Arm mit 69

  • "vtl. wäre es für Deine Freundin auch angebracht gewesen sich bereits vor 15 Jahren, mit den ersten Schenkungen der Eltern mal etwas mit der eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzten." (Zitat)


    Mit dieser beschriebenen Summe hat und muss meine Freundin in ihrem Berufsleben immer noch auskommen....und zwar ohne wenn und aber! Ausserdem war das Internet in dieser Zeit noch nicht so verbreitet, dass man sich über Geldanlagen hätte informieren können, ausser bei Bankberatern usw, die ja nur hauptsächlich in ihre eigene Tasche wirtschaften.


    Ausserdem ist Misstrauen in dieses System durchaus berechtigt, finde ich. Wie bereits jemand schrieb: ein Kaffeetrinken zwischen zwei Politikern verschiedener Parteien und schon fluggs 8| - ist plötzlich ein neues Gesetz beschlossen!!! Nichts bleibt wie es ist!

  • Ausserdem ist Misstrauen in dieses System durchaus berechtigt, finde ich. Wie bereits jemand schrieb: ein Kaffeetrinken zwischen zwei Politikern verschiedener Parteien und schon fluggs 8| - ist plötzlich ein neues Gesetz beschlossen!!! Nichts bleibt wie es ist!

    Den letzten Satz lasse ich noch gelten, jedoch nur mit der Ergänzung: "Nichts hält länger als ein Provisorium!"


    Der Rest ist nur der übliche "Die da oben"-Mumpitz, den man sich erzählt, damit man sich nicht weiter mit einer Sache befassen muss.

  • Hallo,


    was ich bisher verstanden habe:


    300 EUR Rente

    XXX EUR Honorar


    270.000 EUR Vermögen


    Vermögen wird nicht angefasst, da frugalistisch gelebt wird.


    Was ich noch nicht verstanden habe, was wünscht sich die Freundin? Also welchen Wert soll XXX EUR annehmen?

  • 1. Was ich noch nicht verstanden habe, was wünscht sich die Freundin? Also welchen Wert soll XXX EUR annehmen?

    ....Vermögen so zu vermehren, dass sie nicht mit 80 oder 90 - je nachdem ob sie dahin kommt - in der Grundsicherung landet.



    Der Rest ist nur der übliche "Die da oben"-Mumpitz, den man sich erzählt, damit man sich nicht weiter mit einer Sache befassen muss.

    UND zum 2 Zitat von Referat Janders : Ja Herr Oberlehrer.... :rolleyes:hat man ja auch noch nie gehabt, Bankenkrisen usw....

  • UND zum 2 Zitat: Ja Herr Oberlehrer.... :rolleyes:

    Vielleicht wären ein etwas freundlicherer Ton und nettere Postings angemessen, da ja schließlich DU hier etwas willst, und nicht Referat Janders und auch sonst niemand. Wir können ganz gut ohne Deine Fragen und/oder Probleme leben.

  • Wenn Aussagen wie 'Mumpitz' usw als freundlicher Umgangston bewertet wird, dann sollte die Bezeichnung 'Oberlehrer' eigentlich auch kein Problem sein....Schließlich schreibt man, um Ratschläge und nicht Kritik oder gar Negativbewertungen zu bekommen.

  • Die Idee (anstatt Mär) "spontaner" Gesetzgebung ist ein gängiges Bild, das gerne zur Diskreditierung demokratischer Prozesse und Strukturen bedient wird. Daher ist Mumpitz eine noch freundliche Umschreibung. (Und diese Aussage richtet sich gegen eine zuvor gebrachte Aussage, nicht gegen eine Person. Das ist der Unterschied.)

  • Hast ja eine mega Reaktionszeit, marinasala. Nur vier Stunden nachdem ich den Beitrag geschrieben habe und drei Beiträge von Dir später kriege ich schon einen Daumen runter als Reaktion. ???

