Standmitteilung Direktversicherung "Leistung bei Kündigung" - "Bewertungsreserven" sinkt?

  • Wie kann der Wert

    X = "einmalige Kapitalzahlung (inkl. der Überschussbeteiligung)" - "Beteiligung an den Bewertungsreserven" für zwei aufeinanderfolgenden Standmitteilungen (2022 -> 2023) weniger werden?

    Das schreibt Dir die Versicherung doch ausdrücklich:

    "In der einmaligen Kapitalzahlung ist auch eine Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von x EUR enthalten. Diese Leistung kann schwanken oder auch ganz entfallen und ist daher nicht garantiert. Die endgültige Höhe steht erst bei Fälligkeit der Leistung fest"

    Für mein Schreiben an die Versicherung (Einschreiben-Rückschein) habe ich bisher (nach Wochen) nicht einmal den Rückschein bekommen.Da muss ich noch mal nachhaken.

    Ganz generell gilt: Man lebt leichter, wenn man Dinge hinnimmt, die man nicht ändern kann.

    Aus dem, was Du schreibst, ist nicht erkennbar, daß mit Deiner Versicherung irgendwas schiefläuft. Solche Standmitteilungen kommen ohnehin aus dem Computer, die dort genannten Berechnungen gelten für alle Versicherten, sind regelmäßig extern überprüft und laufen zu Tausenden gleich. Kann schon sein, daß gerade in der aktuellen Zinslandschaft Bewertungsreserven der Versicherung geschwunden sind. Das trifft dann Dich und viele andere Versicherte. Ich fürchte, alles Fußaufstampfen der Versicherung gegenüber wird daran nichts ändern (und dieser Thread hier auch nicht).

  • Hallo Achim Weiss,

    Wie schon gesagt: die Höhe der Bewertungsreserven ist explizit angegeben. Die Verringerung des Rückkaufwertes übersteigt aber die Reduktion der Bewertungsreserven.

    Deswegen verstehe ich das ganze nicht.Und den Anspruch auf Nachvollziehbarkeit kann ich ja wohl stellen.

    Ich werde mal eine Termin bei der Verbraucherzentrale machen.

  • Wie schon gesagt: die Höhe der Bewertungsreserven ist explizit angegeben. Die Verringerung des Rückkaufwertes übersteigt aber die Reduktion der Bewertungsreserven.

    Deswegen verstehe ich das ganze nicht. Und den Anspruch auf Nachvollziehbarkeit kann ich ja wohl stellen.

    Ich werde mal einen Termin bei der Verbraucherzentrale machen.

    Wie sagte Resi Berghammer selig immer? "Wanns schee mocht ..."

    "Herr, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,

    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,

    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden."

  • Wie sagte Resi Berghammer selig immer? "Wanns schee mocht ..."

    "Herr, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,

    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,

    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden."

    Hier im Forum wird doch immer gesagt, dass man sich nur mit Finanzkonstrukten einlassen soll, die man verstanden hat. Und jetzt soll ich über diese Unklarheit "gelassen drüber wegsehen"?

    Natürlich ist der Zeitpunkt des "sich damit einlassen" schon vorbei. Aber die Situation für das Finanzprodukts hat sich geändert. Das ist doch wohl kein Grund jetzt alles "gelassen" zu ignorieren oder hinzunehmen.

    Oder?

  • Ich kann die Angabe "erreichtes garantiertes Kapital"

    aus dem anderen Abschnitt der Standmitteilung "Leistung bei Tod" offensichtlich bei Kündigung nicht heranziehen.

    Es sind ja auch unterschiedliche Leistungen, die unterschiedlich kalkuliert werden. Du könntest zur Absicherung der Familie einen besonders hohen Todesfallschutz vereinbart haben, der zu Beginn der Versicherungszeit ein 1000faches der schon eingezahlten Beiträge leistet. Die dafür nötigen Prämien werden allerdings von Deiner Sparleistung abgezogen. Viele haben nur den Mindestschutz vereinbart, damit die Versicherung steuerbegünstigt wird.

