Keinen Gasanbieter

  • Hallo,


    ich wohne seit ca. 12 Jahren in einer Wohnung für die wir neben der Mietzahlung an den Vermieter noch Strom und Wasser an die Versorger entrichten. Wir haben zudem eine Gasheizung.

    Im Rahmen einer Energieberatung ist nun aufgefallen, dass kein Abschlag an einen Gasversorger bezahlt wird. Ich dachte, dass dies über den Vermieter und die Mietzahlung läuft, was leider nicht der Fall ist.

    Nun möchte ich natürlich eine Nachzahlung im 5stelligen Bereich verhindern, mich aber natürlich auch rechtskonform verhalten. Nur weiß ich nicht, wie ich jetzt am Besten vorgehe.
    Hat jemand ein ähnliches Problem gehabt oder weiß jemand Rat.


    Danke und schöne Grüße

    Meiki

  • Hallo Meiki, ich habe bisher erst einmal eine ähnliche Situation gehabt und da war nach Meldung des Kunden an den Versorger die einzige Folge, dass ab dem Tag ein Vertrag gemacht und Zahlungen geleistet wurden. (Schlimm genug bei den heutigen Preisen, vor allem, wenn man sich an den kostenlosen Bezug gewöhnt hatte.) Die Vergangenheit war vergangen. Das war allerdings auch nur Strom für eine Person für ein halbes Jahr. Bei Dir geht es um etwas mehr. Rein rechtlich könnte man über die Zeit ab 1.1.2020 reden. Allerdings müsste der Versorger Dir nachweisen, was Du an Gas tatsächlich bezogen hast. Das wird im Nachhinein wohl schwierig.


    Ich würde das Gespräch mit dem Versorger suchen und es dort genau so schildern wie hier.

  • Hallo Meiki,

    Zur Aufklärung erst einmal eine Frage: Haben Sie einen eigenen Gaszähler? Falls nicht, läuft Ihr Gasverbrauch über eine andere Person. Falls Sie einen eigenen Zähler haben, haben Sie auch einen Gasversorger, nämlich den örtlichen Grundversorger. Ich kann mir kaum vorstellen, dass dem 12 Jahre nicht aufgefallen ist, für den Gasverbrauch über den Zähler kein Geld zu bekommen. Auch hier besteht die Wahrscheinlichkeit, dass eine andere Person für Sie bezahlt. Also m.E. ist erst einmal Sachaufklärung angesagt, bevor geklärt werden kann, wem Sie Geld Schulden und wie die Verjährungsfrist sind.

    Gruß Pumphut

  • Ich kann mir kaum vorstellen, dass dem 12 Jahre nicht aufgefallen ist, für den Gasverbrauch über den Zähler kein Geld zu bekommen.

    Och, so eine ordentliche IT-Umstellung beim Versorger und dann ist das eines der kleinsten Probleme.

    Also m.E. ist erst einmal Sachaufklärung angesagt, bevor geklärt werden kann, wem Sie Geld Schulden und wie die Verjährungsfrist sind.

    Vertauschungen passieren öfter. Aber wenn einer gar keinen Vertrag hat und trotzdem Gas aus der Leitung kommt, hat denn ein anderer einen Vertrag und bezahlt jahrelang Gas-Rechnungen ohne dass er Gas bezieht? Hhmmm. Was sich vor Ort erforschen lässt, sollte natürlich erforscht werden. Verjährungsfrist sollte ganz normal nach BGB sein mit 3 Jahren.

  • ... Rein rechtlich könnte man über die Zeit ab 1.1.2020 reden. Allerdings müsste der Versorger Dir nachweisen, was Du an Gas tatsächlich bezogen hast. Das wird im Nachhinein wohl schwierig.


    Ich würde das Gespräch mit dem Versorger suchen und es dort genau so schildern wie hier.

    Vielleicht wäre es besser, still zu sein. Mit der Verjährung ist das eine vertrackte Sache. Die dreijährige Verjährungsfrist läuft grundsätzlich erst ab Kenntnis des Versorgers vom Gasbezug. Ohne Kenntnis beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre. Hätte der Versorger diese Kenntnis, hätte er sicher auch den Verbrauch der letzten Jahre in Rechnung gestellt. Damit stellt sich dann die weitere Frage, wer die Unkenntnis zu vertreten hat. Schlampigkeit des Versorgers? Nichtanmeldung des Verbrauchs durch den Mieter oder Vermieter? Und daran anschließend, wer ist überhaupt für die Verbrauchsstelle verantwortlich, der Mieter oder der Vermieter? Alles spannende Fragen, die aus Mietersicht vielleicht nicht klärungsbedürftig sind, solange sich sonst niemand am jetzigen Zustand stört.

  • Vielleicht wäre es besser, still zu sein. Mit der Verjährung ist das eine vertrackte Sache. Die (dreijährige) Verjährungsfrist läuft grundsätzlich erst ab Kenntnis des Versorgers vom Gasbezug. Hätte der Versorger diese Kenntnis, hätte er sicher auch den Verbrauch der letzten Jahre in Rechnung gestellt. Damit stellt sich dann die weitere Frage, wer die Unkenntnis zu vertreten hat. Schlampigkeit des Versorgers? Nichtanmeldung des Verbrauchs durch den Mieter oder Vermieter? Und daran anschließend, wer ist überhaupt für die Verbrauchsstelle verantwortlich, der Mieter oder der Vermieter? Alles spannende Fragen, die aus Mietersicht vielleicht nicht klärungsbedürftig sind, solange sich sonst niemand am jetzigen Zustand stört.

    Über einen geweckten Hund, der dann nicht nur bellt, sondern auch zuschnappt, sollte ausgerechnet der nicht meckern, der dem Hund mit Absicht auf den Schwanz getreten ist.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt