Wechsel in die GKV

  • Hallo, immer wieder wird betont, dass man auf ungewöhnliche Weise auch noch nach 55 (Umweg über Ausland) in die GKV wechseln kann. Was leider verschwiegen wird, ist, dass die GKV Personen nicht aufnimmt, wenn sie nicht in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens soundso viel Prozent in der GKV versichert waren. Dann lehnen die die Aufnahme ab und wenn man die PKV dann schon gekündigt hat und muss sich neu anmelden in dem dann hohen Alter, sind die BEiträge entsprechend irre hoch. Ich kenne so einen Fall und das ist ungeheuer tragisch.

    Weiterhin erhebt die GKV auch BEiträge auf Meiteinkünfte und Kapitalerträge, soweit ich weiß. Auch DAS sollte jeweils mit erwähnt werden, wenn man diese Ratschläge auflegt!

    Hat Herr Terhagen im Spiegel Ratschlag leider auch wieder nicht gemacht und ich finde das ein krasses Versäumnis.

    MfG

  • Hallo, immer wieder wird betont, dass man auf ungewöhnliche Weise auch noch nach 55 (Umweg über Ausland) in die GKV wechseln kann. Was leider verschwiegen wird, ist, dass die GKV Personen nicht aufnimmt, wenn sie nicht in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens soundso viel Prozent in der GKV versichert waren. Dann lehnen die die Aufnahme ab und wenn man die PKV dann schon gekündigt hat und muss sich neu anmelden in dem dann hohen Alter, sind die BEiträge entsprechend irre hoch. Ich kenne so einen Fall und das ist ungeheuer tragisch.

    Weiterhin erhebt die GKV auch BEiträge auf Meiteinkünfte und Kapitalerträge, soweit ich weiß. Auch DAS sollte jeweils mit erwähnt werden, wenn man diese Ratschläge auflegt!

    Hat Herr Terhagen im Spiegel Ratschlag leider auch wieder nicht gemacht und ich finde das ein krasses Versäumnis.

    MfG

    Äh, da ist einiges durcheinander geraten.


    Die 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gilt für die Aufnahme in der Krankenversicherung der Rentner, eine Form der Pflichtversicherung.


    Und sollte ein Tipp im Internet nicht immer der Startschuss für eigene weitere Recherche sein?

  • immer wieder wird betont, dass man auf ungewöhnliche Weise auch noch nach 55 (Umweg über Ausland) in die GKV wechseln kann.


    Was leider verschwiegen wird, ist, dass die GKV Personen nicht aufnimmt, wenn sie nicht in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens soundso viel Prozent in der GKV versichert waren.

    Das ist mir neu.


    Mein Stand der Kenntnis ist der, daß die Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland wesentlich davon abhängt, wie man im Ausland krankenversichert war. War man dort gesetzlich krankenversichert (im UK beispielsweise sind das alle), kann man nach der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. War man im Ausland privat krankenversichert, muß man sich auch hier in Deutschland privat krankenversichern.


    https://www.krankenkassen.de/incoming/leben/rueckkehr/


    Die Prozente GKV in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens kenne ich als Eintrittsvoraussetzung für den Status "Krankenversicherung der Rentner", also als Unterscheidungskriterium dafür, ob ein Rentner in der GKV pflichtversichert oder freiwillig versichert ist.


    Wenn die genannten Bedingungen nicht zutreffen ...

    ... dann lehnen [GKV-Versicherungen] die Aufnahme ab, und wenn man die PKV dann schon gekündigt hat und muss sich neu anmelden in dem dann hohen Alter, sind die Beiträge entsprechend irre hoch. Ich kenne so einen Fall und das ist ungeheuer tragisch.

    Man müßte man die Details des Falles kennen, bevor man sich zu ihm stellt.

    Weiterhin erhebt die GKV auch Beiträge auf Mieteinkünfte und Kapitalerträge, soweit ich weiß. Auch DAS sollte jeweils mit erwähnt werden, wenn man diese Ratschläge auflegt!

    Das ist die allgemeine Regel.


    Der Beitrag eines in der GKV Pflichtversicherten bemißt sich allein nach dem Arbeits- bzw. Renteneinkommen (wobei wir hier in Deutschland sind, es somit noch Sonderbestimmungen gibt, z.B. Abfindungen, Lebensversicherungen).


    Der Beitrag eines in der GKV freiwillig Versicherten bemißt sich nach seinem Gesamteinkommen. Solange ein freiwillig Versicherter berufstätig ist, spielt das meistens keine Rolle, da er allein mit seinem Einkommen an die Beitragsbemessungsgrenze stößt, wodurch die Beitragspflicht der Kapitaleinkünfte ins Leere geht. Im Ruhestand ist das anders. Wer im Ruhestand freiwillig GKV-versichert ist, wird von seiner Krankenkasse freundlich um die Deklaration seiner gesamten Einkünfte gebeten, damit die Kasse den Betrag berechnen kann. Eben deswegen sind ja alle so scharf darauf, im Ruhestand pflichtversichert zu sein ("Krankenversicherung der Rentner"). In der Regel wird ein freiwillig gesetzlich Versicherter mit Eintritt in den Ruhestand aber pflichtversichert. Bei der diesbezüglichen Bewertung zählt der Anteil der GKV-Versicherung in der zweiten Hälfte seines Berufslebens.

    Hat Herr Terhagen im Spiegel Ratschlag leider auch wieder nicht gemacht und ich finde das ein krasses Versäumnis.

    Herr Tenhagen hat in seinem Spiegel-Beitrag den Unterschied der Beitragsbemessung zwischen den in der PKV Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten nicht erwähnt.


    Wenn für ein Thema nur ein bestimmter Raum zur Verfügung steht, mögen bestimmte Details nicht erwähnt werden können. Das liegt in der Natur der Sache.


    Als Betroffener sollte man einen solchen Beitrag ohnehin nur als Anstoß nehmen und der Sache weiter nachrecherchieren, zumal es letztlich ja um eine Stange Geld geht.