Betriebliche Altersvorsorge - Was passiert wenn ich früh sterbe

  • Hallo Community, ich habe mal eine Frage zu der BAV. Wenn ich gemeinsam mit meinem Arbeitgeber jahrelang in die BAV einzahle aber kurz nach Rentenbegin sterbe, ist dann das gesamte Geld dann weg?

  • Zumindest bei manchen Verträgen kann ein Hinterbliebener (z.B. Ehepartner) benannt werden, an den bei eigenem Tod die Rente weitergezahlt wird, und der auch eine Auszahlung erhält, falls man vor Renteneintritt ableben sollte. Ich weiß nicht, ob es dahingehend sogar gesetzliche Regelungen gibt, die greifen wenn kein Hinterbliebener benannt ist.

  • Bei meiner BAV gibt es eine 'Auszahlgarantie' über 20 Jahre an einen Begünstigten.

    Sollte auch der Begünstigte in diesen 20 Jahren sterben, ist das Geld weg bzw. geht in das Kollektivvermögen über.

    So ist es bei mir auch, also bleibt einen nichts weiter übrig, als sich eine scharfe Brille für das "Kleingedruckte" zu beschaffen. Bei Tod vor Eintritt in die Rente gibt es bei meinem Vertrag die eingezahlten Summen mit einer ganz kleinen Verzinsung für die Hinterbliebenen.

  • Ich habe auch die Möglichkeit einer einmaligen Kapitalabfindung meiner (stillgelegten) BAV. Im Augenblick tendiere ich sogar eher in diese Richtung.

    Klar, es werden dann einmalig steuern und ggf. Beiträge zu KV/PV fällig, dafür kann ich das Geld dann aber eigenverantwortlich nutzen. Also entweder für schöne Dinge ausgeben, oder aber auch das Geld in mein eigenes Depot investieren und ggf. vererben!

    Ich entscheide wenn ich dann kurz vor der 'Rente' bin wie ich genau vorgehe.