gesammelte Fragen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Die Antwort auf diese Frage ist dieselbe wie auf die endgültige Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest. 8)

    Etwas Spekulation und ohne auf eine Bestätigung oder ein Dementi zu hoffen:
    Die gesuchte Zahl wird nicht weit von dem vermutlich einzigen durch 7 und durch 9 teilbaren Lebensalter entfernt sein - eher nach unten als nach oben.

    Aber wie gesagt - reine Spekulation.:)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Etwas Spekulation und ohne auf eine Bestätigung oder ein Dementi zu hoffen:
    Die gesuchte Zahl wird nicht weit von dem vermutlich einzigen durch 7 und durch 9 teilbaren Lebensalter entfernt sein - eher nach unten als nach oben.

    Aber wie gesagt - reine Spekulation.:)

    The Hitchhiker’s Guide to the Galaxy... ;)

  • Die Antwort auf diese Frage ist dieselbe wie auf die endgültige Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest. 8)

    In diesem jugendlichen Alter würde ich, sofern es die Gesundheit zulässt, zumindest eine zusätzliche BU abschließen, die bis 67 läuft.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Na denn such' ich mal los.


    Danke. :thumbup:

    Wer suchet, der findet. Manchmal liegt das Gute so nah. :)

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  • Wie würde man denn im Optimalfall vorgehen um die eigene Kranken-/Arzthistorie davor aufzuarbeiten/zu klären?

    Fragt man da einfach erstmal formlos bei der Krankenkasse an?

  • Die kann man bei der KK anfordern und bei der kassenärztlichen Vereinigung. Das sind aber oft nur die letzten 3 Jahre oder so und das letzte halbe Jahr meist noch nicht eingetragen.

    Ich mache das daher gewohnheitsmäßig alle 1-2 Jahre und kann mir nicht vorstellen, dass man mit einen Strick draus drehen könnte?!

  • Die kann man bei der KK anfordern und bei der kassenärztlichen Vereinigung. Das sind aber oft nur die letzten 3 Jahre oder so und das letzte halbe Jahr meist noch nicht eingetragen.

    Ich mache das daher gewohnheitsmäßig alle 1-2 Jahre und kann mir nicht vorstellen, dass man mit einen Strick draus drehen könnte?!

    Stoßseufzer eines Kassengewaltigen:

    "Ja, wo kämen wir da hin, wenn das alle so machen würden?"


    itschytoo, bleib am Ball, auch wenn das noch längst nicht alle so machen.


    Gruß

    Alexis


    der sich zwar keinen Strick, aber ein unwilliges Stirnrunzeln vorstellen kann:
    "Ach, der schon wieder! Na, dann kriegt er halt seinen Zahlensalat. Hauptsache, er denkt nicht weiter darüber nach."

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Wie würde man denn im Optimalfall vorgehen um die eigene Kranken-/Arzthistorie davor aufzuarbeiten/zu klären?

    Fragt man da einfach erstmal formlos bei der Krankenkasse an?

    Ich würde erst mal die bekannten Gesundheitsdaten genau zusammentragen, dazu gibt es z.B. auf unserer Website einen Fragebogen. Und dann mit einem kompetenten Berater meines Vertrauens klären, wo man am besten für welchen Zeitraum (!) wie anfragt. Potentielle Kandidaten sind aktuelle und frühere Krankenversicherung(en), Kassenärztliche Vereinigung, alle behandelnden Ärzte der letzten X Jahre, Hausarzt, etc. :)

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  • Flugangst muss allerdings nicht unbedingt zu einem Leistungsausschluss führen.

    Wenn du wegen der Flugangst bisher nicht in psychiatrischer bzw. psychologischer Behandlung warst (was meist der Fall ist aufgrund der Harmlosigkeit dieser Erkrankung), muss man sowas gar nicht angegeben. Es geht nur um ärztlich gesicherte Diagnosen! Das heißt es muss bereits irgendwo dokumentiert sein, dass du „psychisch krank“ bist…


    Achtung bei sog. „F“-Diagnosen:

