stromzählerwechsel

  • hallo, nachdem ich nun ein balkon "kraftwerk" habe, meldeten sich die stadtwerke bonn um mir einen neuen zähler einzubauen. verhindertwerden soll das rückwärtslaufen des zählers.

    heute war in den nachrichten zu hören, daß das rückwärtslaufen des zählers nun genemigt werden soll. kann ich den einbau des neuen zählers nun verhindern, ist er unnötig, macht es trotzdem sinn alte zähler gegen neue, moderne auszutauschen? welchen vorteil haben diese neuen zähler?

    vielen dank für die hilfe.

    grüße, bernd

  • Hallo berndbonn,

    der Zähler ist im Eigentum des Netzbetreibers. Er kann ihn also so auswechseln, wie er möchte.

    heute war in den nachrichten zu hören, daß das rückwärtslaufen des zählers nun genemigt werden soll.

    Sender Jerewan? Selbst wenn es eine politische Mehrheit für das Zulassen des Rückwärtslaufens geben sollte, wird die Umsetzung noch einige Zeit dauern. Ob dann nur die Nutzer eines Ferraris- Zähler ohne Rücklaufsperre profitieren oder auch die Nutzer eines modernen Zählers, bei dem die Einspeisemenge gezählt wird, bleibt abzuwarten.

    Gruß Pumphut

  • Noch ist allgemeiner Usus, daß Nutzer von Balkonkraftwerken einen Zähler haben müssen, der nicht rückwärts laufen kann (wie es die alten mechanischen Ferraris-Zähler tun. Es wird seit einiger Zeit diskutiert, ob man diese Bestimmung aufheben soll (weil es sich um kleine Strommengen handelt, die ein Balkonkraftwerk einspeisen kann), aber spruchreif ist meiner Kenntnis nach noch nichts.

    Soweit ich das überblicke, kannst Du im Moment den Einbau des "modernen Zählers" nicht verhindern. Du könntest allenfalls Dein Balkonkraftwerk in den Keller stellen und warten und hoffen, daß die Bestimmungen sich so ändern, wie Du es in den Nachrichten gehört hast. Behaupten, Du stelltest Dein Solarpaneel in den Keller, und es tatsächlich anschließen, ist keine gute Idee, die Stadtwerke merken das am Stromverbrauch spätestens bei der nächsten Rechnung.

    Bei den Grünen ist die naive Vorstellung weit verbreitet, daß mit elektronischen Zählern alles gut würde. Es heißt, man könne damit die Netze besser steuern und Strom sparen ohne Ende, wenn die heißgeliebten variablen Stromtarife irgendwann mal tatsächlich kommen. In meinen Augen ist das alles Humbug, den der Kunde auch noch bezahlen muß, denn die Stadtwerke dürfen für einen elektronischen Zähler einen Aufpreis verlangen.

    Dir hilft das im Moment aber nicht: Wenn Du Dein Balkonkraftwerk anschließen willst, mußt Du Dir (Stand heute) den Zähler austauschen lassen. Ich glaube übrigens nicht, daß die obengenannte Bestimmung kommen wird (Ferraris-Zähler dürfen bleiben, eingespeister Strom mindert zum vollen Preis die Rechnung), die Grünen sind dazu einfach zu verliebt in die elektronischen Zähler.

  • Bitte nicht moderne Meßeinrichtung (mME) mit intelligentem Meßsystem (iMS) verwechseln.

    Beim mME gibt es keinen Zählerrücklauf mehr, und der Austausch ist ab 2017 ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Ansonsten kannst du da demnächst deinen Verbrauch tages/monats/jahresweise ablesen.

    Beim iMS kannst du in Zukunft von tageszeitabhängigen Stromtarifen für Einspeisung und Strombezug profitieren. Der kostet aber extra, und ist erst ab 1kWp Pflicht. Damit fallen Balkonkraftwerke da nicht zwangsweise drunter.

    Dafür ist dann WLAN notwendig, und der Netzbetreiber kann dir ggf die Wärmepumpe oder Ladestation fernabschalten, wenn der Strom knapp wird.

  • Was soll denn überhaupt für ein Zähler verbaut werden?

    Einfach nur einen digitalen Zähler, denn so oder so alle bis 2032 bekommen sollen/werden um den Rücklauf zu unterbinden?

    Ein Smart-Meter wird das ja wohl nicht sein, dafür gibt es andere gesetzliche Zielgruppen.

  • Bitte nicht moderne Meßeinrichtung (mME) mit intelligentem Meßsystem (iMS) verwechseln.

    Ich verwechsele die beiden nicht, aber die Öffentlichkeit tut das regelmäßig. Technik ist halt schwierig für die meisten Leute.

    Was ist denn ein Smart Meter überhautpt? Ist das eine iME oder ein iMS oder gar beides?

    Bei der mME gibt es keinen Zählerrücklauf mehr, und der Austausch ist ab 2017 ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Ansonsten kannst du da demnächst deinen Verbrauch tages/monats/jahresweise ablesen.

    Bei der mME gibts einen Strauß von Möglichkeiten. Ein Pflichtaustausch ab 2017 war ein feuchter Traum einiger Stromgrüner, der keine Realität geworden ist. Mir ist ein Pflichtaustausch für Haushalte ab 6 MWh/a (Das ist eine ganze Menge!) ab dem Jahr 2020 erinnerlich, nagele mich darauf aber bitte nicht fest.Soweit ich das überblicke, ist da noch etliches im Fluß.

    Beim iMS kannst du in Zukunft von tageszeitabhängigen Stromtarifen für Einspeisung und Strombezug profitieren. Der kostet aber extra, und ist erst ab 1kWp Pflicht. Damit fallen Balkonkraftwerke da nicht zwangsweise drunter.

    Schauen wir mal :)

    Schon seit mindestens 10 Jahren wird davon berichtet, welch enormes Geld der Kunde mal sparen kann, wenn er so einen Smart Meter in die Verteilung hängt. Aber diese zeitvariablen Tarife wollen und wollen auf breiter Basis nicht kommen.

    Einen ernüchternden Tatsachenbericht habe ich neulich mal bei - tataaa! - Finanztip gelesen:

    https://www.finanztip.de/blog/wie-ein-s…anztip-erhellt/

    ff.

    Dafür ist dann WLAN notwendig, und der Netzbetreiber kann dir ggf die Wärmepumpe oder Ladestation fernabschalten, wenn der Strom knapp wird.

    Die Dinge sind diesbezüglich noch sehr im Fluß. Ich bin gespannt, was da noch kommen wird.

    Das versprochene Sparpotential sehe ich für mich allerdings nicht.

  • Was ist denn ein Smart Meter überhaupt?

    Laut Wikipedia ein iMS.

    Die passenden Tarife wird es wohl erst geben, wenn genügen Kunden so ein Teil haben.

    Wenn es denn in der Wikipedia steht, wird es wohl stimmen :)

    Von diesen zeitvariablen Tarifen wird schon jahrzehntelang geschwärmt. Finanztip hat sie dann ausprobiert, denen haben sie nichts gebracht.

    Und wenn ich meinen minimalen Stromverbrauch sehe, kann ich mir auch nicht vorstellen, daß da groß was dabei herumkommt. Der Privatmensch kann seinen Stromverbrauch nicht groß steuern: Wenn er vor der Arbeit duschen will, dann duscht er halt zu dieser Zeit, und wenn er sich abends etwas zu essen kochen will, wartet er damit nicht bis nachts um drei.

    Wer mal konkret anfängt zu rechnen, wird feststellen, daß diese "zeitvariablen Tarife" nichts als eine große Luftblase sind. Veränderbar ist ja allenfalls der Einkaufspreis des Stroms. Netzentgelte, Vertriebskosten, Marge etc. bleiben ja gleich.

  • Smart Meter sind doch überhaupt nicht für Otto-Normal Verbraucher vorgesehen.

    Somit wird es auch erstmal keine Zwangsabschaltung oder Variablen Stromtarife geben, außer man will es unbedingt freiwillig haben.

    Für die breite Masse gibt es digitale Stromzähler die entweder bei neu oder Umbau ausgetauscht werden oder bis 2032 im Rahmen der ablaufenden Eichungen der Ferraris Zähler getauscht werden.

    Das ganze ist schon längst gesetzlich festgehalten und wurd schon längst umgesetzt.

    Digitale Stromzähler sind aber Smart-Meter, es gibt Modelle die mit einem Gateway zu einem Aufgerüstet werden können.

    Nur für Haushalte mit hohem Verbrauch, großer PV Anlage etc wird ein steuerbare Smart-Meter Pflicht.

    Das sollte jeder bei seinem Netzbetreiber nachlesen können, wir wurden alle schon längst informiert.

  • Behaupten, Du stelltest Dein Solarpaneel in den Keller, und es tatsächlich anschließen, ist keine gute Idee, die Stadtwerke merken das am Stromverbrauch spätestens bei der nächsten Rechnung.

    Naja...er hat auch vielleicht einfach seinen energiefressenden, kaputten Kühlschrank gegen einen neuen getauscht und den Lüster mit den 8x80W Leuchmitteln gegen solche mit LED ausgewechselt ;)

  • Smart Meter sind doch überhaupt nicht für Otto-Normalverbraucher vorgesehen.

