Hallo zusammen,
ich habe einen alten Bausparvertrag und überlege ihn zu kündigen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die vermögenswirksamen Leistungen, die dort jahrelang eingezahlt worden sind, auch ausgezahlt bekomme. Auf den Vermögensbescheinigungen der Bausparkasse steht, dass die vermögenswirksamen Leistungen einer 7-jährigen Sperrfrist unterliegen. Muss ich diese abwarten oder erhalte ich das Geld auch bei einer Kündigung vor dem Ende der Sperrfrist?
Im Netz finde ich übrigens nur Angaben zur Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage, die jedoch beide in meinem Fall keine Rolle spielen. Es geht mir nur um die vermögenswirksamen Leistungen.
Viele Grüße
gregoriw