Bausparvertrag kündigen - was passiert mit den vermögenswirksamen Leistungen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen alten Bausparvertrag und überlege ihn zu kündigen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die vermögenswirksamen Leistungen, die dort jahrelang eingezahlt worden sind, auch ausgezahlt bekomme. Auf den Vermögensbescheinigungen der Bausparkasse steht, dass die vermögenswirksamen Leistungen einer 7-jährigen Sperrfrist unterliegen. Muss ich diese abwarten oder erhalte ich das Geld auch bei einer Kündigung vor dem Ende der Sperrfrist?


    Im Netz finde ich übrigens nur Angaben zur Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage, die jedoch beide in meinem Fall keine Rolle spielen. Es geht mir nur um die vermögenswirksamen Leistungen.


    Viele Grüße


    gregoriw

  • Ich habe schon länger keinen BSV mehr, aber früher war es doch so, dass man 6 Jahre eingezahlt hat und der Vertrag dann ein Jahr geruht hat. Anschließend konnte man über das Geld frei verfügen.


    Diese Sperrfrist von der Du schreibst gilt meiner Erinnerung nach ab Vertragsbeginn. Wenn du von "alten Bausparvertrag" schreibst gehe ich davon aus, dass der älter als 7 Jahre ist.

  • Bei einer Kündigung zahlst du 1- 2% Kündigungsgebühr auf das Guthaben für eine sofortige Auszahlung, kannst du ein halbes Jahr warten gar keine.


    Die 7 Jahre sind für Verträge die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen worden sind entscheidend, wenn du Wohnungsbauprämie beantragt und gewährt bekommen hast und dir diese erhalten willst. Kündigst du vor 7 Jahren bei Verträgen die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen worden sind, geht die WOP verloren.


    Bei Bausparverträgen, die ab 2009 geschlossen wurden, ist die Wohnungsbauprämie an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden. Diese bestätigt dein Bausparvermittler. Weist er die Verwendung nach, geht die WOP nicht verloren.


    Die Arbeitnehmersparzulage vom Arbeitgeber oder seinen Anteil kannst du dir bei Kündigung auszahlen lassen, verloren geht (AG ist natürlich weg, bzw. verringert die Auszahlungssumme) davon nichts, auch dann nicht, wenn du nach einem Jahr kündigen würdest.

  • Die Arbeitnehmersparzulage vom Arbeitgeber oder seinen Anteil kannst du dir bei Kündigung auszahlen lassen, verloren geht (AG ist natürlich weg, bzw. verringert die Auszahlungssumme) davon nichts, auch dann nicht, wenn du nach einem Jahr kündigen würdest.

    Vielen Dank für deine Antwort. Der Absatz oben ist für mich aber nicht ganz verständlich. Ich habe nie die Arbeitnehmersparzulage erhalten, sondern mein Arbeitgeber hat lediglich jeden Monat einen geringen Betrag an VL in den Bausparvertrag eingezahlt. Was passiert mit diesem Geld bei einer Kündigung nach 5 oder 6 Jahren?

  • Vielen Dank für deine Antwort. Der Absatz oben ist für mich aber nicht ganz verständlich. Ich habe nie die Arbeitnehmersparzulage erhalten, sondern mein Arbeitgeber hat lediglich jeden Monat einen geringen Betrag an VL in den Bausparvertrag eingezahlt. Was passiert mit diesem Geld bei einer Kündigung nach 5 oder 6 Jahren?

    Damit passiert gar nichts. Die bekommst du ganz normal mit ausgezahlt.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Moin @gregoriw ,


    Vermögenswirksame Leistungen unterliegen keiner Sperrfrist.


    Diese Sperrfrist bezieht sich nur auf die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage.

    Sollte jetzt alles zusammen in einem Vertrag einbezahlt worden sein sind die VL-Leistungen quasi im Sparvertrag mitgefangen.


    Da du aber keine Wohnungsbauprämie und Sparzulage in deinem Bausparer hast kannst du den ganz normal kündigen und deine VL-Leistungen in anderen Formen günstiger wegsparen.


    Viel Erfolg und wenn du deinen Bausparer kündigst kannst du auch probieren dir die Gebühren wieder zu holen.


    https://www.finanztip.de/bausp…ag/bearbeitungsgebuehren/

  • Die VL Zahlung des Arbeitgebers, inkl. eines evtl. Eigenanteils, ist doch die Arbeitnehmersparzulage und wenn auf diese keine WOP oder ASZ Prämie beantragt wurde, geht diese auch nicht verloren, denn dafür gilt die 7 jährige Sperrfrist oder bei der WOP bei nach 2009 abgeschlossen Verträgen der wohnwirtschaftliche Verwendungszweck.


    Selbst wenn du die beantragt hättest, lediglich die Förderung würde verloren gehen, die reine ASZ bzw. das Guthaben kannst du dir immer auszahlen lassen.

  • Danke an euch alle! Das hat mir sehr weitergeholfen!

  • Die VL Zahlung des Arbeitgebers, inkl. eines evtl. Eigenanteils, ist doch die Arbeitnehmersparzulage

    Ich (und wohl nicht nur ich alleine) denke, das ist so nicht richtig. Das sind zwei verschiedene Paar Stiefel.

    VL habe ich über vierzig Jahre von meinen verschiedenen Arbeitgebern erhalten, die Arbeitnehmersparzulage aber nie beantragt, weil ich sie nie erhalten hätte.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt