FSA Ehepartner splitten?

  • Hallo, meine Frau nutzt ihren Freistellungsauftrag nur in geringem Maße aus. Darf ich meinen Betrag z.B. bei Scalable über 1000 Euro erhöhen was sie nicht ausnutzt? Wir sind steuerlich gemeinsam veranlagt. Die Option gibt es zumindest in der App.

  • Randinfo: Wenn ihr die Steuererklärung sowieso gemeinsam macht und Anlage Kap ausfüllt, könnt ihr euch das mit dem Freisstellungsauftrag auch schenken.

    Das verstehe ich nicht ganz. Ich überschreite kommenden Monat meine 1000 Euro. Meine Frau wird rund 500 Euro nicht überschreiten. Dann kann ich die restlichen 500 Euro doch prima nutzen anstatt verfallen zu lassen oder? Kann mir grad nicht vorstellen, dass das Finanzamt das bei der nächsten Steuererklärung dann ruckrechnnet und erstatten würde oder bin ich da falsch?


    Grüße

  • Kann mir grad nicht vorstellen, dass das Finanzamt das bei der nächsten Steuererklärung dann ruckrechnnet und erstatten würde oder bin ich da falsch?

    Doch. Genau das macht das Amt, wenn ihr die Anlage Kap ausfüllt. Da verfällt nichts, bloß weil man der Bank keinen passenden FSA erteilt hat.

    Man kann auch einfach überhaupt keinen FSA erteilen und erhält über die Steuererklärung dann die Steuern für die bis zu 2.000€ (gemeinsamer Freibetrag ) Ertrag zurück.

  • Selbst wenn man bei einer Bank vergisst einen FSA zu hinterlegen oder dieser zu gering hinterlegt wurde, kann man sich die zu viel gezahlten Steuern über die Anlage Kap zurückholen wenn man den gesamten Freibetrag in dem Jahr nicht ausgeschöpft hat.

    Auch wenn man den FSA zwar über 2000,- verteilt hat aber z.b. dieser bei einer der Banken wo dieser hinterlegt ist überhaupt nicht ausgeschöpft wurde.

  • Um die Sache einfach zu halten. Euch stehen 2000€ steuerfrei aus Anlagen zu. Wer diese von euch beiden bei gemeinsamer Veranlagung hat, ist völlig Hupe.Für diese kann man FSA bei x Banken stellen und diese werden die FSA berücksichtigen. Wenn ihr das nicht oder unvollständig macht, kann man es bei der Steuererklärung im folgenden Jahr mit angeben und bekommt es dann zurück. Der FSA hat den Vorteil, dass das Geld schneller (sofort) zur Verfügung steht.

  • Man kann auch einfach überhaupt keinen FSA erteilen und erhält über die Steuererklärung dann die Steuern für die bis zu 2.000€ (gemeinsamer Freibetrag ) Ertrag zurück.

    So mach ich es!

    Halte ich nicht für klug.


    Wenn man den FSA richtig verteilt, kann man sich die Anlage KAP komplett sparen. Man braucht also auf keine Bescheinigung irgend einer Bank zu achten, zu sammeln oder zu sortieren. Das ist unabhängig davon, ob der FSA ausreichte oder überschritten wurde. Genau das ist doch der große Vorteil einer Abgeltungssteuer!


    Wer keinen FSA nutzt zahlt erst einmal volle Steuer und bekommt diese dann gut 1 Jahr später wieder. Das ist unnötiger Zinsverlust.

  • Man kann die FSA niemals auf den Cent genau richtig erteilen ;)

    Ich für meinen Teil muss die KAP eh ausfüllen, aufgrund ausländischer Zinsen. Und das bischen Sammeln von Bescheinigungen hält sich auch komplett in Grenzen. Ich hab deutlich mehr Zeit auf die Optimierung meiner FSA aufgewendet, als ich für die KAP brauch

  • Das ist unnötiger Zinsverlust.

    Wir reden von Zinsen auf ~ 260€.

    Wenn man den FSA richtig verteilt, kann man sich die Anlage KAP komplett sparen.

    Absolut richtig. aber genau das richtige aufteilen ist ja der anscheinend nicht so einfache punkt, wenn man sich mal anschaut wie häufig dazu Fragen gestellt werden.

    Mir ist es aktuell zu nervig und unplanbar beim tagesgeldhopping mit FSA zu arbeiten.


    Außerdem empfinde ich den Hinweis auf diese Möglichkeit als Erweiterung der Optionen. Der TE wusste ja anscheinend auch nicht, dass das möglich ist.

  • Man kann die FSA niemals auf den Cent genau richtig erteilen ;)

    Ich schaffe das jedes Jahr. :)

    Ich für meinen Teil muss die KAP eh ausfüllen, aufgrund ausländischer Zinsen.

    Das wiederum spare ich mir.

    Und das bisschen Sammeln von Bescheinigungen hält sich auch komplett in Grenzen. Ich hab deutlich mehr Zeit auf die Optimierung meiner FSA aufgewendet, als ich für die KAP brauche.

    Jedem Tierchen sein Pläsierchen. :)

  • Man kann die FSA niemals auf den Cent genau richtig erteilen ;)

    Ich für meinen Teil muss die KAP eh ausfüllen, aufgrund ausländischer Zinsen. Und das bisschen Sammeln von Bescheinigungen hält sich auch komplett in Grenzen

    1. Meine FSA sind rechtzeitig komplett aufgebraucht und werden überschritten. Passt also centgenau. KAP habe ich schon lange nicht mehr gebraucht.


    2. FSA gelten rückwirkend ab 1.1. Du kannst also auch im Dezember noch genau rechnen.


    3. Selbst wenn Du nur grob und ungenau Deinen Freibetrag aufgeteilt hast und eine Anlage KAP ausfüllen must, hast Du immer noch den größten Teil des Zinsverlustes vermieden.

  • Um noch den letzten Aspekt mit hier zu erwähnen, die Angaben ob mit oder ohne FSA in die Steuererklärung zu schreiben, macht bei geringer Steuerlast für die Günstigerprüfung Sinn. So nun genug zur unendlichen Steuergeschichte.

  • Um noch den letzten Aspekt zu erwähnen: Die Angaben [über die Kapitaleinkünfte] in die Steuererklärung zu schreiben, macht bei geringer Steuerlast für die Günstigerprüfung Sinn.

    Anderes Thema.


    Die Günstigerprüfung ist nur sinnvoll, wenn jemand sehr wenig normal versteuertes Einkommen bekommt. Bereits für einen Werktätigen mit durchschnittlichem Einkommen ist die Günstigerprüfung uninteressant.


    Interessant ist sie bei Leuten mit sehr wenig (oder keinem) Erwerbseinkommen, etwa Privatiers im Vorruhestand. Für diese (kleine) Gruppe lohnt sich die Günstigerprüfung, und für diese Gruppe reicht sie bis hinauf in erstaunliche Höhen.