Computer von Steuer absetzen: Finanzamt fordert Nachweise/Bescheinigung

Liebe Community,
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  • Hallo Community,


    ich habe Post vom Finanzamt erhalten benötige zeitnah eine Hilfestellung von Euch.

    Im September 2022 habe ich einen Laptop für 1900 EUR gekauft, Rechnung ist vorhanden.

    In der Steuererklärung für 2022 habe ich dies angegeben mit dem Ziel dies als Arbeitsmittel geltend zu machen.

    Die Nutzung habe ich mit 50% angegeben, da ich als Programmierer tatsächlich auch mal von zu Hause aus (per remote) arbeite.


    Das Finanzamt möchte nun folgende Dinge von mir haben:


    1. "Nachweis zu den sonstigen Werbungskosten, Stellungnahme zur beruflichen Veranlassung"

    2. "Bescheinigung vom Arbeitgeber über die Anwesenheit von Herrn XXX im Betrieb"


    Mein Arbeitgeber würde mich sicher unterstützen, aber was soll er schreiben?

    Kann mir jemand sagen, was ich bei beiden Punkten sinnvollerweise liefern sollte?

    Was erwartet das FA?


    vielen Dank im Voraus!

  • Am sinnvollsten ist immer, eine wahrheitsgemäße Angabe zu liefern.

  • 1. Ist doch einfach beantwortbar, Programmieren etc remote arbeit. Einfach die Tätigkeit etwas genauer beschreiben.


    2. Frage bezieht sich wohl auf die Angabe der Tage bei der Kilometerpauschale und Home-Office-Pauschale. Evtl. wurde hier widersprüchliches eingetragen oder wird einfach kontrolliert.

  • Vielen Dank für die schnellen Reaktionen.

    Wahrheitsgemäße Angaben sind kein Problem - letzlich arbeite ich ja tatsächlich von zu Hause.


    Der Hinweis mit dem Home-Office ist gut, da muss ich nochmal nachsehen welche Angaben ich gemacht hatte.


    Falls jemand noch weitere Tipps für mich hat, gern her damit

  • 50% berufliche Nutzung in Tagen gerechnet wären schon 182, plus 30 Tage Urlaub, Feiertage, Krankheiten und Co. bleiben für das Finanzamt auf den ersten Blick kaum noch Tage für die Pendlerpauschale über... da Fragen die natürlich nach.

  • Also ich habe das ganz anders verstanden.

    Ich dachte damit ist die prozentuale Nutzung des Gerätes gemeint.


    Wenn ich also 4h pro Woche damit arbeite und 4h privat nutze, habe ich 50% berufliche Nutzung.


    Oder etwa nicht?

  • Ich habe Post vom Finanzamt erhalten. Benötige zeitnah eine Hilfestellung von Euch.

    Im September 2022 habe ich einen Laptop für 1900 EUR gekauft, Rechnung ist vorhanden.

    Du bist ein guter Mitarbeiter für Deinen Arbeitgeber! Zahlst auch noch Deine Arbeitsmittel selber!


    Ich hätte mir einen Rechner dieser Preisklasse vom Arbeitgeber zumindest bezuschussen, wenn nicht bezahlen lassen. Aber das ist nun Schnee von gestern.

    In der Steuererklärung für 2022 habe ich dies angegeben, mit dem Ziel, dies als Arbeitsmittel geltend zu machen.

    Die Nutzung habe ich mit 50% angegeben, da ich als Programmierer tatsächlich auch mal von zu Hause aus (per remote) arbeite.

    Auch das hätte ich nicht gemacht. Ich hätte das Gerät vollständig als Werbungskosten angegeben.


    Privat ist privat und Arbeit ist Arbeit. Für mich selbst brauche ich keinen Rechnerboliden. Für private Dinge reicht mir nach wie vor mein privater Laptop, der ist schließlich erst 1 Jahr alt. Die große Rechenleistung brauche ich ausschließlich für berufliche Dinge und nur dafür hätte ich mir dieses leistungsfähige Gerät angeschafft.


    Außerdem ist die klare Trennung von Privatem und Dienstlichem auch aus Datensicherheitsgründen sinnvoll.


    Ich hätte auch vorher bei der Firmen-IT angefragt. Möglicherweise verlangt die ja sogar, daß auf den Rechnern, mit denen sich Homeworker remote einwählen, aus Datensicherheitsgründen nichts Privates drauf ist.


    Aber das hast Du Dir möglicherweise schon verbaut, weil Du bereits angegeben hast, daß Du das Gerät gemischt nutzt. :(

    Du selbst solltest Deine sonstigen Werbungskosten eigentlich mit der Steuererklärung bereits eingereicht haben, denn die Pauschale erfüllst Du mit dem Rechner auf jeden Fall, also ist beispielsweise jeder km Arbeitsweg steuerwirksam. Wenn Du das bisher versäumt hast, kannst Du das jetzt nachreichen. Das Finanzamt fordert Dich ja dazu ausdrücklich auf.


