Rente mit 63: Rechtsanspruch darauf nach geleisteten Sonderzahlungen?

  • Hallo Community,


    ich will mit 63 in Rente gehen und habe bereits 2019 von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ausrechnen lassen, wie viel ich an Sonderzahlungen leisten muss, um ohne Abschläge zum gewünschten Zeitpunkt in Rente gehen zu können. In den letzten beiden Jahren habe ich deshalb jeweils 4.000 € an die DRV überwiesen und will auch dieses Jahr wieder einen vierstelligen Betrag überweisen.


    Jetzt meine Frage: Habe ich aufgrund dieser Sonderzahlungen einen Rechtsanspruch oder zumindest eine Art Rechtsanspruch erworben, dass ich tatsächlich in ca. 8 Jahren mit 63 Jahren in Rente gehen kann? Kennt sich damit jemand aus? Von der DRV habe ich nach jeder Sonderzahlung jeweils nur eine „Rentenauskunft“ erhalten, aber keine Zusicherung, dass ich wirklich die Rente mit 63 erhalte.


    Meine große Befürchtung ist nämlich, dass der Gesetzgeber in den nächsten Jahren die Rente mit 63 wieder abschaffen und zudem den Rentenbeginn weiter nach hinten verschieben wird. Sollte dem so sein und ich hätte keine Chance mehr auf Rente mit 63, würde ich mir natürlich alle weiteren Sonderzahlungen sparen und das Geld in ETFs anlegen.


    Viele Grüße und jetzt schon mal besten Dank für eure Anmerkungen und Tipps!

  • Hallo GoldGaleone, die Möglichkeit zur Rente mit 63 ist Gesetz und kann nur durch ein anderes Gesetz wieder abgeschafft werden. Es wäre aber sehr unüblich, das in einen - für Rentenverhältnisse - sehr kurzfristigen Zeitraum umzusetzen.


    Abgesehen davon hast erwirbst Du Dir mit Deinen Sonderzahlungen zusätzliche Rentenpunkte. Die nutzen Dir in beiden Fällen: Bei Rente mit 63 gleichen sie die Einbußen (jedenfalls teilweise) aus. Wenn Du denn doch später in Rente gehst, auch z.B. wenn Du es Dir selbst noch anders überlegst, erhöhen Sie Deine Rente.


    Denk bitte daran, die Sonderzahlungen bei der Steuer geltend zu machen. Die werden dort nämlich nicht automatisch berücksichtigt.

  • Meine große Befürchtung ist nämlich, dass der Gesetzgeber in den nächsten Jahren die Rente mit 63 wieder abschaffen und zudem den Rentenbeginn weiter nach hinten verschieben wird. Sollte dem so sein und ich hätte keine Chance mehr auf Rente mit 63, würde ich mir natürlich alle weiteren Sonderzahlungen sparen und das Geld in ETFs anlegen.

    Kann durchaus sein, dass so etwas passiert. Die nächste Wahl steht vor der Tür und evtl. ändern sich die Farben vor dem Kanzleramt...

    Aber, so eine Änderung würde wohl nie Adhoc erfolgen, sondern schrittweise wie z.B. die Erhöhung des Regelrentenalters auf 67 Jahre. Wenn man also vom gleichen Rhythmus bzw. Geschwindigkeit ausgeht wäre das 1 Monat pro Geburtsjahr.

    Ich 'arbeite' übrigens auch auf die Rente mit 63 hin, habe aber da noch einige Jahre mehr vor mir als Du. Ich plane meinen Rentenabschlag durch mein ETF-Depot auszugleichen. Aber schauen wir mal, ich kann ja erst mit 55 anfangen zusätzliche Beiträge freiwillig in die GRV einzuzahlen.


    BTW: Meine große Befürchtung ist ehrlicherweise, dass ich gar nicht erst das Rentenalter erreiche... ;)

  • Pantoffelheld & monstermania Danke euch beiden für eure Hinweise und Einschätzungen!

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass aufgrund der demographischen Entwicklung die nächste(n) Regierung(en) ziemlich zügig handeln müssen, um die immer größer werdenden Löcher in den Sozialkassen zu stopfen. Die Abschaffung der Rente mit 63 wird dabei eine der ersten Maßnahmen sein, da bin ich mir sehr sicher.

