Sparerpauschbetrag Ehepaar

  • Liebes Finanztip-Forum,

    ich habe eine frage bzgl. Sparerpauschbetrag. Meine Frau und ich sind verheiratet und machen unsere Steuer zusammen.


    Ich habe meinen Teil der 801 Euro über Dividenden und Ausschüttungen schon komplett ausgeschöpft, bei meiner Frau ist da aber noch Luft. Kann ich meine Freistellungsantrag höher als 801 Euro angeben oder müssten wir - um auch ihren Anteil auszunutzen - über ein Gemeinschaftskonto investieren.


    Vielen Dank dafür :)

  • Ich habe ein Einzeldepot bei der Comdirect. Der Freistellungsauftrag über 1602 Euro wurde akzeptiert seit vielen Jahren. Da geht es offensichtlich.

  • Geht bei mir bei Finanzen.net zero auch.


    Interressant wird es auch wenn beide ein Konto beim gleichen Institut und einen gemeinsamen FA haben. Bei uns war das bei der Sparkasse dann so, dass meine Frau zuerst den Freibetrag in Anspruch genommen hat, für mich nur der Rest blieb, und ich dann Steuern zahlen musste... Frechheit ?

    Hab aber ehrlich gesagt nie gefragt warum das so ist...


    LG

    Johu

  • Ihr habt nur einen gemeinsamen Freibetrag über 1602€, den ihr gemeinsam auf beliebige Banken aufteilen könnt. Wer von Euch Kontoinhaber ist, ist irrelevant.


    Du hast keinen eigenen Freibetrag über 801€! Jede Freistellung muss von Beiden unterschrieben werden und bezieht sich auf euren gemeinsamen Freibetrag. Eine alte Freistellung aus der Vor-Ehe-Zeit müsste eigentlich erneuert werden, da jetzt ungültig.

  • Du hast keinen eigenen Freibetrag über 801€! Jede Freistellung muss von Beiden unterschrieben werden und bezieht sich auf euren gemeinsamen Freibetrag.

    Da möchte ich widersprechen.
    m.W. hat jeder seinen eigenen Freibetrag, den er selbst (ohne Unterschrift des anderen) verteilen kann wie er möchte.

    Bei Gemeinschaftskonten mag das anders sein.


    edit: Finanztip: Eheleute können getrennte oder gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen.

    Quelle: https://www.finanztip.de/freistellungsauftrag/

  • Bei der Steuererklärung werden alle Beträge egal von wem mit den 1602 € Freibetrag verrechnet. Also sollte es vorher Probleme geben kann man es dort ausgleichen, muss natürlich die Zusammenveranlagung ausgewählt werden.

  • Da möchte ich widersprechen.
    m.W. hat jeder seinen eigenen Freibetrag, den er selbst (ohne Unterschrift des anderen) verteilen kann wie er möchte.

    Bei Gemeinschaftskonten mag das anders sein.


    edit: Finanztip: Eheleute können getrennte oder gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen.

    Quelle: https://www.finanztip.de/freistellungsauftrag/

    In dem Muster-Freistellungsauftrag unter Deinem Link steht explizit:

    Gemeinsame Veranlagung mit dem Ehegatten (erfordert folgende Angaben und die Unterschrift des Ehegatten)


    Relevant ist nicht, ob Einzel- oder Gemeinschaftskonto, sondern gemeinsame oder getrennte Veranlagung.

  • Relevant ist nicht, ob Einzel- oder Gemeinschaftskonto, sondern gemeinsame oder getrennte Veranlagung.

    Du hast die allgemeingültige Aussage platziert, dass man keinen eigenen Freibetrag hätte und man immer beide Unterschriften benötigt.

    Dem wollte ich erst mal widersprechen, weil das definitiv nicht richtig ist.


    Auch im Falle von gemeinsamer Veranlagung kann jeder für sich selbst einen Freistellungsauftrag einreichen. Der gemeinsame Freistallungsauftrag ist nur notwednig, wenn man den gemeinsamen Pauschbetrag nutzen möchte.

  • Ich habe keine allgemeingültige Aussage platziert, sondern konkret dem Fragesteller geantwortet.

    Auch im Falle von gemeinsamer Veranlagung kann jeder für sich selbst einen Freistellungsauftrag einreichen.

    Genau das ist mE falsch! Es gibt nur einen gemeinsamen Freibetrag, über den nur gemeinsam verfügt werden kann. Daher sind immer beide Steuer-IDs und beide Unterschriften notwendig.

  • Ich habe keine allgemeingültige Aussage platziert, sondern konkret dem Fragesteller geantwortet.

    Genau das ist mE falsch! Es gibt nur einen gemeinsamen Freibetrag, über den nur gemeinsam verfügt werden kann. Daher sind immer beide Steuer-IDs und beide Unterschriften notwendig.

    Nein. Jeder Ehegatte hat einen eigenen Freibetrag.

    Zusammenveranlagte können einen gemeinsamen FA erteilen.

    Das macht im Falle von TE dann auch Sinn.

    Zwingend notwendig ist es aber nicht.

    Mit dem eigenen/getrennten FA kann man aber logischerweise nur seinen eigenen Freibetrag von 801€ freistellen lassen.


    Es steht auch im verlinkten FT Link:

    Eheleute können getrennte oder gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen. Alternativ können sie eine Verlustverrechnung für ihre Konten und Depots beantragen.

    ...

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    Gemeinsamer oder getrennter Freibetrag?

    Du und Dein Ehegatte oder Dein nicht dauerhaft von Dir getrennt lebender Lebenspartner können einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag erteilen, den beide unterschreiben müssen. Du kannst aber auch getrennt voneinander Einzelfreistellungsaufträge einrichten. In diesem Fall ist nur eine Unterschrift erforderlich. Ändert sich aufgrund von Heirat der Name, musst Du einen neuen Freistellungsauftrag auf den geänderten Namen einreichen. Der alte Auftrag wird ungültig.