Pflegeversicherung - neue Beiträge ab Juli

  • Hallo zusammen,


    in der gesetzlichen Pflegeversicherung ändern sich die Beiträge und die Zahl der Kinder wird anders berücksichtigt als bisher.


    In den Medien (auch bei Finanztip) ist immer von der Zahl der Kinder die Rede, nicht von den Kindernfreibeträgen. Ich habe selbst 2 Kinder, aber 1,0 Freibeträge in der Lohnsteuerkarte. Ist die Zahl der Kinder irgendwo hinterlegt, so dass die Berechnung richtig erfolgt? Oder geht es eigentlich um den hinterlegten Freibetrag, nicht aber um die Anzahl der Kinder?


    Weiß das jemand genauer?

  • Hallo.


    Die Kinderfreibeträge sind ja in steuerlicher Hinsicht relevant. Für die Beitragsberechnung spielt die Steuer aber keine Rolle.


    Es geht um die Stückzahl an Kindern. ;)

    Das ist schonmal gut, mit 1,0 würde ich wohl ein bisschen mehr zahlen als bisher, mit den 2 Stück ;) ein bisschen weniger.

    Nur - woher weiß der Arbeitgeber, was er abführen muss? Ich bin mir noch nicht mal sicher, dass meine GKV weiß, dass ich 2 Kinder habe.

  • Das ist schonmal gut, mit 1,0 würde ich wohl ein bisschen mehr zahlen als bisher, mit den 2 Stück ;) ein bisschen weniger.

    Nur - woher weiß der Arbeitgeber, was er abführen muss? Ich bin mir noch nicht mal sicher, dass meine GKV weiß, dass ich 2 Kinder habe.

    Wenn die Kinder familienversichert sind, dann sollte alles bekannt sein.


    Ansonsten habe ich (in einer Sekundärquelle) lesen können, dass der Nachweis, wenn bis zum Jahresende erbracht, rückwirkend ab 01.07. gilt.

  • Wenn die Kinder familienversichert sind, dann sollte alles bekannt sein.


    Ansonsten habe ich (in einer Sekundärquelle) lesen können, dass der Nachweis, wenn bis zum Jahresende erbracht, rückwirkend ab 01.07. gilt.

    Ja, das war mir inzwischen eingefallen. Die Mutter und ich sind in derselben GKV, die Kinder sind über sie familienversichert und es gab pro Kind ein Formular, in das Vater, Mutter und die Versicherungssituation pro Kind eingetragen werden sollte.


    Ich hab inzwischen bei meinem Arbeitgeber und dieser GKV angefragt, welche Daten sie haben/benötigen.


    Das erscheint mir ein bisschen undurchsichtig. Wenn Eltern und Kinder in einer PKV sind oder in unterschiedlichen GKV, wird das alles schwieriger, ist aber überhaupt kein Gegenstand der Berichterstattung.

  • Bei vielen Abrechnungsprogrammen steht ein "Z" oder eine andere Markierung beim Beitrag zur Pflegeversicherung, wenn der erhöhte Pflegebeitrag zu zahlen ist. Aber ich würde in jedem Fall nachrechnen und ggf. Geburtsurkunden vorlegen, wenn da etwas nicht passt.

    Die Praxis ist dann doch oftmals deutlich sperriger als der Wortbeitrag im Interview. ?(

  • Ah, stimmt, das musste schon bisher irgendwie funktionieren, dass bekannt ist, ob ein Kind vorhanden ist und es konnte nicht aus den Lohnsteuermerkmalen abgeleitet werden.

    Manchmal funktioniert das mit den Daten doch besser als man vermutet im Digital-Entwicklungsland ;)

  • >> Woher weiß der Arbeitgeber, wieviel Pflegeversicherung er bezahlen muß?

    > Wenn die Kinder familienversichert sind, dann sollte alles bekannt sein.

    Die Mutter und ich sind in derselben GKV, die Kinder sind über sie familienversichert und es gab pro Kind ein Formular, in das Vater, Mutter und die Versicherungssituation pro Kind eingetragen werden sollte.

    Damit ist die gemeinsame Krankenversicherung also schonmal umfänglich informiert.

    Ich hab inzwischen bei meinem Arbeitgeber und dieser GKV angefragt, welche Daten sie haben/benötigen.

    Ich bin gespannt, was sie Dir antworten. Prinzipiell gibt es ja nach irgendwelchen Bestimmungen solch ein Auskunftsrecht. Ich fürchte, wenn der Bürger dieses Recht dann wirklich nutzen will, bekommt er keine vernünftige Antwort.