  • Ja, du hast Recht. Wie schön, dass solcher 'Mumpitz' in unserer demokratischen Gesellschaft so was von völlig ausgeschlossen ist. :thumbup:

    Vielleicht konzentrierst du dich auf dein ursprüngliches Anliegen. Ich habe das Gefühl, dass die vielleicht eher psychisch schwierige Situation deiner Freundin von Bewertungen durch dich überlagert wird. Es gibt genügend Menschen mit (sehr) wenig Geld, die das 'Geschenk' einer 270000-Euro-Erbschaft als Glücksfall, nicht als Armut bezeichnen würden.

  • Ja Achim, als Sprachdozent an einer VHS ist man leider selbstständig oder freiberuflich und das war sie.

    Freiberuflich ist man da nicht, und ob man selbständig ist oder scheinselbständig (und damit sozialversicherungspflichtig), ist unklar. Da will ich mich nicht dazwischenklemmen.

    Sie hat sich gestern übrigens selber beim Finanzamt sowie bei der KV schlau gemacht. Die Ergebnisse stelle ich mal hier rein, damit auch andere was davon haben.


    Wer bei der KV gesetzlich pflichtversichert ist, braucht lediglich von seiner Rente, mag sie noch so klein sein, KV-Beiträge zu zahlen. Wer freiwillig KV-versichert ist, der hingegen muss auf jede Einkunftsart Beiträge zahlen.

    Das ist momentan so, das war hier auch schon allgemein bekannt.


    8 % von 300 € Rente macht 24 €; die anderen 24 € legt die Rentenversicherung drauf. Pflegeversicherung kommt noch obendrauf, ist auch nicht viel.

    Was das Finanzamt betrifft, so hat sie dieses ebenfalls kontaktiert und hat die Auskunft bekommen, dass bei den 10.980 Euro Freibetrag die Übungsleiterpauschale von 3000 sowie die KV Beiträge davon abgezogen werden können Liegt sie allerdings darüber, bekommt sie keine Nichtveranlagungsbescheinigung. Allerdings gilt das auch für die Kapitaleinkünfte! Die werden nur NICHT versteuert, solange sie unter diesem Freibetrag liegen. Liegen sie darüber, fällt sehr wohl die 25% Kapitalertragssteuer an und wird als Einkommen gerechnet. Soweit die Mär, dass die Kapitalsertragssteuer bei Nichtveranlagung komplett in jedem Fall wegfallen würde.

    Beim Finanzamt stellt sich erstmal das Problem, wie sie die 170 T€ erklärt, die sie unter der Matratze hat.


    Vom Einkommen wird die Übungsleiterpauschale abgezogen, die KV-Beträge auch, aber die sind (siehe oben) unbedeutend. Die Rente wird je nach Zugangsjahr prinzipiell mit einem Prozentsatz angerechnet, der nach einem Jahr in einen individuellen Freibetrag verwandelt wird. Wenn all das zusammen keine 22 T€ Einkommen ausmacht (Du deutest etwa 15 T€ an), lohnt sich bei den Kapitaleinkünften die Günstigerprüfung, und zwar umso mehr, je weiter sie unter 22 T€ zu versteuerndem Einkommen liegt.


    Von einer "Mär", daß die Kapitalertragsteuer komplett in jedem Fall wegfallen würde, habe ich noch nie gehört, sie wäre von der Sache auch falsch.

    Im Übrigen ... sehe ich persönlich kein Problem, bei dieser geringen Rente, regulär erhaltenes Vermögen wohl gemerkt - unter 400.000 - "unter der Matratze" zu horten.

    Ob Du und ich diesbezüglich ein Problem sehen, ist sekundär. Bei derart großen Bargeldbeträgen kommt gern mal ein Geldwäscheverdacht auf. Wenn sie dann nachweisen kann, woher sie das Geld hat, besteht tatsächlich kein Problem. Kann sie es denn?

  • ....Vermögen so zu vermehren, dass sie nicht mit 80 oder 90 - je nachdem ob sie dahin kommt - in der Grundsicherung landet.

