Einkommenssteuer - hohe Nachzahlung

  • Um das Thema abzuschließen, vielleicht hilft es dem einen oder anderen auch noch mal bei einer ähnlich gelagerten Fragestellung:


    Ich habe eben mit unserer Lohnbuchhaltung telefoniert. Hier wurde mir folgende Info gegeben: Die Steuerberechnung erfolgt dort immer nur auf Monatssicht. In der Jahressteuerbescheinigung steht dann die Summe der zwölf Monate. Bei Betrachtung des Gesamtjahres kann es zu abweichenden Ergebnissen kommen, was bei mir der Fall ist.

  • Meines Wissens nach gab es am Jahresanfang ein paar Änderungen bei Steuer und Abgaben. Vielleicht kamen die im Abrechnungsprogramm des Arbeitgebers nicht rechtzeitig zur Anwendung und es gab keine Rückrechnung?


    Auf der anderen Seite kenne ich Fälle, in denen der Arbeitgeber nicht hoch genug Steuern abgeführt hatte mit dem Hintergedanken "dann hat der AN schon früher das Geld, denn über die Steuererklärung kommt eh Geld zurück".... aber das war immer Steuerlasse 5 und nicht 1.

  • Ich habe eben mit unserer Lohnbuchhaltung telefoniert. Hier wurde mir folgende Info gegeben: Die Steuerberechnung erfolgt dort immer nur auf Monatssicht. In der Jahressteuerbescheinigung steht dann die Summe der zwölf Monate. Bei Betrachtung des Gesamtjahres kann es zu abweichenden Ergebnissen kommen, was bei mir der Fall ist.

    Das wurde bei uns mit der Dezemberabrechnung aber soweit korrigiert, dass die Jahressumme korrekt versteuert war. Ob das heute noch so gemacht werden darf, kann ich nicht beurteilen.

  • Mir wurde explizit gesagt, dass es nicht gemacht werden darf.


    Finde die Aussage jedoch einigermaßen fragwürdig. Wenn ich jetzt nicht verpflichtet wäre eine Erklärung abzugeben würde ich es ja auf Basis der vorläufigen Berechnung auch unterlassen. Dadurch käme der Fiskus ja um einen Teil seiner Steuereinnahmen...

  • Mir wurde explizit gesagt, dass es nicht gemacht werden darf.

    Hier mal eine neutrale Meinung dazu:


    Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber / Lohnsteuer | Haufe Personal Office ...
    1 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich Die Summe der während des Kalenderjahres korrekt einbehaltenen monatlichen Lohnsteuerabzugsbeträge entspricht häufig…
    www.haufe.de


    Demnach ist der Arbeitgeber nur bei Überzahlung verpflichtet.

  • Ich habe eben mit unserer Lohnbuchhaltung telefoniert. Hier wurde mir folgende Info gegeben: Die Steuerberechnung erfolgt dort immer nur auf Monatssicht. In der Jahressteuerbescheinigung steht dann die Summe der zwölf Monate. Bei Betrachtung des Gesamtjahres kann es zu abweichenden Ergebnissen kommen, was bei mir der Fall ist.

    Die Berechnung auf Monatssicht kenne ich auch, die Begründung wundert mich allerdings schon ein wenig.

    Ich kenne es so, dass die Monatssicht eigentlich immer eine höhere Abgabenlast mit sich bringt als die Jahresbetrachtung. Gerade Einmalzahlungen werden durch die Progression ja immer extrem stark besteuert und bei der Steuererklärung gibt es dann entsprechend Geld zurück.

  • Vermutlich ist es einfach eine ziemliche Herausforderung, die deutschen Lohnsteuergesetze in einer IT-gestützten Lohnbuchhaltung vollumfänglich umzusetzen und scheint nicht immer zu gelingen... Bei uns wird glaube ich SAP eingesetzt. Ob das nun eine Frage des SAP-Standards, des SAP-Customizings oder des falschen Setzens irgendwelcher Häkchen ist kann ich natürlich nicht beurteilen...

  • Der Lohnsteuerausgleich mit der Dezember-Abrechnung ist technisch überhaupt kein Problem, das kann jedes 0815 Lohnabrechnungsprogramm und SAP auch garantiert. Man kann das natürlich willentlich unterdrücken.

    Hier scheint aber irgendeine Info zu fehlen, denn es ist nicht üblich, dass eine monatliche Betrachtungsweise bei Steuerklasse 1 und keinen Besonderheiten zu einer niedrigeren Abgabenlast führt als eine jährliche Betrachtungsweise.

    Und eigentlich ist der AG auch verpflichtet, den Ausgleich durchzuführen, er kann allerdings tatsächlich darauf verzichten, die zu wenig abgeführte Lohnsteuer mit Dezember noch bei dir zu holen. Was aber auch eher unüblich ist, zumal bei mehreren Hundert Euro Differenz. Da scheint bei den Monatsabrechnungen was nicht ganz zu stimmen, und dann hat der AG dann plötzlich ein Haftungsrisiko, wenn der Lohnsteuerprüfer im Haus ist.

    Alles sehr merkwürdig.