    Die Frage ist nur: wann?

  • @GoldGaleone

    Ich meine auch, eine große Rentenreform wird kommen. Die in die Zukunft gerichtete Statistik der DRV zeigt das deutlich. Renteneintritt und Beitragshöhe werden sich ändern (müssen). Auch bzgl. Rentner, Beamte, Politiker etc. Ich gehe von einer Art Stufenplan aus. Und dann sind deine 8 Jahre bis zum aktuell möglichen R.beginn zeitlich überschaubar. Evtl. kannst du erst später z.B. mit 64 Jahre starten, hast dann aber durch die Sonderzahlungen eine höhere Rente.

    Wegen der Rentenauskunft kannst du bei der DRV nachfragen, die beraten sehr gut.

  • Hallo zusammen.


    Vielleicht sollten wir uns etwas sortieren. Die Begriffe werden im täglichen Sprachgebrauch teilweise missverständlich eingesetzt.


    Die "Rente mit 63" ist die Rente für besonders langjährig Versicherte und für den Jahrgang 1958 ab 64 Jahren möglich. Für den Jahrgang 1964 und jünger wird sie erst ab 65 möglich sein. Nur für die Jahrgänge 1951 und 1952 war es tatsächlich "Rente mit 63".


    Mit genau 63 ist die "Rente für langjährig Versicherte" möglich. Der Abschlag in dieser Rente hängt vom Jahrgang ab und steigt auf bis zu 14,4% für den Jahrgang 1964 oder jünger.


    Zur Angst, es könne sich schnell etwas ändern, sei gesagt, dass Verschlechterungen (im Sinne von "Rentenanspruch nicht mehr gegeben") nur mit gewissem Vorlauf wirksam werden können.


    Am 20.04.2007 wurde das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz beschlossen und trat zum 01.01.2008 in Kraft. Die erste Auswirkung spürte man im Jahr 2012, nämlich dass der Jahrgang 1947 erst mit 65 und 1 Monat in Rente gehen konnte, statt mit 65. Volle Wirksamkeit entwickelt das Gesetz erst für den Jahrgang 1964.


    Daher würde ich mir keine Gedanken machen, wenn ich Jahrgang 1964 oder älter wäre. Da gibt es eine fertige Tabelle mit den möglichen Rentenbeginndaten und Veränderungen sind da täglich unwahrscheinlicher. Für die Jahrgänge 1965 und jünger sind zusätzliche Änderungen deutlich wahrscheinlicher.


    https://www.bgbl.de/xaver/bgbl….pdf%27%5D__1620219038445

  • Rente mit 63 ist auch für Jahrgänge > 1964 möglich, nur eben mit Abschlägen verbunden. Und Sonderzahlungen in die RV zum Ausgleich von Abschlägen kann man bereits mit 50 Jahren leisten, nicht erst ab 55 - ich werde heuer 54 und zahle bereits 3 Jahre ein.

  • In höchster Gefahr sehe ich den Jahrgang 1966 nicht. Ich vermute, man wird nicht an die bestehende Tabelle mit den Änderungen eine weitere nahtlos anfügen wollen, sondern etwas Luft zwischen den Maßnahmen lassen. Meine persönliche Vermutung ist, dass die nächsten Verschlimmerungen ab Jahrgang 1970 greifen werden.


    Sollte der Gesetzgeber aber die Frechheit besitzen, sich nicht an meinen Mutmaßungen zu orientieren, dann müsste er sehr schnell nach der Wahl aktiv werden, um die Jahrgänge ab 1964 treffen zu können.


    Wenn es tatsächlich dazu käme, wären die Änderungen wohl, dass der Rentenbeginn entweder erst mit 63 und 2 Monaten möglich wäre oder die Abschläge bei Rentenbeginn mit 63 auf 15% steigen.


    Aber das sind alles nur Theorien. Was tatsächlich kommt, wird die Zukunft zeigen.

  • Ich möchte gerne ergänzend noch auf einen Punkt hinweisen, der häufig übersehen wird: Auch wenn man abschlagfrei vorzeitig in Rente geht, dann heißt das nicht, dass die Rente dann gleich hoch ist als wenn man sie mit Erreichen der Regelaltersgrenze antritt. Das trifft sowohl für die Rente mit 63 für besonders langjährige ohne Abschläge zu als auch für Flexi-Renten-63er, die über Sonderzahlungen die Abschläge ausgleichen.


