Überschussbeteiligung Riester-Rente So holst Du Dir entgangene Überschüsse zurück
Finanztip-Experte für Vorsorge
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Überschussbeteiligung (Allianz)
Überschussbeteiligung (andere)
Hast Du eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen, besteht für Dich eventuell Anspruch auf eine womöglich deutliche Nachbesserung Deiner Überschussbeteiligung. Denn der Bundesgerichtshof hat 2016 festgestellt, dass die Allianz die Klauseln zur Überschussbeteiligung zu intransparent gestaltet hat. Sie schuldet damit vielen Versicherungsnehmern eine höhere Überschussbeteiligung.
Bei einer Riester-Rentenversicherung hängt der Ertrag auf Deine Einzahlungen vor allem von den Überschüssen ab, die Dein Versicherer erzielt. Diese Überschüsse entstehen, sofern die Kosten des Versicherers geringer ausfallen (sogenannte Kostenüberschüsse) oder die Versicherung mit der Kapitalanlage mehr erwirtschaftet als gedacht (sogenannte Zinsüberschüsse). Die Kunden müssen an den Kostenüberschüssen zu mindestens 50 Prozent beteiligt werden. Allerdings können Versicherer die Überschüsse nach ihrem eigenen Verteilungsschlüssel gutschreiben.
Die Allianz wendet bislang einen Verteilungsschlüssel an, mit dem sie eine bestimmte Kundengruppe systematisch von Überschüssen ausschließt. Sie berücksichtigt nur solche Kunden, deren Vertrag bei Rentenbeginn eine Garantiesumme von mindestens 40.000 Euro erreicht.
Das Problem: Staatliche Zulagen werden in diese Summe nicht einbezogen. Das benachteiligt insbesondere Kleinsparer mit Kindern, bei denen die staatlichen Zulagen einen bedeutenden Teil der Beiträge ausmachen. Eine Garantiesumme von 40.000 Euro ist für sie kaum erreichbar.
Aber auch Singles, die nicht den Höchstbetrag von monatlich etwa 163 Euro einzahlen, haben womöglich Probleme, auf die 40.000 Euro zu kommen. Wer etwa 2006 seine Riester-Versicherung mit einem Garantiezins von 2,75 Prozent abgeschlossen hat und monatlich 100 Euro einbezahlt, müsste mehr als 25 Jahre ansparen. Wer 2007 mit einem Garantiezins von 2,25 Prozent abgeschlossen hat, müsste schon 27 Jahre ansparen.
Experten schätzen, dass jeder zweite der knapp elf Millionen Riester-Rentensparer betroffen sein könnte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 13. Januar 2016 festgestellt, dass die entsprechenden Klauseln der Allianz unwirksam sind (Az. IV ZR 38/14). Der BGH bestätigte damit die Einschätzung der Vorinstanzen. (LG Stuttgart, Urteil vom 25. April 2013, Az.11 O 231/12, OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Januar 2014, Az. 2 U 57/13).
Die obersten Richter begründeten ihr Urteil damit, dass das Unternehmen gegen das Transparenzgebot verstoßen habe. Denn in den Versicherungsbedingungen wies die Allianz nicht ausdrücklich auf die erforderliche Mindestgarantiesumme für die Überschussbeteiligung hin. Stattdessen mussten Versicherungsnehmer bislang sieben verschiedene Textstellen finden, die auf die Versicherungsbedingungen und den Geschäftsbericht der Allianz verteilt sind.
Die Richter stellten klar, dass ein Ausschluss bestimmter Kunden von Überschüssen grundsätzlich möglich ist. Nur müsse der Versicherer dies deutlich ausweisen. Insbesondere dürfe das Unternehmen beim Kunden nicht Erwartungen an eine höhere Überschussbeteiligung wecken und damit dessen Anlageentscheidung nachhaltig beeinflussen.
Der finanzielle Nachteil für betroffene Kunden beträgt laut dem Bund der Versicherten (BdV) bei einem durchschnittlichen Vertrag bis zu 3.500 Euro. Die Allianz nennt dagegen eine Größenordnung von 60 Cent pro Jahr – bei 30 Jahren Laufzeit macht das 18 Euro –, die Kunden durch den Ausschluss entgehen. Die Angaben unterscheiden sich also deutlich. Grundsätzlich gilt: Je höher und je länger die Verträge bespart werden, umso eher kann der Versicherer Kosten sparen und an die Kunden weitergeben.
Wie viel auch immer bei Deinem Vertrag die Kostenüberschüsse ausmachen: Lass Dir den Betrag von der Allianz ausrechnen und verlang ihn zurück. Du musst hierfür selbst aktiv werden, denn die Allianz bessert nicht von sich aus nach.
Nutz daher unseren Musterbrief an die Allianz, um an eine höhere Überschussbeteiligung zu kommen. Du hast diese Möglichkeit, wenn Dein Vertrag aktuell noch läuft – auch wenn er beitragsfrei gestellt wurde – oder Du ihn nach 2009 gekündigt hast.
Im Anschluss an das BGH-Urteil erklärte die Allianz Leben, sie werde die Urteilsbegründung der Richter abwarten, auswerten und die Vorgaben der Rechtsprechung dann berücksichtigen. Übersetzt bedeutet dies, dass die Allianz ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen überarbeiten dürfte.
Abzuwarten bleibt, ob der Versicherer Nachforderungen betroffener Kunden erfüllt und die Vertragsansprüche neu berechnet. Vor dem BGH-Urteil hatte die Allianz eine Neuberechnung noch abgelehnt, wie uns eine Leserin berichtet hatte.
Hast Du eine Riester-Rentenversicherung von einem anderen Anbieter, solltest Du prüfen, ob Du ebenfalls von der Beteiligung an Überschüssen ausgeschlossen bist. Lass Dir von Deinem Versicherer bestätigen, dass er Dich immer sowohl an Kostenüberschüssen als auch an Zins- und Risikoüberschüssen beteiligt. Dazu kannst Du diesen Musterbrief verwenden.
Verweigert Dir der Versicherer die Auskunft oder bestätigt er, dass er Dich an bestimmten Überschüssen nicht beteiligt, lass Dich von der Verbraucherzentrale Hamburg beraten. Deren Versicherungsexperten können einschätzen, welche weiteren Schritte gegen den Versicherer in Deinem individuellen Fall sinnvoll sind. Denn die Versicherung kann eine Überschussbeteiligung nur durch eine ausdrückliche Vereinbarung ausschließen (§ 153 VVG). Fehlt sie, kannst Du mehr Überschussbeteiligung einfordern.
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