Wie wird die Strom-/Gaspreisbremse bei monatlich unterschiedlichen Energiekosten berechnet?

  • Frage

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    Wie wird die Strom-/Gaspreisbremse berechnet, wenn sich innerhalb des 12-Monatszeitraumes der Energiepreis mehrfach ändert?

    Gesucht wird die Formel für die monatsweise Berechnung der Strom-/Gaspreisbremse.

    Die „Randbedingungen“ der Strom-/Gaspreisbremse sind mir bekannt.

    Alle für eine monatsweise Berechnung der Strom-/Gaspreisbremse erforderlichen Daten sind vorhanden.


    Vielen Dank für die Formel.

  • § 8 Ermittlung des Entlastungsbetrags für leitungsgebundenes Erdgas

    (1) Der monatliche Entlastungsbetrag ergibt sich für jede Entnahmestelle als Produkt aus dem Differenzbetrag nach § 9 und dem Entlastungskontingent nach § 10,….., geteilt durch zwölf.
    § 9 Differenzbetrag
    (2) Der Differenzbetrag ergibt sich für einen Kalendermonat aus der Differenz zwischen dem für die Belieferung der Entnahmestelle für den ersten Tag des Kalendermonats vereinbarten Arbeitspreis und dem Referenzpreis nach Absatz 3. …….

    (3) Der Referenzpreis für leitungsgebundenes Erdgas beträgt für Entnahmestellen von Letztverbrauchern,

    1. die einen Anspruch nach § 3 haben, 12 Cent pro Kilowattstunde

    Also: 1/12 der 80%Sept22Prognose (=P in KWH) liegt Monat für Monat fest.
    AP (CT/kWh) am 1. eines Monats (M3 = M1 = M2), M4, ....
    Formel:
    z.B. bei Gas im Mai23: P x (M5 - 12) = Entlastungsbetrag Gas im Mai 2023 in Ct.
    z.B. bei Strom im Sept23: P x (M9 - 40) = Entlastungsbetrag Strom im Sept23 in Ct.

    berghaus 09.04.23

  • Guten Morgen berghaus

    Vielen Dank für deine Antwort und den Verweis auf die Stellen im Gesetz.

    Ich hoffe ich habe das richtig verstanden:
    Die Strom- bzw. Gaspreisbremse gilt monatlich immer für genau 1/12 der Jahresprognose vom September 2022.

    D.h. ist der Monatsverbrauch (ab dem 01.01.2023) höher wie das 1/12 der Jahresprognose,

    gilt die Strom-/Gaspreisbremse immer nur für 1/12 der Jahresprognose.

    Ist der monatliche Brutto Strom-/Gaspreis niedriger wie die 40/12 ct/kWh wird mit dem Energiepreis vom Versorger gerechnet.

    Für den Monatsverbrauch über dem 1/12 der Jahresprognose wird monatlich immer der Energiepreis vom Versorger berechnet.

    Ich habe für die Berechnung der Strom- und Erdgaskosten jeweils eine Exceldatei angehängt.
    In die gelb hinterlegten Felder kann jeder seine Werte eintragen (überschreiben).

    Wenn in den Excel-Dateien Fehler sind, bitte Rückmeldung.

    Verbesserungsvorschläge sind immer willkommen!

  • Die von berghaus genannte Formel zur Berechnung der Strom- und Gaspreisbremse basiert auf den gesetzlichen Vorschriften und berücksichtigt den Referenzpreis sowie das Entlastungskontingent. Die monatliche Strom- bzw. Gaspreisbremse beträgt dabei 1/12 der Jahresprognose vom September 2022, wie du richtig verstanden hast. Falls der Monatsverbrauch den Wert der Jahresprognose überschreitet, gilt die Strom- bzw. Gaspreisbremse weiterhin nur für 1/12 der Jahresprognose. Ist der monatliche Brutto Strom-/Gaspreis niedriger als die 40/12 ct/kWh, wird der Energiepreis vom Versorger berechnet. Deine Excel-Dateien können eine hilfreiche Unterstützung bei der Berechnung der Kosten darstellen.

  • Hallo LeniRogger,

    vielen Dank für deine Bestätigigung dass ich die Erklärungen von berghaus richtig verstanden habe und dass meine Formeln in die Excel-Dateien richtig sind.