    Das erscheint mir ein bisschen undurchsichtig. Wenn Eltern und Kinder in einer PKV sind oder in unterschiedlichen GKV, wird das alles schwieriger, ist aber überhaupt kein Gegenstand der Berichterstattung.

    ACK :)


    Der Beitrag einer privaten Pflegeversicherung (also: Elter in der PKV) ist übrigens von der Kinderzahl unabhängig.

  • Damit ist die gemeinsame Krankenversicherung also schonmal umfänglich informiert.

    Sie wurde kurz nach der Geburt der Kinder entsprechend informiert.


    Ob sie die Info noch haben und ob sie die so abgelegt haben, dass sie die auch für andere Zwecke heute nutzen können... Man darf gespannt sein ;)

  • Heute werden allgemein zu viele Daten gesammelt, dann aber (manchmal leider, meistens zum Glück) zu wenig daraus gemacht.


    Ich würde immer davon ausgehen, daß im Krankenkassendatensatz des Kindes die Eltern beide gespeichert sind, und wenn die dann noch den gleichen Nachnamen und die gleiche Adresse haben, am besten noch beide bei der gleichen Krankenkasse versichert sind, dann braucht man an sich nicht weiter nachzufragen, dann sind die Verhältnisse ohnehin schon klar.


    Der gute deutsche Bürokrat fragt natürlich trotzdem. 20 Seiten DIN-A4, bitte urschriftlich zum Absender zurück (wo die hl. Urschrift dann gleich mal gescannt und danach vernichtet wird - man hat dort schließlich nur begrenzt Lagerraum, außerdem wollen wir doch alle papierlos arbeiten, nicht?).

  • Heute werden allgemein zu viele Daten gesammelt, dann aber (manchmal leider, meistens zum Glück) zu wenig daraus gemacht.


    Ich würde immer davon ausgehen, daß im Krankenkassendatensatz des Kindes die Eltern beide gespeichert sind, und wenn die dann noch den gleichen Nachnamen und die gleiche Adresse haben, am besten noch beide bei der gleichen Krankenkasse versichert sind, dann braucht man an sich nicht weiter nachzufragen, dann sind die Verhältnisse ohnehin schon klar.


    Der gute deutsche Bürokrat fragt natürlich trotzdem. 20 Seiten DIN-A4, bitte urschriftlich zum Absender zurück (wo die hl. Urschrift dann gleich mal gescannt und danach vernichtet wird - man hat dort schließlich nur begrenzt Lagerraum, außerdem wollen wir doch alle papierlos arbeiten, nicht?).

    Hier wäre die Datensammlung tatsächlich zum Vorteil. Die Infos zu den Kindern sind doch alle vorhanden, da gibts nix zu verheimlichen.


    Und nein, die Adressen sind eben nicht identisch.

  • Zitat von der Seite des Bundesgesundheitsministeriums

    https://www.bundesgesundheitsm…s-bundestag-26-05-23.html


    Um Versicherte und beitragsüberführende Stellen zu entlasten, sieht das Gesetz vor, dass bis zum 31. März 2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt wird. Die Bundesregierung wird bis zum 31. Dezember 2023 über den Stand der Entwicklung dieses Verfahrens berichten. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 ist ein vereinfachtes Nachweisverfahren vorgesehen. Der Zeitraum für die Rückerstattung überzahlter Beiträge wird bis zum 30. Juni 2025 verlängert; die Rückerstattung ist für den gesamten Zeitraum zu verzinsen

  • Um Versicherte und beitragsüberführende Stellen zu entlasten, sieht das Gesetz vor, dass bis zum 31. März 2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt wird.

    Meinst Du, das klappt? Vergiß nicht: Internet ist für uns alle Neuland!


    Seit dem Jahresanfang 2023 ist die elektronische Krankmeldung obligatorisch.

    Seit dem Jahresanfang 2023 unterschreibt der Arzt nun nicht mehr 1 Papier für die Krankmeldung, sondern deren dreie (Das Verfahren ist so vorgegeben für den Fall, daß die Implementierung des elektronischen Verfahrens wider Erwarten nicht geklappt haben sollte).


    :)

  • Meinst Du, das klappt? Vergiß nicht: Internet ist für uns alle Neuland!

    Ich habe nie behauptet, dass die das bis 2025 hinbekommen - siehe Gesundheitskarte & Co.


    Mich interessiert eher der Satz:

    "Für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 ist ein vereinfachtes Nachweisverfahren vorgesehen."


    Wie soll das aussehen? Wie läuft das technisch? Wer muss was wann wie wohin melden, damit es da landet, wo es hin muss, um berücksichtigt zu werden. Hierzu gibt es seitens des Ministeriums keinerlei Informationen - nur diese "Worthülse".


    Bei zwei Kindern könnten so grob bis zu 40 EUR pro Monat zu viel abgeführt werden.

    Wenn nun beide Arbeiten, bei beiden die Kinder nicht berücksichtig werden und die tatsächlich (nur) 24 Monate brauchen, dann ist man schon bei 1.920 EUR Überzahlung. (bei mehr Kindern entsprechend mehr).


    Ich habe keine Lust "wem auch immer" hinterher rennen zu müssen, Beträge nachhalten zu müssen und zu schauen, dass alles seine Richtigkeit hat.


    Wie hat denn Dein Arbeitgeber das gelöst?

    Übernimmt er einfach die hinterlegten Kinderfreibeträge als Basis?
    Was ist mit Kindern für die keine Freibeträge in den ELStAM enthalten sind?

    Hat er ein Meldeportal eingerichtet?

    Wie möchte er vorhandene und zu berücksichtigende Kinder gemeldet bekommen?

  • Bei Einführung des Kinderberücksichtigungsgesetzes war es auch so, dass man seine Abrechnung in Augenschein genommen hat und im Zweifel Kopien der Geburts- bzw. Abstammungsurkunden vorgelegt hat. Eine Überzahlung muss da also nicht lange auflaufen.

  • Ich habe inzwischen eine Antwort von meiner GKV/GPV - die sagen, dass der Arbeitgeber die Zahl der Kinder berücksichtigt.
    Nach meinem Urlaub hat mein Arbeitgeber hoffentlich die Antwort auf meine Anfrage diesbezüglich :)

  • Ich habe inzwischen eine Antwort von meiner GKV/GPV - die sagen, dass der Arbeitgeber die Zahl der Kinder berücksichtigt.
    Nach meinem Urlaub hat mein Arbeitgeber hoffentlich die Antwort auf meine Anfrage diesbezüglich :)

    Das ist ja erfreulich, dass die Antwort zeitnah erfolgt ist. :thumbup:

  • Ich habe inzwischen eine Antwort von meiner GKV/GPV - die sagen, dass der Arbeitgeber die Zahl der Kinder berücksichtigt.
    Nach meinem Urlaub hat mein Arbeitgeber hoffentlich die Antwort auf meine Anfrage diesbezüglich :)

    Der Arbeitgeber schreibt, dass ich die Kinder im vorhandenen Personalportal hinterlegen soll und dass ab etwa Herbst ein Portal und ein Prozess für die Daten der Pflegeversicherung stehen wird.


    Auf mich wirkt das so, als wäre das Gesetz ziemlich "hingeschleudert" worden und man hat sich gar nicht damit befasst, wo/wie/wer die nötigen Daten speichert oder überhaupt hat.

  • Der Arbeitgeber schreibt, dass ich die Kinder im vorhandenen Personalportal hinterlegen soll und dass ab etwa Herbst ein Portal und ein Prozess für die Daten der Pflegeversicherung stehen wird.


    Auf mich wirkt das so, als wäre das Gesetz ziemlich "hingeschleudert" worden und man hat sich gar nicht damit befasst, wo/wie/wer die nötigen Daten speichert oder überhaupt hat.

    Naja, wie so häufig leider. Umsetzung mitdenken hätte bei so manchem Vorhaben (z.B. Grundrente, Riesterrente, ...) vor so manchem Verwaltungsirrsinn bewahrt. Aber schlanke und effiziente Strukturen sind politisch eben nicht besonders wertvoll.

  • Naja, wie so häufig leider. Umsetzung mitdenken hätte bei so manchem Vorhaben (z.B. Grundrente, Riesterrente, ...) vor so manchem Verwaltungsirrsinn bewahrt. Aber schlanke und effiziente Strukturen sind politisch eben nicht besonders wertvoll.

    Die Abläufe und Entscheidungswege, insbesondere die politische Kommunikation, verhindern aktiv Gesetze, die aus einem Guss und von vorne bis hinten durchdacht sind. Dafür ist es aber demokratisch legitimiert und annähernd zeitnah umsetzbar.