GKV als Privatier

  • Ich bin noch etwas unsicher, wie es sich als Privatier mit der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung verhält. Was ich meine verstanden zu haben, versuche ich mal anhand eines Beispiels darzustellen (dabei geht es nur um die gesetzlichen Versicherungen):

    • Jemand beendet zum Jahresende sein Angestelltenverhätnis
    • Ab dann bestreitet er seinen Lebensunterhalt durch den sukzessiven Verkauf von Aktien-ETF Anteilen

    Er muss nun den vollen Beitragssatz für Kranken- und Pflegeversicherungen zahlen, derzeit:

    • gesetzliche Krankenversicherung: 14,6% plus Zusatzbeitrag, es gibt aber Mindest- & Höchstbeträge
    • gesetzliche Pflegeversicherung: 4% (kinderlos)

    In die gesetzliche Arbeitslosen- und Rentenversicherung muss er nicht mehr eingezahlen.


    Im ersten Jahr als Privatier orientieren sich die KK & PV-Beiträge zunächst am letzten Jahr als Angestellter. Nach Erstellung der Einkommenssteuererklärung für das erste Jahr als Privatier ist der Steuerbescheid bei der Krankenkasse einzureichen. Auf Basis des Einkommens aus dem Bescheid erfolgt eine Korrektur der in diesem Jahr gezahlten Beiträge. Gleichzeitig werden damit die vorläufigen Beiträge für das nächste Jahr bestimmt. Dies wird dann jedes Jahr wiederholt.


    Ist dies sowiet korrekt oder habe ich da etwas missvertanden?

  • Planschkuh


    Mit den Tiefen und Untiefen der komplexen Regeln der GKV samt (vermutlich noch viel komplexerem) SBG kenne ich mich praktisch Null (!) aus. Da mich dies (glücklicherweise) nur sehr "peripher" und "minimalst" tangiert. Eine ganz grobe Einordnung wage ich dennoch zu versuchen.



    Zu Deinem Titel "GKV als Privatier" ...


    So wie das verstehe (dürfte auch dem allgemeinen Sprachverständnis entsprechen) bedeutet ja Privatier zunächst einmal nur, daß jemand nicht mehr aus finanziellen Gründen einer Beschäftigung im Sinne einer irgendwie gearteten Erwerbsarbeit (gegen Entgelt) nachgehen muß. Mit dem Alter hat dies generell nicht zwingend etwas zu tun.


    Daher scheint mir dies kryptisch bis widersinnig

    Einfach auf 539-Euro-Basis weiterarbeiten.

    Dies (also "weiterarbeiten" gegen "Bezahlung" und/oder aus anderen finanziellen Gründen bzw. Überlegungen) widerspricht - nach meinem Dafürhalten (s. o.) - schon der Definition "Privatier" ... ?!


    Wie auch immer. Es wäre wohl - aus meiner Laiensicht heraus - zu trennen zwischen dem (sehr bist etwas "jüngeren") Privatier (also bis zum Erreichen der Altersgrenze für eine eventuelle Rente) und dem "älteren" Privatier als tatsächlichen Rentner, der bereits eine gesetzliche Rente (in welcher Höhe auch immer) erhält und dabei auch die Voraussetzungen für den Status KVdR ("Krankenversicherung der Rentner") erfüllt (nach meiner Erinnerung gelten da die Voraussetzung a) Bezug einer Gesetzlichen Rente und (also kumulativ nicht alternativ) b) mindestens 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert; sei es nun als Pflichtversicherter oder als freiwillig gesetzliche Krankenversicherter).


    Im Status "KVdR" wird dann für den Rentner nur die Gesetzliche Rente für die GKV verbeitragt sprich zur Beitragsbemessung herangezogen. Wird der Status "KVdR" nicht erreicht, ist dieser Privatier im Alter sog. "freiwillig gesetzlich Krankenversicherter", bei dem dann alle Einkünfte für die Bemessung der GKV-Beiträge herangezogen werden (Zinsen, Dividenden, Mieten usw. - m. W. ggf. sogar Gewinne aus Aktien -, Immobilien- usw. Verkäufen - hat mir zumindest mal jemand erzählt als "Betroffener"; keine Ahnung, ob das wirklich so zutrifft).


    Gleiches gilt auch für den "jüngeren" Privatier, der dann jedes Jahr seinen Einkommensteuerbescheid bei seiner gesetzlichen KK einreichen bzw. vorlegen muß, anhand dem dann der KV-Beitrag neu errechnet wird ( es sei denn man zahlt einfach freiwillig immer den aktuellen Höchstbeitrag, dann bleibt man von diesem bürokratischen Procedere und Umstand verschont).


    Auch die Berechnung ist dann ziemlich komplex. Bis zu einem bestimmten Jahr (2009 rum ?) hat das m. W. jede KK nach eigenen Regeln gemacht. Seitdem gibt es wohl ein allgemein verbindliches Regelwerk für alle Gesetzlichen KK, wie die GKV-Beiträge anhand der Ekst.-Bescheides zu ermitteln sind.


    Meines Wissens hat sich ein "Privatier" damit etwas näher beschäftigt (auch mit dem Thema KV). Website "finanzen-erklaert.de" oder so ähnlich. Vielleicht da mal stöbern oder hier auf eine sachkundigere Antwort warten, als ausgerechnet die meinige.


    Deinen Beitrag Nr. 1 betreffend

    Ist dies sowiet korrekt oder habe ich da etwas missvertanden?

    würde ich (als Laie diesbezüglich) vermuten, Du hast das da richtig dargestellt und zusammengefasst.


    Meinen Beitrag hier betreffend: Wie gesagt, als absoluter Laie (diesbezüglich) kann es nur bei einem Versuch (s. o.) bleiben.



    Dir viel Erfolg bei Deinen Planungen als Privatier !

  • So wie das verstehe, bedeutet ja Privatier zunächst einmal nur, daß jemand nicht mehr aus finanziellen Gründen einer Beschäftigung im Sinne einer irgendwie gearteten Erwerbsarbeit (gegen Entgelt) nachgehen muß


    Daher scheint mir die [Anmerkung von @SMS Janders] kryptisch bis widersinnig

    Einfach auf 539-Euro-Basis weiterarbeiten. ;)

    Der Rat ist in der Tat kryptisch (und deswegen gerade für Laien unverständlich), widersinnig ist er nicht.


    Der Privatier zahlt Krankenversicherung aus seinen gesamten Einkünften; der Pflichtversicherte nur aus seinem Erwerbsentgelt - und wenn er noch so viel Kapital- oder Mieteinkünfte nebenher hat.


    @SMS Janders schlägt vor, Planschkuh möchte prüfen, ob sie nicht (statt komplett zu privatisieren) einen möglichst kleinen Midijob aufnehmen könnte. Dann wäre sie über diese Tätigkeit zu einem minimalen Beitrag gesetzlich krankenversichert. Bei den Frugalisten schreibt ein Max aus E., der das genau so macht. Ja, ist kein Vollausstieg, aber es ist eine überlegenswerte Option.

  • Der Privatier zahlt Krankenversicherung aus seinen gesamten Einkünften;

    Das wäre mir für einen solchen mit dem Status "KVdR" neu ... ?

    @SMS Janders schlägt vor, Planschkuh möchte prüfen, ob sie nicht (statt komplett zu privatisieren) einen möglichst kleinen Midijob aufnehmen könnte. Dann wäre sie über diese Tätigkeit zu einem minimalen Beitrag gesetzlich krankenversichert.

    Den Ansatz des simplen Vorschlages habe selbst ich verstanden. Nach der Definition eines "Privatiers" (siehe schon Nr. 3 Abs. 2) ist der Privatier dann aber kein Privatier mehr ... ?

  • Zunächst einmal besten Dank für die Rückmeldungen!


    Ich habe verstanden, dass ein Midijob den bürokratischen Aufwand bzgl. des KK-Versicherungsbeitrags verringern kann. Ist meine Annahme denn richtig, dass dann noch zusätzlich die 4% Pflegeversicherung zu entrichten ist, nicht aber Renten- und Arbeitslosenversicherung?


    Ich habe für mich mal folgende grobe Kalkulation aufgestellt:

    Beispielsweise verkaufe ich monatlich Aktien-ETF Anteile i.H.v. 2.500€. D.E.h. gehe ich davon aus, dass davon 80% Gewinn sind, also 2.000€. Nach Abzug der Teilfreistellung (30%) ergeben sich 1.400€. Eventuell wird dann hier noch bereits entichtete Steuer aus Vorabpauschale abgezogen.

