Bausparen Debeka (BS1) - Brief von Debeka - Versucht die Debeka den Zinsbonus zu entlocken?

  • Die Rückmeldung vom Schlichter ist relativ früh eingetroffen.

    Schlichtungsvorschlag:

    "Dem Antragssteller wird empfohlen, von seinem Anliegen Abstand zu nehmen."

    (Eine Bitte:

    Falls ihr persönliche Daten entdeckt, welche ich versehentlich nicht gelöscht habe, gebt bitte Bescheid.)

    Spoiler anzeigen

    Sorry für die Formatierung, automatische Texterkennung.

    Gründe:

    Der Antragsteller hat im Oktober 2010 mit der Bausparkasse den Bausparvertrag 100723905

    über die Bausparsumme von 12.000 EUR geschlossen (Tarif BS1). In § 3 Abs. 1 der für den

    Vertrag geltenden Allgemeinen Bedingungen für Bauspaverträge (ABB) ist ein Guthabenzins

    von3%vorgesehen, der nach § 3 Abs. 3 um einen von der jeweiligen Bewertungszahl abhän

    gigen Bonus bis auf maximal 3,6 %erhöht wird, wenn der Bausparer nach Zuteilung auf das

    Bauspardarlehen verzichtet und der Vertrag zudiesem Zeitpunkt bereits 7Jahre bestanden hat.

    Die Zuteilung des Vertrags zum 31.01.2014 hat der Antragsteller nicht angenommen und die

    Ansparung fortgesetzt (Kontostand am 31.12.2022: 11.948.05 EUR),

    Mit Schreiben vom 23.02.2023 forderte die Bausparkasse den Kunden auf, sich sein Guthaben

    mit Auszahungsantrag bis zum 31.03.2022 auszahlen zu lassen, weil unter Beriicksichtiqung

    von Zinserträgen die volle Bausparsumme am 22.02.2023 erreicht worden sei. Für den Fall,

    dass der Antragsteller keine Auszahlungsanweisung erteile, kündigte die Bausparkasse den

    Vertrag nach § 488 Abs. 3 BGB zum 25.05.2023 und teilte mit, dass der Vertrag zu diesem Tag

    abgerechnet werde.

    Der Antragsteller widersprach der Kündigung mit Schreiben vom 25.02.2023 mit der Begrün

    dung, die vertragliche Obergrenze sei mangels Zuflusses der Zinszahlung noch nicht erreicht.

    Er erklärte in diesem Schreiben den Verzicht auf das Bauspardarlehen und bat um AuSzahlung

    des Guthabens einschlielslich der Höherverzinsung zum 01.11.2023. Er vertritt die Meinung,

    während die Zinsen nach§ 3 Abs. 2 ABB erst zum Jahresende gutgeschrieben würden, könne

    nach § 14 Abs. 1ABB die Kündigung monatlich erfolgen, so dass er Auszahlung seines Bau

    sparguthabens nebst Zinsbonus zum 01.11 2023 verlangen könne. Mit diesem Ziel betreibt er

    das Schlichtungsverfahren.

    Das Anliegen des Antragstellers kann nicht unterstützt werden. Er kann sein Schlichtungsziel

    nicht erreichen, weil die Vertragskündigung der Bausparkasse wegen Vollbesparung des Ver

    trages rechtswirksam war,

    II.

    Die Verpflichtung der Bausparkasse zur Höherverzinsung ist nach § 3 Abs. 2 ABB davon ab

    hängig, dass der Bausparer nach Zuteilung des Vertrags auf die Gewährung des Bauspardarle

    hens verzichtet. Nach dem Überschreiten der Bausparsumme am 22.02.2023 bleibt jedoch für

    eine Inanspruchnahme des Bauspardarlehens und damit auch für einen Verzicht des Antrag

    stellers auf das Darlehen kein Raum, wie die Bausparkasse mit Recht ausführt. Entgegen der

    Auffassung des Antragstellers hatte das Bausparguthaben bereits im Zeitpunktder Kündigungs

    erkiärung dei Diusparkasse (23.02.2023) die Bausparsumne arrciclit und überschritter. Darnit

    war der vertragliche Anspruch auf den Bonuszins bereits entfallen, so dass der Bausparer darauf

    auch nicht mehr verzichten konnte.