    Hinweise:

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    1. Es ist zu vermuten, dass viele Versorger im Laufe des Jahres 2023 und in den folgenden Jahren unterjährig die Preise des öfteren ändern werden.

    2. Durch Eingabe der entsprechenden Werte in meine Excel-Formeln kann man daraus auch die Berechnung für Fernwärme oder Wärmepumpenstrom machen.

  • Für das Verständnis der Gegebenheiten und für das Verständnis der viele Missverständnisse dieser Gegebenheiten in allen Foren, die ich kenne, und sonstwo, ist wohl wichtig zu wissen, dass der Versorger immer in seiner Abrechnung zunächst den Vertragspreis (Ct/kWh) für die tatsächlich verbrauchte Menge ansetzt und erst weiter unten eine 'Entlastung' (z.B. Dezemberhilfe oder Gas/Strom-Bremse) aufführt und abzieht.
    Diesen Betrag bekommt er ja auch vom Staat ersetzt.
    Letztendlich ist 'die Entlastung' (=der Entlastungsbetrag) eher so etwas wie der Grundreis (GP)
    der ein Jahr lang Monat für Monat fest ist, nicht vom aktuellen Verbrauch abhängt, und sich nur ändert, wenn am ersten eines Monats sich der AP ändert.

    berghaus 10.04.23

  • Ich habe die Excel-Tabellen erst nach meinem letzten Beitrag gelesen und glaube, dass sie nicht richtig sind.

    Unter Beachtung der von mir beschriebenen Vorgehensweise der Versorger bei der Abrechnung sollte man die Tabellen dieser anpassen.

    Der monatliche Entlastungsbetrag ist solange fest, bis sich der AP an einem 1. des Monats ändert.

    Sinkt er unter 12 bzw. 40 Ct/kWh ist er Null.

    Steigt der AP (durch Erhöhung oder Wechsel), steigt auch die Monats- Entlastung, aber nur bis zu einem Verbrauch von 1/12 der 80%Sept22Prognose.

    Gewinn erzielt dabei nur der Versorger zu Lasten des Steuerzahlers bis zu dem Prognosewert und darüber hinaus zu Lasten des Kunden, wenn der mehr als 1/12 der 80%Sept22Prognose verbraucht.

    Bei mutwilligem Wechsel in einen Tarif mit hohem AP im Laufe des Jahres kann man (zu Lasten des Steuerzahlers und zur Gewinnerhöhung des Versorgers) selbst nur dann Gewinne erzielen, wenn man unter dem 80% Wert bleibt,
    - marginal, wenn die Erhöhung und die Verbrauchseinsparung nicht so groß sind,
    - erheblich, wenn es umgekehrt ist.
    Damit das nicht ausufert, hat der Gesetzgeber da auch ein paar Bremsen eingebaut.


    berghaus 10.04.23

  • ...
    Steigt der AP (durch Erhöhung oder Wechsel),
    ...

    Die Formel ist ja ganz hilfreich, aber warum sollte jemand so blöd, bei einem Wechsel oder einer Erhöhung durch den Versorger Arbeitspreise oberhalb der Subventionsgrenzen zu akzeptieren? Es gibt sowohl bei Strom als auch bei Gas inzwischen jede Menge Anbieter, die darunter liegen. Eigentlich ist das Thema Gas- oder Strompreisbremse doch nur für Verbraucher relevant, die nicht aus älteren Verträgen herauskommen. Und für die ändert sich nichts im Monatsrhythmus.

  • Guten Morgen berghaus

    ich bin nicht der Programmierer des Versorgers.
    Meine Excel-Datei soll nicht genau so "vorrechnen", wie der Versorger das "nach dem Buchtaben des Gesetzes" im Jahr 2024 bei der Jahresabrechnung für 2023 machen wird.
    Ich bin Endverbraucher.
    Meine Excel-Datei soll im Endergebnis zeigen, wie viel ich für die 12 Monate vom Jahr 2023 - bei bekannten monatlichen Energiepreisen und Monatsverbräuchen - zahlen muss.
    Und auch wie viel bzw. wie wenig mir die Strom-/Gaspreisbremse an Einsparung bringt.

    Durch die Zwölftelung der 80% ist das im Heizungsbereich (egal ob Strom oder Gas) weniger.

    Auch bei Warmwasser und Beleuchtung wirkt die Zwölftelung begrenzend.