    Diese 1.400 € (oder etwas weniger) wären nach meiner Auffassung die Bezugsgröße für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge. M.E. dürfte ich damit sehr dicht am Mindestbeitrag liegen.


    Auf die 1.400 € sind dann zunächst KESt und Soli zu entrichten, also rund 370€. Aufgrund der Günstigerprüfung in der Einkommensteuererklärung dürfte ein erheblicher Teil davon aber wieder erstattet werden.

  • Der Privatier zahlt Krankenversicherung aus seinen gesamten Einkünften;

    Das wäre mir für einen solchen mit dem Status "KVdR" neu ... ?

    Den Privatier mit Status "KVdR" nennt man "Rentner". Wäre er Privatier, müßte er ja den Status "KVdP" haben.


    Planschkuh möchte vor dem üblichen Renteneintrittsalter ihre Berufstätigkeit aufgeben. In solchen Fällen stellt sich stets die Frage: "Wie überbrücke/gestalte ich die Zeit bis zum formalen Renteneintritt?" Und hier ist es zumindest eine Option, sich einen kleinen Job zu suchen, der einem nach aktuellen Bestimmungen eine preisgünstige Krankenversicherung sichert.

  • Bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bemessen sich die Beiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) anhand des Arbeitsentgeltes und erschöpfen sich auch damit. (Das "Privatgedöns" spielt dann keine Rolle.)

  • Bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bemessen sich die Beiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) anhand des Arbeitsentgeltes und erschöpfen sich auch damit. (Das "Privatgedöns" spielt dann keine Rolle.)

    Sorry, meine Frage war uneindeutig. Daher noch ein Versuch:


    Keine versicherungspflichtige Beschäftigung

    • Keine Rentenversicherung
    • Keine Arbeitslosenversicherung


    Richtig?

  • Sorry, meine Frage war uneindeutig. Daher noch ein Versuch:


    Keine versicherungspflichtige Beschäftigung

    • Keine Rentenversicherung
    • Keine Arbeitslosenversicherung


    Richtig?

    Richtig, an der Krankenkasse (mit dem Anhängsel Pflegekasse) kommt man nicht vorbei, Rentenversicherung ist optional, in die Arbeitslosenversicherung kommt man gar nicht rein, selbst wenn man will.

  • Den Privatier mit Status "KVdR" nennt man "Rentner"

    Da bin ich mir - von der Sache her - nicht sicher. Mich hat beispielsweise im privaten Umfeld noch nie jemand "Rentner" genannt, obwohl ich den Status KVdR habe ... (selbst bei den Banken laufe ich intern im Aktivgeschäft (Darlehen betreffend) ganz offiziell unter "Privatier"). Um nur meinen Fall zu nehmen: Von meiner Gesetzlichen "Rente" (aus der Zeit als fest Angestellter) könnte ich als "Rentner" niemals leben (liefe definitiv auf Sozialhilfe hinaus - "Grundsicherung im Alter" oder so ähnlich). Leben kann ich im Ruhestand nur als "Privatier" sprich von den Erträgen meines Vermögens.

    Planschkuh möchte vor dem üblichen Renteneintrittsalter ihre Berufstätigkeit aufgeben. In solchen Fällen stellt sich stets die Frage: "Wie überbrücke/gestalte ich die Zeit bis zum formalen Renteneintritt?" Und hier ist es zumindest eine Option, sich einen kleinen Job zu suchen, der einem nach aktuellen Bestimmungen eine preisgünstige Krankenversicherung sichert.

    (nachträglich gefettet von mir)


    Das habe ich schon verstanden (siehe auch schon Nr. 5 letzter Abs.). Es widerspricht nur der sprachlichen Definition von "Privatier"


    "nicht darauf angewiesen, zur Deckung ihrer materiellen Bedürfnisse einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und dies auch nicht oder nicht mehr tut" ...

  • Stückzinstrick/Thesaurierend anlegen oder Wertpapiere beleihen und man bezahlt nahe am Mindestbetrag von 220-230 Euro mtl oder was es momentan ist.


    Man kann auch beleihen und nur alle 4-5 Jahre Gewinne realisieren. Dann zahlt man 4 Jahre den Mindestbetrag und 1 Jahr den Höchstbetrag. Muss man ausrechnen was sich mehr lohnt.

  • Zunächst einmal besten Dank für die Rückmeldungen!


