Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

  • In "BetrAVG", Paragraph 1, Absatz 1a steht:

    Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

    Als Arbeitnehmer denkt man dann, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz seinen Namen der Tatsache verdankt, dass der Arbeitnehmer eine zusätzliche 15 prozentige Rendite erfährt und dass demgegenüber der Garantiezins des Versicherers (z.B.) in den Hintergrund tritt (nicht mehr so ein starkes Gewicht hat). In der Praxis wird aber bei Altverträgen oft anders verfahren: Der Einzahlungsbetrag wird beibehalten und der Arbeitgeber bezuschusst nur entsprechend der Formel

    Gesamtbetrag = Betrag vom Arbeitnehmer * 1.15

    D.h. z.B. bei einer Direktversicherung über 100 € pro Monat beträgt der nun noch vom Arbeitnehmer vor-Steuer geleistete Betrag 86,96 €. Und der Zuschuss vom Arbeitgeber beträgt 13,04 €.

    Nix mit + 15% Rendite.

    Argumentiert wird mit der Niedrigzinsphase und damit, dass der Versicherer die Abschlussumme des Vertrages nicht erhöhen kann oder will. Darf er das? Ist die Niedrigzinsphase nicht schon vorbei? Ist in dem Altvertrag nicht auch der vor-Steuer abzuführende Betrag vom Brutto festgelegt? Wieso darf dieser Betrag plötzlich geändert werden? (zuungunsten dessen, der diesen Vertrag nicht aufgesetzt hat). Wieso muss der Arbeitnehmer plötzlich mehr Steuern und Sozialabgaben entrichten?

    Wenn man im Internet recherchiert, dann findet man Seiten, die davon berichten, das dieser Versicher so verfährt, ein anderer Versicher anders verfährt. Ist das der Sinn eines Gesetzes, dass verschiedene Vertragspartner es verschieden auslegen?

    Als Lösung wird vom Versicherer die Option angeboten, einen neuen Vertrag abzuschliessen. Ist es das, was mit Betriebsrentenstärkungsgesetz gemeint ist: Die Versicherer werden gestärkt, neue Verträge abschliessen zu können?

  • Hallo.


    Irgendwie wird hier, so scheint es mir, nicht das eigentliche Problem betrachtet.


    Bei einer Entgeltumwandlung (ohne Betrachtung der Beitragsbemessungsgrenzen) spart der Arbeitgeber durch die Umwandlung knapp 20% und 15% muss er weitergeben. Er macht also nur das Minimum und wenn der Vertrag das nicht durch niedrige Kosten gepaart mit bombastischer Rendite herausreissen kann, dann rechnet sich die Entgeltumwandlung nur, wenn die Auszahlung später sozialangabenfrei bleibt, wahrscheinlich auch dann eher nicht.

  • Hallo Referat Janders,

    ich vestehe Deinen/Ihren Beitrag nicht.

    Meine Frage war ganz konkret, ob/warum der Arbeitgeber hier scheinbar die Wahl hat, die monatliche Einzahlungssumme beizubehalten und seinen "zusätzlichen"(?) 15%-igen Anteil mit dem ursprünglichen im Vertrag vereinbarten monatlichen Betrag zu verrechnen, anstatt +15% tatsächlich zusätzlich zu überweisen. Und - wenn diese Option denn besteht - worauf diese beruht? (im Gesetz)

    Ob sich eine Direktversicherung - die per Definition nachgelagert steuerpflichtig und ggf. sozialabgabenpflichtig ist - generell lohnt/rechnet, war jetzt nicht meine Frage.

    Allerdings würde sich die Attraktivität eines Altvertrages schon erhöhen, wenn der 15%ige Anteil des Arbeitgeber zusätzlich eingezahlt werden würde - oder?

