Worin soll der Schaden sein?
Der liegt darin, dass mit dem Preis von z.B. 12,00 Ct/kWh am 01.01.2023 die Monats-Entlastung von (1/12 x 80%Sept22Prognose) x ( AP - 0,12) nicht nur für den Monat März23 und die Folgemonate = Null ist, sondern auch für die Monate Januar und Februar 2023.
Bei einem Wechsel einen Tag später hätte die Monatsentlastung für Februar und März z.B.
12.500 x (0,24 - 0,12) = 1.500 € betragen.
Diese hätte dann der neue Versorger bezahlt, sich aber vom Staat wiedergeholt.
berghaus 11.04.23