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GKV in D

  • RedGreenBlue06
  • 12. Juli 2023 um 11:23
  • Erledigt
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  • RedGreenBlue06
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    • 12. Juli 2023 um 11:23
    • #1

    Hallo Finanztip-User.

    Ich wuerde gerne wissen, wie das in Deutschland (D) funktioniert. Wenn man nach D aus einem EU-Land zieht fuer einen Job, braucht man eine Krankenversicherung? Da die Probezeit lang ist, und ich nicht weiss, ob ich bleiben werde, frage ich mich, ob ich nicht einfach weiter meine EU-Land-KV nutzen kann.

    Ggf bleibe ich auch weniger als 365 Tage oder länger. Ich weiss es nicht.

    Mein EU-Land hat mir nur gesagt, dass ich erst eine Entscheidung treffen muss, wenn ich näher an die 365 Tage komme. Für sie gibt es keine Probleme.

    Vielleicht gibt es ja Expats, die ebenfalls in der Situation waren.

    Danke.

    VG

    RGB

  • Achim Weiss
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    • 12. Juli 2023 um 12:46
    • #2
    Zitat von RedGreenBlue06

    Ich wuerde gerne wissen, wie [die Krankenversicherung] in Deutschland (D) funktioniert.

    Kompliziert :)

    Wir sprechen schließlich von Deutschland.

    Zitat von RedGreenBlue06

    Wenn man nach D aus einem EU-Land zieht fuer einen Job, braucht man eine Krankenversicherung?

    Ja. Bei uns ist Krankenversicherungspflicht, der Arbeitgeber fragt danach.

    Zitat von RedGreenBlue06

    Da die Probezeit lang ist, und ich nicht weiss, ob ich bleiben werde, frage ich mich, ob ich nicht einfach weiter meine EU-Land-KV nutzen kann.

    Eher nicht. Für die Details müßte man sich die Regulationen dieses ominösen, nicht geannten EU-Landes anschauen.

  • ichbindasauge
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    • 12. Juli 2023 um 14:52
    • #3
    Zitat von RedGreenBlue06

    Hallo Finanztip-User.

    Ich wuerde gerne wissen, wie das in Deutschland (D) funktioniert. Wenn man nach D aus einem EU-Land zieht fuer einen Job, braucht man eine Krankenversicherung? Da die Probezeit lang ist, und ich nicht weiss, ob ich bleiben werde, frage ich mich, ob ich nicht einfach weiter meine EU-Land-KV nutzen kann.

    Ggf bleibe ich auch weniger als 365 Tage oder länger. Ich weiss es nicht.

    Mein EU-Land hat mir nur gesagt, dass ich erst eine Entscheidung treffen muss, wenn ich näher an die 365 Tage komme. Für sie gibt es keine Probleme.

    Vielleicht gibt es ja Expats, die ebenfalls in der Situation waren.

    Danke.

    VG

    RGB

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    Arbeitest du in Deutschland für einen deutschen Arbeitgeber? Dann zahlst du auß jeden Fall in eine deutsche Krankenversicherung ein. Oder wirst du von einem Arbeitgeber aus deinem Heimatland entsandt? Dann könnten Ausnahmen bestehen.

  • RedGreenBlue06
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    • 12. Juli 2023 um 15:05
    • #4

    Nein, das waere ein deutscher Arbeitgeber. Okay, dann muss man sich wohl einfach anmelden.

    Gleichzeitig möchte ich aber im Heimat-EU-Land weiter im System bleiben. KV ist dort sowieso anders geregelt als in D.

    Wie machen das denn sonst Menschen, die fuer knapp ein Jahr nach Deutschland zum arbeiten kommen oder während der Probezeit wieder das Land verlassen?

    Innerhalb der EU sollte sowas andauernd passieren.

  • Cheeky_guy
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    • 12. Juli 2023 um 15:27
    • #5

    Quelle: tk.de

    Die Verordnung (EG) 883/2004 besagt: Wer in einem Mitgliedstaat der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eine Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, unterliegt den dortigen Rechtsvorschriften.

    Für vorübergehende Entsendungen gelten hingegen die Regeln der Ausstrahlung: Beschäftigte können für diesen Zeitraum in ihrem gewohnten Sozialversicherungssystem verbleiben. Bei gesetzlich Versicherten stellen Arbeitgeber den Antrag dazu bei der Krankenkasse, bei der der Mitarbeiter versichert ist.

  • Pantoffelheld
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    • 12. Juli 2023 um 15:42
    • #6

    Spannend wäre die Frage, ob man im System des nicht genannten Landes etwas unternehmen muss, um dorthin später ohne Nachteile zurückkehren zu können.

    In Deutschland wirst Du nicht nur in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzahlen, sondern auch in die Rentenversicherung. Bei letzterer wäre noch zu klären, wie Du beim Wegzug damit umgehst. Die Beitragserstattung ist eine Option, aber nicht unbedingt die beste Lösung.

  • ichbindasauge
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    • 12. Juli 2023 um 15:43
    • #7
    Zitat von Cheeky_guy

    Quelle: tk.de


    Für vorübergehende Entsendungen gelten hingegen die Regeln der Ausstrahlung: Beschäftigte können für diesen Zeitraum in ihrem gewohnten Sozialversicherungssystem verbleiben.

    Falls das nicht klar ist: "Entsendung" bedeutet eben, dass man weiter beim Arbeitgeber im Heimatland angestellt ist.

  • RedGreenBlue06
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    • 12. Juli 2023 um 23:00
    • #8

    Danke Cheeky_guy. Es geht hier nicht um eine Entsendung. Es besteht die Möglichkeit in D regulär zu arbeiten. Aber d.h. ja nicht, dass man eben lange bleiben möchte. Ich möchte einfach die Möglichkeit haben, leicht wieder zurückzugehen.
    Pantoffelheld Danke. Die Beiträge bleiben natürlich da, wo sie sind.

    Es scheint wohl innerhalb der EU nicht so gut geklärt zu sein, wenn man alle paar Jahre das EU-Land wechselt und in verschiedene Länder wohnt.

    Ich werde sehen, ob es funktioniert. Ich melde mich einfach an und schaue, was die KV sagen wird. Damit folge ich ja dem Gesetz in Dt, wenn ich mich bei einer KV versichere.

  • Wanderslust
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    • 13. Juli 2023 um 07:51
    • #9
    Zitat von RedGreenBlue06

    Es scheint wohl innerhalb der EU nicht so gut geklärt zu sein, wenn man alle paar Jahre das EU-Land wechselt und in verschiedene Länder wohnt.

    Das stimmt so nicht - gerade in der EU ist das alles eigentlich sehr gut geklärt, viel besser als wenn Du in anderen Ländern vorübergehend arbeitest.

    Es gibt ausführliche Informationen u.a. auf den Seiten der EU-Kommission. In der Regel werden Deine Versicherungszeiten wechselseitig in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt, was ein großer Vorteil ist, um z.B. Wartezeiten in allen Ländern zu erfüllen, auch wenn Du dort nur kurz gearbeitet hast. Teilweise kannst Du sogar Arbeitslosengeldansprüche in andere EU-MS mitnehmen, um dort nach Jobs zu suchen, und auch Dein Krankenversicherungsschutz wird beim Umzug innerhalb der EU lückenlos gewährleistet, entweder durch Dein Herkunftsland oder das Wohnsitzland. Die Regeln sollen die Arbeitnehmerfreizügigkeit fördern und unterstützen und Nachteile durch Umzüge und Rückumzüge möglichst vermeiden.

    Viele wichtige Vorteile, die es bei Umzügen in andere Länder so nicht gibt.

  • RedGreenBlue06
    Finanztip Fan
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    • 17. Juli 2023 um 12:22
    • #10

    Danke schoen für die Erklärung. Ich möchte mich lediglich in D bei der GKV anmelden, weil ich es muss. Gleichzeitig möchte ich mich aber nicht aus der KV im Heimatland verabschieden. Ich schaue einfach, was eine dt. GKV dazu sagt. Es ist natürlich klar, dass ich keine doppelten Leistungen etc beziehen will. Ich kann mich selbst versorgen durch meine Arbeit.

    Ich möchte lediglich in der Lage sein, wenn ich entscheide D kurzfristig wieder zu verlassen, dass ich mich nicht wieder jeder Menge Bürokratie aussetzen muss. In D ist es wirklich krass, was man alles machen muss und vor allem, so wenig erfolgt digital.

  • ika
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    • 17. Juli 2023 um 13:05
    • #11
    Zitat von RedGreenBlue06

    und vor allem, so wenig erfolgt digital

    Was geht denn nicht digital? Ich habe vor kurzem einen Rentenantrag komplett digital gestellt inkl. diverser, in mehreren Schritten nachzureichender Dokumente. Hab nicht ein Papier ausgefüllt und für Nachfragen gab es recht schnelle Reaktionen per Telefonat. Bei meiner Krankenkasse kann ich auch alles digital veranlassen und rückfragen.

  • RedGreenBlue06
    Finanztip Fan
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    • 18. Juli 2023 um 15:11
    • #12

    Klar, wenn man darauf Zugriff vielleicht hat? Wenn man vielleicht ein ID Dokument hätte, was fit dazu waere.

    Steuer-ID kommt per Post an eine Meldeadresse. Per Post (!) und es dauert x Wochen. LOL

    Was ist aber, wenn man keine Meldeaddresse hat, weil man diese Info aus dem Ausland will.

    Es ist einfach nur noch peinlich.

  • ichbindasauge
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    • 18. Juli 2023 um 15:20
    • #13
    Zitat von RedGreenBlue06

    Steuer-ID kommt per Post an eine Meldeadresse. Per Post und es dauert x Wochen. LOL

    Ich kenne nichts, was in Deutschland mit der gleichen Geschwindigkeit funktioniert, wie die Zusendung der Steuer-ID bei Erstanmeldung in D! ;) Und ehrlich gesagt is x hier im Bereich von 2 Wochen, denke ich.