    Erstmal ist (wie schon geschrieben) unklar, was jeder einzelne unter dem Betriff "Smart Meter" versteht. In deutschen Gesetzes- und Verordnungstexten mag dieser Ausdruck überhaupt nicht vorkommen. Ich formuliere hier bewußt vorsichtig, weil ich keine Lust habe, mich durch einschlägige Verordnungstexte zu wühlen, und auch nicht, daß irgendeiner mir hier vorhält: Aber da hinten, in der Ecke, steht aber doch Smart Meter in der Verordnung.

    Im Internet taucht der Begriff jedenfall ständig auf, muß ja ein Zauberding sein, so ein Smart Meter.

    Somit wird es auch erstmal keine Zwangsabschaltung oder variablen Stromtarife geben, außer man will es unbedingt freiwillig haben.

    Der Satz ist Dir aber gründlich verunglückt!

    Variable Stromtarife werden schon seit mindestens 10 Jahren versprochen, abgesehen von einigen wenigen Exoten liefert die bisher aber keiner.

    Was Du mit Zwangsabschaltung meinst, müßtest Du nochmal genauer definieren. Lastabwurf zur Netzsteuerung ist bereits jetzt gängig. Mag schon sein, daß sich das leistungsmäßig nach unten fortsetzt. So ein E-Mobil beispielsweise braucht ja deutlich mehr Strom als der Rest des Haushalts, und es ist ja egal, wann man es lädt, wenn es in der Garage steht, sofern es am nächsten Morgen einen vordefinierten Ladestand hat. Wenn der Ladestrom dadurch billiger wird, daß der Stromversorger über den Zeitpunkt der Lieferung befindet, mag der durchschnittliche E-Mobil-Benutzer sich das wohl gefallen lassen.

    Zwangsabschaltung (etwa bei Zahlungsrückstand) ist mit einem Smart Meter geeigneter Bauart auch möglich. Wenn wir darüber reden wollen, gibt das aber einen eigenen, langen Thread. Soviel vorweg: Ich halte einen Prepaidzähler für sozialer als den aktuell geübten Umgang mit zu hohen Stadtwerkeschulden.

    Für die breite Masse gibt es digitale Stromzähler, die entweder bei neu oder Umbau ausgetauscht werden oder bis 2032 im Rahmen der ablaufenden Eichungen der Ferraris-Zähler getauscht werden

    Das ist vermutlich unterschiedlich. 2032 ist ja auch noch ein Weilchen hin.

    Das ganze ist schon längst gesetzlich festgehalten und wird schon längst umgesetzt.

    Davon wird schon lang geredet, es sind auch schon etliche entsprechene Verordnungen ergangen und wieder kassiert worden. Warten wir doch einfach ab, was kommt.

    Digitale Stromzähler sind aber Smart-Meter, es gibt Modelle die mit einem Gateway zu einem aufgerüstet werden können.

    Vom Wiederholen wird die unklare Definition aber auch nicht klarer.

    Nur für Haushalte mit hohem Verbrauch, großer PV Anlage etc wird ein steuerbare Smart-Meter Pflicht.

    Es sind diesbezüglich schon verschiedene Verordnungen ergangen und auch wieder kassiert worden.

    Das sollte jeder bei seinem Netzbetreiber nachlesen können, wir wurden alle schon längst informiert.

    Ja, ja.

  • hallo, nachdem ich nun ein balkon "kraftwerk" habe, meldeten sich die stadtwerke bonn um mir einen neuen zähler einzubauen. verhindertwerden soll das rückwärtslaufen des zählers.

    heute war in den nachrichten zu hören, daß das rückwärtslaufen des zählers nun genemigt werden soll. kann ich den einbau des neuen zählers nun verhindern, ist er unnötig, macht es trotzdem sinn alte zähler gegen neue, moderne auszutauschen? welchen vorteil haben diese neuen zähler?

    vielen dank für die hilfe.

    grüße, bernd

    Soweit ich das verfolgt habe gibt es nur einen Entwurf. Laut diesem Entwurf sollen die Strafen für das Anschließen trotz altem (rückwärts laufendem) Zähler in einer Übergangszeit ausgesetzt werden. Soweit ich das verstehe sollen moderne Messeinrichtungen damit nicht verhindert werden können und spruchreif ist sowieso noch nichts.

  • Naja...er hat auch vielleicht einfach seinen energiefressenden, kaputten Kühlschrank gegen einen neuen getauscht und den Lüster mit den 8x80W Leuchtmitteln gegen solche mit LED ausgewechselt ;)

    :)

    Männer gehen gern in Baumärkte und in Elektromärkte. Das darf ich für meine Person bestätigen. Wenn ich beim lokalen Saturn in die Computerabteilung will, komme ich zwangsläufig an den Kühlschränken vorbei, besser gesagt: an den Gefrierkombis. Ein Kühlschrank ist nichts für mich. Da muß ich mich ja bücken, wenn ich mir ein Bier herausholen will!