    Hmm das ist leider alles nebulös. Wenn man 30 Jahre die 270 TEUR unter dem Kopfkissen verbraucht, dann ergibt das auch 750 EUR monatlich. Dies und die 300 EUR Rente ergeben schonmal 1050 EUR. Das sollte aktuell oberhalb der Grundsicherung sein. Ob dies in 30 Jahren noch der Fall ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht.


    Es gab ja schon Vorschläge auf der ersten Seite mit einer Festgeldtreppe oder einem Auszahlplan zu arbeiten. Dort kann man dann gegensteuern. Auch gibt es aktuell ein Festgeldangebot für 10 Jahre mit 4% Zinsen.


    Es kommt hier sehr auf die Neigung der Freundin an, wenn sie es weiterhin in bar zu Hause haben möchte, dann ist die Rechnung sehr einfach.


    Wie alt man wird, weiß man leider nicht. Ob man pflegebedürftig wird, weiß man leider auch nicht. Schon allein diese beiden Faktoren können am Ende zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen führen. Dies ist einfach nicht auszuschließen.


    Ich wünsche Deiner Freundin den Mut und die Chance mit den 270 TEUR sich eventuell noch ein paar Träume zu erfüllen.

  • Hmm das ist leider alles nebulös.

    In der Tat :)

    Wenn man [in] 30 Jahre[n] die 270 TEUR unter dem Kopfkissen verbraucht, dann ergibt das auch 750 EUR monatlich. Dies und die 300 EUR Rente ergeben schonmal 1050 EUR. Das sollte aktuell oberhalb der Grundsicherung sein. Ob dies in 30 Jahren noch der Fall ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht.

    Man hört immer wieder, daß irgendwelchen Senioren größere Geldbeträge wegpraktiziert worden seien (etwa via Enkeltrick). Ich habe mich schon gefragt, wie das gehen soll. Mittlerweise weiß ich das: Offensichtlich nicht wenige alte Leute horten nicht unerhebliche Beträge bar in der Wohnung. Ich halte das für riskanter, als wenn das Geld auf der Bank liegt. Von Trickbetrügereien und -diebstählen liest man immer wieder.

    Es gab ja schon Vorschläge auf der ersten Seite mit einer Festgeldtreppe oder einem Auszahlplan zu arbeiten. Dort kann man dann gegensteuern. Auch gibt es aktuell ein Festgeldangebot für 10 Jahre mit 4% Zinsen.

    Die ominöse Freundin bekommt aktuell wohl 300 € Rente und dazu 800 bis 1000 € "Honorare" als Fremdsprachenlehrerin (die übrigens nicht nur steuer-, sondern aus sozialversicherungspflichtig sein müßten, bei Bezug einer "Vollrente" zumindest krankenversicherungspflichtig). Davon kann man sicherlich bescheiden leben. Das sieht anders aus, wenn diese Honorare wegfallen, wobei das plötzlich sein kann (von 1000 € auf 0) oder graduell über eine Reduktion der Unterrichtsstunden.


    Entsprechend müßte sie aus eigenem Vermögen nachfüttern.

    Wie alt man wird, weiß man leider nicht. Ob man pflegebedürftig wird, weiß man leider auch nicht. Schon allein diese beiden Faktoren können am Ende zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen führen. Dies ist einfach nicht auszuschließen.

    Viele Menschen sind heute bis ins hohe Alter fit, vor allem geschäftsfähig. Aber halt nicht alle. Was passiert mit dem Geld im Schuhkarton, wenn dasjenige dement wird und schließlich ist?


    Nichts Genaues aber weiß man nicht, das ist eigentlich immer so mit diesen Freund-eines-Freundes-Geschichten.