  • Die 15% "zusätzlich" beziehen sich auf den Anteil des Arbeitnehmers, nicht auf den Anlagebetrag. Wenn der Arbeitnehmer 86,96 € bezahlt, hat der Arbeitgeber 15% davon zusätzlich dazu zu geben. Das sind 13,04 € und dann ergibt sich ein Anlagebetrag von 100,00 €. Wenn der Arbeitnehmer 100,00 € bezahlt, sind 15% 15,00 €, die der Arbeitgeber zusätzlich beizusteuern hat. Wo ist das Problem?

  • Die „Option“ beruft darauf das Sie nicht explizit gesagt haben „ich möchte 100€ einzahlen“


    Die HR wird es so gedeutet haben das 100€ der gesamt Betrag ist … ein typischer Fall von selber ordentlich machen und nicht den schwarzen Peter anderen zustecken.

  • > Die „Option“ beruft darauf das Sie nicht explizit gesagt haben „ich möchte 100€ einzahlen“


    Doch, denn es handelte sich bei Vetragsabschluss ausschliesslich um eine Entgeltumwandlung von meinem Bruttolohn - zu 100% von mir zu entrichten. Ein Arbeitgeberanteil war ursprünglich überhaupt nicht vorgesehen. Die Höhe meiner Entgeldumwandlung war vertraglich vereinbart. Und die wird jetzt einfach geändert?


    > Die HR wird es so gedeutet haben das 100€ der gesamt Betrag ist


    Und genau diese Deutungshoheit stelle ich hier in Frage.

    Das Wort "zusätzlich" im Betriebsrentenstärkungsgesetz wird doch hier ad absurdum geführt.

  • Es gibt 15% als Zuschuss zusätzlich zur Ersparnis durch die Umwandlung, dies ist hier erfüllt.


    Bevor man jetzt der Personalabteilung in belehrendem Ton zu nahe tritt, würde ich eher die von mir anmoderierte Argumentation testen, nach der der AG bei einer Entgeltumwandlung und dem Minimalzuschuss überproportional profitiert und eine Erhöhung des Umwandlungsbetrages in seinem (finanziellen) Interesse ist.

  • > Es gibt 15% als Zuschuss zusätzlich zur Ersparnis durch die Umwandlung, dies ist hier erfüllt.
    Vielleicht ist das ein Mißverständis meinerseits: von wessen Ersparnis reden wir hier?
    Von meiner Ersparnis? Oder die meines Arbeitgebers?

    Denn meine Ersparnis ist doch durch die Verrechnung reduziert worden. Ich muss auf 13,04 € mehr Einkommensteuer und Sozialabgaben zahlen.


    > Bevor man jetzt der Personalabteilung in belehrendem Ton zu nahe tritt, ...

    > ... und eine Erhöhung des Umwandlungsbetrages in seinem (finanziellen) Interesse ist.

    d'accord - zumal der Unterschied für den Arbeitgeber im Modellfall von 100 € für das ursprünglich vom Arbeitnehmer umgewandelten Entgelts nur 13,04 € vs 15,00 € beträgt. Aber für den Arbeitnehmer bedeutet es +15% Einzahlungssumme für die spätere Rente, wenn diese 15 € tatsächlich zusätzlich eingezahlt werden würden.
    Und die Versicherung selbst schreibt, dass es sich um Erhöhungsoptionen des Arbeitgebers handelt (nicht der Versicherung). Es ist also demzufolge nicht die Versicherung die da "mauert".


    Sind es also die Arbeitgeber, die sich aussuchen können, wie sie das Gesetz auslegen?

  • Auich wenn das jetzt Folgende schon "abgewählt" bzw. nicht gefragt ist.

    Die Quintessenz des Ganzen ist doch, dass sich eine BAV, zu der der Arbeitgeber nur lumpige 15 % zuschießt, für den Arbeitnehmer kein Geschäft sein kann. Und wenn der dann noch gesetzlich krankenversichert ist, aufgrund der (nach heutigem Stand) 19,x % Beitragsabzug erst recht nicht.


