Gemeinsamer Hausumbau und Geld zurück bei evtl. Scheidung

  • Ja, das war jetzt provokant formuliert. Eine Ehe ist doch ein ständiges Geben und Nehmen. Oft haben die Partner unterschiedliche Einkünfte und tragen unterschiedlich stark zum generellen Lebensunterhalt bei. Ein Partner schraubt vielleicht die Karriere-Ansprüche herunter, um sich mehr um die Kinder zu kümmern. Einer mag ein Auto einbringen, das dann gemeinsam genutzt wird. Hier bringt die Frau eine Wohnung ein, in der das Paar dann mietfrei wohnen kann. Gleichzeitig ist dann die Frage, was mit den laufenden Kosten des Hauses ist. Da jetzt die 40k Umbaukosten isoliert zu betrachten, noch mit der Überlegung, wie denn die Verzinsung bis zur Scheidung sein sollte, finde ich merkwürdig.

  • Wenn man so darüber nachdenkt, dann wäre aus meiner Sicht die sauberste Lösung: Du hältst Dich aus der ganzen Haus-Sache komplett raus, Deine Frau und ihre Familie finanzieren den Umbau selbst. Dafür zahlst Du dann einen Miet-Anteil an Deine Frau, solange ihr gemeinsam in der Wohnung lebt (Mietanteil = 50% der Miete und Nebenkosten einer vergleichbaren Wohnung).

  • Meines Erachtens stimmt das so im Grunde, aber dennoch denke ich, dass es so asymmetrisch und nicht fair ist … da das Haus bei der Scheidung den Wert hat, den es hat - also den „Einstiegswert“ plus Wertzuwachs, aber 40.000 Euro in x Jahren sind 40.000 Euro, ohne auch nur Inflationsausgleich.

    Soweit ich weiß fällt der Wertzuwachs des Hauses aber auch in den Zugewinnausgleich, oder? Also der Frau würden bei Scheidung die 400k die das Haus bei zum Zeitpunkt der Schenkung wert war zustehen, unabhängig vom tatsächlichen Wert zum Zeitpunkt der Scheidung.

  • Kleiner Hinweis, stachr, Deine Beiträge sind sehr schwer lesbar, weil Du Deine Antworten in die Zitate mit hinein schreibst.

    Und Deine Idee, FinanzPanda, ist ein guter - und wie Du oben formuliert hast: „provokant formulierter“ - Gag. ? Nimmst Du das wirklich als so absurdes Anliegen wahr, dass man in fremdes Eigentum gestecktes Geld im Falle einer Trennung wieder zurück haben möchte?

  • Soweit ich weiß fällt der Wertzuwachs des Hauses aber auch in den Zugewinnausgleich, oder? Also der Frau würden bei Scheidung die 400k die das Haus bei zum Zeitpunkt der Schenkung wert war zustehen, unabhängig vom tatsächlichen Wert zum Zeitpunkt der Scheidung.

    Das stimmt, so steht es bspw. auch hier bei Finanztip (https://www.finanztip.de/zugewinnausgleich/):

    Wichtig: Steigt der Wert einer ererbten oder geschenkten Immobilie, dann wird der Wertzuwachs während der Ehe beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Das kann erheblich sein, da die Preise für Immobilien in den letzten Jahren vor allem in den Ballungszentren erheblich gestiegen sind.

    Allerdings hat der TO ja gleich Eingangs geschrieben, er wolle sich an der Immobilie nicht bereichern. Deshalb hielte ich es ja für fair zu sagen: Wir nehmen die Immobilie aus der Zugewinngemeinschaft komplett raus. Die Immobilie gehört immer einfach der Frau, unabhängig vom Wert, der Mann kriegt bei einer Trennung davon gar nichts - im Gegenzug erhält er in dem Fall die 40.000 incl. Inflationsausgleich.

  • Wenn man so darüber nachdenkt, dann wäre aus meiner Sicht die sauberste Lösung: Du hältst Dich aus der ganzen Haus-Sache komplett raus, Deine Frau und ihre Familie finanzieren den Umbau selbst. Dafür zahlst Du dann einen Miet-Anteil an Deine Frau, solange ihr gemeinsam in der Wohnung lebt (Mietanteil = 50% der Miete und Nebenkosten einer vergleichbaren Wohnung).


    Ich zahl doch er Bank nicht 4% zinsen wenns bei mir am Konto liegt , das ist keine Lösung für mich ! aber trotzdem danke für die Idee

  • Ja genau, es benötigt im Zweifel natürlich entsprechende Nachweise (Kontoauszug), dass das Geld schon vor der Eheschließung vorhanden war.

    Spannender wird dann noch die Frage nach dem Wertzuwachs des Hauses und da stellt sich dann - je nach Situation - häufiger die Frage, ob derjenige, dem das Haus gehört, den während der Ehezeit aufgetretenen Wertzuwachs an den dann Ex-Partner ausgleichen kann, ohne das Haus zu verkaufen.

    Zumindest wenn das Haus nicht gerade irgendwo in der Pampa steht und die Ehe einigermaßen lange besteht, dürfte diese Frage eher relevant werden.

  • Ich will nichts von dem Wertzuwachs des Hauses haben , das Haus verbleibt bei der Frau !

    Ich will jediglich meine 40k + zinsen wieder haben wenn im falle des falles ich ausziehn muss , auch das ist ganz klar vereinbart das ich das Haus verlassen werde und nichts davon haben will !

  • ch will nichts von dem Wertzuwachs des Hauses haben , das Haus verbleibt bei der Frau !

    Ja das ist schön von dir. Nur sieht der Gesetzgeber das anders ;). Wertzuwachs fällt nunmal in den Ausgleich rein. Das Haus selbst bleibt natürlich bei deiner Frau. Es sei denn natürlich, sie kann dich aufgrund des Wertzuwachses nicht auszahlen. Dann muss sie verkaufen.