    Meine Gefrierkombi (185 cm hoch) ist jetzt fast 15 Jahre alt. Ich habe damals ganz bewußt nicht das Topgerät gekauft (was den Stromverbrauch anlangt), sondern quasi die 2. Klasse, das hat mir damals 250 Euro gespart (450 Euro statt 700 Euro). Stromverbrauch 256 kWh/a (nachgemessen). Die damals besten Geräte brauchten 206 kWh/a.

    Zwischendrin brauchten die besten Geräte mal 150 kWh/a, und neulich sind mir fast die Augen herausgefallen: 106 kWh/a. Das ist schon ein Wort! (Energieeffizienzklasse A, neue Skala) War nicht mal so fürchterlich teuer, um die 800 Euro, wenn ich mich recht entsinne.

    Hätte ich damals gewußt, daß das Gerät 15 Jahre durchhält, hätte ich das teurere kaufen können. Gerade dieser Tage hätte ich den Break Even erreicht. Aber ein Austausch steht dennoch nicht an. Aber meine Gefrierkombi tuts noch, die benutze ich so lange, bis sie kaputt ist. Klar: Ich könnte damit den Stromverbrauch um nochmal 150 kWh/a drücken. Dabei sind wir diesbezüglich schon ganz gut unterwegs: 1100 kWh/a für zwei.

  • Es sind diesbezüglich schon verschiedene Verordnungen ergangen und auch wieder kassiert worden.

    Von was reden wir denn hier?

    Vom aktuellen Stand oder was irgendwann eventuell mal kommen könnte?

    Sorry, aber meine Glaskugel wurde beim letzten Update gebrickt ;)

  • Hallo,

    Laut diesem Entwurf sollen die Strafen für das Anschließen trotz altem (rückwärts laufendem) Zähler in einer Übergangszeit ausgesetzt werden.

    M.E. kommen wir damit des Pudels Kern näher. Theoretisch ist es ja heute so, dass der Besitzer des Balkonkraftwerks das erst anschließen darf, wenn der alte Ferraris- Zähler ausgewechselt wurde. Die Netzbetreiber kommen damit unter Zugzwang und ein zu hoher Anteil der Bevölkerung wird kriminalisiert. Insofern wäre der von johu genannte Ansatz pragmatisch. Bei der Grundsatzentscheidung, die Einspeisung von Balkonkraftwerken nicht zu vergüten, bleibt es aber.

    Der Monteur, der bei mir die mME eingebaut hat, meinte, in Bayern würden bei turnusmäßigem Zählerwechsel wegen Ablauf der Eichfrist wieder Ferraris- Zähler eingebaut, nur mit Rücklaufsperre. Hat einer der Foristen dazu Erfahrungen?

    Gruß Pumphut

  • Der Monteur, der bei mir die mME eingebaut hat, meinte, in Bayern würden bei turnusmäßigem Zählerwechsel wegen Ablauf der Eichfrist wieder Ferraris- Zähler eingebaut, nur mit Rücklaufsperre. Hat einer der Foristen dazu Erfahrungen?

    Bei uns im SH-Netz wurden bisher alle Ferraris gegen mME getauscht, zumindest bei denen ich davon wüste.

    Entweder im Rahmen eines Umbaus oder, wie bei unserem Elternhaus, weil die Eichung des Ferraris ende letzten Jahres abgelaufen ist. Da gab es, ohne großes TamTam, einen mMe und weg war der Monteur wieder.

    Allerdings haben die meisten denen mir bekannt sind PV auf das Dach oder eine Wärmepumpe und somit einen neunen Zähler bekommen.

    Ob man dann einen mME (Moderne Messeinrichtung/Digitaler Stromzähler) oder einen iMSys (Intelligentes Messsystem/Smart Meter) bekommt hängt dann von mehreren Faktoren ab. Welchen man bekommt kann man aber ganz einfach mit einem "Frage und Antwort Spiel" ausprobieren auf der Seite von SH-Netz

    Wir haben z.B. mit PV <7kwp, Wallbox aber unter 6000 kwh Verbrauch eine mME bekommen.

  • Scheint wohl bundesweit ähnlich zu sein:

    "Die NGN wird, soweit dies nach § 30 technisch möglich und nach § 31 wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:

    • bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetztes besteht,
    • bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.

    Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die NGN Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten."

    IMS spielt also für das Balkonkraftwerk des Fragers keine Rolle.