Wie kann der Wert
X = "einmalige Kapitalzahlung (inkl. der Überschussbeteiligung)" - "Beteiligung an den Bewertungsreserven"
für zwei aufeinanderfolgenden Standmitteilungen (2022 -> 2023) weniger werden?
Es steht drin:
"In der einmaligen Kapitalzahzlung ist auch eine Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von x EUR enthalten. Diese Leistung kann schwanken oder auch ganz entfallen und ist daher nicht garantiert. Die endgültige Höhe steht erst bei Fälligkeit der Leistung fest"
Wenn darauf extra hingewiesen wird, dann sollte die "Beteiligung an den Bewertungsreserven" die einzige sich möglicherweise ändernde Größe i.d. Rechnung sein - oder?
Es leuchtet mir dann nicht ein, dass X zwischen zwei aufeinanderfolgenden Jahren geringer werden kann - schon gar nicht im Hinblick auf die während des vergangenen Jahres (2022) weiter erfolgten Einzahlungen.