Hallo Zusammen,
ich beziehe seit dem 1.6.2014 gesetzliches Altersruhegeld und seitdem auch eine Riesterrente. Der Riesterrente liegt nur die garantierte Mindestverzinsung von 3,25 % zugrunde. Auf meine Frage beim Versicherer, warum keine Überschussanteile/kein Anteil an den Bewertungsreserven berechnet wurden, bekam ich die Auskunft, dass zuletzt im Jahr 2011 der bisherige Tarif 2002 einen Fehlbetrag aufgewiesen habe. Daher habe die Sicherheitsrücklage aufgelöst werden müssen. Aktuell würden sämtliche erwirtschafteten Überschüsse in die Sicherungsrücklage fließen. Eine Verteilung von Überschüssen müsse daher nicht zwingend erfolgen, sondern finde erst dann statt, wenn die Auflagen zur Kapitalausstattung erreicht und somit erfüllt seien.
Muss ich mich mit der Auskunft des Versicherers zufriedengeben?
Vielen Dank im Voraus für Antworten.