monatliche Entgeltabrechnung, Lohnsteuer

  • Bei dem Rechner kommt wie bei allen anderen auch 0 raus.


    Du hast Recht mit der Lohnabrechnungsabteilung :D


    Die Berechnung interessiert mich einfach, weil es eine logische Berechnung dafür geben muss, selbst wenn der Computerprogramm das macht.

  • Die Berechnung interessiert mich einfach, weil es eine logische Berechnung dafür geben muss, selbst wenn der Computerprogramm das macht.

    Natürlich. Ich glaube nur nicht, daß die Dame in der Lohnbuchhaltung Dir diese Frage beantworten kann. Die monatliche Lohnsteuertabelle fängt auch erst bei 800 € an, Du bekommst 600 €. Das sollte in allen Lohnsteuerklassen außer 5 und 6 steuerfrei sein.


    Frage die Lohnbuchhaltung! Und erzähle uns dann, was die Dir gesagt haben.


    Ich bin jedenfalls gespannt!

  • Nimmst Du die Monatstabelle, dürftest Du zumindest in die Nähe Deines monatlichen Lohnsteuerabzugs kommen.

    Leider nicht. Denn für kurzfristige Beschäftigung, die mehr oder weniger bei der Grenze zu Minijobs liegt, gilt die normale Lohnsteuer nicht.

    In solchen Fällen zahlt der AG eine pauschlisierte Lohnsteuer. Er kann diese aber auf den Arbeitnehmer teilweise abwälzen.

  • Eine sozialversicherungsfreie kurzfristige oder geringfügige Beschäftigung neben einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit beim selben Arbeitgeber gibt es nicht, jedenfalls nicht legal. Wenn von 548,95 € bei Steuerklasse 1 Lohnsteuer abgeführt wird, dann war es entweder "sonstiger Bezug" oder es wurde ein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt, den der Arbeitgeber aber nur am Jahresende oder unterjährig bei Beschäftigungsende zu machen hat. Wie auch immer, es müsste sich aus der Abrechnung ergeben. Und ansonsten könnte man vielleicht einmal nachfragen.

  • Leider nicht. Denn für kurzfristige Beschäftigung, die mehr oder weniger bei der Grenze zu Minijobs liegt, gilt die normale Lohnsteuer nicht.

    In solchen Fällen zahlt der AG eine pauschlisierte Lohnsteuer. Er kann diese aber auf den Arbeitnehmer teilweise abwälzen.

    Genau das ist es!

  • Eine sozialversicherungsfreie kurzfristige oder geringfügige Beschäftigung neben einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit beim selben Arbeitgeber gibt es nicht, jedenfalls nicht legal. Wenn von 548,95 € bei Steuerklasse 1 Lohnsteuer abgeführt wird, dann war es entweder "sonstiger Bezug" oder es wurde ein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt, den der Arbeitgeber aber nur am Jahresende oder unterjährig bei Beschäftigungsende zu machen hat. Wie auch immer, es müsste sich aus der Abrechnung ergeben. Und ansonsten könnte man vielleicht einmal nachfragen.

    Ist kein sonstiger Bezug und es wurde auch keine Lohnsteuerjahresausgleich egal welcher Art durchgeführt. Es ist ein monatliches Entgelt.


    Habe die Abrechnungsabteilung schon kontaktiert, warte auf die Antwort.

  • Die Mitarbeiterin der Entgeltabrechnung sagt, dass die Lohnsteuer von der Lohnsteuertabelle abgelesen wird und es deshalb kein Rechenbeispiel gäbe.


    Ich frage am Freitag einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer nach

  • 2% beim Minijob nur, wenn für den Arbeitnehmer Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden, ohne Rentenversicherung 20%. Passt also auch nicht. Wobei auch da gilt, dass Minijob und "reguläre" Beschäftigung beim selben Arbeitgeber parallel nicht möglich ist.


    Die 15% von oben muss ich korrigieren, das war eine Taste daneben getroffen. Bei der kurzfristigen Beschäftigung sind es 25%.

  • 2% beim Minijob nur, wenn für den Arbeitnehmer Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden, ohne Rentenversicherung 20%. Passt also auch nicht. Wobei auch da gilt, dass Minijob und "reguläre" Beschäftigung beim selben Arbeitgeber parallel nicht möglich ist.

    genau, so ist es

  • 2% beim Minijob nur, wenn für den Arbeitnehmer Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden, ohne Rentenversicherung 20%. Passt also auch nicht. Wobei auch da gilt, dass Minijob und "reguläre" Beschäftigung beim selben Arbeitgeber parallel nicht möglich ist.


    Die 15% von oben muss ich korrigieren, das war eine Taste daneben getroffen. Bei der kurzfristigen Beschäftigung sind es 25%.

    Haben wir eine Quelle für den ersten Satz? Der erscheint mir durch keine Rechtsgrundlage gedeckt.


    Oder ist das jetzt auf den Fall einer Zusammenrechnung bezogen?

  • Jein. Wenn es eine echte kurzfristige Beschäftigung ist, kann pauschal versteuert werden (25%).

    Macht Sinn, wenn dadurch die SV-Beiträge gespart werden. Der abgezogene Betrag passt nicht dazu. Da er außerdem angibt, dass er auch darüber hinaus beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, spricht alles für "normalen" Lohnsteuerabzug. Da kann so ein Betrag aber eigentlich auch nur heraus kommen, wenn es "sonstiger Bezug" ist, denn der wird in der Tat auf das Jahr hochgerechnet. Aber das verneint er ja auch und es müsste auch irgend etwas sein, das kein laufendes Entgelt für laufend geleistete Arbeit ist (z. B. Einmalzahlung, zusätzliches Urlaubsgeld, Prämie, Abfindung etc.).

  • Dass der Lohn der kurzfristigen Beschäftigung auf einen Jahreswert hochgerechnet wird und man dann die Tabelle anlegt, wird hier gar nicht erst in Erwägung gezogen, oder?

    Mach doch mal ne Beispielrechnung auf, wie du mit 549 Euro im Monat auf mehr als den Grundfreibetrag von 10.000 Euro kommst. Und bei der pauschalisierten Lohnsteuer macht die Hochrechnung keinen Unterschied.

  • Pauschalierung ist ein Kann, kein Muss. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung rechnest du den Lohn pro Arbeitstag auf den Jahreslohn hoch, gehst in die Tabelle, ermittelst den Steuersatz und legst den dann auf das Bruttoentgelt an.


    Den Lohnsteuerabzug bekommst du dann ggfls. komplett über die Steuererklärung zurück, damit spart sich der AG die pauschale Steuer.


    Probier meinen Link aus.

  • Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hat gesagt, dass er seine LSt auch nicht Centgenau berechnen kann, weil da komplexe Formeln/Berechnungen dahinter stecken.


    Er konnte mir auch nicht erklären wieso bei so einem geringen Entgelt LSt anfällt.


    Ich beende das Thema für mich jetzt


    Vielen Dank für eure Beiträge!