Hausrat für Paare

  • Hallo,


    Ich lebe mit meinem Partner in einer gemeinsamen Wohnung und möchte eine Hausratsversicherung abschließen.

    Auf einigen Websites wird behauptet, dass eine Hausratsversicherung für die gemeinsame Wohnung reicht und es wird sogar empfohlen nur eine Person in den Vertrag aufzunehmen. Stimmt das ? Ist dann der Hausrat der anderen Person automatisch mitversichert oder kommt es auf die genaue Versicherung an? Wenn dann der Laptop meines Partners aus der Wohnung geklaut wird, aber auf der Rechnung sein Name drauf steht?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Danke für die Antwort und den Link. Aber nach dieser Definition würde ja das Auto/Fahrrad auch zum Hausrat gehören?


    Im Prinzip hast du die Frage aber beantwortet.

  • Danke für die Antwort und den Link. Aber nach dieser Definition würde ja das Auto/Fahrrad auch zum Hausrat gehören?

    Ich glaube nicht, dass ein Auto zur Wohnungseinrichtung zählt :)


    Du kannst dir auch mal die Musterbedingungen durchlesen:
    https://www.gdv.de/resource/bl…dratmetermodell--data.pdf (Ab Seite 15):


  • Danke für die Antwort und den Link. Aber nach dieser Definition würde ja das Auto/Fahrrad auch zum Hausrat gehören?


    Im Prinzip hast du die Frage aber beantwortet.

    Das Auto wohl eher nicht. Das Fahrrad kann man teilweise mitversichern. Wenn das interessant ist, wäre es gut, auf die Details zu schauen. Teilweise wird verlangt, dass das nachts hinter einer abgeschlossenen Tür steht.

  • Hallo Jennifer,

    Ich lebe mit meinem Partner in einer gemeinsamen Wohnung und möchte eine Hausratsversicherung abschließen.

    ... Ist dann der Hausrat der anderen Person automatisch mitversichert oder kommt es auf die genaue Versicherung an?

    Sehe ich es richtig, Sie leben unverheiratet in einer Partnerschaft und jeder hat seinen Hausrat, also meine Schneidebrett, dein Kochtopf usw? Haben Sie Befürchtungen, wenn im Brandfall Ihr Schneidebrett unbrauchbar wird und Ihr Partner ist Versicherungsnehmer der Hausratversicherung und damit Empfänger der Versicherungsleistung, dass Ihr Partner Ihnen das Geld für das Schneidebrett nicht rausrückt? (Bewusst an einem simplen Beispiel dargestellt, es kann natürlich auch um hochpreisige Sachen gehen.)


    Falls diese Befürchtung besteht, sollten Sie wirklich zwei Hausratversicherungen, jeder für seinen Teil, abschließen. Dass wird aber kompliziert und man sollte dann bei einer Gesellschaft unter klarer Kommunikation des Sachverhalts die Verträge abschließen.

    Besteht ein gewisses Grundvertrauen, brauchen Sie nur eine Hausratversicherung, wie meine Vorschreiber schon erläutert haben. Es wäre aber sinnvoll, beide Partner als Versicherungsnehmer zu nennen. Es erleichtert die Schadenregulierung ungemein.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,


    an sich alles richtig. Die Frage war aber eher ob die Hausrat das Geld für das Schneidebrett überhaupt rausrückt wenn der „offizielle Besitzer“ nicht der Versicherungsnehmer ist. Aber so wie ich die Definition von Hausrat gelesen habe, ist der „offizielle Besitzer“ sowieso unwichtig. Was mich aber immer noch etwas etwas verwirrt. Anderes Beispiel: Meine Freundin leiht mir Schmuck. Der Schmuck wird aus meiner Wohnung geklaut. Übernimmt die Hausrat ?

  • Das wäre wahrscheinlich eher ein Fall für die private Haftpflicht, denke ich.

    ... und es empfiehlt sich ein langer Blick in die Versicherungsbedingungen. Regelmäßig sind Schäden an geliehenen Gegenständen nämlich nicht versichert, es gibt allerdings Versicherungen, bei denen solche Schäden mit versichert sind.

  • Anderes Beispiel: Meine Freundin leiht mir Schmuck. Der Schmuck wird aus meiner Wohnung geklaut. Übernimmt die Hausrat ?

    Grundsätzlich sind auch geliehene Dinge versichert, wenn sich sich in deiner Wohnung befunden haben.

    Allerdings könnte es u.U. mit dem Nachweis schwierig werden. Wie weißt Du nach, dass sich geliehener Deiner Freundin in Deiner Wohnung befunden hat?

    Das wäre wahrscheinlich eher ein Fall für die Private Haftpflicht denke ich.

    Vorsicht bei privater Haftpflicht. Wenn mir etwas geliehen wird, kann ich bei einer Beschädigung i.d.R. keinen Schaden geltend machen. Der Leihgegenstand ist durch die Leihe sozusagen Zeitweise in meinen 'Besitz' übergegangen.

    Ausnahme: Leihe ist ausdrücklich in den Bedingungen der PHV genannt!

  • Hallo Jennifer,


    um mit dem Schneidebrett anzufangen. Versichert ist immer der gesamte Hausrat in der Wohnung xy. Wenn Sie aber Eigentümer sind und Ihr Partner Versicherungsnehmer, wird die Versicherungsgesellschaft das Geld Ihrem Partner auszahlen. Es ist dann Ihr Innenverhältnis, ob Sie das Geld dann vom Partner erhalten (kann ja bei zwischenzeitlicher Trennung relevant werden).

    Anderes Beispiel: Meine Freundin leiht mir Schmuck. Der Schmuck wird aus meiner Wohnung geklaut. Übernimmt die Hausrat ?

    Grundsätzlich ja; natürlich müssen Sie die Leihe nachweisen und ggf. gibt es für Schmuck Wertgrenzen. Siehe:

    „Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach A 8.1 bis A 8.3, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers nach A 9.1.5. „GDV- Musterbedingungen A 8.4https://www.gdv.de/resource/blob/6114/458ab7b03401b2bb3bd22b707a5ec6cc/allgemeine-hausrat-versicherungsbedingungen-vhb-2022-quadratmetermodell--data.pdf


    Mit der Privathaftpflichtversicherung hat das nichts zu tun, wenn der Gegenstand von Dritten bei einem Einbruch gestohlen wurde. Die PHV greift ganz vielleicht (in den Standardbedingungen nicht), wenn ich selbst einen geliehenen Gegenstand beschädige oder verliere.


    Gruß Pumphut