    Das sind alle psychiatrischen Erkrankungen (Depression, PTBS, Persönlichkeitsstörungen usw.). Psychische Erkrankungen sind die häufigsten Ursache für eine Berufsunfähigkeit - neben Krebserkrankungen und orthopädischen Erkrankungen. Bitte unbedingt beim Hausarzt (oder Psychologen) nachfragen, ob er irgendwann mal eine F-Diagnose in der Krankenakte verschlüsselt hat. Das passiert leider manchmal vorschnell, wenn man wegen ‚Burn out‘-Beschwerden oder Schlaflosigkeit zum Hausarzt geht… Flugangst wäre die F40.2 (ICD-10: "Spezifische (isolierte) Phobie“).

    https://gesund.bund.de/icd-code-suche/f

    Falls das der Fall ist, wird es schwierig einen BU-Vertrag ohne Ausschluss dieser Erkrankungen zu bekommen! Das wäre sehr schlecht aufgrund der Häufigkeit von psychischen Erkrankungen…

    („Büromenschen“ brechen sich i.d.R. kein Arm/Bein - anders als ein Dachdecker/Bauarbeiter usw., sondern werden eher krank durch psychischen Stress/Mobbing/Überlastung).

    PS: Ich bin selbst Facharzt für Innere Medizin

  • kompetenten Berater meines Vertrauens

    Das sollte immer der Hausarzt sein!

    Er hat alle Diagnosen und alle Befunde von Fachärzten in seiner Praxissoftware gespeichert.


    Bitte nicht mit einem Versicherungsvertreter über den eigenen Gesundheitszustand reden, wenn man sich ein Vertragsangebot einholt (Datenschutz)! Erst beim direkten BU-Abschluss muss man die „Hose runterlassen“. Und falls man dann einen „Ausschluss“ einer bestimmten Erkrankungsgruppe bekommt, kann man noch im Verlauf beantragen, dass der Ausschuss aufgehoben wird, wenn die Erkrankung folgenlos ausgeheilt/behandelt ist. Da hilft auch der Hausarzt mit einem Attest. Oder ein ärztlicher Gutachter wird beauftragt.


    Übrigens: Falls man bei EINER Versicherung abgelehnt wird, wird das leider auch an die Konkurrenz kommuniziert. Dem muss man leider vorher zustimmen…

    Man spart kein Geld, wenn man mit dem BU Abschluss bis 40 wartet. Die BU kostet aufgrund des höheren Eintrittsalters bis 67 in Summe ca. das Gleiche wie bei einem Abschluss mit 25 oder 30. Man hat nur 10 bzw. 15 Jahre lang keinen Schutz.

    Sehr wichtiger Punkt!

    Eine gute Berufsunfähigkeits-Versicherung ist die wichtigste „freiwillige“ Versicherung neben einer Auslandskrankenversicherung -

    fast so wichtig wie die GRV und GKV/PKV!


    Dafür kann man sich m.E. sowas sparen wie: Unfallversicherung, Brillenversicherung, Zahnzusatz-Versicherung, Krankentagegeld-Versicherung usw…

  • Wenn du wegen der Flugangst bisher nicht in psychiatrischer bzw. psychologischer Behandlung warst (was meist der Fall ist aufgrund der Harmlosigkeit dieser Erkrankung), muss man sowas gar nicht angegeben. Es geht nur um ärztlich gesicherte Diagnosen! Das heißt es muss bereits irgendwo dokumentiert sein, dass du „psychisch krank“ bist…

    Halt, das ist so pauschal leider falsch und ein bei vielen Ärzten verbreitetes Missverständnis! Es müssen die Fragen beantwortet werden, die die Gesellschaft im Antrag stellt. Wenn im BU Antrag nach Krankheiten der Psyche wie z.B. Essstörungen gefragt wird und jemand magersüchtig ist oder Bulimie hat, dann ist dies anzugeben, auch wenn nicht ärztlich diagnostiziert. Eine Krankheit wird nicht erst durch eine ärztliche Diagnose zu einer Krankheit. Von den Sozialgerichten wird sie z.B. definiert als "regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der Behandlungsbedürftigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat."


    Ob die Gesellschaft dem Antragsteller bei Falschangaben einen Strick daraus drehen kann, wenn es keinerlei Dokumentation gibt, steht auf einem anderen Blatt.

