In "BetrAVG", Paragraph 1, Absatz 1a steht:
Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Als Arbeitnehmer denkt man dann, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz seinen Namen der Tatsache verdankt, dass der Arbeitnehmer eine zusätzliche 15 prozentige Rendite erfährt und dass demgegenüber der Garantiezins des Versicherers (z.B.) in den Hintergrund tritt (nicht mehr so ein starkes Gewicht hat). In der Praxis wird aber bei Altverträgen oft anders verfahren: Der Einzahlungsbetrag wird beibehalten und der Arbeitgeber bezuschusst nur entsprechend der Formel
Gesamtbetrag = Betrag vom Arbeitnehmer * 1.15
D.h. z.B. bei einer Direktversicherung über 100 € pro Monat beträgt der nun noch vom Arbeitnehmer vor-Steuer geleistete Betrag 86,96 €. Und der Zuschuss vom Arbeitgeber beträgt 13,04 €.
Nix mit + 15% Rendite.
Argumentiert wird mit der Niedrigzinsphase und damit, dass der Versicherer die Abschlussumme des Vertrages nicht erhöhen kann oder will. Darf er das? Ist die Niedrigzinsphase nicht schon vorbei? Ist in dem Altvertrag nicht auch der vor-Steuer abzuführende Betrag vom Brutto festgelegt? Wieso darf dieser Betrag plötzlich geändert werden? (zuungunsten dessen, der diesen Vertrag nicht aufgesetzt hat). Wieso muss der Arbeitnehmer plötzlich mehr Steuern und Sozialabgaben entrichten?
Wenn man im Internet recherchiert, dann findet man Seiten, die davon berichten, das dieser Versicher so verfährt, ein anderer Versicher anders verfährt. Ist das der Sinn eines Gesetzes, dass verschiedene Vertragspartner es verschieden auslegen?
Als Lösung wird vom Versicherer die Option angeboten, einen neuen Vertrag abzuschliessen. Ist es das, was mit Betriebsrentenstärkungsgesetz gemeint ist: Die Versicherer werden gestärkt, neue Verträge abschliessen zu können?