Ich bin noch etwas unsicher, wie es sich als Privatier mit der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung verhält. Was ich meine verstanden zu haben, versuche ich mal anhand eines Beispiels darzustellen (dabei geht es nur um die gesetzlichen Versicherungen):
- Jemand beendet zum Jahresende sein Angestelltenverhätnis
- Ab dann bestreitet er seinen Lebensunterhalt durch den sukzessiven Verkauf von Aktien-ETF Anteilen
Er muss nun den vollen Beitragssatz für Kranken- und Pflegeversicherungen zahlen, derzeit:
- gesetzliche Krankenversicherung: 14,6% plus Zusatzbeitrag, es gibt aber Mindest- & Höchstbeträge
- gesetzliche Pflegeversicherung: 4% (kinderlos)
In die gesetzliche Arbeitslosen- und Rentenversicherung muss er nicht mehr eingezahlen.
Im ersten Jahr als Privatier orientieren sich die KK & PV-Beiträge zunächst am letzten Jahr als Angestellter. Nach Erstellung der Einkommenssteuererklärung für das erste Jahr als Privatier ist der Steuerbescheid bei der Krankenkasse einzureichen. Auf Basis des Einkommens aus dem Bescheid erfolgt eine Korrektur der in diesem Jahr gezahlten Beiträge. Gleichzeitig werden damit die vorläufigen Beiträge für das nächste Jahr bestimmt. Dies wird dann jedes Jahr wiederholt.
Ist dies sowiet korrekt oder habe ich da etwas missvertanden?