BAV, ab wann wird die Dynamik unsinnig

  • Hallo Community,


    ich stelle mir gerade die Frage, wann es rechnerisch am sinnvollsten ist den Beitrag zur BAV nicht mehr weiter zu steigern (oder sie ggf. sogar ganz beitragsfrei zu stellen).


    Wenn wir uns mal die folgende Tabelle ansehen, dann dürfte das nach der 7. Dynamikerhöhung sein, da das Beitragsplus geringer ist als das spätere Rentenplus - sprich: es ist (rein auf die Rendite betrachtet) sinnvoller das Beitragsplus stattdessen einfach auf die Seite zu legen.


    Es ist natürlich klar, dass das zur Seite gelegte Geld (Erträge mal außen vor gelassen) nur so viele Jahre reicht reicht wie man es bis zum Beginn der Rente anspart, während die BAV lebenslang gezahlt wird - aber letzteres wird ja auch erst ab einem Alter von 80+ zum Vorteil.


    Sehe ich das ganze richtig, oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?






    Erhöhung Beitrag Beitragsplus garantierte Rente Rentenplus gegenüber Vorjahr
    0 330,95 744,5
    1 347,5 16,55 767,89 23,39
    2 364,88 17,38 791,19 23,3
    3 383,12 18,24 814,35 23,16
    4 402,28 19,16 837,34 22,99
    5 422,39 20,11 860,1 22,76
    6 443,51 21,12 882,6 22,5
    7 465,69 22,18 904,78 22,18
    8 488,97 23,28 926,58 21,8
    9 513,42 24,45 947,96 21,38
    10 539,09 25,67 968,84 20,88
    11 566,04 26,95 989,15 20,31
    12 594,34 28,3 1008,82 19,67
    13 624,06 29,72 1027,79 18,97
    14 655,26 31,2 1045,97 18,18
    15 688,02 32,76 1063,26 17,29
    16 722,42 34,4 1079,59 16,33
    17 758,54 36,12 1094,84 15,25
    18 796,47 37,93 1108,92 14,08
    19 836,29 39,82 1121,71 12,79


    PS

    Ja, statt BAV könnte man natürlich auch z.B. per ETF paren. In diesem Fall ist die BAV aber durchaus beabsichtigt (da entsprechende Zuzahlungen des AG + der Gewissheit, dass Geld in der BAV im Worst-Case "Hartz4-sicher"ist, während man seinen ETF gezwungenermaßen auflösen und ausgeben müsste)

  • Es sind Monatswerte. Wie man sieht liegen sie über der Schwelle von 4% der Beitragsbemessungsgrenze, d.h. es fallen Sozialbeiträge an. Da diese aber vom AG vollumfänglich getragen werden ist es mir "egal". Der Monatsbeitrag erhöht sich im obigen Beispiel um 5% jährlich, d.h. schreitet auch schneller voran als die Anpassung der Bemessungsgrenze. Dies ließe sich aber anpassen, ist aber nochmal ein andres Thema . Erstmal soll es nur um den richtigen Zeitpunkt für den "Absprung" gehen

  • Hallo Cheribakef und willkommen im FT Forum, als erstes wäre es wichtig wieviel der Arbeitgeber dazu gibt, dass ist das Hauptkriterium ob sich der Vertrag lohnt oder nicht. Auf den Finanztip Seiten ist das sehr gut erklärt. Thema Abgaben zur Krankenversicherung, gehe von der gesetzlichen aus, werden diese bei Auszahlung zu 100% fällig, abzüglich der knapp 200€ Freibetrag, wie sich dieser weiter entwickelt wissen wir nicht. Die Beträge über der Fördergrenze würde ich definitiv nicht bezahlen wollen.

  • Rechne doch einfach mal aus warum es sich für dich lohnen würde dein Geld in ein intransparentes Versicherungsprodukt zu stecken.

    Solltest du Hilfe bei ausrechnen benötigen wird sich hier bestimmt jemand finden.

  • Der AG zahlt einen Sockelbetrag von 50€ zzgl. 30% auf meine eigene Einzahlung.


    Aber mir geht es NICHT darum, die BAV mit anderen Investitionsmöglichkeiten zu vergleichen. Es geht explizit also nicht darum, ob sich die BAV lohnt oder nicht.


    Mir geht es ausschließlich darum - bei reiner Betrachtung der Zahlen der BAV - zu bestimmen, wann der sinnvollste Zeitpunkt ist, keine Beitragssteigerung mehr vorzunehmen - daher auch die obige Tabelle.

  • Hmm um da was sinnvolles zu schreiben müsste man wissen wie alt du wirst… wenn du bei der BAV unbedingt in diesen Höhen bleiben möchtest wäre für mich die Fördergrenze der Moment die Bremse zu treten, hatte ich ja bereits geschrieben.

  • + der Gewissheit, dass Geld in der BAV im Worst-Case "Hartz4-sicher"ist

    Hast Du dieses Vertriebsargument mal hinterfragt?


    Nach heutiger Rechtslage bleibt das Vermögen in der bAV zwar geschützt - sowohl vor dem Staat als auch vor Dir als auch vor potentiellen Erben - aber wenn Du in der Rentenphase Sozialleistungen beziehst, sind nur die ersten 100 € monatlich vollständig Harz-IV-sicher.