    Vollbesparung des Vertrages muss zum Zeitpunkt der Kündigungseklärung und nicht erst bei

    Beendigung des Vertrags vorliegen, Das war hier der Fall, so dass der Antragsteller den An

    spruch auf die Höherverzinsung des Guthabens nicht mehr durch seine eigene Vertragskündi

    gung zum 01.11.2023 retten" konnte. Zu Recht hat die Bausparkasse nämlich die bis zum

    22.02.2023 angefallenen unterjährigen Zinsen bei der Emittlung des Bausparguthabens be

    rücksichtigt. Auch wenn die vertraglich vereinbarten Zinsen dem Bausparguthaben erst jeweils

    am Jahresende gutgeschrieben werden, werden sie doch im Laufe des Jahres verdient. Insoweit

    steht die Auffassung der Bausparkasse im Einklang mit der gängigen Schlichtungspraxis. Wenn

    das Sparguthabern und die unterjährig angefallenen Zinsen addiert die Bausparsumme errei

    chen, besteht kein Anspruch auf ein Bauspardarlehen mehr. Dann kann der Vertragszweck Er

    langung eines Anspruchs auf Gewährung eines Bauspardarlehens" nicht mehr erreicht werden,

    er ist vielmehr unmöglich geworden.

    Von dem so emittelten Guthaben sind auch die gegebenenfalls (ohne Freistellungsantrag) an

    das Finanzamt abzuführenden Steuern auf die unterjährigen Zinsen nicht in Abzug zu bringen.

    Die (ohne entsprechende Befreiung anfallende) Steuerlast ist vom Zinsgläubiger zu tragen und

    die Bausparkasse ist gesetzlich verpflichtet, diese Schuld aus dem Guthaben zu beg!eichen.

    Der Bausparkasse stand daher im Zeitpu:ikt ihrer Kündigungserkiärung das nit dem tsonuSver

    lust verbundene gesetzliche Kündigungsrecht gemäß § 488 Abs. 3BGB ohne Rücksicht auf

    mögliche Steuerabflüsse zu.

  • Hallo andicandy,

    die Sache ist zwar fies aber nach meiner unverbindlichen Laienmeinung rechtens. Die Debeka hat Ihnen mit den drei Varianten eine Falle aufgebaut und Sie sind hineingetappt. Es gibt nämlich noch eine vierte Variante: nicht antworten und den BSV brav weiter besparen (bis kurz vor 10 Jahre nach Zuteilung bzw. Erreichung der Bausparsumme). Habe ich vor 5 Jahren so gemacht und mein Vertrag läuft immer noch.

    Ist zwar richtig, aber mit Variante 3 haben Sie gekündigt. Und da darf die BSK wohl so handeln, wie sie gehandelt hat. Ob man den Vorgang noch wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, weiß ich nicht. Allerdings lohnt es sich heute nicht mehr. 3% Zinsen bekommen Sie inzwischen bei Tages- oder Festgeld locker.

    Gruß Pumphut

    Hallo andicandy & Pumphut,

    Ich habe genau dieselbe Situation aktuell. Ich habe 2012 einen Debeka-BS1 abgeschlossen.

    Die Debeka hat mir jetzt die drei Optionen zukommen lassen, die ihr auch geschildert habt.

    Gemäß deines Beitrages Pumphut würde ich jetzt nicht reagieren, die Debeka würde die Lastschrifteinzüge aussetzen, ich stelle eine Dauerüberweisung ein und bespare fleißig weiter den Bausparer mit 3% Guthabenzins und würde dann noch einen Zinsbonus erhalten. Wie hoch wäre der denn eigentlich? Habe +0,25% und +0,6% gelesen in unterschiedlichen Foren.

    Wird dieser dann rückwirkend berechnet und im nächsten Kontoauszug (Anfang des kommenden Jahres) dargestellt?

    Nach 9-10 Jahren muss ich dann selbständig daran denken, den Verzicht auf das Bauspardarlehen zu erklären und um Auszahlung inkl. Zinsbonus bitten.


    Habe ich das so korrekt zusammengefasst?

    Über eine kleine Bestätigung oder Korrektur würde ich mich freuen.


