Haftpflichtversicherung: Bestleistungsgarantie

  • Hallo,


    im Podcast aus dem Newsletter vom 01.09.2023 wurde u. a. über die Haftpflichtversicherung gesprochen. Man solle z. B. auf eine hohe Deckungssumme sowie auf Forderungsausfall achten. Beides habe ich in meinem Vertrag gefunden. Darüber hinaus ist eine Bestleistungsgarantie wichtig. Hierzu konnte ich leider nichts finden. Gibt es hierfür auch andere Begriffe? Oder umschreiben die Versicherungen diese Garantie manchmal anders? Vielleicht steht so eine Garantie aber schlichtweg gar nicht in meinem Vertrag.


    Für jeden Hinweis bin ich dankbar. Vielen Dank schon einmal!


    Gruß


    Helena

  • Hallo Helena,


    ob eine Bestleistungsgarantie wirklich wichtig ist, möchte ich arg bezweifeln. Diese besagt, dass Ihre Versicherungsbedingungen den besten Bedingungen entsprechen, die am deutschen Markt für die Allgemeinheit verfügbar sind. Was haben Sie von so einer Zusage? In einer Fallkonstellation, wo Ihnen Ihre Haftpflichtversicherung sagt, nicht versichert, müssten Sie alle anderen am deutschen Markt verfügbaren Haftpflichtbedingungen prüfen, ob Ihr Fall dort versichert wäre. Ohne zu recherchieren würde ich von 100 Gesellschaften und mindestens je 2 Bedingungswerken ausgehen; viel Spaß.


    Die sog. Bestleistungsgarantie ist m.E. ein Marketinggag.


    Gruß Pumphut

  • Das sehe ich etwas anders. Mit einer "Bestleistungsgarantie", teilweise auch Marktgarantie, erweiterte Leistungsgarantie oder erweiterte Vorsorge genannt, braucht man sich beim Abschluss einer Versicherung weniger den Kopf zu zerbrechen. Dadurch ist sichergestellt, dass der Versicherer zahlt, sofern es im Schadensfall irgendeinen anderen Versicherer in Deutschland gibt, der geleistet hätte. Das im Ernstfall herauszufinden ist kein so großer Akt, jedenfalls wenn der Vertrag von einem Versicherungsmakler vermittelt und betreut wird. :) Auch in den folgenden Jahren hat man damit maximale Sicherheit und braucht nicht ständig zu wechseln, wenn neue Tarife mit mehr Leistungen auf den Markt kommen.


    Achtung: Es gibt ein paar Einschränkungen. Beispielsweise greift die Bestleistungsgarantie nicht, wenn ein Risiko gegen Mehrbeitrag versicherbar gewesen wäre. Das wäre sonst etwas zu billig.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Hallo Dr. Schlemann,


    Sie vergleichen Äpfel mit Birnen. Für die PKV und BU über einen spezialisierten Makler abgeschlossen, gebe ich Ihnen recht. Die TE sprach aber von einer PHV, um die sich selbst kümmern würde. Und einmal ganz ehrlich, Ihre Kollegen Einhandsegler, die alles rund um den Kirchturm versichern, haben auch nicht die komplette Marktübersicht über mehrere Hundert Versicherungsbedingungen in der PHV, wenn sie sich denn überhaupt mit einer PHV abgeben (das Thema hatten wir schon).


    Gruß Pumphut

  • Lieber Pumphut , ich widerspreche Ihnen wirklich nur äußerst ungerne. :)


    Sie haben Recht, im Normalfall wird sich bei kleineren Sachversicherungen niemand über Details einer Bestleistungsgarantie den Kopf zerbrechen. Wenn ein größerer Schaden entsteht aber schon - dann lohnt sich etwas Aufwand. Auch "Einhandsegler" (schöner Begriff :) ) nutzen meistens professionelle Vergleichsprogramme, mit denen man relevante Unterschiede auch ohne höhere fachliche Weihen ganz gut erkennen kann.


    Bei kleineren Preisunterschieden wie für eine Bestleistungsgarantie bin ich eher im "Team Komfort": Ich mag mir nicht den Kopf über Details zerbrechen müssen, sondern fühle mich besser in dem Bewusstsein, dass ich optimal abgesichert bin.

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  • Vielen Dank für die zusätzlichen Informationen!


    Meinen Vertrag habe ich jetzt noch einmal nach "Bestleistungsgarantie", "Marktgarantie", "erweiterte Leistungsgarantie" oder "erweiterte Vorsorge" durchgeschaut. Keine dieser Angaben konnte ich finden. Demnach hat mein Vertrag dies nicht beinhaltet.

  • Hallo Dr. Schlemann,


    ich glaube, so weit liegen wir nicht auseinander.


    Nachvollziehbar ist die „Bestleistungsgarantie“ in der Schadenversicherung Maklers Liebling. Sie entbindet ihn von aufwändigen Umdeckaktionen und reduziert seine Haftung.


    Bei unserer TE und allen Versicherungsnehmern, die ihre PHV selber händeln, ist diese Bestleistungsgarantie aber unwichtig. Bei Abschluss einer PHV sollte ich mir schon sicher sein, dass alle existenzbedrohenden Risiken versichert sind und nicht auf Marktentwicklungen hoffen müssen. Und ob es bei einer Deckungsablehnung im Schadenfall wirklich den einen Versicherer mit der für meinen Fall passenden Deckung gibt, kann ich als durchschnittlicher Versicherungsnehmer sowieso nicht prüfen. Den Einwand und Nachweis muss ich als Versicherungsnehmer bringen. Der Versicherer wird nicht von sich aus mitteilen, in unserem Bedingungswerk nicht mitversichert aber bei X doch.


