KfW-Darlehen nach 10 Jahren komplett tilgen

  • Hallo,


    ich habe vor mein KfW - Darlehen im Mai 2031, welches ich am 07.05.2021 aufnahm, in einer Summe (ca. 67.000€ werden noch im Mai 2031 offen sein) auf einen Schlag komplett zurück zuzahlen.

    Im Internet lese ich folgendes:


    Nach Ablauf einer Laufzeit von 10 Jahren steht Ihnen nach Paragraf 489 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können das Darlehen nach Ablauf dieser 10 Jahre mit einer Frist von 6 Monaten zur Rückzahlung kündigen.


    Satz 1 ist klar.

    Satz 2: Wann muss ich was machen? Was heißt das genau "nach Ablauf dieser 10 Jahre mit einer Frist von 6 Monaten zur Rückzahlung kündigen"? 10 Jahre sind am 07.05.2031 oder 08.05.2031 abgelaufen? Wann beginnt bzw. endet die 6 monatige Frist?


    Danke für die Hilfe.


    Grüße

    Chris

  • Hallo.


    10 Jahre nach der vollständigen Auszahlungdes Darlehens kann man (mit 6-monatiger Frist) das Darlehen ganz oder teilweise kündigen. Auszahlung am 07.05.2021, Frist läuft vom 07.05.2021 bis 06.05.2031, Kündigung möglich ab 07.05.2031 (oder auch später), mit der 6-monatigen Frist.


    Mein Verständnis war bisher so, dass die KfW kurz vor Ablauf der 10 Jahre (dürfte der Zinsbindung entsprechen) meldet und neue Konditionen anbietet, wenn man dann mitteilt, dass man komplett ablösen will, sollte das funktionieren.


    Sofern ich daneben liege, bitte Rückmeldung.

  • Die KfW-Darlehen haben in der Regel 10 Jahre Zinsbindung. Zum Ablauf der Zinsbindung kann man den Kredit refinanzieren oder ganz oder teilweise ablösen. Das Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren ist hier nicht nötig. Das ist für Kredite mit längerer Zinsbindung gedacht

  • Die Frage ist, wie sind die Konditionen und insbesondere die Laufzeit. Bei Darlehen bis zu 10 Jahren benötigen wir den BGB Paragraphen nicht und der Kredit läuft aus wie beschrieben, ist das Darlehen länger, also zum Beispiel 15 oder 20 Jahre, dann gibt es die Sonderkündigungsmöglichkeit.

  • Wir haben bei der KfW 20 Jahre Laufzeit und 10 Jahre Zinsbindung, aber wir planen (grundsätzlich) nicht über die 10 Jahre hinaus bei der KfW zu bleiben, sprich wir planen nach den 10 Jahren abzulösen.

  • Enden Ihre Zinsbindung bei der KfW und die Vertragslaufzeit nicht zum gleichen Zeitpunkt, sind Sie dazu verpflichtet, das Darlehen weiter mit der KfW zu finanzieren. Es gibt also keine andere Option als eine Prolongation. Die KfW wird Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der Zinsbindung mitteilen, zu welchen neuen Zinskonditionen sie Ihren Vertrag weiterführt und überlässt Ihnen gleichzeitig die Wahl einer neuen Zinsbindung. In der Regel können Sie sich dann für fünf oder zehn Jahre entscheiden. Läuft Ihre Zinsbindung jedoch bereits seit zehn Jahren greift das Sonderkündigungsrecht nach § 489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach Sie jeden Vertrag nach zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten kündigen können. Das KfW Darlehen wird in diesem Fall ganz normal umgeschuldet.

    Enden bei Ihrem KfW Darlehen die Sollzinsbindung und die Vertragslaufzeit parallel, können Sie die Restschuld hingegen nicht bei der KfW mit einer Prolongation abzahlen. In diesem Fall ist eine Umschuldung Ihre einzige Möglichkeit, die Restschuld zu finanzieren.

  • Ich habe vor, mein KfW - Darlehen, welches ich am 07.05.2021 aufnahm, im Mai 2031 auf einen Schlag komplett zurückzuzahlen.

    Das ist ja bereits in 8 Jahren! Es ist gut, daß Du Dir darüber jetzt schon Gedanken machst.


    Das Sonderkündigungsrecht nach BGB kommt zum Tragen bei Krediten mit längerer Bindungsfrist als 10 Jahren. Diese kann man dennoch nach 10 Jahren kündigen.


    Ob das bei Dir sinnvoll ist (sofern Du überhaupt eine längere Zinsbindungsfrist als 10 Jahre hast), solltest Du kurzfristig nach dem dann herrschenden Zinsniveau entscheiden. Wenn der Guthabenzins (deutlich) höher sein sollte als der Kreditzins, ist es vermutlich schlauer, den Guthabenzins zu nutzen und den Kredit weiterlaufen zu lassen.

  • Enden Ihre Zinsbindung bei der KfW und die Vertragslaufzeit nicht zum gleichen Zeitpunkt, sind Sie dazu verpflichtet, das Darlehen weiter mit der KfW zu finanzieren.

    Gibt es hierzu eine Fundstelle bei der KfW Bank?
    Ich kenne es nur wie bei jedem anderen Darlehen auch. Wenn die Zinsbindung ausläuft kann man entweder aus Eigenmitteln tilgen oder eine neue Finanzierung bei egal welcher Bank abschließen und diese für die Tilgung des alten Darlehens nutzen.

    Enden bei Ihrem KfW Darlehen die Sollzinsbindung und die Vertragslaufzeit parallel, können Sie die Restschuld hingegen nicht bei der KfW mit einer Prolongation abzahlen. In diesem Fall ist eine Umschuldung Ihre einzige Möglichkeit, die Restschuld zu finanzieren.

    Wenn ich das Geld habe, brauche ich keine Umschuldung vorzunehmen.


    Der TE plant den offenen Betrag zum Ende der 10 Jahre offenbar griffbereit zu haben.

  • Enden Ihre Zinsbindung bei der KfW und die Vertragslaufzeit nicht zum gleichen Zeitpunkt, sind Sie dazu verpflichtet, das Darlehen weiter mit der KfW zu finanzieren. Es gibt also keine andere Option als eine Prolongation.

    Das kann ich aus meinen Unterlagen (KfW261) nicht herauslesen. Im Gegenteil, beim Tilgungsplan steht

    Wird zum Ende der Zinsbindungsfrist keine neue Vereinbarung über die weitere Verzinsung des Kredites und die Höhe der Raten getroffen, ist der ausstehende Kreditanteil zu diesem Zeitpunkt zur Rückzahlung fällig.

    Bei der Vertragslaufzeit wird keine konkrete Zahl genannt, sondern nur auf den Tilgungsplan verwiesen


    Auch im Merkblatt steht unter Tilgung

    Zum Ende der Zinsbindung können Sie den Kredit ohne Kosten teilweise oder komplett zurückzahlen.


    Woher das Geld dazu kommt, ist unerheblich. Es muss nicht eigenes Geld sein, es kann auch ein anderer Kredit sein. Deine erste Quelle scheint da falsch zu sein, in der zweiten kann ich das nicht so richtig rauslesen.

  • Hallo Leben im Süden,


    die Formulierung von mir ist falsch. Ich entschuldige mich.


    Aber am Ende der Zinsbindung, ist eine neue Vereinbarung mit der KFW zu treffen - in der Regel die Angebote von 5 oder weiteren 10 Jahren. Wird keine Vereinbarung getroffen, ist eine Ablösung erforderlich - durch Tilgung oder Umschuldung.