    Aber ich stimme dir ansonsten zu, dass Deutschland in der Digitalisierung noch sehr viel nachzuholen hat. Ein großes Hindernis ist, dass nicht nur Bund, Land und Kommune, sondern darüber hinaus jede Behörde und jede Abteilung einer Behörde ihr eigenes Süppchen kocht. Ein anderes Hindernis ist die deutsche Datenschutzpanik und das deutsche Fortschrittsmisstrauen. Und das alles gepaart mit endloser Bürokratie...

  • RedGreenBlue06
    Finanztip Fan
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    • 19. Juli 2023 um 15:30
    • #14

    Laut BZST dauert die Bearbeitungszeit vier Wochen, sogar ganze 10 Wochen. Es wird vor allem eine dt. Meldeadresse verlangt. Wenn man die nicht hat, bekommt man auch keine Auskunft.

    Und wo kommt dieser Wahnsinn her, Dokumente nur im Original zu sehen? Eingescannte PDFs werden nicht anerkannt, selbst wenn die Organisation sie selbst als Papier ausgehändigt hat. Papierwahnsinn.

  • ichbindasauge
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    • 19. Juli 2023 um 16:35
    • #15

    Die Neuausstellung einer Steuer-ID für jemanden, der zum ersten Mal nach Deutschland zieht, geschieht vollkommen automatisch nach Anmeldung beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt - zu der ja jeder, der nach Deutschland zieht auch verpflichtet ist. Die ID kommt danach innerhalb weniger Wochen per Post.

    Warum braucht man eine deutsche Steuer-ID, wenn man keine deutsche Meldeanschrift hat? Sicher gibt es dafür Gründe, z.B. Grenzgänger (also Leute, die im Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten). Und die können auf jeden Fall eine Steuer-ID ohne eine Meldeanschrift beantragen.

    Woher hast du deine Infos? Geht es da vielleicht um Leute, die ihre ID vergessen haben?

  • RedGreenBlue06
    Finanztip Fan
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    1
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    46
    • 2. August 2023 um 00:32
    • #16
    Zitat

    Warum braucht man eine deutsche Steuer-ID, wenn man keine deutsche Meldeanschrift hat?

    Ich versuche es mit einer Gegenfrage: Funktioniert die Datenkrake DSGVO nur in eine Richtung? Offenbar schon.
    Ich habe meine Infos vom Bundesamt fuer Steuern.

    Du sagst es schon selbst, in Wochen (!) kommt sowas mit der Post, wenn eben ueberhaupt. Denn man kann ja sich nur an eine dt. Adresse so etwas schicken lassen.
    In diesem Land ist es einfach nicht moeglich, einfach digital etwas zu erledigen. Die komplette Infrastruktur fehlt.

  • ika
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    • 2. August 2023 um 00:42
    • #17
    Zitat von RedGreenBlue06

    Funktioniert die Datenkrake DSGVO nur in eine Richtung?

    Wieso Krake? Ist das nicht eher eine Bremse, wobei ich deren Sinn verstehe?

    Zitat von RedGreenBlue06

    In diesem Land ist es einfach nicht moeglich, einfach digital etwas zu erledigen.

    Kann ich so nicht bestätigen. Du kannst einfach in diesem Forum schreiben - und das nicht mit dem Füllfederhalter. ?

    Nicht so pauschal ...

  • RedGreenBlue06
    Finanztip Fan
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    • 2. August 2023 um 09:26
    • #18

    Eine Datenkrake, die alles abblockt.
    Schon mal in Skandinavien gewesen? Da geht alles uebers Handy und ich meine wirklich alles mit Behörden etc.

  • Pantoffelheld
    Koryphäe
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    • 2. August 2023 um 10:11
    • #19

    Das Bild der Krake wird eher verwendet für etwas, was mit langen Armen alles an sich heranzieht und nicht wieder hergibt.

    DSGVO macht vor allem bei übertriebener Anwendung eher das Gegenteil, indem es den Datenfluss behindert.

    Dass es in Essen gerade nicht so wie in Estland funktioniert, hat man in Deutschland schon mitbekommen. Wir arbeiten daran... Allerdings ist Datenschutz an sich auch eine echt feine Sache, die jeder unbedingt wertschätzen sollte.

  • Nordnordlicht
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    • 2. August 2023 um 10:15
    • #20
    Zitat von RedGreenBlue06

    Ich versuche es mit einer Gegenfrage: Funktioniert die Datenkrake DSGVO nur in eine Richtung? Offenbar schon.
    […]

    Soweit ich richtig informiert bin, gilt die DSGVO in der gesamten EU.

    Sollte Ihnen der Sinn der Verordnung nicht klar sein, dieser etwas ausführlichere Artikel kann Licht in‘s Dunkel bringen:

    https://www.heise.de/hintergrund/Ge…en-7532452.html

    Die DSGVO wurde also nicht ersonnen, um Sie persönlich zu verärgern, sondern um uns alle weitgehend vor den im Artikel angedeuteten Konsequenzen zu bewahren. ?

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