    Ich habe für mich mal folgende grobe Kalkulation aufgestellt:

    Beispielsweise verkaufe ich monatlich Aktien-ETF Anteile i.H.v. 2.500€. D.E.h. gehe ich davon aus, dass davon 80% Gewinn sind ...

    Da wäre ich eher etwas vorsichtig bezüglich solcher exakter Kalkulationen. Die Berechnung des KV-Beitrages ist zum einen recht komplex (freiwillig gesetzlich Versicherte betreffend) und zum anderen nicht unbedingt identisch mir der Sichtweise des Finanzamtes.


    Habe zumindest von Fällen gehört, wo sehr unterschiedliche Sachverhalte bzw. Tatbestände zu Verbeitragung von bestimmten Erlösen bzw. Gewinnen KV seitig geführt haben (Gewinn aus der Aufgabe eines Geschäftsbetriebes beispielsweise, Gewinn aus der Veräußerung einer Immobilie beispielsweise usw. Könnte daher durchaus für Gewinne aus anderen Veräußerungsgeschäften eventuell auch gelten ... ?). Sicher weiß ich das nicht. Kenne mich da schlicht nicht gut genug aus. Würde nur versuchen - an Deiner Stelle - mich jedenfalls vorab und verbindlich schlau zu machen, um da nicht im Nachhinein unangenehmen Überraschungen zu erleben.


    Nur meine bescheidene persönliche Meinung.

  • Den Privatier mit Status "KVdR" nennt man "Rentner". Wäre er Privatier, müßte er ja den Status "KVdP" haben.

    Da bin ich mir - von der Sache her - nicht sicher. Mich hat beispielsweise im privaten Umfeld noch nie jemand "Rentner" genannt, obwohl ich den Status KVdR habe

    Dann bin ich halt der erste. :)


    Es geht in diesem Thread (wieder einmal) darum, wie man die Zeit von der vorzeitigen Aufgabe der Berufstätigkeit bis zum offiziellen Renteneintritt überbrückt, speziell darum, wie es sich in dieser Zeit mit dem Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse und Pflegekasse verhält. Sobald die Rente mit 63 erreicht ist (und die sonstigen Kautelen stimmen), ist das rettende Ufer KVdR erreicht. Da bemißt sich dann der Beitrag meines Wissens nach der Rente (den Renten, Betriebsrente auch), selbst wenn diese minimal sein sollte(n).

  • Ich habe verstanden, dass ein Midijob den bürokratischen Aufwand bzgl. des KK-Versicherungsbeitrags verringern kann. Ist meine Annahme denn richtig, dass dann noch zusätzlich die 4% Pflegeversicherung zu entrichten ist, nicht aber Renten- und Arbeitslosenversicherung?

    Der bürokratische Aufwand ist nicht der entscheidende Punkt.

    Die Höhe des Beitrags ist der entscheidende Punkt.


    Als reine Privatière verlangt die Krankenkasse von Dir auf jeden Fall den Mindestbeitrag. Dazu wünscht die Krankenkasse von Dir eine Erklärung über die Höhe Deiner Einkünfte, beispielsweise Kapitaleinkünfte, beispielsweise Mieteinnahmen. In den Zeiten der Abgeltungssteuer brauchst Du die Kapitaleinkünfte dem Finanzamt gegenüber nicht unbedingt nachzuweisen (was eine bürokratische Vereinfachung ist). Der Krankenkasse gegenüber mußt Du diese Einkünfte aber nachweisen.


    Die Pflegeversicherung kommt immer oben drauf.


    Die Pflicht zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ist an eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gebunden. Als Privatière könntest Du freiwillig Rentenbeiträge leisten, was man sich genau durchrechnen müßte. Arbeitslosenversicherung ist kein Thema. Welche Ansprüche könntest Du aus ihr auch erwerben? Beiträge zur Arbeitslosenversicherung wären hinausgeworfenes Geld.


    Wenn Du einige Jahre des Frühruhestands mit einem Midijob überbrückst, müßtest Du den ggf. deutlich geringeren Krankenkassenbeitrag aufrechnen gegen den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (der in diesem Setting quasi verloren ist). Es könnte sich dennoch finanziell rentieren.

    Beispielsweise verkaufe ich monatlich Aktien-ETF Anteile [in Höhe von] 2.500 €. D.E.h. [Der Einfachkeit halber?] gehe ich davon aus, dass davon 80% Gewinn sind, also 2.000€. Nach Abzug der Teilfreistellung (30%) ergeben sich 1.400€. Eventuell wird dann hier noch bereits entrichtete Steuer aus Vorabpauschale abgezogen.

