GRV: Das Durchschnittsentgelt fiel 2022? Oder doch nicht?

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  • Rentenpunkte kaufen: Früher in Rente gehen oder Rente erhöhen
    Wenn Du früher in Rente willst, kannst Du die Abzüge mit dem Kauf von Rentenpunkten ausgleichen. Wir erklären für wen sich das 2022 besonders lohnt.
    www.finanztip.de

    Zitat

    Warum waren Rentenpunkte 2022 so günstig?

    Das Durch­schnitts­ge­halt sank von 2021 auf 2022 deutlich auf 38.901 Euro (West) beziehungsweise 37.333 Euro (Ost) gesunken. Dadurch waren auch Rentenpunkte besonders günstig. Grund für das sinkende Durchschnittsentgelt war die Corona-Pandemie und die viele Kurzarbeit im Jahr 2020 und 2021. Diese Entwicklung schlug sich 2022 im Durchschnittsentgelt nieder.

    Wenn ich mir Tabellen angucke, dann kann ich nicht einheitlich erkennen, dass das Durchschnittsentgeld 2022 gesunken ist.


    1) hier ja, aber da waren die Zahlen noch vorläufige Zahlen:

    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traeger/BayernSued/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2023_1.pdf?__blob=publicationFile&v=2


    Zitat

    2020 39.167,00 €

    2021 40.463,00 €

    2022 * 38.901,00 €

    2023 * 43.142,00 €


    2) hier nicht mehr

    Durchschnittsentgelt – Wikipedia


    Zitat
    2024 45.358 EUR 1,0140 vorläufig bis 12/2025 [6]
    2023 43.142 EUR 41.967 EUR 1,0280 vorläufig bis 12/2024 [7]
    2022 42.053 EUR 40.358 EUR 1,0420 [6]
    2021 40.463 EUR 38.317 EUR 1,0560 [7]
    2020 39.167 EUR 36.604 EUR 1,0700 [8]


    Hat wikipedia hier falsche Zahlen?

    Oder hat die GRV mit den vorläufigen Zahlen daneben gelegen?

  • Hat wikipedia hier falsche Zahlen?

    Nee, das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2022 ist relativ niedrig gewesen, das (endgültige) Durchschnittsentgelt ist gut 7% höher. Das ist aber nicht weiter wild.

    Das vorläufige Durchschnittsentgelt ist bei der Berechnung einer Rente relevant, aber nur für das Jahr des Rentenbeginns und das Vorjahr. (Irgendwo weiter oben müsste ich letztens auch auf den entsprechenden Paragraphen verwiesen haben.) Deswegen war zum Jahreswechsel diese Geschichte im Newsletter und sonstwie im Internet, dass man doch möglichst noch einen Rentenbeginn in 2023 wählen möge. (Hatten wir hier auch bereits thematisiert.)

    Beim Ausglich von Rentenabschlägen werden die "Kosten" für einen Entgeltpunkt auch mittels des vorläufigen Durchschnittentgeltes des Jahres der Antragstellung ermittelt.

    Also soweit alles richtig. Diejenigen, die es betrifft, haben wahrscheinlich ein Schriftstück mit den relevanten vorläufigen Durchschnittsentgelten und für alle anderen spielt das vorläufige Durchschnittsentgelt für ein vergangenes Jahr keine Bedeutung mehr.


    Kann man hier auch sehen:

    Anlage 1 SGB 6 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    Ansonsten zur Berechnung:

    § 70 SGB 6 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Hier Absatz 1.

  • Bedeutet das nicht, dass diejenigen, die es sich leisten konnten und auch getan haben, dann Rentenpunkte 7% "unter Wert" erkauft haben? Sozusagen sofort schon mal eine 7% ige Rendite?

  • Bedeutet das nicht, dass diejenigen, die es sich leisten konnten und auch getan haben, dann Rentenpunkte 7% "unter Wert" erkauft haben? Sozusagen sofort schon mal eine 7% ige Rendite?

    Hm, mit der sofortigen Rendite tue ich mir etwas schwer, da für eine Rendite ja auch Rückflüsse da sein müssen. Dass der "Einkauf" günstiger war, ist aber unbestritten. Break-even müsste damit deutlich schneller erreicht sein. :)

  • Bedeutet das nicht, dass diejenigen, die es sich leisten konnten und auch getan haben, dann Rentenpunkte 7% "unter Wert" erkauft haben?

    Ob das "unter Wert" war, vermag ich nicht zu beurteilen. Mit Sicherheit hat derjenige die Rentenpunkte zu einem günstigen Preis eingekauft.


    Allerdings ist das Schnee von gestern (beziehungsweise vom letzten und vom vorletzten Jahr).


    Entweder man hat gekauft oder man hat nicht gekauft. Ändern daran kann man jetzt nichts.

  • Ob das "unter Wert" war, vermag ich nicht zu beurteilen. Mit Sicherheit hat derjenige die Rentenpunkte zu einem günstigen Preis eingekauft.


    Allerdings ist das Schnee von gestern (beziehungsweise vom letzten und vom vorletzten Jahr).


    Entweder man hat gekauft oder man hat nicht gekauft. Ändern daran kann man jetzt nichts.

    Der Schnee von morgen könnte so aussehen, wie der Schnee von gestern. ;)