    Der Grund ist, dass man in diesen 4 Jahren sonst noch weiter Geld verdient und Rentenversicherung bezahlt hätte, die zu zusätzlichen Rentenpunkten geworden wäre. Das macht beim Eckrentner West nach heutigen Zahlen 136,76 € monatlich aus.


    Also für alle, die nach 63 noch arbeiten dürfen und mögen: Es lohnt sich, mindestens finanziell.

  • Ich möchte gerne ergänzend noch auf einen Punkt hinweisen, der häufig übersehen wird: Auch wenn man abschlagfrei vorzeitig in Rente geht, dann heißt das nicht, dass die Rente dann gleich hoch ist als wenn man sie mit Erreichen der Regelaltersgrenze antritt. Das trifft sowohl für die Rente mit 63 für besonders langjährige ohne Abschläge zu als auch für Flexi-Renten-63er, die über Sonderzahlungen die Abschläge ausgleichen.


    Der Grund ist, dass man in diesen 4 Jahren sonst noch weiter Geld verdient und Rentenversicherung bezahlt hätte, die zu zusätzlichen Rentenpunkten geworden wäre. Das macht beim Eckrentner West nach heutigen Zahlen 136,76 € monatlich aus.


    Also für alle, die nach 63 noch arbeiten dürfen und mögen: Es lohnt sich, mindestens finanziell.

    Stimmt, daher ist die unterste Zahl im kleinen Kasten bei der Renteninformation mit äußerster Vorsicht zu genießen. 8|

  • Ich möchte gerne ergänzend noch auf einen Punkt hinweisen, der häufig übersehen wird: Auch wenn man abschlagfrei vorzeitig in Rente geht, dann heißt das nicht, dass die Rente dann gleich hoch ist als wenn man sie mit Erreichen der Regelaltersgrenze antritt. Das trifft sowohl für die Rente mit 63 für besonders langjährige ohne Abschläge zu als auch für Flexi-Renten-63er, die über Sonderzahlungen die Abschläge ausgleichen.


    Der Grund ist, dass man in diesen 4 Jahren sonst noch weiter Geld verdient und Rentenversicherung bezahlt hätte, die zu zusätzlichen Rentenpunkten geworden wäre. Das macht beim Eckrentner West nach heutigen Zahlen 136,76 € monatlich aus.


    Also für alle, die nach 63 noch arbeiten dürfen und mögen: Es lohnt sich, mindestens finanziell.

    Stimmt schon,

    aber dem gegenüber steht ein 4 Jahre längerer Bezug der (geringeren) Rente :/

    M.E. läuft es mal wieder auf eine Zukunftswette hinaus. Sprich lebt man lang genug, dass mir diese 4 Jahre mehr Geld verdienen letztlich (noch) etwas bringen. ;)


    Tja, ich für meinen Teil versuch dann lieber die 4 Jahre mehr an Rentenzeit mitzunehmen, als etwas mehr an Rente in weniger Lebenszeit.

  • Ja na klar. Oder Teilzeit. Oder Sabbatical. Muss ja auch jeder selber wissen.


    Das Finanzministerium ist der Meinung, dass z.B. GoldGaleone ab 67 noch 14(m)/18(w) Jahre Rente beziehen wird. So rein statistisch gesehen. Mit guten Genen, gesunder Lebensführung und etwas Glück gehen sicher noch einige Lenze mehr...

  • Ich möchte gerne ergänzend noch auf einen Punkt hinweisen, der häufig übersehen wird: Auch wenn man abschlagfrei vorzeitig in Rente geht, dann heißt das nicht, dass die Rente dann gleich hoch ist als wenn man sie mit Erreichen der Regelaltersgrenze antritt. Das trifft sowohl für die Rente mit 63 für besonders langjährige ohne Abschläge zu als auch für Flexi-Renten-63er, die über Sonderzahlungen die Abschläge ausgleichen.


    Der Grund ist, dass man in diesen 4 Jahren sonst noch weiter Geld verdient und Rentenversicherung bezahlt hätte, die zu zusätzlichen Rentenpunkten geworden wäre. Das macht beim Eckrentner West nach heutigen Zahlen 136,76 € monatlich aus.


