Vorabpauschale 2023 besser aus Freistellungsauftrag oder vom Verrechnungskonto

  • Ausschüttungen [von ausschüttenden Aktien-ETFs] sind steuerneutral?

    Ja.

    Wenn Du darauf Steuer zahlst, zahlst Du sie nicht mehr auf die Vorabpauschale am Anfang des Folgejahres, sofern die Ausschüttungen nicht höher sind als die Vorabpauschale.

    Das mit den 1,78% sagte ich ja.

    Und ich habe Dich gefragt, welcher Deiner ETFs soviel ausschüttet. Ich habe hier einen Ausschütter auf den MSCI World, der meiner Rechnung nach im Jahr ein halbes Prozent ausschüttet.

  • Und ich habe Dich gefragt, welcher Deiner ETFs soviel ausschüttet. Ich habe hier einen Ausschütter auf den MSCI World, der meiner Rechnung nach im Jahr ein halbes Prozent ausschüttet.

    Mein Fidelity US Income liegt knapp über 2%, mein Vanguard S&P 500 ETF liegt aktuell bei 1,5% persönliche Dividenden Rendite (YOC). Die persönliche Dividenden Rendite steigt ja meist auch je länger man einen ETF hält.

  • Die "persönliche Dividendenrendite" (also der Quotient der aktuellen Ausschüttung durch den eigenen Einkaufspreis in der Vergangenheit ) spielt bei der Berechnung der Vorabpauschale keine Rolle.

  • Die "persönliche Dividendenrendite" (also der Quotient der aktuellen Ausschüttung durch den eigenen Einkaufspreis in der Vergangenheit ) spielt bei der Berechnung der Vorabpauschale keine Rolle.

    Bei der Berechnung spielt es insgesamt keine Rolle wieviel % du bekommst, sondern da zählt wieviel Euro du bekommen hast ;)

  • Bei der Berechnung spielt es insgesamt keine Rolle, wieviel % du bekommst, sondern da zählt, wieviel Euro du bekommen hast ;)

    Du verkämpfst Dich ausgesprochen leidenschaftlich für die Versteuerung oder Nichtversteuerung der Vorabpauschale, hast gerade eben nochmal einen neuen Thread zum Thema aufgemacht.

    Am Rechenverfahren ändert das aber nichts:

    Für das Jahr 2023 beträgt die Vorabpauschale 2,55% des Wertes des betreffenden Papiers am Jahresanfang 2023. Davon werden bei einem Aktien-ETF 70% angerechnet, davon werden bei einem Aktien-ETF nochmal 70% mit 26,375% (plus ggf. Kirchensteuer) versteuert, wobei die Steuerbeträge von Ausschüttungen im Jahresverlauf angerechnet werden.

    Deine "persönliche Dividendenrendite" ist diesbezüglich unerheblich.

  • Du verkämpfst Dich ausgesprochen leidenschaftlich für die Versteuerung oder Nichtversteuerung der Vorabpauschale, hast gerade eben nochmal einen neuen Thread zum Thema aufgemacht.

    Am Rechenverfahren ändert das aber nichts:

    Für das Jahr 2023 beträgt die Vorabpauschale 2,55% des Wertes des betreffenden Papiers am Jahresanfang 2023. Davon werden bei einem Aktien-ETF 70% angerechnet, davon werden bei einem Aktien-ETF nochmal 70% mit 26,375% (plus ggf. Kirchensteuer) versteuert, wobei die Steuerbeträge von Ausschüttungen im Jahresverlauf angerechnet werden.

    Deine "persönliche Dividendenrendite" ist diesbezüglich unerheblich.

    Den neuen Thread hatte ich schon aufgemacht, bevor ich hier geantwortet habe und hättest du den anderen Thread gelesen wüsstest du das es mir dort um was ganz andere als die Berechnung der Vorabpauschale ging ;)

    Das die persönliche Dividendenrendite in die Berechnung der Vorabpauschale eingeht habe ich nie geschrieben, sondern ich habe nur auf deine Frage geantwortet wieviel % meine ETFs an Ausschüttungen abwerfen. Du hast das anscheinend gleich wieder mit der Berechnung der Vorabpauschale in Zusammenhang gebracht.