    Wenn Du dann Privatière bist, hast Du genug Zeit zum Rechnen.


    Wenn Du ETF-Anteile verkaufst, bei denen 80% des Erlöses Gewinn sind, muß sich der Anteil seit Kauf verfünffacht haben. Einen solchen Anteil mußt Du schon ziemlich lang haben, vermutlich seit vor 2017. Die steuerliche Bewertung solcher Alt-Anteile ist etwas kompliziert.


    Generell ist es finanziell günstiger, die zuletzt angeschafften Anteile zuerst zu verkaufen. Das geht direkt aber nicht, weil Bank und Finanzamt jeweils die zuerst angeschafften Anteile auch zuerst verkauft haben möchten. Rein von der Steuer her empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: Du transferierst alles, was Du in 6 oder 12 Monaten nicht verbrauchen willst, auf ein anderes Depot (bei der gleichen Bank, manche erlauben Dir mehrere Depots) oder einer anderen Bank und läßt den Rest stehen. Damit wandern die ältesten Anteile und die neuesten bleiben stehen. Anschließend verkaufst Du die neuen Anteile. Das minimiert die Steuer.


    Die Krankenkasse berechnet Dir den Mindestbeitrag aus etwa 1200 €/m (oder 14.400 €/a). Du willst Anteile von Aktien-ETFs verkaufen, die kommen mit 30% Teilfreistellung. 14.400 € zu versteuernder Gewinn sind 22.000 € echter Wertzuwachs (über den Sparerfreibetrag kommen ja nochmal etwa 1.400 € ETF-Gewinne dazu).


    Könnte sein, daß Du bei einer Entnahme von 30.000 €/a noch nicht einmal so viel Zirkus mit der Umschichterei machen mußt.


    Von den 14.400 steuerwirksamen Euros geht der Krankenkassenbeitrag in Höhe von 2700 €/a ab, bleiben 11.700 €. Das ist quasi der Grundfreibetrag, viel Steuer zahlst Du dann nicht.


    Muß man sich alles (vorzugsweise vorher!) durchrechnen.

  • ( es sei denn man zahlt einfach freiwillig immer den aktuellen Höchstbeitrag, dann bleibt man von diesem bürokratischen Procedere und Umstand verschont)

    Wer macht pauschal so was?

    wie es sich als Privatier mit der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung verhält

    Man kann sich auch einfach unter "Sonstige" verwalten lassen. Geht.

    Ich habe verstanden, dass ein Midijob den bürokratischen Aufwand bzgl. des KK-Versicherungsbeitrags verringern kann.

    Wenn Du einige Jahre des Frühruhestands mit einem Midijob überbrückst, müßtest Du den ggf. deutlich geringeren Krankenkassenbeitrag aufrechnen gegen den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (der in diesem Setting quasi verloren ist). Es könnte sich dennoch finanziell rentieren.

    Ich würde sagen es rentiert sich. Der zu zahlende Krankenkassenbeitrag ändert sich deutlich. Die Arbeitslosenversicherung ist nicht die Welt (AV: 2,60 %).


    Beispielrechnung: https://www.arbeitsrechte.de/m…erungsanteil_beim_Midijob

    Arbeitnehmeranteil mit Zusatzbeitrag = 39,03 €


    Gegenüber grob 230€ (je nach Kassen Zusatzbeitrag) bei reiner freiwilligen Mitgliedschaft zum Mindestbeitrag (bei fiktivem Mindesteinkommen von monatlich max. 1178,33 Euro)

    Siehe Informationen hier: https://www.krankenkassen.de/g…-beitrag/selbststaendige/

    Wird der Status "KVdR" nicht erreicht, ist dieser Privatier im Alter sog. "freiwillig gesetzlich Krankenversicherter", bei dem dann alle Einkünfte für die Bemessung der GKV-Beiträge herangezogen werden (Zinsen, Dividenden, Mieten usw. - m. W. ggf. sogar Gewinne aus Aktien -, Immobilien- usw. Verkäufen - hat mir zumindest mal jemand erzählt als "Betroffener"; keine Ahnung, ob das wirklich so zutrifft).

    KVdR nicht zu erreichen würde ich vermeiden. Wenn man eh schon Beiträge zur GKV bezahlt, sollte man das im Auge behalten.


