Fernwärme

  • Hallo,

    ich beziehe von Uniper Fernwärme.

    Der Entlastungsbetrag wurde mit einem aus meiner Sicht zu niedrigen Verbauch berechnet. Hier der die Antwort von Uniper auf Grund meines Widerspruchs:

    "In § 17 Abs.1 Punkt 1 ist festgehalten, dass zur Berechnung des Entlastungskontingents 80% des im September 2022 prognostizierten Verbrauchs zu verwenden sind. Der prognostizierte Verbrauch basiert auf dem Ist Verbrauch in 2021 (=20.931 kWh) und wird über eine Berechnung unter Berücksichtigung der Witterungsbereinigung und dem individuellen Nutzungsverhalten Ihrer Anlage hochgerechnet. Daraus wurde ein Prognoseverbrauch von 15.344 kWh ermittelt. Folglich ergibt sich ein Entlastungskontingent von 12.275 kWh (= 80%). Für diese Menge gilt ein gedeckelter Arbeitspreis/kWh von 9,5 cent brutto."

    Das heist, die Entlastung beträgt tatsächlich nur 58% weil der prognostizierte Verbrauch auf 73% runtergerechnet wurde. Dazu kommt, dass dieses auch bei der Jahresrechnung nicht mit dem tatsächlichen Verbrauch korrigiert wird.

    Das kann doch nicht richtig sein - was kann man da tun?

  • Hallo kok,

    im vom Versorger angegebenen § 17 Abs.1 Punkt 1 EWPBG steht schlicht:

    „§ 17 Entlastungskontingent

    (1) Der Entlastungsbetrag wird gewährt für ein Entlastungskontingent in Kilowattstunden pro Kalenderjahr.

    Dieses Entlastungskontingent beträgt für Entnahmestellen von Kunden,

    • die § 11 erfüllen, 80 Prozent des Jahresverbrauchs, den das Wärmeversorgungsunternehmen im Monat September 2022 prognostiziert hat;“

    Der weitere Text:

    „Der prognostizierte Verbrauch basiert auf dem Ist Verbrauch in 2021 (=20.931 kWh) und wird über eine Berechnung unter Berücksichtigung der Witterungsbereinigung und dem individuellen Nutzungsverhalten Ihrer Anlage hochgerechnet.“

    ist eine Eigeninterpretation des Versorgungsunternehmens. Keine Ahnung, ob sie durch irgendeine gesetzliche Regelung gedeckt ist. Im Unterschied zu Gas oder Strom ist auch kein weiteres Unternehmen bei der Berechnung dieser Prognose beteiligt. Die Berechnung ist ein internes Verfahren, dass für Außenstehende eine Black Box darstellt. Rein von der Logik würde ich sagen, die Witterungskorrektur ist noch nachvollziehbar. Das individuelle Nutzungsverhalten wird schon durch den Verbrauch in 2021 abgebildet. Da braucht es keine weitere Korrektur.

    Wenn Sie sich die Mühe machen wollen, bitten Sie den Versorger, Ihnen für die Witterungskorrektur die konkrete Berechnung offenzulegen. Vielleicht antwortet man Ihnen.

    Gruß Pumphut