  • Ja, Achim, Ich hatte bereits geschrieben, dass die Zuflüsse ihrer Eltern Geschenke zum Geburtstag , Weihnachten usw. waren. Für jeden Zufluss - im Übrigen nicht innerhalb von 30 Jahren , sondern erst seit 15 oder so, hat sie auf Anraten ihres damaligen, inziwschen leider verstorbenen Steuerberaters eine Art Formular, von wem und woher das Geld stammt, ausgefüllt und von ihren Eltern unterschreiben lassen. Alle Beweise dafür bündeln sich im Übrigen auch überprüfbar bei nur einer einzigen Bank, über die alles gelaufen ist.


    Was den Status der freiberuflichen Dozenten bei der VHS betrifft, so ist dieser Kampf mit Scheinselbstständigkeit usw. schon lange ausgestanden. Es wurde geklagt und die Klagen wurden regelmäßig abgewiesen.In D. wird leider nicht angestellt, Bozen zB. erlaubt sich das hingegen. Wäre sicher besser für sie gewesen in jeder Hinsicht. Das ändert aber nichts daran, dass die Dozenten bei der BFA pflichtversichert sind und als Rentner in der KV den Status freiwillig oder pflichtversichert wählen können. Deine Annahmen mit den etwa 800 oder 900 EURO monatl. stimmt übrigens. Drüber werden Steuern fällig.


    Ich finde, die Gelder stehen ihr zu, nachdem sie ihre Mutter die letzten Jahre betreut hat und ihr Leben nur aus Betreuung und Job bestanden hat.

    Über die Sicherheit von solchen zuhause gehorteten Beträgen kann man streiten. Wenn die Person verstirbt und alles weg ist, na, ja. Dann ist es halt weg. Wenn man keine Familienangehörigen hat, dann ist es so. Passiert oft genug.

    Ich finde den sofortigen Verdacht und das Mißtrauen wegen Geldwäsche, sowieso bei älteren Leuten, die sich nichts gegönnt und gespart haben haben, merkwürdig. Es scheint fast, dass derjenige, der seine Gelder verprasst und drauf los lebt, mehr Akzeptanz erhält als eine Person ,die gespart hat und keine Zeit hatte, sich mit Bankenthemen zu befassen.

  • Ich hatte bereits geschrieben, dass die Zuflüsse ihrer Eltern Geschenke zum Geburtstag , Weihnachten usw. waren. Für jeden Zufluss - im Übrigen nicht innerhalb von 30 Jahren , sondern erst seit 15 oder so, hat sie auf Anraten ihres ... Steuerberaters eine Art Formular, von wem und woher das Geld stammt, ausgefüllt und von ihren Eltern unterschreiben lassen. Alle Beweise dafür bündeln sich im Übrigen auch überprüfbar bei nur einer einzigen Bank, über die alles gelaufen ist.

    Die Bank speichert Belege über 10 Jahre, solange auch fragt das Finanzamt zurück.

    Du hattest was von "Geschenken" berichtet, daß diese Zuweisungen belegbar sind, schreibst Du erst jetzt.


    Daß das Verfahren "Geld auf der Bank" aus mehreren Gründen sinnvoller ist als das Verfahren "Geld im Schuhkarton", hatte ich bereits geschrieben. Es wäre anzuraten, das Bargeld auf ein Konto einzuzahlen.

    [selbständige] Dozenten bei der VHS [sind] bei der BFA pflichtversichert und [können] als Rentner in der KV den Status freiwillig oder pflichtversichert wählen.

    ... was ein Privileg sein mag, denn für den Status "pflichtversichert in der GKV" muß ein Normalmensch man ja langjährig gesetzlich krankenversichert gewesen sein.

    Ich finde, die Gelder stehen ihr zu, nachdem sie ihre Mutter die letzten Jahre betreut hat und ihr Leben nur aus Betreuung und Job bestanden hat.

    Das ist eine moralische Kategorie, in deren Bewertung sich jeder zurückhalten sollte, der den Fall nicht im Detail kennt, also auch jeder hier.