    Ausweg: In einem Ehevertrag den Wertzuwachs des Hauses rausnehmen.

  • Ich will nichts von dem Wertzuwachs des Hauses haben , das Haus verbleibt bei der Frau !

    Ich will jediglich meine 40k + zinsen wieder haben wenn im falle des falles ich ausziehn muss , auch das ist ganz klar vereinbart das ich das Haus verlassen werde und nichts davon haben will !

    Wenn einer der Beteiligten im Falle einer Scheidung den Zugewinnausgleich beantragt, kommt das Thema auf den Tisch.
    Meine Empfehlung ist, das schriftlich am besten mit Anwalt oder Notar so zu regeln, dass im Falle eines Falles keine Fragen offen bleiben.

  • Und das bitte BEVOR das Haus überschrieben wurde. Denn die Kosten des Ehevertrages richten sich nachdem Vermögen zur Zeit des Aufsetztens des Ehevertrages ;) Und da wollt ihr mit Sicherheit nicht die 400k mit drin haben ^^

  • Also, weil hier überall das große Wort „Ehevertrag“ fällt - und nun auch die freilich damit verbundenen Kosten angedeutet sind:

    Nochmal, diesen doch überschaubar komplexen Sachverhalt - wie ich oben geschrieben habe, das Haus wird einvernehmlich aus der Zugewinngemeinschaft ausgenommen, im Gegenzug werden im Falle eines Falles die 40.000 plus Verzinsung ausbezahlt - würde ich ohne Notar zusammen aufschreiben und fertig, ggf. kann man es für deutlich günstigeres Geld noch einem Anwalt zeigen. Deshalb aber einen Notarvertrag für mehrere tausend Euro … das würde ich für mich nicht sehen.

  • Also, weil hier überall das große Wort „Ehevertrag“ fällt - und nun auch die freilich damit verbundenen Kosten angedeutet sind:

    Nochmal, diesen doch überschaubar komplexen Sachverhalt - wie ich oben geschrieben habe, das Haus wird einvernehmlich aus der Zugewinngemeinschaft ausgenommen, im Gegenzug werden im Falle eines Falles die 40.000 plus Verzinsung ausbezahlt - würde ich ohne Notar zusammen aufschreiben und fertig, ggf. kann man es für deutlich günstigeres Geld noch einem Anwalt zeigen. Deshalb aber einen Notarvertrag für mehrere tausend Euro … das würde ich für mich nicht sehen.

    Etwas aus dem Zugewinnausgleich ausschließen geht nun mal nur über einen Ehevertrag und ein Ehevertrag muss zwingend notariell geschlossen werden (vorhergehende Beratung durch einen Anwalt ist optional).

    Also privat aufschreiben kann man vieles, aber vor Gericht gilt das halt im Zweifel dann nicht.

  • Richtig interessant, was hier inzwischen aufgelaufen ist. Eigentlich war doch mit Beitrag #2 und der Ergänzung durch #4 alles gesagt.

    Einige Anmerkung, um das hier wieder mit der Realität in Einklang zu bringen:

    Hehre Absichtserklärungen, egal ob von Mann, Frau oder Eltern, kann man im Falle des Falles vergessen. In den meisten Scheidungsfällen ist das Verhältnis (mindestens) zerrüttet. Und nur für die Fälle will und muss man ja etwas vorab regeln oder sichern. Also sollte die Regelung auch sturmfest sein.

    Rein praktisch wird sich die Frage stellen, wie die Frau denn im Ernstfall die 40.000 € aufbringen soll. Wahrscheinlich ist, dass dann das Haus unter den Hammer kommt und dann sollte der Mann tunlichst am Veräußerungserlös beteiligt sein. Auf dieses Szenario sollte das handeln ausgerichtet sein.

    Bei der Gelegenheit: Schon mal den Begriff ehebedingte (oder ehebezogene) Zuwendung gehört? Falls nein, ist das ein Grund mehr sich professionell beraten lassen, siehe Beiträge #2 und #4.

    Die Idee mit dem Darlehen, oder besser Pseudo-Darlehen, sollte begraben werden. Das wäre so offensichtlich eine verkappte Vereinbarung über künftigen Zugewinnausgleich, dass dafür auch die entsprechenden Formvorschriften gelten. Und das heißt, ohne notarielle Beurkundung wäre das unwirksam. Da kann man dann aber auch gleich eine sinnvolle notarielle Vereinbarung treffen, als da wären:

    Entweder Absicherung über eine Grundschuld. Kostet, aber bei 40.000 € hält sich das in Grenzen. Hat den großen Vorteil, dass quasi das Grundstück haftet, nicht die Ehefrau als Person. Deckt damit auch die Fälle ab, dass die Ehefrau mittellos ist oder stirbt und nicht der Ehemann erbt oder das Grundstück veräußert wird, bevor es zum Ausgleich kommt.

    Oder Ehevertrag mit Vereinbarung über einen künftigen Zugewinnausgleich. Ist teurer als die Grundschuld und aus den genannten Gründen nicht einmal sinnvoller, es sei denn, man möchte noch mehr regeln.

    Am allerbesten wäre es natürlich, sich gar nicht erst scheiden zu lassen. Erstens ist auch eine Scheidung teuer und zweitens führen Scheidungen bei Normalverdienern, wenn Kinder da sind immer, und wenn keine Kinder da sind meistens, zum gleichen Ergebnis: Vorhandene Immobilien werden versteigert, beide Partner sind nach der Scheidung trotzdem mittellos und haben auch nur noch Rentenansprüche auf Sozialhilfeniveau.