Anfang 2025 bucht Dir Dein Depotanbieter vermutlich Steuern vom Verrechnungskonto ab – auch wenn Du gar nichts verkaufst oder Ausschüttungen bekommst. Was dahinter steckt und was Du jetzt tun musst, haben wir Dir hier bereits erklärt.
Zur Vorabpauschale erreichen uns immer wieder Detailfragen aus der Finanztip-Community. Deshalb liefern wir Dir heute die Antworten zu den wichtigsten Themen:
1. Wird die Vorabsteuer später beim ETF-Verkauf berücksichtigt oder zahl ich doppelt?
Die Steuer auf die Vorabpauschale ist eine Vorabsteuer. Das heißt, dass sich nur der Zeitpunkt ändert, wann Du die Steuer bezahlst. Alles, was Du jetzt zahlst, musst Du also später beim Verkauf nicht mehr bezahlen. Es wird nicht nochmal bzw. doppelt besteuert.
Du musst Dich dabei auch um nichts kümmern. Jeder Deiner Depotanbieter speichert dauerhaft ab, worauf Du bereits welche Steuer gezahlt hast.
2. Und was, wenn ich den Depotanbieter wechsel?
Bei einem Depotübertrag werden Deine Steuerdaten mitübertragen. Dabei können aber mal Fehler passieren. Lad deshalb unbedingt all Deine Steuerunterlagen runter, bevor Du das alte Depot kündigst und speicher sie sicher ab.
3. Zählt der Sparerpauschbetrag bzw. Freistellungsauftrag (FSA) von 2024 oder 2025?
Auch wenn es um die Wertentwicklung von 2024 geht: Die Vorabsteuer wird im Januar 2025 berechnet und eingezogen. Deshalb belastet sie Deine 1.000€ Sparerpauschbetrag/FSA für 2025.
Hast Du für 2024 noch etwas FSA übrig, musst Du ihn also nicht dafür aufheben. Nutz ihn lieber, um z. B. Anteile mit Gewinn zu verkaufen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Aber denk ans Reinvestieren – Stichwort Zinseszinseffekt.
4. Ich habe ETF-Anteile mit Verlust verkauft. Wird das mit der nächsten Vorabsteuer verrechnet?
Verluste wandern bei Deinem Depotanbieter in einen "Verlustverrechnungstopf" – da werden sie gespeichert, bis Du sie nutzen kannst, um sie mit Gewinnen bzw. auch einer Vorabpauschale zu verrechnen.
Erzielst Du im nächsten Jahr einen Kursgewinn, wird die Vorabsteuer darauf also automatisch mit Deinem gespeicherten Verlust verrechnet. Du musst dann keine oder weniger Steuer zahlen und auch Deinen Pauschbetrag nicht dafür nutzen.
5. Bekomm ich die Vorabsteuer zurück, wenn ich danach noch im gleichen Jahr mit Verlust verkaufe?
Ja, dann schreibt Dir Dein Depotanbieter die Steuer wieder gut. Ob ganz oder anteilig, kommt darauf an, wie hoch Dein Verlust war. Verkaufst Du aber erst mehrere Jahre später mit Verlust, bekommst Du nicht alle vorherigen Vorabsteuern zurück.
Die Vorabpauschalen, auf die Du diese Steuern gezahlt hast, werden aber als Verlust gespeichert. Wenn Du dann später nochmal einen ETF oder Fonds mit Gewinn verkaufst, werden der Verlust und die gezahlte Vorabsteuer automatisch angerechnet.
6. Kann ich die Vorabsteuer mit Verlusten aus Einzelaktien verrechnen?
Nein. Verluste aus Einzelaktien können nach aktuellem Stand nur mit Gewinnen aus Einzelaktien verrechnet werden, nicht mit Gewinnen aus Fonds oder ETFs.
7. Was gilt bei Gemeinschafts- und Kinderdepots?
Bei Gemeinschaftsdepots gelten dieselben Regeln. Die Steuer ist weder doppelt noch halb so groß. Aber: Zu zweit ist Euer Pauschbetrag doppelt so groß (2.000€).
Bei Kindern kommt’s drauf an
Sparst Du fürs Kind in Deinem eigenen Depot, musst Du die Steuer selbst zahlen bzw. Deinen Pauschbetrag/FSA dafür hernehmen. Ist es ein reines Kinderdepot auf den Namen des Kinds, hat es einen eigenen Pauschbetrag – der in den meisten Fällen ausreichen dürfte. Falls nein, müssen trotzdem keine Steuern anfallen. Wie Du das vermeidest, liest Du in unserem Ratgeber zum Kinderdepot.
8. Was bezweckt das Finanzamt damit eigentlich?
Ganz einfach: Besser früher Steuern sehen als spät. Nachteil für Dich: Du kannst dieses Geld nicht mehr investieren, falls Dein Freistellungsauftrag nicht reicht, um die Summe abzufangen. Falls er aber ganz genau reicht, ist es sogar gut: So hast Du Deinen ETF zumindest etwas steueroptimiert – und musst später nicht nochmal Steuern zahlen.
Ausführliche Infos zur Vorabpauschale inkl. praktischem Rechner findest Du in unserem Ratgeber zur Vorabpauschale.