    Fakt ist, daß 300 € eine extrem kleine Rente ist, von der man seinen Lebensunterhalt nicht finanzieren kann, auf der anderen Seite mit einer Viertelmillion ein nicht unerhebliches Vermögen vorhanden ist.

    Über die Sicherheit von solchen zuhause gehorteten Beträgen kann man streiten.

    Man kann über alles streiten, aber man sollte es nicht.


    170 Mille im Schuhkarton in der Wohnung wäre mir zu heiß. Ich habe in meinem Leben mehrfach Wohnungseinbrüche in meinem Haus erlebt (zum Glück nicht in meiner Wohnung). Für einen Einbrecher ist sowas das große Los. Die üblichen Geldverstecke sind ja bekannt, und die Wohnung einer Person mit 1100 € Monatseinkommen dürfte nicht besonders groß sein, also für den Einbrecher leicht zu durchsuchen.


    Auch Überfälle in der eigenen Wohnung kommen vor. Da öffnet ein alter Mensch unbedacht die Tür und bekommt sie nicht mehr zu, weil der unerwünschte Besucher den Fuß dazwischenstellt.

    Wenn die Person verstirbt und alles weg ist, na, ja. Dann ist es halt weg. Wenn man keine Familienangehörigen hat, dann ist es so. Passiert oft genug.

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß es diesbezüglich eine verläßliche Statistik gibt. Dazu dürfte das Dunkelfeld zu groß sein. Wenn eine einzeln lebende Person ohne Angehörige/Erben verstirbt, und ein beauftragter Entrümpler stößt auf einen Schatz, an dem er sich dann bedient, dann ist das zwar fraglos kriminell, aber es schadet der Verstorbenen vermutlich nicht mehr.


    Das ist aber eigentlich nicht das Thema hier; Diebstahl, Raub und Unterschlagung von gehortetem Bargeld zu Lebzeiten aber wohl.

  • Ach ja, apropos Kapitalertragssteuer: Die fällt wohl nur dann weg, wenn die Kapitalerträge zum Einkommen addiert, nicht über die 10.908, Euro Grenze gehen.

    Die Steuer ist in einem solchen Fall nicht besonders komplex, aber so einfach nun auch wieder nicht. Im vorliegenden Fall dürfte die Steuer auf die Kapitalerträge zwar nicht 0 sein, aber doch ganz deutlich unterhalb der üblichen 26,375%.

  • Ja vielen Dank! Auf 3 Banken also verteilen.

    Apropos Bargeld: Sie erzählte mir, dass sie das aus Bausparvertrag, einer LV und solchen ähnlichen Zuwendungen von ihren Eltern peu a peu zum Geburtstag und Weihnachten bekommen und dann vorsorglich im Lauf der Jahre angespart und sich nichts geleistet hatte, in Anbetracht ihrer prekären Situation. Erbschein hat sie nicht, hat aber auf Anraten eines damaligen Steuerberaters eine Art Erklärung mit Quellenangabe und Unterschrift ihrer Eltern angefertigt als Beweis für eventuelle Nachfragen.

    Das mit der Mitgliedschaft in der GKV als Pflichtversicherung war übrigens schon klar, als sie mit 67 die Rente beantragt hatte. Die KV stellte ihr beide Möglichkeiten zur Wahl.


    Du hattest was von "Geschenken" berichtet, daß diese Zuweisungen belegbar sind, schreibst Du erst jetzt.

    Lieber Achim, das habe ich in einem meiner ersten Eingangspostings auf S. 1 bereits geschrieben:. Alle Zuwendungen zusammen addiert, mögen zwar viel aussehen, sind aber steuerlich nicht relevant und dürften niemanden interessieren, solange keine Sozialleistungen in Anspruch genommen werden. Da gibt es ganz andere Fälle als irgendwelche Kleinsparer, die anläßlich des Todesfalls eines Elternteils und zufällig erhöhten Zinserträgen plötzlich ihre Ersparnisse 'rauskramen, um eben nicht dem Staat auf der Tasche zu liegen.