Hallo, ich hab eine Frage zur Vorabpauschale. Der Kurs/Wert von einem meiner ETFs (thesaurierend) ist im Jahr 2023 gestiegen, daher fiel hier die Vorabpauschale an. Allerdings stehe ich insgesamt, seit dem Kauf, weiterhin im Minus mit diesem ETF. Würde ich heute verkaufen dann mit Verlust. Bekäme ich dann die Vorabpauschale zurück oder wird mir diese gutgeschrieben in irgendeiner Form. Es wäre aus meiner Sicht sehr unfair Steuern zahlen zu müssen trotz erzielten Verlust. Kennt sich dazu jemand aus?
Vorabpauschale
- Juk
- Erledigt
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
-
-
Hallo Juk
"Zurück" kommt die Steuer auf die Vorabpauschale in einem solchen Fall nicht.
Beim Verkauf mit Verlust wird der Verlusttopf sonstige entsprechend gefüllt und dann automatisch mit Gewinnen (ggf. zukünftig) verrechnet
Einzelheiten z. B HIER
Vorab-Steuer auf ETFs: Führt das zu doppelten Steuern?Im Januar wird bei Deinem ETF/Fonds eine automatische Vorab-Steuer fällig. Neulich haben wir Dir erklärt, was Du deshalb tun musst. Heute beantworten wir die…www.finanztip.deGruß Thomas
-
Hallo Thomas, danke für die Antwort! Das hab ich glaub ich verstanden.
Angenommen ich hätte nur 1 ETF, vor 5 Jahren einmalig 100k investiert. Dieser wäre heute bei -20k Wertverlust. Aber im Jahr 2023 fand eine +10k Wertsteigerung statt, d.h. die Vorabpauschale würde anfallen. Ich verkaufe diesen etf 1 Jahr später mit -20k Verlust. Meine Vorabpauschale/Steuer bekomme ich nicht vollständig zurück. Von meinem Verlusttopf hätte ich nur was wenn ich irgendwann mal wieder in ETFs investiere und dort dann auch einen Gewinn erziele. Falls ich mich aber gefrustet für immer aus der Aktien Welt zurück ziehe wäre ich doppelt gekniffen, -20k Verlust gemacht und xy Steuern gezahlt. Ich weiß ist ein extrem Beispiele
-
Falls der Gesetzgeber es irgendwann mal noch hinbekommt, die inzwischen als verfassungswidrig festgestellte Verlustverrechnung zu ändern, dann kann man zwischen allen Gewinn- und allen Verlusttöpfen verrechnen...
-
-
Okay, danke !
-
Welt zurück ziehe wäre ich doppelt gekniffen, -20k Verlust gemacht und xy Steuern gezahlt. Ich weiß ist ein extrem Beispiele
So ähnlich erging es mir, habe von daher dann doch nicht, wie ursprünglich angedacht die Reißleine gezogen.
Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben.