Notar

  • Hallo itschytoo,


    einmal unterstellt, es war so: Im notariellen Testament hat der Vater auch die Entziehung des Pflichtteils verordnet und dem Notar dazu eine Story erzählt.

    Der Notar darf zwar nicht rechtswidrig dokumentieren, aber er muss eine einigermaßen glaubwürdige Story nicht kriminalistisch prüfen. Er hat den Willen des Erblassers dokumentiert. Der Notar ist m.E. der falsche Ansprechpartner für Ichwillswissen. Richtiger wäre es m.E., die Erben zu verklagen. Dazu empfehle ich das Studium der §§ 2336 und 2337 BGB.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Altsachse,


    so ähnlich wie Ozymandias wollte ich auch gerade schreiben. Sie bzw. Ihre Schwester sind auf eine Erbschleicherin hereingefallen und ich sehe nach Ihrer Sachverhaltsschilderung auch keinerlei Ansatzpunkt, zu dem Erbe zu kommen. Sie werfen schlechtem Geld nur gutes hinterher.


    Man kann das als Lücke im deutschen Rechtssystem auffassen. Aber es ist auch Ausdruck der freien Persönlichkeit. Ich kann mit meinem Vermögen (in gewissen sozialrechtlichen Grenzen) machen was ich will; ich kann es verschenken, verspielen, einer mir vollkommen unbekannten Person oder Institution vererben usw. Dass diese Entscheidungen ggf. auch manipuliert werden, wird letztendlich hingenommen.


    Ganz kleiner Trost: Die Beerdigungskosten können Sie von der Erbin einfordern; s. §1968 BGB.


    Gruß Pumphut

  • Hallo FinanzPanda,

    die Haushalthilfe war zum Notartermin anwesend. Der Notar hat sie jedoch nicht als anweswnd erklärt.

    ...

    In die Urkunde sind die Beteiligten aufzunehmen, nicht die Anwesenden. Insofern ist daran nichts zu bemängeln.

    ... Meine Erklärungen habe ich von dem Rechtsanwalt der Haushalthilfe....

    Es fällt schwer, das zu glauben, denn dann wäre das der einzige Beteiligte, der wirklich eine Straftat begangen hat.

    ... Mir ist eigentlich nicht daran gelegen jemanden in die Pfanne zu hauen. Andererseits ist mir daran gelegen derartigen Gesetzesverletzern das Handwerk zu legen. ...

    Die beiden Sätze stehen im Widerspruch zueinander.

    ... Der Notar hatte also kein Mandat von meiner Schwester. Er hat ... ein neues Tesstament erstellt. Dieses entsprach nicht den Willen meiner Schwester. ... meine Schwester ihm das Testament unterschrieben hat. ...

    Auch das passt hinten und vorne nicht zusammen. Wenn deine Schwester die Urkunde unterzeichnet hat, dann wollte sie wohl auch, dass der Notar ihr Testament aufnimmt und beurkundet. Gleiches gilt für den Inhalt. Wenn sie das so unterschrieben hat, wie es beurkundet wurde (und vor der Unterschrift ihr auch nochmal vorgelesen worden war), dann wollte sie das wohl auch so. Es sei denn, sie wäre gar nicht mehr in der Lage gewesen, zu verstehen, worum es geht, und verantwortlich zu handeln. Aber das wäre dann wieder eine andere Baustelle.

  • [...]
    Ganz kleiner Trost: Die Beerdigungskosten können Sie von der Erbin einfordern; s. §1968 BGB.


    Gruß Pumphut

    Der auf diesem Tipp basierende Dankespokal hat bei uns hoffentlich keinen realen, sondern nur einen fiktiven Hintergrund (Stichworte Haushaltshilfe und Erbschleicherin).


    Noch ist es nicht so weit und es kann ja alles in normalen Bahnen verlaufen. In dem Fall würde ich natürlich - rein gedanklich - bei der betreffenden Dame Abbitte leisten. ;)


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Der Notar hat ohne Mandat meiner Schwester ein neues Testament erstellt. Er hat das erstellt ohne mit meiner Schwester Rücksprache zu nehmen. Er hat im Vorfeld den Testamententwurf an die Haushalthilfe ausgehändigt, damit diese meine Schwester mit den Testamententwurf konfrontieren konnte. Die Haushalthilfe hat behauptet, meine Schwester hätte am Telefon zugestimmt wer Erbe werden soll. Das ist mit Sicherheit falsch, da meine Schwester im Pflegeheim tagsüber nicht telefonisch erreichbar war. Das Notariat hat sich dazu auch nicht geäusert.

