Wieso verschleppen? Ich dachte, die wollen eine Entscheidung haben. Auch ganz ohne Verschleppung wird das bis 2025 garantiert nicht rechtskräftig entschieden sein.
Neu angesetzte Grundsteuer
- robin1860
- Erledigt
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Wieso verschleppen? Ich dachte, die wollen eine Entscheidung haben. Auch ganz ohne Verschleppung wird das bis 2025 garantiert nicht rechtskräftig entschieden sein.
Das ist umso besser...
Nach Urteil des BVerfG fällt die Grundsteuer weg, wenn sie 2025 nicht nach einem neuen Verfahren erhoben wird.
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Das ist umso besser...
Nach Urteil des BVerfG fällt die Grundsteuer weg, wenn sie 2025 nicht nach einem neuen Verfahren erhoben wird.
Und das Gemeinwesen kommt dann ganz ohne diese Haushaltsdeckungsmittel aus?
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Und das Gemeinwesen kommt dann ganz ohne diese Haushaltsdeckungsmittel aus?
Das Gemeinwesen könnte auch sparen. Scheint aber in den letzten Jahren aus der Mode gekommen zu sein.
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Das ist umso besser...
Nach Urteil des BVerfG fällt die Grundsteuer weg, wenn sie 2025 nicht nach einem neuen Verfahren erhoben wird.
Das "neue Verfahren" gibt es doch. Daran ändert sich auch nichts, wenn jemand gegen einen Bescheid klagt.
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Das "neue Verfahren" gibt es doch. Daran ändert sich auch nichts, wenn jemand gegen einen Bescheid klagt.
Intelligente Kläger beantragen, dass es bis zur Entscheidung nicht angewandt wird^^
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Intelligente Kläger beantragen das, was nach der Prozessordnung möglich ist. Kein Finanzgericht hat die Kompetenz, ein Gesetz für nicht anwendbar zu erklären, auch der BFH nicht. Wenn das Finanzgericht ein entscheidungsrelevantes Gesetz für verfassungswidrig halten sollte, was eher unwahrscheinlich sein dürfte, muss es das Verfahren aussetzen und die Frage der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes dem BVerfG zur Entscheidung vorlegen. Und falls das BVerfG das Gesetz dann wirklich irgendwann in der zweiten Hälfte der 20er-Jahre für verfassungswidrig erklären sollte, dann verfügt es in solchen Fällen eine neue Übergangsregelung. Aber das ist eine theoretische Überlegung, das BVerfG in der heutigen Besetzung ist staatstragend und regierungstreu, von denen wird nichts kommen.
Wenn die Kläger intelligent gewesen wären, hätten sie direkt gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde erhoben. Darüber wäre wohl vor 2025 entschieden worden, mit welchem Ergebnis auch immer. Aber dafür ist die Frist inzwischen abgelaufen.
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Das Gemeinwesen könnte auch sparen. Scheint aber in den letzten Jahren aus der Mode gekommen zu sein.
Hm, die öffentliche Hand zeichnet sich allgemein durch den Hang zum Sanierungsstau aus. Wenn man den Kommunen grob 10% ihrer Einnahmen streicht, dann wird das bestimmt alles besser, oder etwa nicht?
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Intelligente Kläger beantragen das, was nach der Prozessordnung möglich ist. Kein Finanzgericht hat die Kompetenz, ein Gesetz für nicht anwendbar zu erklären, auch der BFH nicht. Wenn das Finanzgericht ein entscheidungsrelevantes Gesetz für verfassungswidrig halten sollte, was eher unwahrscheinlich sein dürfte, muss es das Verfahren aussetzen und die Frage der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes dem BVerfG zur Entscheidung vorlegen. Und falls das BVerfG das Gesetz dann wirklich irgendwann in der zweiten Hälfte der 20er-Jahre für verfassungswidrig erklären sollte, dann verfügt es in solchen Fällen eine neue Übergangsregelung. Aber das ist eine theoretische Überlegung, das BVerfG in der heutigen Besetzung ist staatstragend und regierungstreu, von denen wird nichts kommen.
Wenn die Kläger intelligent gewesen wären, hätten sie direkt gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde erhoben. Darüber wäre wohl vor 2025 entschieden worden. Aber dafür ist die Frist inzwischen abgelaufen.
Selbstverständlich ist es möglich, für die Fälle, die vom Verfahren umfasst sind, die Nichtanwendung anzuordnen.
Ist aber eine theoretische Überlegung, denn wer mit Verweis auf das Musterverfahren in den Widerspruch geht, bekommt bei positivem Ausgang des Musterverfahrens eventuell gezahlte Steuer erstattet.
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Hm, die öffentliche Hand zeichnet sich allgemein durch den Hang zum Sanierungsstau aus. Wenn man den Kommunen grob 10% ihrer Einnahmen streicht, dann wird das bestimmt alles besser, oder etwa nicht?
Vielleicht sollte man dann mal sanieren statt, wie hier im Umkreis gefühlt jede Kommune, 100.000 Euro für Poliscan-Blitzer auszugeben...
Prioritätensetzung, so wichtig.
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Hm, der Bund kommt jahrzehntelang nicht aus der Hüfte, wenn das Gericht ihn zur Aktivität verurteilt, dann sorgen die Extrawürste auf Landesebene dafür, dass die Kommune demnächst kein Geld mehr hat. Ja, klingt durchdacht und verursachergerecht. Konnexität durchgespielt!
