Wie kann der Wert
X = "einmalige Kapitalzahlung (inkl. der Überschussbeteiligung)" - "Beteiligung an den Bewertungsreserven" für zwei aufeinanderfolgenden Standmitteilungen (2022 -> 2023) weniger werden?
Das schreibt Dir die Versicherung doch ausdrücklich:
"In der einmaligen Kapitalzahlung ist auch eine Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von x EUR enthalten. Diese Leistung kann schwanken oder auch ganz entfallen und ist daher nicht garantiert. Die endgültige Höhe steht erst bei Fälligkeit der Leistung fest"
Für mein Schreiben an die Versicherung (Einschreiben-Rückschein) habe ich bisher (nach Wochen) nicht einmal den Rückschein bekommen.Da muss ich noch mal nachhaken.
Ganz generell gilt: Man lebt leichter, wenn man Dinge hinnimmt, die man nicht ändern kann.
Aus dem, was Du schreibst, ist nicht erkennbar, daß mit Deiner Versicherung irgendwas schiefläuft. Solche Standmitteilungen kommen ohnehin aus dem Computer, die dort genannten Berechnungen gelten für alle Versicherten, sind regelmäßig extern überprüft und laufen zu Tausenden gleich. Kann schon sein, daß gerade in der aktuellen Zinslandschaft Bewertungsreserven der Versicherung geschwunden sind. Das trifft dann Dich und viele andere Versicherte. Ich fürchte, alles Fußaufstampfen der Versicherung gegenüber wird daran nichts ändern (und dieser Thread hier auch nicht).