    Meine Formeln und das ganze Excel-Rechenwerk muss nur (abgesehen von unvermeidbaren Rundungsdifferenzen) zu richtigen Endergebnis kommen.

  • @VE

    Meine Formeln und das ganze Excel-Rechenwerk muss nur (abgesehen von unvermeidbaren Rundungsdifferenzen) zum richtigen Endergebnis kommen.

    ........und das tut es leider nicht!

    Ich habe lange gebraucht, um die Rechenweise in der Exceltabelle zu verstehen und zunächst mit meiner viel einfacheren Rechenmethode in der Stromtabelle bis auf Rundungsabweichungen keine Fehler feststellen können und wollte mich schon für meine so dahingeworfene Behauptung der Unrichtigkeit in #7 entschuldigen.

    Beim Gas habe ich dann jedoch festgestellt, dass die Entlastung für die 5 Monate bis Mai 5 x 15,73 = 78,65 € und nicht nur 70,03 € betragen muss, weil ja die 1.132 kWh und auch 13,39 - 12 = 1,39 Ct/kWh und das Produkt daraus jeweils am 1. der ersten fünf Monate gleich bleiben.

    Dasselbe gilt für die Stromtabelle, wo die Fehler-Differenz allerdings in den Rundungsabweichungen untergeht.

    Der Ansatz , dass man zunächst 80 % des Verbrauchs mit dem gebremsten Preis von 12 bzw. 40 Ct/kWh bezahlen müsse, hat uns alle, -auch mich- dazu verleitet, zu glauben, dass es es doch selbstverständlich wäre, dass man in den ersten energieverbrauchsreichen Monaten des Jahres sein Kontingent verbrauchen könne.
    Behauptungen von Finanztipp und des Verbrauchsministeriums, die ich zur Diskussion gestellt hatte, dass man bei einem hohen AP und kräftigen Einsparungen den AP unter das Vorkriegsniveau drücken könnte, wurden ohne Begründung als unsinnig verworfen.

    Excel ist ja hilfreich, wenn man die Tabelle und die Rechenverknüpfungen darin mal aufgestellt hat und damit umgehen kann (und alles richtig ist):

    Versucht man aber (auch in Kenntnis der Zusammenhänge) die Tabelle von VE zu verstehen, hat man Mühe, die Rechenschritte nachzuvollziehen, weil man wegen der zweimal vorkommenden Option 'maximal' mit Werten unterschiedlicher Spalten weiterrechnen muss.

    Der gedankliche Fehler liegt sowohl bei der Gas- wie der Stromtabelle darin, dass im Mai z.B. beim Gas die Ermäßigung von 1,39 Ct nur für die 510 tatsächlich verbrauchten kWh und nicht für das 1/12 Kontingent von 1.132 kWh berechnet wird.

    Das lässt sich sicher durch einer Excel-Ergänzungsformel beheben, macht die Tabelle aber nicht verständlicher.

    Ich schlage deshalb vor, dass in der Tabelle hinter der Verbrauchsspalte die Gaspreisspalte ct/kWh kommt, dann eine Spalte mit dem Produkt aus Verbrauch und Vertragspreis.
    Danach ein Block 'Entlastung' mit den Spalten 1/12-80%Sept22P(1.132), dem Differenzpreis (1,39 und 0) und dem Produkt daraus (=die Entlastung) und sodann die monatlichen Gaskosten mit der Entlastung.

    Ein solche Tabelle kann man auch in Word anlegen und entweder handschriftlich oder mit dem PC ausfüllen.
    Brauchbar ist eine solche Tabelle als Kontrolle der Versorgerabrechnungen und bei Mieterwechsel im Laufe des Jahres.


    berghaus 12.04.23

  • Hallo berghaus,

    vielen Dank dass du dich so intensiv mit dem Thema auseinandersetzt.

    Nachdem ich (hoffentlich) - dank deiner Hilfe - das absolute Monats-Prinzip der Strom-/Gaspreisbremse verstanden habe,

    will ich

    - in Abweichung von meiner Überschrift und meinem ersten Fragetext -

    mit Excel berechnen

    wieviel ich mit Einbeziehung der Strom-/Gaspreisbremse bei monatlich unterschiedlichen Energiepreisen der Versorger monatlich bezahlen muss.

    Die Einsparung durch die Strom-/Gaspreisbremse ergibt sich automatisch bzw. ganz nebenbei. (Siehe Spalte M.)