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( ) Ich habe erkannt, worum es dem Schreiber geht...
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Vielleicht sollte man dann mal sanieren statt, wie hier im Umkreis gefühlt jede Kommune, 100.000 Euro für Poliscan-Blitzer auszugeben...
Prioritätensetzung, so wichtig.
Die kauft man noch selbst? Ich dachte heutzutage nutzt man Blitzer as a Service und bezahlt den Anbieter pro erfolgreichem Bild
Was die Klagen anbelangt, gebe ich denen erst einmal wenig Chancen. Die himmelschreiende Ungerechtigkeit kann ich nicht erkennen wenn die Grundsteuer nach dem Grundstückswert erhoben wird. Wer sich den Luxus leistet auf einem Millionen-Grundstück nur ein EFH zu haben, der zahlt die Grundsteuer eben alleine. Wer auf gleichem Grundstück nur eine ETW hat, zahlt entsprechend weniger.
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Die kauft man noch selbst? Ich dachte heutzutage nutzt man Blitzer as a Service und bezahlt den Anbieter pro erfolgreichem Bild
Was die Klagen anbelangt, gebe ich denen erst einmal wenig Chancen. Die himmelschreiende Ungerechtigkeit kann ich nicht erkennen wenn die Grundsteuer nach dem Grundstückswert erhoben wird. Wer sich den Luxus leistet auf einem Millionen-Grundstück nur ein EFH zu haben, der zahlt die Grundsteuer eben alleine. Wer auf gleichem Grundstück nur eine ETW hat, zahlt entsprechend weniger.
Keine Ahnung. Das sollte auch nur ein Beispiel dafür sein, dass die Gemeinden viel Geld ausgeben, aber eben nicht für Modernisierung.
Was die Klagen angeht: Warten wir mal ab. Ich persönlich sehe da schon eine Ungleichbehandlung, zumal die Gutachterausschüsse eine nicht nachprüfbare Blackbox sind. Widerspruch einlegen kostet auf jeden Fall nichts, man kann nur gewinnen.
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Dass es transparentere Verfahren als die Bodenrichtwertermittlung gibt, ist schon richtig. Andererseits kannst Du aber jederzeit Auskünfte aus der Kaufpreissammlung anfordern. Du bekommst nur keinen Einblick in die Kaufverträge selbst. Und das finde ich allerdings auch richtig, denn in den notariellen Verträgen steht ja regelmäßig nicht nur der Preis für ein Grundstück, sondern da finden sich oft auch sensible Angaben zur Finanzierung und sogar höchstpersönliches wie Wohnrechte, Dienstbarkeiten, Niesbrauch, erbvertragliche Regelungen, die beliebige Dritte nichts angehen.
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Dass es transparentere Verfahren als die Bodenrichtwertermittlung gibt, ist schon richtig. Andererseits kannst Du aber jederzeit Auskünfte aus der Kaufpreissammlung anfordern. Du bekommst nur keinen Einblick in die Kaufverträge selbst, die Grundlage des Bodenrichtwertes sind. Und das finde ich allerdings auch richtig, denn in den notariellen Verträgen finden sich ja regelmäßig auch sensible Angaben zur Finanzierung und sogar höchstpersönliches wie Wohnrechte, Dienstbarkeiten, Niesbrauch, erbvertragliche Regelungen, die beliebige Dritte nichts angehen.
Die möchte ich ja auch gar nicht sehen... Aber mich würde einmal interessieren, wie mein Bodenrichtwert zustande kommt, wenn es genau einen Verkauf in den letzten 10 Jahren gab (das war ich), und bei dem war der Kaufpreis unter dem jetzt veröffentlichten Bodenrichtwert.
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Dann beantrage doch einfach mal die Erteilung einer Auskunft über die Kaufpreisdaten in anonymisierter Form und sonstige Faktoren, die Grundlage dieser Bodenrichtwertfestsetzung waren:
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/953
Wobei es in dem geschilderten Fall ja durchaus nachvollziehbar wäre, wenn die Kaufpreise von vor 10 Jahren auf die seitherige Wertentwicklung fortgeschrieben werden. Ungerecht wäre es eigentlich nur, wenn das nicht geschehen würde.
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Dann beantrage doch einfach mal die Erteilung einer Auskunft über die Kaufpreisdaten in anonymisierter Form, die Grundlage dieser Bodenrichtwertfestsaetzung waren:
"Es fallen Kosten nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt/Gemeinde an."
Wenn ich Widerspruch einlege, muss das Finanzamt das von Amts wegen prüfen lassen
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Die möchte ich ja auch gar nicht sehen... Aber mich würde einmal interessieren, wie mein Bodenrichtwert zustande kommt, wenn es genau einen Verkauf in den letzten 10 Jahren gab (das war ich), und bei dem war der Kaufpreis unter dem jetzt veröffentlichten Bodenrichtwert.
Bist du dir sicher, dass du den einzigen Verkauf hattest? Nicht jeder hängt das an die große Glocke oder inseriert bei einschlägigen Portalen.
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Wenn ich Widerspruch einlege, muss das Finanzamt das von Amts wegen prüfen lassen
Das werden sie nicht tun. Für das Finanzamt ist der nach § 196 BauG ermittelte und dem Finanzamt übermittelte Bodenrichtwert verbindlich.