Gewährung Riesterrente, keine Beteiligung an Bewertungsreserven (Überschüssen)

  • Hallo Zusammen,
    ich beziehe seit dem 1.6.2014 gesetzliches Altersruhegeld und seitdem auch eine Riesterrente. Der Riesterrente liegt nur die garantierte Mindestverzinsung von 3,25 % zugrunde. Auf meine Frage beim Versicherer, warum keine Überschussanteile/kein Anteil an den Bewertungsreserven berechnet wurden, bekam ich die Auskunft, dass zuletzt im Jahr 2011 der bisherige Tarif 2002 einen Fehlbetrag aufgewiesen habe. Daher habe die Sicherheitsrücklage aufgelöst werden müssen. Aktuell würden sämtliche erwirtschafteten Überschüsse in die Sicherungsrücklage fließen. Eine Verteilung von Überschüssen müsse daher nicht zwingend erfolgen, sondern finde erst dann statt, wenn die Auflagen zur Kapitalausstattung erreicht und somit erfüllt seien.


    Muss ich mich mit der Auskunft des Versicherers zufriedengeben?


    Vielen Dank im Voraus für Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Troppikom,


    vielleicht wäre es ganz hilfreich, wenn von Dir der entsprechende Brief (natürlich die persönlichen Daten geschwärzt) hier hochladen könntest.


    Dann kann der ein oder andere versierte Fachmann Dir sicherlich eine Antwort geben bzw. suchen.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

    • Offizieller Beitrag

    Hallo troppikom,


    Henning hat recht, der Brief wäre interessant.
    Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass die Lebensversicherer gerade bei diesem, einem sog. klassischen Produkt grosse Freiheiten haben. Wenn in dem Brief nichts weiter als die obige Argumentation steht, hat man wenig Handhabe. Man müsste gegen die Tarifberechnung des Versicherers klagen, mit wenig Aussicht auf Erfolg.
    Ein weiteres Beispiel dafür, warum gerade die klassischen Lebens- und Rentenversicherungen alles andere als kundenfreundlich sind: null Transparenz. Systematische Willkür - trotz aller gesetzlichen Regulierung!


    Beste Grüße

  • Hallo Henning und Saidi,vielen Dank für die Antworten.
    Ich habe das Wesentliche, das in dem Schreiben der Versicherung stand, fast wortwörtlich widergegeben. Alles andere war nur das übliche blabla mit dem Selbstlob (gute Bewertung durch finanztest, hohe Garantieverzinsung, jährliche Rentenerhöhung um 1%, niedrige Verwaltungskosten usw.)


    Ich hatte mich vor Erhalt der Rentenmitteilung schon gefreut, dass ich nicht unter das neue Gesetz mit den Einschnitten in die Bewertungsreserven falle (siehe Ihr Leitartikel auf der Startseite). Aber die Freude ist mir vergangen.Offenbar ist es so, dass die Versicherung auch schon nach dem alten Recht die Beteiligung an den Bewertungsreserven nicht nur reduzieren, sondern sogar ganz streichen kann, wenn die finanzielle Lage es erfordert.Hab ich Recht?


    Mit freundlichen Grüßen
    troppikom

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Troppikom,


    wurde den in dem Brief keine gesetzliche Quelle genannt oder einen Paragraphen?


    Wenn nicht, wäre das doch mal ein Ansatz dies bei der Versicherung anzufragen und dann diese Quelle zu recherchieren.


    Nur mal so bye the way

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    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • +++ Aktuell: Urteil des Bundesgerichtshofs +++


    Am 13. Januar 2016 hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass die Regelungen zur Überschussbeteiligung bei der Allianz unwirksam sind. Das Unternehmen hat laut BGH seine Kunden nicht ausreichend darüber informiert, dass sie erst ab einer Garantiesumme von 40.000 Euro an sogenannten Kostenüberschüssen beteiligt werden.


    Finanztip bietet zwei Musterschreiben - für Allianz-Kunden und Nicht-Allianz-Kunden:


    http://www.finanztip.de/rieste…ueberschuesse-einfordern/

  • Der Ausgewogenheit halber soll nicht unerwähnt bleiben, dass der Topf der ALLIANZ, um den es hier geht, im Jahre 2012 erst mit 300.000 € gefüllt war.


    Das wären rechnerisch - auf alle Riesterverträge der ALLIANZ verteilt - pro Kunde 60 Cent gewesen.


    Wie aus der Statistik des GDV hervorgeht, gab es 2011 in der gesamten Versicherungswirtschaft (also nicht nur ALLIANZ!) 10,83 Millionen Riesterverträge. Das gesamte Beitragsaufkommen aus diesen Verträgen belief sich gerade mal auf
    5,35 Milliarden. Das macht also pro Ristervertrag einen durchschnittlichen Jahresbeitrag von ca. 465 €.


    Geht man mal von einer Laufzeit von 30 Jahren aus, dann werden damit knapp 14.960 € in so einen Riestervertrag investiert. Wie sich da 3.500 € Kostengewinne ergeben sollen, erschließt sich mir nicht.


    Wer freilich mit dem Höchstbetrag rechnet und 2.100 € mit 30 Jahren multipliziert, kommt auf 63.000 € Beitragsaufwand.
    In Relation zu dieser Summe halte ich 3.500 € für eher möglich.


    Fazit: Bevor Sie einen energischen Brief an die ALLIANZ oder eine andere Versicherung schreiben, schauen Sie sich erst einmal Ihre Riester-Police an und prüfen Sie, welchen Beitrag Sie monatlich aufwenden.

  • Hallo zusammen,


    ich habe das Finanztip-Musterschreiben an die Allianz verwendet für meinen in 2005 abgeschlossenen Riester-Vertrag. Vielen Dank zunächst dafür.
    Die Allianz hat u.a. geantwortet:"Das von Ihnen angeführte Urteil erstreckt sich auf Riester-Verträge, die ab April 2008 abgeschlossen wurden.(..) Ihr Vertrag ist vom Urteil und den darin bemängelten Regelungen nicht betroffen."


    1. Das relevante Datum April 2008 geht aus den Finanztip-Ausführungen nicht hervor. Stimmt diese Aussage der Allianz?
    2. Falls ja, bedeutet das, dass ich irgendwie besser gestellt bin, als all jene, die erst ab April 2008 abgeschlossen haben? Oder gar noch schlechter? In welcher Form besser oder schlechter?
    2. Falls nein, was könnten weitere Schritte sein, um den Sachverhalt auf Richtigkeit prüfen zu lassen?


    Vielen Dank im Voraus für Antworten.


    mfg