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  • Lieber Thomaner , ich mag Ärzte und habe großen Respekt vor medizinischer Fachkompetenz. Ihre Anregungen zum Thema BU sind eindeutig gut gemeint. Einiges von dem, was Sie hier schreiben, ist aber leider nicht zutreffend. Ich bin versucht, den guten alten Grundsatz "Schuster bleib bei deinen Leisten" zu zitieren. :)


    Hier etwas Aufklärung in Stichpunkten, um keine Romane zu schreiben:

    • Versicherungsvertreter: Bitte mal nach dem Stichwort Versicherungsmakler googeln. Dieser ist unabhängiger Interessenvertreter ("Sachwalter") des Kunden. Das ist so ähnlich, als würde ich einen Rettungssanitäter mit einem Facharzt vergleichen. :)
    • Natürlich muss der BU-relevante Gesundheitszustand im Detail mit dem Berater / Versicherungsmakler besprochen werden! Dieser berät bei der Recherche von Vorerkrankungen (bei Ärzten, Versicherern etc.) und bezüglich der korrekten, aber nicht unnötig nachteiligen Beantwortung der Gesundheitsfragen. Auf dieser Grundlage recherchiert er für den Kunden die Versicherbarkeit bei in Frage kommenden Anbietern. Das findet lange vor dem "direkten BU-Abschluss" statt - was auch immer damit genau gemeint ist. Das Stichwort Datenschutz passt hier nicht wirklich, "Hose runterlassen" (genauso wie beim Arzt) schon eher. :)
    • Eine schöne Idee, die Gesundheitsfragen zur BU auch mal mit dem Hausarzt zu besprechen. Ich fände es gut, wenn sich mehr Ärzte so nobel wie Sie Zeit dafür nehmen. Wie rechnen Sie diese Gespräche eigentlich bei der Krankenversicherung ab? Unsere Kunden haben häufig schon große Probleme, von ihrem Hausarzt im Zuge der Antragstellung ohne fünfmaliges Erinnern einen Auszug aus der Krankenakte geschickt zu bekommen.
    • Wenn man erst einmal aufgrund ungeschickter Gesundheitsangaben einen Leistungsausschluss kassiert hat, ist es leider nicht so einfach wie Sie schreiben, diesen "im Verlauf auf Antrag aufgehoben zu bekommen". Dies ist nur möglich, wenn die ausgeschlossenen Erkrankung folgenlos verheilt und liegt letztlich im Ermessen des Versicherers.
    • Die pauschale Aussage, dass eine Ablehnung bei einer Versicherung immer auch an die Konkurrenz kommunziert wird, ist falsch. Am Warnsystem HIS beteiligen sich heutzutage kaum noch Gesellschaften. Außerdem beurteilt jeder Risikoprüfer Sachverhalte selbstständig. Ob anderswo eine Ablehnung erfolgt ist, spielt dabei kaum eine Rolle. Abgesehen davon werden unsere Kunden auch nicht abgelehnt, weil wir die Versicherbarkeit vor Antragstellung geklärt haben.

    Bitte nehmen Sie mir diese Klarstellung nicht übel. Hier lesen aber viele Menschen mit. Denen könnten aufgrund unzutreffender Empfehlungen zur Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung gravierende Nachteile entstehen, wenn dann z.B. im BU Fall nicht geleistet wird.

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  • Achtung bei sog. „F“-Diagnosen:

    Das sind alle psychiatrischen Erkrankungen (Depression, PTBS, Persönlichkeitsstörungen usw.). Psychische Erkrankungen sind die häufigsten Ursache für eine Berufsunfähigkeit - neben Krebserkrankungen und orthopädischen Erkrankungen. Bitte unbedingt beim Hausarzt (oder Psychologen) nachfragen, ob er irgendwann mal eine F-Diagnose in der Krankenakte verschlüsselt hat. Das passiert leider manchmal vorschnell, wenn man wegen ‚Burn out‘-Beschwerden oder Schlaflosigkeit zum Hausarzt geht… Flugangst wäre die F40.2 (ICD-10: "Spezifische (isolierte) Phobie“).

    https://gesund.bund.de/icd-code-suche/f

    Falls das der Fall ist, wird es schwierig einen BU-Vertrag ohne Ausschluss dieser Erkrankungen zu bekommen! Das wäre sehr schlecht aufgrund der Häufigkeit von psychischen Erkrankungen…

    („Büromenschen“ brechen sich i.d.R. kein Arm/Bein - anders als ein Dachdecker/Bauarbeiter usw., sondern werden eher krank durch psychischen Stress/Mobbing/Überlastung).

