Rentenversicherung und die Steuer

  • Vertrag einer Rentenversicherung abgeschlossen 1997.
    Ende der Laufzeit 2024.


    2 Möglichkeiten zur Auswahl:
    Auszahlung der Gesamtsumme, oder monatliche Rentenzahlung.
    Auszahlung der gesamten Summe ist angeblich steuerfrei, weil der Vertrag vor 2005 war.

    Aber wie ist das mit der Alternative der monatlichen Rentenzahlung? Bleibt diese dann auch steuerfrei?

    :/ :/ :/

    Reise vor dem Sterben, sonst Reisen deine Erben!

  • Vertrag einer Rentenversicherung abgeschlossen 1997.
    Ende der Laufzeit 2024.


    2 Möglichkeiten zur Auswahl:
    Auszahlung der Gesamtsumme oder monatliche Rentenzahlung.
    Auszahlung der gesamten Summe ist angeblich steuerfrei, weil der Vertrag vor 2005 war.

    Ja.

    Aber wie ist das mit der Alternative der monatlichen Rentenzahlung? Bleibt diese dann auch steuerfrei?

    Nein. "Bleiben" ohnehin nicht, die diesbezüglichen Vorschriften waren schon so, als Du die Versicherung abgeschlossen hast.

    Versteuerung mit dem sog. "Ertragsanteil", der vom Alter des Versicherten bei Beginn der Rentenzahlung abhängig ist. z.B. 18%, wenn die Rente mit 65 beginnt. Rentenzahlung 200 €/m, davon zählen 18%, also 36 € als Einkommen, die mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird.

    Nicht zu vergessen ist übrigens der Abzug durch den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag, der bei gesetzlich Versicherten sowohl bei der Einmalauszahlung, als auch bei der Rentenzahlung anfällt.

  • Waaaas?
    Das bedeutet, wenn ich die Gesamtsumme ausgezahlt bekomme,
    zahle ich darauf einen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag?

    Den zahle ich doch schon mit meiner normalen Rente.

    Toll! Damals 1997 sagte der Mann von der versicherung, dieser Vertrag ist Steuerfrei.

    Was ist denn jetzt die beste Lösung?

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  • Waaaas?
    Das bedeutet, wenn ich die Gesamtsumme ausgezahlt bekomme,
    zahle ich darauf einen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag?

    Den zahle ich doch schon mit meiner normalen Rente.

    Toll! Damals 1997 sagte der Mann von der versicherung, dieser Vertrag ist Steuerfrei.

    Was ist denn jetzt die beste Lösung?

    Für die Krankenkasse liegen beitragspflichtige Bezüge vor, ob aus einer oder mehreren Quellen ist da ohne Belang.

    Mich irritiert aber, dass das 2023 noch immer Leute kalt erwischt. Medial wurde das Thema über Jahrzehnte begleitet.

  • Waaaas?
    Das bedeutet, wenn ich die Gesamtsumme ausgezahlt bekomme,
    zahle ich darauf einen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag?

    Den zahle ich doch schon mit meiner normalen Rente.

    Toll! Damals 1997 sagte der Mann von der versicherung, dieser Vertrag ist Steuerfrei.

    Was ist denn jetzt die beste Lösung?

    1. Sozialabgaben sind keine Steuern!!!
    2. 1997 waren solche Rentenversicherungen auch noch abgabenfrei, was die Beiträge zur KV/PV anging. Erst ab 01.01.2004 wurden für solche Versicherungen rückwirkend Beiträge zur KV/PV erhoben.
      Der 'Mann' von der Versicherung hat also nicht gelogen. Er konnte das 1997 schlichtweg noch nicht wissen.
    3. Seit 2018 gibt des Freigrenzen für die Beiträge zur KV. 2023 liegt der Freibetrag bei 169,75€/Monat. Sprich bis zu dieser Grenze fallen keine KV-Beiträge auf die Rentenzahlung an. Auf jeden € über diese Freigrenze hinaus, fallen KV-Beiträge an.
    4. Bei einer Einmalzahlung wird die monatliche Rente auf 10 Jahre hochgerechnet. Demnach fallen 2023 auf einen Betrag von 120x169,75€ = 20.370€ keine Beiträge zur KV an. Auf alle höheren Summen fallen dann wieder Beiträge zur KV an.
  • Waaaas?
    Das bedeutet, wenn ich die Gesamtsumme ausgezahlt bekomme,
    zahle ich darauf einen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag?

    Den zahle ich doch schon mit meiner normalen Rente.

    Toll! Damals 1997 sagte der Mann von der versicherung, dieser Vertrag ist Steuerfrei.

    Was ist denn jetzt die beste Lösung?

    1997 war es ja auch noch so. Die Beitragspflicht gilt seit 2004, und zwar auch für Altfälle, also mit Vertragsbeginn vor 2004. Nur hat es damals kaum jemanden interessiert.

    monstermania war schneller. Chapeau! :thumbup:

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Okay. Also ist die Entscheidung schon mal klar, dass ich mir die Summe auszahlen lasse.

    Aber Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag

    dürfte da bei einer Auszahlung aber nicht anfallen. Und wenn doch, naja......

    Der Staat verarscht den Bürger wirklich an allen Ecken und Enden. Gut, dass ich damals dieses blöde Riester nicht gemacht habe. Das war die größte Volksverarsche nach der Wende.

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  • Okay. Also ist die Entscheidung schon mal klar, dass ich mir die Summe auszahlen lasse.

    Aber Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag

    dürfte da bei einer Auszahlung aber nicht anfallen. Und wenn doch, naja......

    Der Staat verarscht den Bürger wirklich an allen Ecken und Enden. Gut, dass ich damals dieses blöde Riester nicht gemacht habe. Das war die größte Volksverarsche nach der Wende.

    Monatlich beitragspflichtig über 10 Jahre ist jeweils 1/120 der Summe.. Dabei zu beachten sind die schon von monstermania genannte Freibetrag (Kranken) bzw. Freigrenze (Pflege) von zurzeit 169,75 € (2024: steigt auf 176,75 €).

    Beispiel 60.000 Auszahlung, also 500 € monatlich.
    Beitragspflichtig wären dann zurzeit 330,25 €, also bei knapp 20 % Beitragssatz KV+PV ca. 65 € monatlich

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Sorry, ich habe das alles nicht verstanden.

    Ich bin leider kein Experte für solche Sachen.

    Heisst das, ich zahle nach dieser Auszahlung zusätzlich einen höheren Beitrag für die KK und PV?

    Das wäre ja eine Art zusätzliche Strafe, nachdem der Staat dir rät etwas für deine private Rente zu machen.

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  • Sorry, ich habe das alles nicht verstanden.

    Dann lies doch einfach mal das hier (Wann fallen Krankenkassenbeitraege für Leistungen aus Lebensversicherungen an?) und hoffe, daß allein Du in der Police stehst und daß Du pflichtversichert und nicht freiwillig versichert bist, wenn Du schon gesetzlich krankenversichert bist.

  • Aaaaaaah! Das klingt interessant. Ich bin pflichtversichert, habe die Beiträge selbst bezahlt und als Begünstigter steht meine Ehefrau drin.

    Der Haken ist vermutlich, dass ich erst 1 Jahr später in Rente gehe.

    Damals 1997 war das Renteneintrittsalter noch tiefer, als heute.

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