    Also für alle, die nach 63 noch arbeiten dürfen und mögen: Es lohnt sich, mindestens finanziell.

    Rechnen wir doch einfach mal so:


    Immer durchschnittlich verdient!

    A: Mit 67 abschlagsfrei in Rente: 45 Entgeltpunkte = 45 persönliche Entgeltpunkte

    B: Mit 63 in Rente (Abschläge: 14,4%): 41 Entgeltpunkte × 0,856 = 35,096 persönliche Entgeltpunkte


    Das sind knapp 22% Unterschied.


    Wenn wir jetzt noch davon ausgehen, dass man nicht immer gleichmäßig verdient, sondern zum Ende des Erwerbslebens ggf. mehr als im Gesamtdurchschnitt, dann können die fehlenden Jahre an Einzahlungen so richtig schmerzen.


    Es ist immer eine Frage der Abwägung.

  • Vielen Dank an euch alle für eure Unterstützung, Ansichten und Ideen - wenn so ein Thema von mehreren Seiten beleuchtet wird, finde ich das immer sehr inspirierend ?


    Ich werde jedenfalls versuchen, weiterhin jedes Jahr Sonderzahlungen an die DRV zu leisten und trotzdem nebenher auch (langfristig) in ETFs zu investieren. Das wären dann schon mal zwei Standbeine für die Rente; und ab Rentenbeginn noch ein 450-Minijob dazu dürfte auch kein Fehler sein ?

  • Ich finde es toll, dass man sich hier so austauschen kann. :thumbup:

    Bleiben wir doch mal bei der obigen Rechnung und setzten mal konkrete Zahlen ein.

    Aktuell ist ein Rentenpunkt (West) 33,05€ Wert.

    Zukünftige Rentensteigerungen lasse ich mal außen vor.

    Macht also für das obige Beispiel:

    A: Mit 67 abschlagsfrei in Rente: 1487€ (Brutto)

    B: Mit 63 und Abschlägen in Rente: 1160€ (Brutto)

    Macht einen Unterschied von 327€ im Monat (Brutto).


    Im Gegenzug erhält man aber auch 4 Jahre länger Rente! Wir nehmen einfach mal an, dass der Todeszeitpunkt unabhängig vom Renteneintritt in beiden Fällen gleich bleibt. ;)

    Bei Rentenbeginn mit 63 Jahren bekommt der Beispielrentner also gegenüber seinem Renteneintritt mit 67 Jahren 4 Jahre länger Rente. Das wären dann 48 x 1160€ = 55680€

    Diese 55680€ muss unser Rentner bei einem Renteneintritt mit 67 ja dann erstmal aufholen.

    Um das aufzuholen benötigt der Beispielrentner dann 55680/327 = 170,3 Monate = 14,2 Jahre.

    D.H. der Beispielrentner muss mindestens 81 Jahre alt werden um rein von den Zahlen her von seinem späteren Renteneintritt auch zu profitieren.:/


    Natürlich muss man sich es auch leisten können früher in Rente zu gehen. Aber wenn man rechtzeitig weiß, was auf einen Zukommt, kann man ja hoffentlich das entsprechende Vermögen aufbauen um auch diese Lücke zu schließen.

    Wie immer gilt, wer länger lebt, hat mehr vom Leben. :)

  • monstermania


    Sagen wir 33,19 Euro pro Entgeltpunkt, okay? ;)


    Ansonsten ist das die Rechnung, die man aufmachen muss. Erschwerend kommt hinzu, dass die Rente dynamisch ist, folglich wird die Differenz zwischen Rente mit bzw. ohne Abschlag von Jahr zu Jahr größer. Das Jahr des Rentenbeginns hat steuerliche Auswirkungen,...


    Man kann also ruhig früher in Rente gehen, damit man die Zeit hat, das alles auszuknobeln. 8o

  • Man kann also ruhig früher in Rente gehen, damit man die Zeit hat, das alles auszuknobeln. 8o

    Zumindest wird uns dann in der Zwischenzeit nicht langweilig. Wäre Alles viel einfacher, wenn ich irgendwo die Plakette mit meinem Haltbarkeitsdatum finden würde! 8o


    PS: Ein Rentenpunkt (West) ist aktuell sogar 34,19€ Wert! :D