  • Hier im Forum wird doch immer gesagt, dass man sich nur mit Finanzkonstrukten einlassen soll, die man verstanden hat. Und jetzt soll ich über diese Unklarheit "gelassen drüber wegsehen"?

    Du hast vor Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen. Ob das damals gut oder schlecht war, ist heute egal, und zwar deswegen, weil es heute so ist und Du es nicht mehr rückgängig machen kannst.

    Im Moment erregst Du Dich darüber, daß Du die Jahresmeldung Deiner Lebensversicherung nicht verstehst und daß Dir Deine Versicherung die erwünschte Antwort nicht gibt.

    Das mag so sein, das kannst Du aber mit einer Diskussion in diesem Forum nicht ändern. Mit starken Sprüchen hier im Forum bewegst Du in Deiner Sache genau nichts.

  • Hier im Forum wird doch immer gesagt, dass man sich nur mit Finanzkonstrukten einlassen soll, die man verstanden hat. Und jetzt soll ich über diese Unklarheit "gelassen drüber wegsehen"?

    Natürlich ist der Zeitpunkt des "sich damit einlassen" schon vorbei. Aber die Situation für das Finanzprodukts hat sich geändert. Das ist doch wohl kein Grund jetzt alles "gelassen" zu ignorieren oder hinzunehmen.

    Oder?

    Tja, klingt schön.

    Nur wird es Dir nichts bringen sich darüber aufzuregen. Letztlich zählt nur was Dir die Versicherung garantiert. Alles andere ist eine Nebelkerze.

    Finanztest hat dazu vor einigen Monaten einen Artikel geschrieben:

    https://www.test.de/Auszahlung-Leb…-tun-5437286-0/

    Schon krass, wenn wie bei dem einen Leser zwischen Standmitteilung und der Auszahlung 3 Monate später mal eben 2.025€ Bewertungsreserven 'weg' sind.:/

    Daher rechne ich nur mit dem Garantiewert. Wenn es mehr wird, ist es halt schön, wenn nicht, bin ich auch nicht enttäuscht.

    Immerhin hat meine Versicherung bei der Angabe des Stichtags der Berechnung der Bewertungsreserven dazugelernt. Früher wurde immer als Stichtag der 30.06. in meinen Standmeldungen genannt. Seit 2022 ist der Stichtag jetzt der 31.08.

    Damit ist zumindest sichergestellt, dass mir nicht so etwas die im obigen Fall passiert: Also Standmeldung zum 30.06.2031 und dann am 31.08.2031 die 'große' Enttäuschung, weil es nix aus der 'Bewertungsreserve' gibt.;)

    PS: Ich könnte ja mal bei meiner Versicherung anfragen, warum sich denn deren Prognosen von 1990 nicht erfüllt haben. :D

  • Tja, klingt schön.

    Nur wird es Dir nichts bringen sich darüber aufzuregen.

    Ich reg' mich nicht auf. Ich bin die Ruhe selbst.

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    Was da herunter fiel, das waren die Bewertungsreserven.

  • Sich hier im Forum zu beklagen bringt trotzdem nichts.

    Dazu fehlen natürlich alle Zahlen. Wollte man den Sachverhalt tatsächlich bewerten, müßte man die Daten der Versicherung kennen, und die postet der Threadersteller ja nicht. Man kann das verstehen, sind schließlich private Daten. Auf der anderen Seite kann niemand die Versicherung bewerten, der die Zahlen nicht kennt.

    Selbst das Posten der Zahlen würde aber vermutlich nichts helfen. Was brächte es dem Threadersteller, wenn einer ihm hier bestätigen könnte, daß mit der Standmitteilung irgendwas nicht in Ordnung ist? Das Forum ist für eine solche Fragestellung einfach die falsche Adresse.