    Aber wenn es wichtiger ist, ob 100 € oder nur 86,96 € in so ein Bombengeschäft gesteckt werden, dann wäre ich dafür, die 86,96 € zu 100 € (gerne auch mehr) aufzustocken und selbst etwas abseits einer derart betrüblichen Altersversorgung zu unternehmen.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ich denke, das Problem liegt eher beim Produktanbieter. Es gibt einen alten Vertrag, in den 100€ pro Monat fließen sollen. Woher letztlich das Geld kommt, ist dem Produktanbieter egal.

    Jetzt möchtest Du gerne den Vertrag auf 115€ mtl. erhöhen. Das macht er aber nicht, da z.B. dein alter Vertrag einen hohen Rechnungszins hat. Vielleicht ist Dein alter Vertrag auch aus steuerlichen Gründen (steuerfrei) nicht mehr zu erhöhen. Geht halt nicht.


    Also kannst Du Dich nur auf eine neue Aufteilung des unveränderten Beitrags von 100€ mit Deinem AG verständigen, oder einen neuen Vertrag abschließen, dann aber zu aktuellen Konditionen.

  • Ich glaube die Anbieter sind da ganz allgemein nicht sehr flexibel was Vertragsänderungen angeht. Ich wollte bei meiner bAV vor Jahren auch mal den Beitrag erhöhen, wurde aber vom Anbieter sofort abgewimmelt. Vertrag anpassen geht nicht, man müsste einen zweiten Vertrag machen, aber das lohnt nicht usw.


    Wie Hornie sagt: entscheidend ist die Höhe des Vertrags, nicht dein Anteil daran.

  • Ich denke, das Problem liegt eher beim Produktanbieter. Es gibt einen alten Vertrag, in den 100€ pro Monat fließen sollen. Woher letztlich das Geld kommt, ist dem Produktanbieter egal.

    Jetzt möchtest Du gerne den Vertrag auf 115€ mtl. erhöhen. Das macht er aber nicht, da z.B. dein alter Vertrag einen hohen Rechnungszins hat. Vielleicht ist Dein alter Vertrag auch aus steuerlichen Gründen (steuerfrei) nicht mehr zu erhöhen. Geht halt nicht.


    Also kannst Du Dich nur auf eine neue Aufteilung des unveränderten Beitrags von 100€ mit Deinem AG verständigen, oder einen neuen Vertrag abschließen, dann aber zu aktuellen Konditionen.

    Mein alter Vertrag ist nicht so alt, als dass er steuerfrei wäre. Er hat allerdings einen höheren Garantiezins, als heute üblich.

    Derselbe Anbieter (Versicherungsunternehmen) hat jetzt ein Programm mit meinem Arbeitgeber als Angebot für alle Arbeitnehmer aufgelegt, bei dem sie neue Verträge abschliesen können, um die 15% "on top" zu bekommen - während bei Altverträgen mit demselben Versicherungsunternehmen die 15% des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wie oben beschrieben verrechnet werden.

    War das vom Gesetzgeber so vorgesehen? Wo genau steht das im Gesetzestext?

    Oder meint das Versicherungsunternehmen da eine Lücke ausgemacht zu haben, die es ihm erlaubt, Altverträgen andees zu behandeln, als Neuverträge? Auf welche Stelle im Gesetzestext bezieht sich diese Lücke?

    Oder ist das Willkühr des Versicherungsunternehmens?

    Gab es oder gibt es irgendwelche Gerichtsverfahren/Gerichtsentscheidungen zu dem Thema?

  • Bei allem Verständnis, das Gesetz verdonnert den AG etwas dazuzupacken, daraus ergibt sich nicht die Verpflichtung für den Anbieter alte Konditionen zu erweitern.


    Der Streitpunkt ist hier die entgangene Rendite (durch bessere Konditionen im Altvertrag) auf 15 Euro im Monat.

    Als persönlich nicht Betroffener würde ich sagen: "Lohnt den Ärger nicht!"

