Geburt überwiegend betreut, sollte so früh wie möglich in die Steuerklasse III wechseln. Dadurch gibt es nachher tatsächlich mehr Elterngeld. Der Steuerklassenwechsel muss allerdings spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein.
Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.
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