    Mein Resümee: Eine „Bestleistungsgarantie“ in der PHV ist nicht schädlich, aber nicht zwingend. Nur weil ich die nicht habe, werde ich keinen neuen Vertrag abschließen.


    Gruß Pumphut

  • Lieber Pumphut , Sie unterstellen glaube ich einen sehr agilen Versicherungsnehmer, der alle seine Versicherungen jährlich überprüft, optimiert und ggf. selbstständig unter Beachtung von Kündigungsterminen umdeckt, um von der neuen Leistung X des Anbieters Y zu profitieren, auch wenn der Tarif dann im Jahr 20 EUR mehr kostet und an anderen Stellen Defizite hat, die es abzuwägen gilt. Sie selbst mögen das hinbekommen. Beim Großteil unserer Kunden würde das nicht funktionieren. Die haben in ihren Jobs gut zu tun und schätzen es, wenn Versicherungen einmal durchdacht und anschließend möglichst über längere Zeit pflegeleicht sind. :)

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  • Der Versicherer wird nicht von sich aus mitteilen, in unserem Bedingungswerk nicht mitversichert aber bei X doch.

    Evtl. vielleicht doch: z.B. die Haftpflichtkasse prüft im Rahmen der "pro-aktiven Schadensregulierung" sogar selbst (wie gut das in der Praxis funktioniert weiß ich natürlich nicht ;-)):

    Zitat

    Im Schadenfall recherchieren unsere Mitarbeiter automatisch, ob es Mitbewerber gibt, die für diesen konkreten Fall Versicherungsschutz bieten. Sie dürfen sich also entspannt zurücklehnen, während wir uns um alles kümmern. Selbstverständlich können Kunden auch selbst auf die Suche nach einem entsprechenden Anbieter gehen.

    > Reich ist, wer weiß, dass er genug hat. (Laotse)

  • Achtung: Es gibt ein paar Einschränkungen. Beispielsweise greift die Bestleistungsgarantie nicht, wenn ein Risiko gegen Mehrbeitrag versicherbar gewesen wäre. Das wäre sonst etwas zu billig.

    Da fängt es doch schon an...


    Wenn die Versicherung 2015 abgeschlossen wurde, seither nicht gekündigt, die Versicherung erhöht immer mal die jährlichen Beiträge. 2023 tritt der große Schadensfall ein. Bedeutet "Bestleistungsgarantie" dann, dass es irgendeine Versicherung geben muss, die das HEUTE anbietet zum gleichen (oder vergleichbaren? Wieviel mehr ist noch okay?) Beitrag? Oder eine Versicherung, die das damals bei Vertragsschluss angeboten hat?


    Ist das Greifen der Bestleistungsgarantie von vorherein ausgeschlossen, wenn meine Versicherung damals 2015 dieses Risiko gegen Mehrbeitrag angeboten hätte? Wenn die "Bestleistungsgarantie" sowieso nur solche Risiken erfasst, die meine Versicherung bei Vertragsschluss überhaupt nicht (zu keinem Preis) angeboten hat, müsste man ja immer den teuersten denkbaren Vertrag abschließen, um davon jemals profitieren zu können.


    Puh. Klingt für mich eher nach Marketing und Makler-Arbeitsbeschaffungsmaßnahme...

  • Bin ja schon eine Zeitlang ausgemustert und deshalb sicher nicht auf dem neuesten Stand.


    Aber wenn ich "Bestleistungsgarantie" lese, erinnert mich das an meinen letzten ausgedehnten Besuch des nächstgelegenen globalen Baumarkts, wo sie einen mit der "Billigstpreisgarantie" begeistern wollen.


    Kann man machen, aber wegen eines Abschlags runter von 8,79 € für 750 g Dachpappennägel tu ich mir das nicht an. 8)

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • 12345 Es muss nicht unbedingt der teuerste Vertrag sein. Ich stehe mir das am Beispiel einer Wohngebäudeversicherung so vor:

    Wenn Du 2010 eine Versicherung mit Bestleistungsgarantie abgeschlossen hast, dann zahlt die nicht für Elementarschäden, weil du den Baustein hättest einschließen können, aber nicht hast. Aus zahlt aber z.B. für deine zerstörte Wärmepumpe am Haus, weil es inzwischen Tarife gibt, die das beinhalten. Ohne BG würde sie vermutlich nicht zahlen, da dies Pumpe nicht fest am Gebäude ist und dieser Fall damals noch keine Rolle gespielt hat. Ohne BG hattest du also beim Einbau der Wärmepumpe dran denken müssen die Versicherung zu aktualisieren (was natürlich an besten ist), aber dank BG warst die in diesem Fall auch so abgesichert.


    Man möge mich korrigieren, wenn das Blödsinn ist, was ich schreibe.

  • Puh. Klingt für mich eher nach Marketing und Makler-Arbeitsbeschaffungsmaßnahme...

    Wieso sollte der Makler sich unnötige Arbeit beschaffen?? Im Gegenteil, die Bestleistungsgarantie hält dem Makler vermeidbare Arbeit bzw. Unzufriedenheit vom Hals, weil Kunden nicht auf Schäden sitzen bleiben, die in anderen bzw. aktuelleren Bedingungswerken versichert sind.


    Schon irgendwie ulkig, dass sich hier so viele auf ein noch nicht mal besonders teures Feature einschießen, das Kunden im Schadensfall besserstellt.

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