    Ich habe das das alles nur geschrieben um Andere vor derartigen Machenschaften zu warnen.

    Gruß


    Altsachse

  • ... und dann hat der Notar noch die Unterschrift deiner Schwester gefälscht oder wie soll das zu verstehen sein?

  • Der Notar hat meine Schwester dahingehend beeinflußt, um die Unterschrift zu erlangen. Er hat das Testament nicht nach den Wünschen meiner Schwester geändert. Das währe seine Pflicht gewesen.

    Gruß


    Altsachse

  • Der Notar hat meine Schwester dahingehend beeinflußt, um die Unterschrift zu erlangen. Er hat das Testament nicht nach den Wünschen meiner Schwester geändert. Das wäre seine Pflicht gewesen.

    Solche Behauptungen müßte man im Fall der Fälle halt belegen können. Erbschleicher sind oftmals gewitzt.


    Die Sachlage scheint wohl gegen Dich zu stehen.

  • So unangenehm und kriminell die Sache auch ist, ohne Zeugen wird es sehr schwierig Beweise bei Gericht vorzulegen. Vielleicht helfen Nachbarn und weitere Familienmitglieder weiter, das Verhältnis zu deiner Schwester zu bezeugen.

  • Der Notar ist ja auch ein Zeuge. Wer hat den Testamententwurf in Auftrag gegeben, etc. dazu müsste er vor Gericht aussagen.


    Ich würde empfehlen auch mal in Gesetzkommentar zu schauen. Jede größere Unibibliothek oder Stadtbibliothek hat diese. Da findet man sich auch als Laie zurecht, wenn man weiß was man suchen muss bzgl. Erbschleicherei und Testatfähigkeit bei "Altersdemenz/vaskulärer Demenz" oder was es da so an neurologischen Geschichten alles gibt. Oftmals findet man da eine bessere Beratung als bei Fachanwälten.


    Bei freier Beweiswürdigung findet man vielleicht ja noch einen vernünftigen Richter in Deutschland, auch wenn es da sehr dunkel aussieht.

  • Aus der Ferne können solche Sachverhalte nicht beurteilt werden; und oftmals können das emotional Betroffene auch aus der Nähe nicht. Es ist schwer als Betroffener, Gedanken wie „Es kann doch nicht sein, dass X vor seinem Tod y wollte.“ aus dem Kopf zu bekommen. Dann werden Verantwortung und Schuld lieber woanders gesucht. Wiewohl ich sonst nicht gleich den Gang zu einem Anwalt als notwendig erachte … in solchen Fällen ist es aufgrund zu hoher emotionaler Betroffenheit - die den Blick einengt - ab einem bestimmten Zeitpunkt oftmals sinnvoll.

  • Vielleicht sollte mit solchen Hinweisen gerade in diesem Fall etwas sparsamer umgegangen werden. Er hat doch mitgeteilt, dass er sämtliche Instanzen schon durch hat und es außer einer Menge Kosten nichts gebracht hat. Jetzt sind für ihn halt alle an dem Vorgang Beteiligten üble Gestalten. Der Notar soll ein krimineller Falschbeurkunder und Manipulator sein (welchen Nutzen sollte der eigentlich davon haben?), die Haushaltshilfe eine betrügerische Erbschleicherin, seine Schwester soll nicht begriffen haben, was da vorging und was sie unterschrieben hat, der Staatsanwalt soll ein Kumpan des Notars sein, der diesem nicht schaden wollte, die Richterin beim Nachlassgericht eine Lügnerin und Geschichtenerfinderin und das Oberlandesgericht war auch nicht hilfreich. Da wäre es besser, den Ärger (über seine Schwester) irgendwann herunter zu schlucken, als ihn immer wieder anzufeuern. Bei dem, was er hier an Unterstellungen verbreitet, muss er aufpassen, dass er nicht selbst Probleme mit der Strafjustiz bekommt.

  • Meine Schwester und ich haben gemeinsam mit unserer Mutter 1945 den Bombenterror am eigenen Laib gespürt. Ein Leben lang hat es kein böses Wort zwischen uns gegeben.

    Auch wenn die Haushalthilfe sicher einen Pfeil in unsere Beziehung zu treiben versucht hat, hat mich doch die Geste meiner Schwester gefreut.

    Ich bin nur verärgert darüber, dass ein Notar sich zu derartigen Handlungen hinreisen lässt, und auch die Staatsanwaltschaft nicht zu ihrer Verantwortung steht.

    Gruß


    Altsachse

  • Meine Schwester und ich haben gemeinsam mit unserer Mutter 1945 den Bombenterror am eigenen Laib gespürt. Ein Leben lang hat es kein böses Wort zwischen uns gegeben.