    Du brauchst mir also nicht schreiben wie die Vorabpauschale berechnet wird, das weiß ich selbst. Der Teufel liegt hier eher im Detail, zB unterjährige Käufe/Verkaufe, welche Anteilmäßig auch berücksichtigt werden müssen.

  • Ich hatte Dich gefragt, welche Deiner Fonds eine Ausschüttungsquote über den fraglichen 2,55% x 70% = 1,785% hätten (dabei zählt für die Besteuerung der Vorabpauschale die Ausschüttungsquote des laufenden Jahres), und Du hattest zwei Fonds genannt, bei der die "persönliche Dividendenrendite" in der passenden Größenordnung liege.

    Wenn die Ausschüttungsquote übers Jahr unter dem genannten Wert liegt, hat auch der Eigentümer eines ausschüttenden Fonds im nächsten Jahr Steuer nachzuzahlen.

  • persönliche Dividenden Rendite (YOC).

    Nur mal so am Rande: Was soll mir eine "persönliche Dividendenrendite" sagen? Es gibt eine Dividendenrendite, die sich aus Dividende/Kurs berechnet und Kursgewinne. Beides zusammen nennt sich Rendite. Wozu benötige ich noch eine "persönliche Dividendenrendite"?

  • Wozu benötige ich noch eine "persönliche Dividendenrendite"?

    Wenn Du die Kennzahl nicht brauchst, benötigst Du sie für gar nichts. Manche Dividendeninvestoren nutzen sie, um ihren Anlageerfolg verschiedener Aktien zu analysieren und zu beschreiben. Sie nutzen, ist aber kein Muss. Ich mache das auch nicht, weil ich finde, dass sie wenig aussagt. Aber … wer will, soll halt.

  • Nur mal so am Rande: Was soll mir eine "persönliche Dividendenrendite" sagen? Es gibt eine Dividendenrendite, die sich aus Dividende/Kurs berechnet und Kursgewinne. Beides zusammen nennt sich Rendite. Wozu benötige ich noch eine "persönliche Dividendenrendite"?

    Geldanlage ist zum guten Teil Psychologie, und in diesem Rahmen hat die "persönliche Dividendenrendite" ihren Platz: "Wow! Ich habe dieses Papier anno dom für 10 € gekauft und bekomme nun Jahr für Jahr 3,33 € Dividende! 33% Dividendenrendite!" Es gibt auch Leute, die von einem Papier, das sich verdoppelt hat, die Hälfte verkaufen: "Toll! Ich habe meinen Kaufpreis schon wieder heraus!" und sich dann in der Überzeugung baden, weitere Kurssteigerungen würden ihnen geschenkt. Ich halte beides für kindliche Vorstellungen, aber letztlich darf das jeder für sein eigenes Geld so handhaben, wie er es will.

  • Mich plagt bei der ganzen Geschichte eine andere Frage. Kriegt man im Vorfeld eine Ankündigung, wie viel man zu bezahlen hat und vor allem wann? Ich habe meistens kaum Geld auf dem Verrechnungskonto und mich würde es dann stören, wenn ich dadurch Überziehungszinsen bezahle, da weder Datum noch Höhe ohne eine Mitteilung abschätzbar sind.

  • So wie ich es kenne bekommst du keine Mitteilung dazu. Die Höhe des notwendigen Betrages musst du selber errechnen und du solltest direkt ab der ersten Januarwoche die entsprechende Summe auf dem Verrechnungskonto haben bzw. einen FSA einstellen.

    Konkreteres kann dir sicherlich dein Broker dazu sagen.

  • Kriegt man im Vorfeld eine Ankündigung, wie viel man zu bezahlen hat und vor allem wann?

    Offensichtlich nicht.

    Ich habe meistens kaum Geld auf dem Verrechnungskonto und mich würde es dann stören, wenn ich dadurch Überziehungszinsen bezahle, da weder Datum noch Höhe ohne eine Mitteilung abschätzbar sind.

    Na ja, was Deine Fonds zum 1. Januar 2023 wert waren, dürftest Du wissen (oder aus dem Depotauszug 2022 herauslesen können), den Zinssatz kennst Du auch, und wie man die Steuer auf die Vorabpauschale errechnet, ist hier im Thread gelaufen. Das ist alles kein Hexenwerk für einen Menschen, der hier liest, wo es heißt: Finanzen kannst Du selber.