    Ich habe den Maximalpreis für die Strom-/Gaspreisbremse monatlich in der neuen Spalte E eintragen, denn die Strom-/Gaspreisbremse gilt nach derzeitigem Stand nur bis zum 31.12.2023!

    So kann meine Excel-Datei auch in den Jahren nach dem Jahr 2023

    und bei einem anderen Betrag und/oder bei einem anderenGültigkeitszeitraum

    für die Strom-/Gaspreisbremse verwendet werden.

    In den Spalten G bis J habe ich die Überschriften geändert und die Formeln korrigiert.

    Alle Eingabezellen sind gelb hinterlegt.


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    Bitte prüfen, ob jetzt für jeden Monat der richtigen Energiepreis berechnet wird.

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  • Das 'absolute Monatsprinzip' heißt, dass der monatliche Entlastungsbetrag solange gleich bleibt, bis sich der Arbeitspreis am ersten eines Monats ändert.

    Man sieht hier deutlich, dass eine Berechnungsweise des monatlichen Energiepreises über den Weg "bis 80 % von...zahlt man nur 12 bzw. 40 Ct, darüber hinaus zahlt man den Vertragspreis..."
    in die Irre führt.

    Es ist doch ganz einfach die Entlastung pro Monat für die fünf Monate bis Mai zu berechnen:

    beim Gas: 1.132 kWh x 0,0139 = 15,7348 €: x 5 = 78,67 € (muss einfach rauskommen)
    beim Strom: 251 kWh x 0,0342 = 8,5842 €: x 5 = 42,92 € (muss einfach rauskommen)

    mit der Besonderheit, dass die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 mit dem AP vom 01.03.2023 berechnet werden müssen. (Ich glaube, das gibt die Exceltabelle auch noch nicht her)

    Ab Juni gibt es keine Entlastung(sbeträge) mehr!

    Nun noch monatlich die tatsächlich verbrauchten kWh mit dem jeweiligen AP multiplizieren und 1/12 des Grundpreises (ev. verändert) hinzurechnen, sowie von Januar bis Mai den Entlastungsbetrag abziehen. Fertig!

    Könner tragen diese Werte in eine Excel - oder Wordtabelle ein, bestimmen die Rechenfunktionen und lassen rechnen.

    Leute wie ich, die sich (nach Eintritt in den Ruhestand vor 17 Jahren) wegen der Komplexität von Excel verabschiedet haben, Office(Word) nicht bezahlen und OpenOffice erst lernen wollen,
    erstellen handschriftlich eine Tabelle.

    Die erweiterte Exceltabelle ist noch unübersichtlicher geworden,
    Die Überschriften sind überhaupt nicht verständlich.

    Nach wie vor steckt der Fehler in der Mai-Zeile bei Gas und Strom.
    Hier müsste in den Spalte 6 und 9 (alte Tabelle) statt 61,20 € -> 52,56 € stehen,

    weil von dem Betrag von 68,29 der volle Entlastungsbetrag von 15,73 € abgezogen werden muss.

    Der Excel-Experte könnte nun eine weitere maxi-ähnliche Funktion einfügen, nämlich beim Beispiel Gas, dass,

    wenn der Betrag in Zeile 7 größer als 12 Ct und der Betrag in Zeile 4 (510) kleiner als in Zeile 5 (1.132) ist,
    die Differenz (622) mit der Differenz 13,39 - 12,00 = 1,39/100 multipliziert und das Ergebnis (=8,64) von den Ergebnissen in den Zeilen 6 und 9 (61,20) abgezogen werden muss (=52,56).
    :thumbup:
    berghaus 14.04.23

  • Hallo berghaus,

    ich habe den Grund der Differenzen

    zwischen deinem und meinem Berechnungsweg gefunden.

    Es liegt ausschließlich an der unterschiedlichen Interpretation der Anwendung der Zwölftelung!

    Du legst der Berechnung des Entlastungsbetrages gleichbleibend für alle 12 Monate immer genau 1/12 der 80%Sept22Prognose zu Grunde, auch dann wenn es in dem betreffenden Monat KEINEN Verbrauch IN DIESER HÖHE gab.
    Im meinem Fall ist das Zwölftel bei Gas 1.132 kWh und bei Strom 251 kWh.

    beim Gas: 1.132 kWh x 0,0139 = 15,7348 €: x 5 = 78,67 €

    beim Strom: 251 kWh x 0,0342 = 8,5842 €: x 5 = 42,92 €

    Ich interpretiere die Zwölftelung so,

    dass der Entlastungsbetrag jeden Monat nur für maximal 1.132 kWh bei Gas und maximal 251 kWh bei Strom gerechnet werden darf.

    Ich habe angegeben im Monat Mai 2023 Gasverbrauch 510 kWh und Stromverbrauch 250 kWh,

    also WENIGER als der Zwölftel, das für die Energiepreisbremse maßgeblich ist.

    Wenn meine Interpretation richtige wäre,

    hättest du beim Gas 622 kWh (= 8,65 €) zu viel Entlastungsbetrag ausgerechnet.

    und beim Strom für 1 kWh (= 0,0342 €) zu viel Entlastungsbetrag ausgerechnet.

    Daneben gibt es minimale Rundungsdiffenzen
    zwischen meinen 12 monatsweisen Berechnungen
    und deiner zusammenfassenden 2 Blockberechnung.

  • Link zum Gesetzestext für die Strompreisbremse:

    https://www.gesetze-im-internet.de/strompbg/BJNR251210022.html

    Gibt es was besseres, aktuelleres und vor allem genaueres/ausführlicheres?

    Ausführungshinweise, Interpretationen, Präzisierungen, Erläuterungen?

    Ja, ... von mir :) :

    Ich glaube - gegen die Meinung vieler anderer Forumsteilnehmer - in einem anderen Beitrag hier im Forum bewiesen zu haben, dass die Auslegung des Gesetzes durch Finanztip und das Ministerium, dass 1/12 der 80%Sept22Prognose (kWh) das ganze Jahr Monat für Monat festliegt, richtig ist.

    Strompreisbremse - Strom & Heizung - Finanztip Forum

    Zitat daraus im Beitrag #19 vom 02.04.2023:

    „……..Ich habe das EWPB-Gesetz noch mal gelesen und bin nun überzeugt, dass in der endgültigen Abrechnung Monat für Monat -unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch- in der Abrechnung der Entlastungsbetrag angesetzt wird, der fest ist, wenn sich ab dem 1. März 2023 die Differenz zwischen AP (bei mir 16,99 -12,00) nicht ändert…….“

    Bisher hat noch keiner dieser Auslegung widersprochen!

    berghaus 16.04.23

  • Hallo berghaus,

    wie wollen wir erfahren wie die Preisbremse richtig anzuwenden ist?

    Es wird wohl keine offizielle verständlich und vor allem schriftliche "Aussage" von dieser tollen Regierung geben.

    Jeder Versorger wird das so machen wie er meint.
    Vielleicht stimmen sich einige Versorger auf eine gemeinsame Vorgehensweise ab.

    Für den Zeitraum vom 17. August 2021 bis 16. August 2022 erhielt ich meine Abrechnung erst am 29.09.2023, mehr als 6 Wochen später wie in den vergangenen Jahren.

    Ich vermute dass die Abrechnung für den Zeitraum vom 17. August 2022 bis 16. August 2023 noch viel später kommt.

    Ich werde also erst gegen Ende 2023 feststellen können, wie mein Versorger die Preisbremse für Gas und Strom umgesetzt hat.

    Wie viele Endverbraucher werden ihre Jahresabrechnung(en) bezüglich der Berechnung der Preisbremse kontrollieren?

    Wenn Einzelne Wenige meinen ihr Versorger rechnet die Preisbremse falsch,
    was wollen die machen?

    Vor Gericht klagen?

  • Du solltest zum 1.3. ein Info-Schreiben deines Versorgers bekommen haben.

    Viele haben es aber erst Ende März geschafft. Einen Versorger von dem noch nichts kam habe ich letztens angerufen, da bin ich wohl runtergfallen, jedenfalls hat er sich für die Mitteiolung bedankt und will das jetzt nachholen.

    Also einfach mal nachfragen, gesetzlich hätte zum 1.3. informiert werden sollen.

  • Da mein Versorger nach seinen Angaben nachschüssig einzieht, hat der sich - meiner Meinung nach - Zeit bis Ende April 2023 verschafft. Gekommen ist noch nichts.

    Ich bezweifle, das ich aus dem Infoschreiben Details zu genauen Anwendung der Preisbremse herauslesen kann.