    Damit ich nicht zu kritisch rüberkomme: Das ist aus meiner Sicht völlig RICHTIG! :):thumbup:


    Ist nur etwas merkwürdig, dass Hausärzte Diagnosen mit für den Patienten so gravierenden nachteiligen Auswirkungen mal so eben "vorschnell" verschlüsseln. :/

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  • merkwürdig, dass Hausärzte Diagnosen mit für den Patienten so gravierenden nachteiligen Auswirkungen mal so eben "vorschnell" verschlüsseln.

    Ärzte verschlüsseln Diagnosen, um Patienten zu behandeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Diagnosestellung irgendeine Auswirkung auf einen BU-, PKV- oder Lebensversicherungs-Police hat.

  • Unsere Kunden haben häufig schon große Probleme, von ihrem Hausarzt im Zuge der Antragstellung ohne fünfmaliges Erinnern einen Auszug aus der Krankenakte geschickt zu bekommen.

    Ein Arzt ist dem Patienten gegenüber verpflichtet seine Krankenunterlagen auszuhändigen (Ausnahme: interne Notizen). Dazu benötigt man einen Klick auf den Button „Drucken“ und druckt eine Diagnoseliste oder den letzten Arztbrief aus.

    Und keine Sorge: Eine ärztliche Beratung bezüglich Patientenverfügung, PVV, Organspende, Sport-Tauglichkeit, Reiserücktritt-Versicherung, BU, Reha-Antrag usw. wird privatärztlich nach GOÄ abgerechnet…

  • Ärzte verschlüsseln Diagnosen, um Patienten zu behandeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Diagnosestellung irgendeine Auswirkung auf einen BU-, PKV- oder Lebensversicherungs-Police hat.

    Aha. Und wie ist das Statement zum berühmtberüchtigten "Upcoding", wo über Nacht aus einem "Verdacht auf..." ein "Vorliegen von ..." wurde. Mit dem Ziel, dass die betreffende Krankenkasse, die den Arzt zuvor dazu motiviert - besser angestiftet hatte, entsprechend mehr aus dem Gesundheitsfonds abgreifen darf, zu Lasten der Kassen, die das Spiel nicht mitspielen.


    Die Alles-Ohne-Kosten-Kassen habens erfunden, andere sahen sich gezwungen, mitzuspielen.
    Jens Baas, der (vormalige) Chef der TK hat es selbst eingeräumt (Quelle suche ich noch). Und aus meiner Familie weiß ich definitiv, dass mit der KKH auch eine andere Ersatzkasse nolens volens im Rennen ist.


    Die Patienten und nebenbei gesetzlich Versicherten sind somit auf dem Papier kränker als tatsächlich.Es könnte ihnen ja egal sein, aber wehe wenn so eine/r auf die Idee kommt, von der GKV zur PKV zu wechseln ...

    Dann fliegt die Sache auf. Der Arzt wechselt zwar die Gesichtsfarbe, aber ohne Konsequenzen, und die Kasse gibt den Pontius Pilatus. Darin ist sie inzwischen routiniert, allen voran die Ah Oh Ka8)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • "Upcoding", wo über Nacht aus einem "Verdacht auf..." ein "Vorliegen von ..." wurde. Mit dem Ziel, dass die betreffende Krankenkasse, die den Arzt zuvor dazu motiviert - besser angestiftet hatte, entsprechend mehr aus dem Gesundheitsfonds abgreifen darf

    Das findet meines Wissens nach wohl z.T. bei Abrechnungen von Krankenhäusern mit der GKV

    statt. Krankenkassen bekommen i.R. des Risiko-Strukturausgleichs mehr Mittel, wenn mehr chronisch-kranke Patienten in der KK versichert sind.

    Im ambulanten Bereich ist es völlig egal wie „krank“ oder „gesund“ ein Patient ist. Es gibt immer dieselbe EBM-Vergütung - sowohl für gesunde 30-Jährige als auch für multimorbide 90-Jährige.


    Ich glaube wir kommen hier vom Thema ab:

    Eine BU wird optimalerweise von jungen Berufsanfängern unter 30 abgeschlossen. Diese haben mehrheitlich keine Vorerkrankungen.