    Wenn Du mehr als ein paar Tage zuhause arbeitest, hätte ich auch 50% der Telekommunikationsrechnung auf Werbungskosten geschrieben.


    Wie sieht es aus mit der Home-Office-Pauschale?


    Dein Arbeitgeber sollte in der Bescheinigung fürs Finanzamt die Wahrheit schreiben. Er darf für die Wahrheit allerdings durchaus schöne Worte wählen. Daß ein Programmierer einen leistungsfähigen Rechner braucht (und übrigens auch eine leistungsfähige Internetanbindung, wenn er remote arbeitet), ist ja wohl klar.

    Kleiner Tip für die Zukunft: Steuerliche Sachverhalte gestaltet man sinnvollerweise proaktiv für die Zukunft. Das funktioniert besser als im nachhinein.

  • Du bist ein guter Mitarbeiter für Deinen Arbeitgeber! Zahlst auch noch Deine Arbeitsmittel selber!


    Ich hätte mir einen Rechner dieser Preisklasse vom Arbeitgeber zumindest bezuschussen, wenn nicht bezahlen lassen. Aber das ist nun Schnee von gestern.

    Ich glaube, da ist dein Schluss voreilig. Bisher stellt sich das für mich eher so dar, als ob sich das Finanzamt am privaten Gaming-Laptop beteiligen soll, weil man den ja jeden letzten Freitag im Monat im Home Office nutzt ;)

    Und ich vermute, dass hier auch der Kern des Problems liegt. Die berufliche Nutzung ist gering, eventuell stünde sogar noch ein Firmenlaptop zur Verfügung.

  • ... und der Finanzbeamte weiß aus eigener Erfahrung, dass typischerweise eben nicht mit einem Privat-PC von zu Hause aus im Firmennetzwerk herumgefuhrwerkt werden kann. Wenn der Finanzbeamte selbst im Home Office arbeitet, kann und darf er dabei ausschließlich das Dienst-Notebook nutzen. Und so ist es auch bei allen halbwegs verantwortungsvoll organisierten Privatunternehmen, die ich kenne.

  • Im September 2022 habe ich einen Laptop für 1900 EUR gekauft.

    In der Steuererklärung für 2022 habe ich dies angegeben mit dem Ziel, dies als Arbeitsmittel geltend zu machen.

    Du bist ein guter Mitarbeiter für Deinen Arbeitgeber! Zahlst auch noch Deine Arbeitsmittel selber!

    Ich glaube, da ist dein Schluss voreilig. Bisher stellt sich das für mich eher so dar, als ob sich das Finanzamt am privaten Gaming-Laptop beteiligen soll, weil man den ja jeden letzten Freitag im Monat im Home Office nutzt ;)

    Und ich vermute, dass hier auch der Kern des Problems liegt. Die berufliche Nutzung ist gering, eventuell stünde sogar noch ein Firmenlaptop zur Verfügung.

    Möglich ist das, wir wissen das nicht.

    ... und der Finanzbeamte weiß aus eigener Erfahrung, dass typischerweise eben nicht mit einem Privat-PC von zu Hause aus im Firmennetzwerk herumgefuhrwerkt werden kann. Wenn der Finanzbeamte selbst im Home Office arbeitet, kann und darf er dabei ausschließlich das Dienst-Notebook nutzen. Und so ist es auch bei allen halbwegs verantwortungsvoll organisierten Privatunternehmen, die ich kenne.

    Ich wiederum kenne einen vertrauenswürdigen Bekannten, der sich für immerhin 1700 Euro einen Laptop für seine angestellte berufliche Tätigkeit angeschafft hat. Ich habe ihn gefragt, warum der Arbeitgeber den Rechner nicht bezahlt. Er antwortete, er hätte einen Dienst-Laptop haben können, den habe er aber abgelehnt, weil der Dienstlaptop ihm nicht leistungsfähig genug sei.


    Die Menschen sind verschieden, die Firmen auch. Ich hätte so viel Geld nicht für die Firma ausgegeben, andererseits weiß ich, wieviel Arbeitsfreude (oder anders herum Abwesenheit von Ärger) ein gutes Arbeitsmittel mit sich bringt.