    Vielen Dank & Grüße,

    GalileoFigarooo

    "....Prüfungen sind deshalb so unerträglich, weil der größte Dummkopf mehr fragen kann, als der gescheiteste Mensch zu beantworten vermag...!" :thumbup:

  • Hallo GalileoFigarooo,

    wenn Sie BS1 haben, dann lesen Sie bitte in den „Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge – Tarif BS1“ unter §3 Abs.3 nach. Da wird genau erläutert, unter welchen Randbedingungen welcher „erhöhte Guthabenzins“ gewährt wird.

    „Da steht auch, der Zinsbonus wird mit dem Bausparguthaben ausgezahlt.“

    Er wird auch erst bei Kündigung berechnet, d.h. auf den Bonus gibt es keinen Zinseszins.

    Nach 9-10 Jahren muss ich dann selbständig daran denken, den Verzicht auf das Bauspardarlehen zu erklären und um Auszahlung inkl. Zinsbonus bitten.

    Richtig und es sollte auch noch ein theoretisches Kreditvolumen möglich sein.

    Frage in die Runde; ist überhaupt geklärt, ob mit oder ohne Bonuszins?

    Gruß Pumphut

  • Danke für die Rückmeldung. Ich habe z.G. die ABB von 2012 noch auf CD :)

    Demnach wäre der Zinsbonus, bei meiner aktuellen Bewertungszahl, 0,25 %. In Summe dann 3,25 %. Gilt das dann ab 7 Jahren nach Zuteilung oder verstehe ich das falsch?

    Unter diesen Voraussetzungen bieten andere Institute mittlerweile deutlich attraktivere Angebote.

    Nochmals, vielen herzlichen Dank für die Auskunft.

  • Demnach wäre der Zinsbonus, bei meiner aktuellen Bewertungszahl, 0,25 %. In Summe dann 3,25 %. Gilt das dann ab 7 Jahren nach Zuteilung oder verstehe ich das falsch?

    Es gilt denke ich die Zeit, die seit Vertragsbeginn verstrichen ist.

    Weiß jemand, wie genau das mit der Bewertungszahl gemeint ist? Meine aktuelle Bewertungszahl ist über 3000. Bei Zuteilung war sie aber deutlich geringer (ca. 1800). Welche der beiden zählt jetzt?

  • Meine aktuelle Bewertungszahl ist über 3000. Bei Zuteilung war sie aber deutlich geringer (ca. 1800). Welche der beiden zählt jetzt?

    Es zählt die aktuelle Bewertungszahl.

    Solltest Du jetzt die Zuteilung annehmen, werden alle Zuteilungsannahmen nach der aktuellen Bewertungszahl sortiert zugeteilt, d.h. Du wirst vermutlich frühestmöglich Dein Darlehen erhalten.

  • Hi,

    bin bei der Suche nach Infos zu meinem Debeka-Bausparer Gott-sei-Dank auf euch gestoßen.

    Ich habe meine Zuteilungsreife 2017 erhalten, angelegt 2006.

    Leider habe ich mir die ganze Sache erst jetzt angesehen, die monatliche Lastschrift wurde Ende 2018 eingestellt.

    Welche Möglichkeit habe ich (verzichte auf das Darlehen, möchte also lediglich meine angesparte Summe+Zinsen+Bonuszins) jetzt noch das "Maximum" herauszuholen?

    Kann ich noch ausgelassene Beträge "nachzahlen", aber diese würden dann sicher eh nicht mehr nachträglich verzinst, oder?

    Vielen Dank

  • Hallo PitSe18,

    Leider habe ich mir die ganze Sache erst jetzt angesehen, die monatliche Lastschrift wurde Ende 2018 eingestellt.

    Hat die BSK seitdem nicht reagiert oder sind Schreiben wegen Umzug o.ä. nur nicht angekommen? Haben Sie keinen jährlichen Kontoauszug bekommen? Ersthafte Frage: Gibt es Ihren Bausparvertrag überhaupt noch?

    Ich denke, wenn diese Fragen geklärt sind, können Sie sich über die Detailfragen Gedanken machen.

    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,

    das aktuelle Schreiben hatte ich letzte Woche im Postkasten, aktuell gehen nur noch die Zinsen on top. Die BSK hatte sich hierzu gar nicht weiter geäußert, Mindestsparguthaben und Bewertungszahl wurden in 2017 erreicht, 2018 noch komplett monatlich eingezahlt, dann nicht mehr.

