Beiträge von ANDREJ

    Hat jemand Erfahrung mit dem OnlineTool von heiz.report

    Wie genau sind die Daten wenn man nur das Baujahr weiß und nicht die einzelnen Dämmwerte selbst?

    Das Tool hat zwei Teile:

    Kostenlos wird nur nach dem Verbrauch gerechnet, die Bezahlversion macht die Raumweise Heizlastberechnung, und zeigt dir, welche Heizkörper bei einer gewünschten Vorlauftemperatur auszutauschen sind. Das geht mit den Verbrauchswertverfahren nicht.

    Der Unterschied ziwschen beiden Teilen kann durchaus bei 50% bis 200% Abweichung liegen. Insbesondere dann, wenn man nicht alle Räume beheizt, ist der Verbrauch entsprechend niedriger.

    Leider schlägt der zweite Teil bei den Lüftungsverlusten in Altbauten unverhältnismäßig viel drauf. Da hilft dann, das Baujahr auf 2000 und später zu manipulieren.

    Die baujahrspezifischen U-Werte kann man hier nachschlagen.

    Was bei Wärmepumpen gerne unterschlagen wird, ist die nötige Energie zum Abtauen bei nebligem Wetter. Während der Zeit wird nämlich ebensowenig geheizt wie bei der WW-Bereitung. Da hilft bei Heizkörpersystemen ein Pufferspeicher im Rücklauf mehr, als er schaden könnte.

    Anders als von aktiven Fonds bekannt gibt es bei ETF keinen direkten Kauf und keine direkte Rückgabe an die Fondsgesellschaft. Alle Geschäfte mit Endkunden werden über die Börse abgewickelt. https://www.justetf.com/de/news/etf/cr…r-den-etfs.html Saidi hatte auch ein Viedeo dazu gemacht.

    Was so aber nicht stimmt.

    Meinen Deka ETF habe ich bei der Deka gekauft und im dortigen Depot liegen. Kauf war nicht umsonst, aber günstiger als alle anderen Deka-Fonds. Und Rückgabe geht genauso ohne Börse.

    Einmal gekauft, kann man das Depot oder Teile davon auf jeden x-beliebigen Broker umziehen.

    Ob xtrackers oder Amundi was ähnliches anbieten, sollten deren Websites erläutern.

    Bei Neobrokern wäre ich mir nicht sicher, ob die Direkthandel mit jeder KAG anbieten. Manche sind ja nur auf spezielle Börsenplätze limitiert.

    Normalerweise geben die Hersteller mindestens 20 Jahre Garantie auf Ihre Anlagen.

    Wenn es denn in 20 Jahren den Hersteller überhaupt noch gibt. 94% aller PV-Module kommen ja aus China und haben Internetanschluß.

    Mir graut davor, dass der Große Vorsitzende einen Knopf auf seinem Schreibtsich drückt, und sämtliche PV-Anlagen in DE gehen auf Störung. Ist halt effektiver, als mit Raketen und Kampfpanzern über Taiwan oder Ukraine herzufallen.

    Hallo, mein Name ist Martin und ich bin Eigentümer eines Hauses, das ich von meinen Eltern geerbt habe.

    Was hat den das Finanzamt bei der Erbschaftssteuer angesetzt, und was bei der Grundsteuerveranlagung für 2025? Bei mir hat ein und dasselbe Finanzamt im gleichen Jahr einmal ne 3 und einmal ne 5 vor dem Komma gehabt. Soviel zu "objektiv".

    Eine Ausnahme bieten hier selbstgebauten Speicher aus alten Akkuzellen. Das finde ich cool!

    Leider neigen Akkuzellen (insbesondere "alte") schon mal zum Abfackeln statt aufladen. In Tateinheit mit "selbstgebaut" ist das dann nicht "cool", sondern "heiß" im Sinne von brandgefährlich.

    Insbesondere, wenn die Haftpflichtversicherung von der Feuerwehr/Polizei hinterher darüber informiert wird.

    Bei Nichtnutzung speisen die Balkonkraftwerke den ungenutzten Strom zum Nulltarif ein.

    Damit tust du dem Netzbetreiber einen Gefallen, bekommst aber keinerlei Einspeisevergütung dafür.

    Wenn die Hauselektrik schon einige Jahrzehnte alt ist, legt der anschließende Elektriker einer Groß-PV-Anlage u.U. Wert auf eine kompletten Austausch der Hauseletrik, um der gültigen VDE-Richtlinie zu entsprechen. Damit ist die Wirtschaflichkeit im Keller. Zählerschranktausch ist da noch die Minimalforderung.

    Außerdem kann der montierende Dachdecker auf einen Austausch der Dachziegel bestehen. Auch das kostet.

    Hier geht es um die Erbschaft eines Enkelkindes bei lebenden Eltern. Das Enkelkind hat in diesem Fall der Oma gegenüber keinen Erbanspruch, insoweit kann die Oma denselben auch nicht ausschließen.

    Die Oma ist schon tot, und kann daher nichts mehr bestimmen. Mir ging es darum, dass Kind 1 die Erbschaft nicht ausschlägt, und anschließend seinen Teil dem Wunsch-Enkelkind weiterschenkt. Die Familienheimbesteuerung fällt damit leider flach. Aber einen Tod muß man halt sterben.

    Ein noch zu ermittelnder Wertansatz wären für diesen Vorgang ca. 150 T€ - falls das Finanzamt bei der Immobilienbewertung mitspielt.

    Dazu braucht ihr einen amtlich bestellten Gutachter, oder ein Mitglied des örtlich zuständigen Gutachterausschusses. Gutachten von anderen (nicht bestellt oder nur Makler) darf das Finanzamt nicht berücksichtigen. Dann rechnet es selber, und ihr müsst mit dem Ergebnis leben.

    Gegen unerwünschte Erbschaften ungeliebter Kinder hilft meiner Meinung nach am besten eine Schenkung zu Lebzeiten.

    Um welchen ETF handelt es sich denn?

    Wenn der nicht offiziell in DE zum Handel zugelassen ist, kann es sein, dass keine Teilfreistellung gewährt wird.

    Zu welchem Kaufwert hast du gekauft (und wann?), zu welchem Verkaufswert verkauft?

    Eventuell ist mit "Gewinn" der steuerpflichtige Betrag nach Teilfreistellung gemeint. Bei Altanteilen von vor 2009/2018 wird es nochmal komplizerter.

    Nicht alles, was sich der Finanzminister ausdenkt, hat vor Gericht auch Bestand. Du darfst gerne den Rechtsweg beschreiten.

    Aber erwarte nicht, dass du für Buchverluste automatisch Steuern erstattet bekommst. Das ist leider eine Einbahnstraße. Sonst müsste der Staat für jeden leichtsinnigen Börsenhandel bezahlen...

    Die Bank führt die Steuer auf die 700 Euro ab, und deklariert sie in der Jahressteuerbescheinigung ohne Altlastenvermerk.

    Die verrechneten 2800 Euro Verlust treten in keiner Steuerbescheinigung auf, und ändern daher nicht den beim Finanzamt geführten Freibetrag von 100.000 Euro.

    Mir wurde explizit gesagt, dass es nicht gemacht werden darf.

    Hier mal eine neutrale Meinung dazu:

    Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber / Lohnsteuer | Haufe Personal Office ...
    1 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich Die Summe der während des Kalenderjahres korrekt einbehaltenen monatlichen Lohnsteuerabzugsbeträge entspricht häufig…
    www.haufe.de

    Demnach ist der Arbeitgeber nur bei Überzahlung verpflichtet.