Schufa Auskunft für neuen Arbeutgeber?

  • Hallo zusammen,


    eine potentieller Arbeitgeber fordert nach erstem Gespräch und mündlicher Interessenbekundung ein polizeiliches Führungszeugnis sowie eine (einfache) Schufa Auskunft für die Personalabteilung.

    Zur Info: der zur Diskussion stehende Job ist zu auf 100% Provision basierend.


    Die Begründung der Arbeitgebers, warum er die Schufa Auskunft braucht, ist, dass er bei ausstehenden Forderungen rückwirkend alle verdienten Provisionen an den/die Gläubiger auszahlen muss.


    Das hört sich doch sehr komisch an - was ist eure Meinung?

  • Ich finde 100% Provision schon merkwürdig. Sicher dass das überhaupt ein Angestelltenverhältnis ist und keine (Schein-)Selbständigkeit?


    Mir selbst ist das noch nicht begegnet, ich weiß aber auch nicht, ob es Branchen gibt, wo es üblich ist,eine Schufa-Auskunft zu verlangen.

  • Eine potentielle Arbeitgeber fordert nach erstem Gespräch und mündlicher Interessenbekundung ein polizeiliches Führungszeugnis sowie eine (einfache) Schufa Auskunft für die Personalabteilung.

    Und jetzt fragt sich: Willst Du den Job? Wenn ja, wirst Du die Schufa-Auskunft beibringen, mit Zähneknirschen oder ohne.


    Oder: Der Arbeitgeber will Dich, obwohl Du die geforderte Schufa-Auskunft nicht beibringen willst. Dann nimmt er Dich auch ohne.


    Eine Diskussion hier in diesem Forum ändert an dieser Sachlage vermutlich nichts.

  • Mir selbst ist das noch nicht begegnet, ich weiß aber auch nicht, ob es Branchen gibt, wo es üblich ist,eine Schufa-Auskunft zu verlangen.

    Gibt es. Beispielsweise bei Banken oder Versicherungen, wenn man dort "heikle" Positionen hat, was auch IT-Jobs umfassen kann.
    Da kann eine Schufa-Auskunft und polizeiliches Führungszeugnis nötig sein, um eine gewisse Zuverlässigkeit zu beweisen - und dass nicht vielleicht die Gefahr besteht, dass Unternehmens- oder Kundendaten gegen Geld gestohlen werden.

  • Gibt es. Beispielsweise bei Banken oder Versicherungen, wenn man dort "heikle" Positionen hat, was auch IT-Jobs umfassen kann.
    Da kann eine Schufa-Auskunft und polizeiliches Führungszeugnis nötig sein, um eine gewisse Zuverlässigkeit zu beweisen - und dass nicht vielleicht die Gefahr besteht, dass Unternehmens- oder Kundendaten gegen Geld gestohlen werden.

    es ist aber kein Unternehmen im Banken/Versicherungssektor.......sondern Vertrieb bei Solarenergie.

    Und, ja, ich finde das alles nicht sonderlich seriös.....

  • Hallo mowbray,


    wie schon andere Foristen bemerkt haben, Ihnen wird keine Anstellung als Arbeitnehmer angeboten. 100% nur Provision bedeutet auch, Sie bekommen auch einmal nichts im Monat. So eine Regelung verstößt schon gegen das Mindestlohngesetz und noch jede Menge Sozialversicherungsregelungen. Wollen Sie einen Job als freier Handelsvertreter?


    Gruß Pumphut

  • Hallo mowbray,


    wie schon andere Foristen bemerkt haben, Ihnen wird keine Anstellung als Arbeitnehmer angeboten. 100% nur Provision bedeutet auch, Sie bekommen auch einmal nichts im Monat. So eine Regelung verstößt schon gegen das Mindestlohngesetz und noch jede Menge Sozialversicherungsregelungen. Wollen Sie einen Job als freier Handelsvertreter?


    Gruß Pumphut

    dessen bin ich mir bewußt. Wirklich wollen? Nein. Aber ggf. müßen....

  • Bei Provisionszahlungen mit Stornohaftung, egal ob an einen Arbeitnehmer oder Handelsvertreter, wird sich jeder vernünftige Arbeit-/Auftraggeber gegen das Risiko absichern wollen, dass Pfändungen vorliegen oder eintrudeln. Dann wären die Provisionen nämlich weg, und er würde auf den Stornos sitzen bleiben. Das ist normal und in Ordnung. Die Alternative wäre, die Provisionen erst zu zahlen, wenn kein Stornorisiko mehr besteht. Das wird der Provisionsempfänger nicht wollen.

  • Bei Provisionszahlungen mit Stornohaftung, egal ob an einen Arbeitnehmer oder Handelsvertreter, wird sich jeder vernünftige Arbeit-/Auftraggeber gegen das Risiko absichern wollen, dass Pfändungen vorliegen oder eintrudeln. Dann wären die Provisionen nämlich weg, und er würde auf den Stornos sitzen bleiben. Das ist normal und in Ordnung. Die Alternative wäre, die Provisionen erst zu zahlen, wenn kein Stornorisiko mehr besteht. Das wird der Provisionsempfänger nicht wollen.

    aha...so hatte ich das noch nicht gesehen. Aber wieso kann der Arbeit-/Auftraggeber haftbar für etwaige Pfändungen/ausstehende Zahlungsrückstände des Handelsvertreters gemacht werden gemacht werden ? Ein normaler Arbeitgeber kann doch auch nicht zur Kasse gebeten werden wenn eine Angestellter Schulden nicht begleicht.

  • Hallo mowbray,

    Ein normaler Arbeitgeber kann doch auch nicht zur Kasse gebeten werden wenn eine Angestellter Schulden nicht begleicht.

    Doch, bis zur Pfändungsfreigrenze kann der Arbeitgeber verpflichtet werden, den Lohn nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Gläubiger zu überweisen. Außer dem Mehraufwand in der Lohnbuchhaltung ist das dem Arbeitgeber prinzipiell auch egal, ob er den fälligen Lohn nun auf das Konto A oder B überweist.


    Gruß Pumphut

  • aha.....krass! hätte ich nicht gedacht,,,,

    Der Arbeitgeber verliert dabei ja nichts, er muss ja nicht doppelt zahlen. Ohne Pfändung wird ja ggf. auch ein Teil des Gehalts zur Tilgung von Schulden verwendet, nur überweist da nicht der Arbeitgeber direkt an den Gläubiger.


    Gehaltspfändungen haben aus Gläubigersicht den großen Vorteil, dass der Gläubiger direkt Geld aus dem Gehalt bekommt, der Schuldner das also gar nicht erst zum anderweitigen Ausgeben „in die Finger“ (also aufs Konto) bekommt.