Hallo zusammen,
mir ist bekannt, dass die Verfasser des Newsletters hier nicht mitlesen oder zumindest nicht diskutieren.
Ich bin über den Abschnitt mit den Fehlern für 2024 gestolpert und finde dort folgende Aussage: "Fehler 2: eine Versicherung für die private Altersvorsorge abschließen".
Ich halte diese Vereinfachung, die auch im weiteren Text nicht aufgehoben wird, in dieser Pauschalität für falsch und sogar irreführend.
Es gibt Lebensumstände, in denen eine solche (ineffiziente) Versicherung der einzig akzeptierte Weg ist, privat für das Alter vorzusorgen. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Düsseldorf ("Düsseldorfer Tabelle") lassen eine gewisse private Altersvorsorge zu. Allerdings muss die in ineffizienten Versicherungen erfolgen. Ein ETF-Sparplan wird nicht akzeptiert.
Abgesehen von der inhaltlichen Ungenauigkeit, finde ich es kontraproduktiv, wenn man die Ineffektivität derartiger Versicherungsprodukte auf diese Weise aus der Diskussion nimmt, obwohl an anderer Stelle genau diese ineffektiven Produkte der einzig akzeptierte Weg sind.
(Andernorts wurde mir angesichts dieses Hinweises unterstellt, ich wolle mich vor Unterhaltsansprüchen drücken. Dies ist mitnichten der Fall, ich verweise oben ausdrücklich auf die deutschlandweit anerkannten Leitlinien.)