  • Mich plagt bei der ganzen Geschichte eine andere Frage. Kriegt man im Vorfeld eine Ankündigung, wie viel man zu bezahlen hat und vor allem wann? Ich habe meistens kaum Geld auf dem Verrechnungskonto und mich würde es dann stören, wenn ich dadurch Überziehungszinsen bezahle, da weder Datum noch Höhe ohne eine Mitteilung abschätzbar sind.

    Ich meine mich zu erinnern, dass es da bei der ING damals eine Ankündigung gab.

  • Offensichtlich nicht.

    Na ja, was Deine Fonds zum 1. Januar 2023 wert waren, dürftest Du wissen (oder aus dem Depotauszug 2022 herauslesen können), den Zinssatz kennst Du auch, und wie man die Steuer auf die Vorabpauschale errechnet, ist hier im Thread gelaufen. Das ist alles kein Hexenwerk für einen Menschen, der hier liest, wo es heißt: Finanzen kannst Du selber.

    Achim, ich kann sehe wohl meine Finanzen selbst. Allerdings bin ich kein Steuerberater. Kannst du jeden meiner ETFs mit dieser Methode berechnen? Gibt es keine Ausnahmen etc. Klar kann ich am Ende das ausrechnen, ich wette aber drum, dass es irgendwelche Ausnahmetatbestände gibt, so wie es auch mit den Teilfreistellungen, ausländischer Quellensteuer etc. gibt. Daher war es eine sachliche Frage, mit teilweise unsachlicher Antwort.

  • Ich schätze am Ende des Jahres grob ab, wie viel Pauschale anfällt. Dann Pack ich eine entsprechende Summe plus ein paar Extra-Euro auf Verrechnungskonto. Nach Einzug dann den Rest einfach wieder zurück aufs Tagesgeld. Denke nicht, daß man es sich jetzt hier so kompliziert machen sollte und die Steuer auf den Cent genau berechnen muss. Aber jeder wie er will

  • Mich plagt bei der ganzen Geschichte eine andere Frage. Kriegt man im Vorfeld eine Ankündigung, wie viel man zu bezahlen hat und vor allem wann?

    Kommt ganz auf den Broker an.

    Auch die Abrechnung bzw. der Einzug der Steuer ist unterschiedlich.

    Die meisten buchen vom Verrechnungskonto ab. Ist dieses auf Guthabenbasis machen die Banken das auch unterschiedlich. Einige verlangen Zinsen für das Minus auf dem Konto, andere wiederum melden die Steuerschulden dem zuständigen Finanzamt.

    Dann gibt es Broker die laut AGB ermächtigt sind das Defizit durch den Verkauf von Anteile auszugleichen.

    Alternativ kann man die Steuer mit einem der Zahlreichen Rechner im netzt auch selbst beziffern und einen entsprechenden Betrag auf das Verrechnungskonto überweisen.

    Am "einfachsten" ist es halt einen Broker zu haben bei dem auch das Giro geführt wird und als Verrechnungskonto hinterlegt ist.

    Dort wird, sofern der FSA (wie bei allen anderen auch) nicht ausreicht, der Betrag einfach eingezogen und fertig.

    Im Zweifel dann eben auch vom vorhandenen Dispo.

  • Für das Jahr 2023 beträgt die Vorabpauschale 2,55% des Wertes des betreffenden Papiers am Jahresanfang 2023. Davon werden bei einem Aktien-ETF 70% angerechnet, davon werden bei einem Aktien-ETF nochmal 70% mit 26,375% (plus ggf. Kirchensteuer) versteuert, wobei die Steuerbeträge von Ausschüttungen im Jahresverlauf angerechnet werden.

    Das stimmt aber nur, wenn die Wertentwicklung vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 höher ist als die 2,55%. Sonst wird nur die tatsächliche Wertsteigerung angesetzt. Wenn die Sektorwette also ins Minus gedreht ist, zahlt man nichts.

    Den Wert zum 31.12.2023 weiß man allerdings nicht vor Jahresablauf.