    Auch wenn die Haushalthilfe sicher einen [K]eil in unsere Beziehung zu treiben versucht hat, hat mich doch die Geste meiner Schwester gefreut.

    Ich bin nur verärgert darüber, dass ein Notar sich zu derartigen Handlungen hinreisen lässt, und auch die Staatsanwaltschaft nicht zu ihrer Verantwortung steht.

    Emotionen sind meist schlechte Ratgeber, so auch hier.


    Ich halte es für sehr gut möglich, daß die "Haushaltshilfe" (Putzfrau? Pflegerin?) Deine Schwester beschwatzt, vielleicht sogar genötigt hat. Daß der Notar dieses neue Testament testiert hat, würde ich aus der Distanz nicht beanstanden. Es ist nicht selten, daß Alleinstehende ohne Angehörige diejenigen familienfremden Personen per Testament bedenken, die ihnen ihre letzten Tage angenehm gemacht haben. Daß das auch vorsätzlich mit dem Blick auf ein Erbe passiert, dürfte nahe liegen.


    Der Notar hat Deine Schwester für geschäftsfähig gehalten und das Testament testiert.


    Wenn Du das angreifen willst, brauchst Du gute Gründe. Wenn Du die nicht vorbringen kannst, dürftest Du schneller Deine Seelenruhe finden, wenn Du die Sache abhakst. Es ist besser, einen Prozeß gleich gar nicht zu führen, wenn man keine Chance hat, als sich vom Gericht sagen zu lassen, daß man keine Chance hatte.


    Wie schon einmal geschrieben: Erbschleicher sind gewitzt.

  • Setzt natürlich voraus, dass der Erblasser bei der Erbeinsetzung wirklich dement oder aus anderem Grund nicht in der Lage war, verantwortlich zu entscheiden. Wenn jemand sich beim Erblasser "einschleimt" und deshalb zum Erben eingesetzt wird, führt das grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit des Testaments. Insofern ist das, was oben etwas despektierlich als "Erbschleicherei" bezeichnet wurde, für sich genommen weder moralisch noch rechtlich angreifbar.


    Ich kenne einen Fall, da werden die Verwandten (Neffen, Nichten, Großneffen ohne Pflichtteil) auch bei der Testamentseröffnung eine böse Überraschung erleben. Ein heute 90-jähriger, der vor etwa 10 Jahren nach dem Tod seiner Frau vorübergehend völlig zusamengebrochen war. Seit damals kümmern sich die mehr als vierzig Jahre jüngeren Nachbarn mit viel Einsatz um ihn, kaufen für ihn mit ein, helfen bei allen möglichen Besorgungen, kehren die Straße bei ihm mit, laden ihn zu Weihnachten zu sich ein, usw. Die langjährige (bulgarische) Haushälterin gibt sich auch mehr Mühe, als das die meisten anderen tun würden. Die Verwandten kommen dagegen immer nur vorbei, wenn sie irgend etwas haben wollen, bevorzugt Geld. Das Haus und das ahnsehnliche sonstige Vermögen werden die Nachbarn erben und die Haushaltshilfe wird ein ordentliches Vermächtnis abbekommen. Als er mich vor der Erbregelung dazu um meine Meinung gefragt hatte, habe ich ihn mit sehr gutem Gewissen darin bestärkt, das so zu machen.

  • Wenn jemand sich beim Erblasser "einschleimt" und deshalb zum Erben eingesetzt wird, führt das grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit des Testaments. Insofern ist das, was oben etwas despektierlich als "Erbschleicherei" bezeichnet wurde, für sich genommen weder moralisch noch rechtlich angreifbar.

    Moral ist keine rechtliche Kategorie.

    Wie sagt jeder Jurist? "Es kommt immer auf den Einzelfall an!"

    Ich kenne einen Fall, da werden die Verwandten (Neffen, Nichten, Großneffen ohne Pflichtteil) auch bei der Testamentseröffnung eine böse Überraschung erleben.

    Eine Überraschung. Warum eine böse?


    Ist es denn eine böse Überraschung, wenn bei der Lottoziehung am Samstag die eigenen Zahlen nicht gezogen werden?


    Interessehalber: Wie geht das eigentlich technisch? Lädt der betreffende Notar die Erben gezielt oder wird (wie?) unspezifisch zur Testamentseröffnung geladen?


    Wenn der alte Herr nichts hat verlautbaren lassen, wissen die Nachbarn und die Haushälterin ja nichts von ihrem Glück.

    Klar. Wer hätte das nicht?

    Das ist allerdings eine moralische Kategorie, die vom Recht grundsätzlich unabhängig ist.