  • Hallo KaffeeOderTee,


    lesen Sie doch erst einmal nach, welchen Vertragsbedingungen Sie beim Abschluss der Direktversicherung zugestimmt haben. Steht da drin, die Einzahlungen können in beliebiger Höhe geändert werden oder eher, Änderungen der Einzahlungen bedürfen der Zustimmung des Versicherers? Ich vermute eher letzteres. Weder der Arbeitgeber noch der Gesetzgeber hat mit dieser Frage etwas zu tun.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Referat Janders und Pumphut,

    Zitat

    Bei allem Verständnis, das Gesetz verdonnert den AG etwas dazuzupacken, daraus ergibt sich nicht die Verpflichtung für den Anbieter alte Konditionen zu erweitern.

    Zitat

    Steht da drin, die Einzahlungen können in beliebiger Höhe geändert werden oder
    eher, Änderungen der Einzahlungen bedürfen der Zustimmung des Versicherers?

    Beide Fragen zielen wohl auf denselben Punkt ab:

    Kann der vertraglich vereinbarte monatliche Einzahlungsbetrag aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes verändert werden?

    Lt. https://www.siemerundpartner.d…ab-2022-zuschusspflichtig ist es zumindest eine der Optionen (Variante #1).


    Und der Versicherer selbst hat mir geschrieben:

    Zitat

    Welche Erhöhungsoption hat der Arbeitgeber.

    Der Zuschuss erhöht den bisherigen Beitrag oder er kann den Anteil des Entgeltumwandlungsbetrags um den Zuschuss reduzieren, so dass es beim bisherigen Beitragsaufwand bleibt.

    D.h. es geht hier konkret nicht um den Versicherer. Es ist demzufolge eine Option des Arbeitgebers.


    Meine Frage war aber: Woher kommen diese Optionen/Modelle, die in https://www.siemerundpartner.d…ab-2022-zuschusspflichtig beschrieben werden?

    Auf welchem Teil des Betriebsrentenstärkungsgesetzes beziehen sich diese Optionen/Modelle?

  • Hallo KaffeeOderTee,


    ich verstehe immer noch nicht, wollen Sie ein konkretes Problem lösen oder eine Grundsatzdiskussion führen? Ich versuche mich am ersten.

    Und der Versicherer selbst hat mir geschrieben:

    D.h. es geht hier konkret nicht um den Versicherer. Es ist demzufolge eine Option des Arbeitgebers.

    Im Ausgangsbeitrag hatte ich die Formulierung:

    "Argumentiert wird mit der Niedrigzinsphase und damit, dass der Versicherer die Abschlussumme des Vertrages nicht erhöhen kann oder will."

    anders verstanden.


    Ich glaube doch nicht, dass sich Ihr Arbeitgeber Gedanken um die Geschäftspolitik des Versicherers macht. Also bleibt der Unterschied von 1,94 Euro p.M., die der AG bei der Deckelung auf 100 Euro Beitrag p.M. spart. Was immerhin bei angenommen 1.000 Mitarbeitern im Jahr über 23 k Mehrkosten für Ihren Arbeitgeber ausmacht und er sich deswegen sperrt. Ist dass die Frage?


    Was eine Steuerberatungskanzlei schreibt, ist eine interessante Rechtsmeinung aber letztendlich unverbindlich. Gibt es für Ihr Unternehmen einen Tarifvertrag und/oder Betriebsvereinbarung zur Altersvorsorge? Falls ja, dürften die dortigen Regelungen verbindlich sein. Falls nicht, bleibt wohl nur der Rechtsweg, fall sich Ihr Arbeitgeber weiter stur stellt. Vorher sollten Sie aber zur Risikoabschätzung qualifizierten Rechtsrat einholen. Für die Rechtsmeinungen hier im Forum können Sie sich nichts kaufen.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut

    Entschuldigung - das war missverständlich von mir in meinem ersten Beitrag zu dem Thema.