    Mit den Erträgen aus den Aktien-ETF Anteilen kann man ja etwas spielen. Stichwort Verteilung auf mehrere Depots, wie von Achim Weiss beschrieben.

  • Wer macht pauschal so was?

    Zum Beispiel jemand, der sicher weiß, daß sein Einkommen (als freiwillig gesetzlich Versicherter in der GKV) oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt und er daher sowieso den Höchstbeitrag zahlen muß.


    Man kann sich dann die Bürokratie und das ganze Procedere (Schriftverkehr mit der KK, Einreichung des jeweiligen aktuellen Ekst-Bescheids, Nachberechnung des Beitrags nach Vorlage des Ekst-Bescheides seitens der KK, Neufestsetzung des Beitrages, dabei rückwirkend dann Nachzahlung bzw. Erstattung, ständige Erinnerungen der KK, weil das Wohnsitzfinanzamt langsam arbeitet, noch keinen Bescheid erstellt hat usw.) schenken. Zudem: Wenn ich damit auch noch vermeiden kann, daß (neben dem Finanzamt) zusätzlich fremde Dritte (Sachbearbeiter einer KK) Einsicht in meine Ekst-Bescheide erhalten, ist das aus meiner Sicht begrüßenswert. Zumal, wenn eh der Höchstbeitrag dabei rauskommt; s. schon Abs. 1 oben)

    KVdR nicht zu erreichen würde ich vermeiden. Wenn man eh schon Beiträge zur GKV bezahlt, sollte man das im Auge behalten.

    Unstrittig. Dies setzt nur (nicht selten) eine Vorgehensweise samt ziemlich weitsichtiger Planung über Jahre bzw. ggf. Jahrzehnte voraus (siehe beispielsweise die "9 Zehntel Regelung" gesetzlich krankenversichert (sei es nun pflichtversichert oder freiwillig versichert) die "zweite Hälfte des Berufslebens" betreffend als eine der Voraussetzungen zum Status KVdR. Will sagen, das "vermeiden" und "im Auge behalten" ist bei solchen Themen nicht immer einfach und leicht umsetzbar. Gerade diesbezügliche Planungen dürften daher eher anspruchsvoll sein, wenn denn überhaupt möglich ...


    Solche Systeme wie GKV aber auch GRV sind nämlich


    a) ohnehin ziemlich komplex (hier läuft in einem anderen Strang - "GRV ungleich Investment" gerade etwas diesbezüglich über "Gesetzestexte", "Versicherungsverläufe", "Entgeltpunkte", "Berechnungen", "verschiedene Formen der Altersrente", "ggf. auch untereinander kombinierbar", "Durchschnittsentgelte", "Regelrenteneintrittsalter", "Renteninformation", "Rentenbescheid" usw. usw. etc. pp. Dabei scheint es auf jedes einzelne Wort anzukommen, etwa, ob es um eine "Rente für langjährig Versicherte" geht oder um eine "Rente für besonders langjährig Versicherte" ... beispielsweise - (aus meiner Sicht leicht bizarr - man könnte auch sagen etwas kafkaesk; zugegebenermaßen verstehe ich davon (GRV) nicht viel. Nur so viel, daß ich damals, nach Recherche, ein System wie die GRV als "nicht empfehlenswert" eingestuft hatte. Jedenfalls für mich) und unterliegen zudem


    b) auch ständigen Veränderungen (für meinen Teil wird man in diesen Systemen schnell integraler Bestandteil einer "politischen Verteilungsmasse", wo u. a. nach Kassenlage und/oder politischer Ausrichtung der jeweils Regierenden die Spielregeln "während des Spiels" geändert werden). Nicht selten wird (aus meiner Laiensicht) auch an Stellschräubchen gedreht für die noch eher rentenferneren Jahrgänge, was dann aktuell noch keine Auswirkungen hat - aber später für unangenehmen Überraschungen sorgen kann.


    Conclusio aus meiner Sicht: Die Tiefen und Untiefen solcher komplexen Systeme dürften den meisten Menschen kaum bekannt sein. Umso schwerer, dann diesbezüglich zu planen oder sich darauf einzustellen (Stichwort: KVdR als Status - um nur ein Beispiel zu nennen und auch um wieder beim Ausgangsthema zu landen.