    Ich habe auch schon einmal 500 Euro privates Geld für ein Arbeitsmittel ausgegeben, das der Chef partout nicht kaufen wollte, ich aber unbedingt haben wollte. Als ich es dann hatte, sind ständig Kollegen gekommen und wollten es ausleihen. :)


    500 Euro sind aber halt keine 1900.

  • ... und der Finanzbeamte weiß aus eigener Erfahrung, dass typischerweise eben nicht mit einem Privat-PC von zu Hause aus im Firmennetzwerk herumgefuhrwerkt werden kann. Wenn der Finanzbeamte selbst im Home Office arbeitet, kann und darf er dabei ausschließlich das Dienst-Notebook nutzen. Und so ist es auch bei allen halbwegs verantwortungsvoll organisierten Privatunternehmen, die ich kenne.

    Das muss nicht zwingend so sein. In meiner Firma ist nur möglich, sich via VPN mit dem Firmenlaptop ins Firmennetz einzuloggen. Ich kenne aber Fälle, wo im Home-Office der private Rechner als 'dummes' Terminal auf den in der Firma stehenden Dienstrechner zugreift.

  • ... und der Finanzbeamte weiß aus eigener Erfahrung, dass typischerweise eben nicht mit einem Privat-PC von zu Hause aus im Firmennetzwerk herumgefuhrwerkt werden kann. Wenn der Finanzbeamte selbst im Home Office arbeitet, kann und darf er dabei ausschließlich das Dienst-Notebook nutzen. Und so ist es auch bei allen halbwegs verantwortungsvoll organisierten Privatunternehmen, die ich kenne.

    Da frage ich mich, wieso mein Finanzbeamter letztens am Telefon zu mir meinte, da er an diesem Tag im Homeoffice arbeiten würde, er keinen Zugriff auf meine Daten hätte. Eine sehr interessante Erfahrung.

  • Da frage ich mich, wieso mein Finanzbeamter letztens am Telefon zu mir meinte, da er an diesem Tag im Homeoffice arbeiten würde, er keinen Zugriff auf meine Daten hätte. Eine sehr interessante Erfahrung.

    Der wollte gerade Wäsche aufhängen. ;)

    In meinem Fall war der Zugriff von Zuhause bei Bitte um etwas Geduld möglich.

  • Wenn du mit VPN ins Firmennetzwerk gehst, dann reicht aber auch ein alter PC aus. Und den wird das FA nicht beanstanden.


    1900 Euro um Remote zu arbeiten - da würde ich als Finanzbeamter auch nachfragen.

  • Wenn du mit VPN ins Firmennetzwerk gehst, dann reicht aber auch ein alter PC aus.

    Nicht, wenn du zB Simulationen oder sonstige Berechnungen machen musst. Das VPN dient dann ja nur dazu, an Firmendaten zu kommen. Die Programme laufen ja trotzdem lokal auf dem Rechner

  • Möglich ist das, wir wissen das nicht.

    Ja, wir wissen das nicht. Die Formulierung "tatsächlich mal" würde man aber kaum verwenden, wenn man zu 50% im Home Office ist.


    Nicht, wenn du zB Simulationen oder sonstige Berechnungen machen musst. Das VPN dient dann ja nur dazu, an Firmendaten zu kommen. Die Programme laufen ja trotzdem lokal auf dem Rechner

    Kommt drauf an. Wir hatten vor Corona praktisch kein Home Office und waren entsprechend schlecht drauf vorbereitet. Da haben wir uns alle per Remote Desktop auf unsere Maschinen im Büro eingeloggt und der private Rechner zu Hause war nur ein glorifizierter Bildschirm. Dazu braucht es dann aber keine High-End Maschine.

  • Da frage ich mich, wieso mein Finanzbeamter letztens am Telefon zu mir meinte, da er an diesem Tag im Homeoffice arbeiten würde, er keinen Zugriff auf meine Daten hätte. Eine sehr interessante Erfahrung.

    Da hatte er wohl keine Lust und wollte den lästigen Anrufer loswerden. Ich habe eine Finanzbeamtin daheim, die regelmäßig im Home Office arbeitet. Die kann mit dem Dienst-Notebook von zu Hause genauso arbeiten wie im Amt und wenn es ihm nicht gesagt wird, merkt ein Anrufer keinen Unterschied. Allerdings geht absolut nichts mit Privatgeräten. Nicht einmal eine private Maus kann verwendet werden, weil die USB-Eingänge am Notebook gesperrt und nur für vorausgewählte Geräte freigegeben sind. Und da die Regeln dafür bundesweit abgestimmt sind, gibt es auch keine Unterschiede zwischen den Ländern.

  • 1900 Euro um remote zu arbeiten - da würde ich als Finanzbeamter auch nachfragen.

    Klar. Es gibt aber halt Fälle, in denen ein High-End-Rechner tatsächlich notwendig ist.


    Wenn das bei mir der Fall wäre, hätte ich mir den Rechner vom Arbeitgeber sponsern lassen, dann gibts hinterher auch keine Nachfragen vom Finanzamt.


    Wie bereits geschrieben: Steuerdinge gestaltet man besser proaktiv als reaktiv.