    Dieses Statement oben war kein Statement des Versicherers, sondern kam von einem vorgeschalteten zentralen Ansprechpartner, den der AG eingesetzt hat. Ich hatte sowohl diesen Ansprechpartner als auch den Versicherer angeschrieben. Vom Ansprechpartner kam die Antwort zuerst. Erst später erhielt ich auch eine Antwort vom Versicherer. Dass der Versicherer hier "zugänglicher" war, als der vom AG benannte Ansprechpartner, hatte mich allerdings auch verwundert.


    Von dem durch den AG eingesetzten Ansprechpartner kam noch der Vorschlag:

    Zitat

    Wenn Sie mehr wandeln möchten steht Ihnen jedoch noch die Möglichkeit zu eine weitere Direktversicherung abzuschliessen ... Darauf würden Sie hier noch 15% Zuschuss bekommen ...

    (... für konkret genannte Beträge).


    Zitat

    Ich glaube doch nicht, dass sich Ihr Arbeitgeber Gedanken um die Geschäftspolitik des Versicherers macht. Also bleibt der Unterschied von 1,94 Euro p.M., die der AG bei der Deckelung auf 100 Euro Beitrag p.M. spart. Was immerhin bei angenommen 1.000 Mitarbeitern im Jahr über 23 k Mehrkosten für Ihren Arbeitgeber ausmacht und er sich deswegen sperrt. Ist dass die Frage?

    Ganz allgemein ist die Frage, auf welchen Teil des Betriebsrentenverbesserungsgesetz sich die in https://www.siemerundpartner.d…ab-2022-zuschusspflichtig genannten Varianten/Modelle stützen? Wer das dann letztendlich meint, so anwenden zu können, ist eher nachrangig


    Zitat

    Was eine Steuerberatungskanzlei schreibt, ist eine interessante Rechtsmeinung aber letztendlich unverbindlich. Gibt es für Ihr Unternehmen einen Tarifvertrag und/oder Betriebsvereinbarung zur Altersvorsorge? Falls ja, dürften die dortigen Regelungen verbindlich sein. Falls nicht, bleibt wohl nur der Rechtsweg, fall sich Ihr Arbeitgeber weiter stur stellt. Vorher sollten Sie aber zur Risikoabschätzung qualifizierten Rechtsrat einholen. Für die Rechtsmeinungen hier im Forum können Sie sich nichts kaufen.

    Ich wollte das Forum nutzen, um Feedback zu bekommen, ob mein Anliegen ein Einzelfall ist oder nicht. Und worauf die genannten Auslegungsmöglichkeiten (Varianten/Modelle bei der Umsetzung) des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zurückzuführen sind. Und in diesem Sinne wollte ich auf die ggf. vorhandenen Erfahrungen von anderen zurückgreifen, um meine Wissenslücke zu schliessen.


    Grüße,
    KaffeOderTee

  • Hallo KaffeeOderTee,


    Sie machen es einem wirklich nicht leicht, wenn Sie relevante Informationen tröpfchenweise liefern.

    vorgeschalteten zentralen Ansprechpartner, den der AG eingesetzt hat

    Dieser „vorgeschaltete Ansprechpartner“ ist ein Versicherungsmakler, richtig? Der hat natürlich ein Eigeninteresse, einen neuen Vertrag abzuschließen. Falls Ihr Ziel ist, den vollen AG- Zuschuss zu bekommen, mein Vorschlag: Konfrontieren Sie den Makler mit der Aussage des Versicherers. Wenn er trotzdem weiter blockiert, wenden Sie sich direkt an die Personalabteilung und soweit vorhanden parallel an den Betriebsrat. Und vergessen Sie irgendwelche Rechtsdiskussionen, wie denn das Betriebsrentenstärkungsgesetzt auszulegen ist. Zumindest hier in diesem Forum werden Sie damit keinen Erfolg haben.


    Gruß Pumphut