    Nur meine bescheidene persönliche Sicht

  • Da wäre ich eher etwas vorsichtig bezüglich solcher exakter Kalkulationen. Die Berechnung des KV-Beitrages ist zum einen recht komplex (freiwillig gesetzlich Versicherte betreffend) und zum anderen nicht unbedingt identisch mir der Sichtweise des Finanzamtes.


    Habe zumindest von Fällen gehört, wo sehr unterschiedliche Sachverhalte bzw. Tatbestände zu Verbeitragung von bestimmten Erlösen bzw. Gewinnen KV seitig geführt haben (Gewinn aus der Aufgabe eines Geschäftsbetriebes beispielsweise, Gewinn aus der Veräußerung einer Immobilie beispielsweise usw. Könnte daher durchaus für Gewinne aus anderen Veräußerungsgeschäften eventuell auch gelten ... ?). Sicher weiß ich das nicht. Kenne mich da schlicht nicht gut genug aus. Würde nur versuchen - an Deiner Stelle - mich jedenfalls vorab und verbindlich schlau zu machen, um da nicht im Nachhinein unangenehmen Überraschungen zu erleben.


    Nur meine bescheidene persönliche Meinung.

    ... das Erbe einer Lebensversicherung der Eltern zum Beispiel...

  • Ich habe für mich mal folgende grobe Kalkulation aufgestellt:

    Beispielsweise verkaufe ich monatlich Aktien-ETF Anteile i.H.v. 2.500€. D.E.h. gehe ich davon aus, dass davon 80% Gewinn sind, also 2.000€. Nach Abzug der Teilfreistellung (30%) ergeben sich 1.400€. Eventuell wird dann hier noch bereits entichtete Steuer aus Vorabpauschale abgezogen.

    Diese 1.400 € (oder etwas weniger) wären nach meiner Auffassung die Bezugsgröße für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge. M.E. dürfte ich damit sehr dicht am Mindestbeitrag liegen.


    Auf die 1.400 € sind dann zunächst KESt und Soli zu entrichten, also rund 370€. Aufgrund der Günstigerprüfung in der Einkommensteuererklärung dürfte ein erheblicher Teil davon aber wieder erstattet werden.

    Das man diese "Kalkulation" jedes Jahr genau passend hinbekommt ist eher unwahrscheinlich, wie Sovereign auch angemerkt hat. Generell, auf längere Sicht kann man aber schon grob planen.

    ... das Erbe einer Lebensversicherung der Eltern zum Beispiel...

    Dieser Fall zum Beispiel würde die Höhe der Krankenkassenbeträge nur für das Jahr des Zugangs durcheinanderbringen. Ich würde da in dem betreffenden Jahr durch freiwillig mehr Krankenkassenbeitrag "voraus"zahlen entsprechend gegensteuern. Den entsprechenden Betrag kann man sich ja anhand der LV Summe ungefähr ausrechnen.


    Die Krankenkassenbeiträge sind bei der Einkommenssteuererklärung voll ansetzbar und würden für das Jahr anfallende Einkommenssteuer weiter verringern.

  • Ich hab nicht alle Kommentare im Detail gelesen und entschuldige mich daher für ggf. Doppelungen.
    "Im ersten Jahr als Privatier orientieren sich die KK & PV-Beiträge zunächst am letzten Jahr als Angestellter."

    Das kenne ich nicht so. Wenn du in die private GKV (+Pflegeversicherung) einzahlst, muss dein monatliches Einkommen angegeben werden - das beträgt 0,00 EUR. Damit hättest du als kinderloser Single den monatlichen Mindestsatz von 200 EUR.
    Die Frage ist, ob du sonstiges verstecktes Einkommen hast, z.B. Mieten&Pachten, Renten (aus BAV, Privatvorsorge, Berufsunfähigkeit, etc.). -> Alles anzugeben.
    Kapitalerträge - in diesem Fall eben deine Aktien - gehören auch dazu. Ob und wie man das vorab angibt, ist für mich fraglich. Auf meinem damaligen Antrag stand "bitte Nachweise anfügen", aber nicht, aus welchem Jahr ;) Ich könnte mir vorstellen, dass es geschätzt wird und dann ggf. nachberechnet. -> Würd ich die Krankenkasse einfach mal unverbindlich anfragen.

    Denk dran, dass Banken monatliche Geldeingänge erwarten. Hast du diese als Privatier nicht, fallen auch hier ggf. Kontoführungsgebühren an, die mit einzuplanen sind.