  • Oh sorry, genau, es handelt sich auch um einen BS1 (dachte das wäre aufgrund des Forentitels klar).

    Und auch korrekt, seit 2019 wurde dieser nicht mehr bespart und auch keine Meldung der Debeka, dass dies weiter geschehen sollte.

    Kontoauszüge erhalte ich immer noch jährlich, vor einer giten Woche den für 2023.

  • Hallo PitSe18,

    es wundert mich zwar, dass Sie in den letzten 5 Jahren außer dem Kontoauszug keine Post von der Debeka bekommen haben, aber einmal auf dieser Basis argumentiert:

    Ich würde sagen, in gegenseitiger (stillschweigender) Übereinkunft haben Sie den Bausparvertrag nicht mehr bespart. Deshalb sehe ich für eine Nachzahlung der Beiträge von 2019 bis 2023 wenig Chancen. Die Verzinsung würde auf jeden Fall erst mit Eingang auf dem BSK- Konto beginnen.

    Spätestens 2026 (10 Jahre nach Zuteilung) endet der Vertrag sowieso, wenn Sie nicht schon vorher die Bausparsumme erreicht haben. Sie könnten also maximal noch 2 Jahre und x Monate wieder die Regelsparsumme einzahlen. Wenn die Debeka nicht einwendet, die Aussetzung der Besparung war endgültig. Meine Bedingungen zu BS1 sagen zu dem Fall gar nichts. Reicht Ihre Bewertungszahl bereits für den maximalen Zinsbonus von 0,6%? Falls nicht, kämen Sie mit den vielleicht möglichen Neueinzahlungen auf eine Bewertungszahl von mindestens 3000 (Rechenformel §4(2)b)?

    Eine Verzinsung von reichlich 3% erreichen Sie derzeit bei Tages- und Festgeld immer noch. Ich würde mit der Debeka keinen großen Krieg führen, sondern mir das Geld auszahlen lassen und anderweitig anlegen.

    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,

    vielen Dank für deine Einschätzung.

    Aktuell habe ich eine Bewertungszahl von über 5000, hatte mich aber "erschrocken", dass in meinen Geschäftsbedingungen der 0,6% Sonderzins erst bei einer Bewertungszahl >6000 zum Tragen kommt, ich hätte aktuell "lediglich" 0,4%. Schaue da aber zuhause direkt nochmal nach.

  • Hallo PitSe18,

    ok, die Debeka hat die Berechnung der Bewertungszahl und des Zinsbonus also irgendwann nach 2009 geändert. Aber das Grundprinzip und die Frage bleibt. Rechnen Sie sich aus, wieviel und wie lange Sie wieder den Regelsparbetrag einzahlen müssen, um eine Bewertungszahl über 6.000 zu erreichen. Im Vergleich der Steigerung der Bewertungszahlen der letzten Jahre ohne Einzahlung können Sie wahrscheinlich auch abschätzen, ob auch ohne weitere Einzahlung bis Ende 2025 die Bewertungszahl über 6.000 steigt. Dann würde es sich natürlich anbieten, zwei Jahre lang nichts zu machen und den gesparten Regelsparbetrag anderweitig anzulegen. Ist halt eine Rechenaufgabe.

    Und bitte nicht vergessen, den Zinsbonus gibt es bei der Auszahlung (abzüglich ggf. der Kapitalertragssteuer) auf einen Schlag. Er unterliegt nicht dem Zinseszinseffekt.

    Gruß Pumphut

  • Leute, ich habe bisher nicht alles gelesen bzw den Faden verloren.

    Ich habe noch einen BS1 Vertrag.

    Gekündigt wird er 10 Jahre nach Zuteilung oder bei erreichen der festgelegten Bausparsumme.

    Die Bonusverzinsung gibts ja nur nach Verzicht. Wenn ich verzichte besteht für die Debeka aber ein Kündigungsrecht oder?

    Also sollte ich meinen Vertrag kurz vor Ablauf aktiv selbst kündigen und erst dann meinen Verzicht aussprechen?

    Die Zuteilungsreife habe ich 2020 erreicht, da dürfte mir dann noch genügend Zeit bleiben.

  • Bentin
    3. Februar 2024 um 06:39

    Neuerdings scheint das wohl nicht mehr der richtige Weg zu sein.