Bayerische Versorgungskammer

  • Hallo in die Runde,


    es gibt ja einige Versorgungskammern, bei denen Angehörige bestimmter Berufe während der Tätigkeit pflichtversichert sein müssen. Während Zeiten der Arbeitslosigkeit kann und sollte man sich freiwillig weiterversichern, um Ansprüche zu sichern.


    Kann jemand sagen, wie rentabel diese freiwilligen Beiträge sind? Sprich, ist es sinnvoll, mehr als den Minimalbeitrag einzuzahlen, oder mach ich lieber nur das Minimum und stecke den Rest in ETFs?

    Bei mir als Schauspieler ist es konkret die Bayerische Versorgungskammer.


    Wenn jemand was weiß, bitte gerne antworten.

  • Es gibt ja einige Versorgungskammern, bei denen Angehörige bestimmter Berufe während der Tätigkeit pflichtversichert sein müssen.

    So etwa um die 90 sind es, und jeder dieser Einrichtungen geht es wirtschaftlich unterschiedlich gut.

    Während Zeiten der Arbeitslosigkeit kann und sollte man sich freiwillig weiterversichern, um Ansprüche zu sichern.

    Es kann sein, daß man während der Arbeitslosigkeit dort weiter Pflichtbeiträge leisten muß.

    Kann jemand sagen, wie rentabel diese freiwilligen Beiträge sind? Sprich, ist es sinnvoll, mehr als den Minimalbeitrag einzuzahlen, oder mach ich lieber nur das Minimum und stecke den Rest in ETFs?

    Solche Versorgungseinrichtungen legen primär in festverzinslichen Papieren an. Wenn der Zins hoch ist, geht es ihnen gut, wenn der Zins schlecht ist, geht es ihnen schlecht. Ich habe eine bestimmte Versorgungseinrichtung im Blick, die auch freiwillige Einzahlungen erlaubt und in ihrer Satzung auch schreibt, was das an Rente bringt (diese Information findet man nur selten in derlei Satzungen). Für diese Einrichtung gilt: Eine freiwillige Einzahlung bringt aktuell etwa 20% weniger, als sie als freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rente bringen würde.


    Antwort also: Unterschiedlich.


    Eine ETF (worunter man hier einen Aktien-ETF versteht) ist ein grundsätzlich anderes Anlageinstrument, nämlich höher rentierlich, dafür aber höher volatil. Für ein Anlagevermögen ist es sinnvoll, festverzinsliche Papiere ("Sicherheitsbausteine") mit Aktien zu mischen ("Renditebausteine"). Für die Sicherung einer Basisrente würde ich keine ETFs nehmen, sondern vermutlich sogar in die gesetzliche Rente einzahlen.


    Das Einkommen eines Schauspielers kann sehr stark schwanken, auch bekannte Gesichter sind gelegentlich mal sehr lange ungewollt ohne Engagement - also: arbeitslos. Da mag man dann für den Lebensunterhalt auf ein Depot zurückgreifen, das eigentlich zur Alterssicherung gedacht war.


    Nur wenige Menschen führen sich vor Augen, daß man für eine Rente von überschaubaren 1.500 €/m ab dem Alter von 65 ein Vermögen von etwa einer halben Million braucht. Die ist so leicht nicht zusammengespart. Mit 100.000 € Vermögen macht man bezüglich Alterssicherung so gut wie nichts (wenn es denn die einzige ist).

  • Hallo zusammen,

    die Pflichtbeiträge sind i.d.R. weiter zu zahlen. Der ggf. freiwillige weitere Beitrag kann gestrichen werden.


    Die Absicherung über ein Versorgungswerk sichert auch Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene ab.


    Sie rentieren unterschiedliche. Ich sehe bei manchen, dass Sie ihren Aktienanteil, ohne hin nicht sehr groß, heruntergefahren haben.


    Ein weltweiter ETF wird immer interessanter.


    BU usw. nicht vergessen.


    Versorgungswerke
    Pflichtversicherung für die meisten freien Berufe
    www.finanztip.de


    LG

  • Ich habe noch vergessen auch bezüglich der Krankenversicherung hat es Auswirkungen.


    Ggf. Zuschuss zur Krankenversicherung prüfen.

    https://www.finanztip.de/gkv/k…versicherung-der-rentner/

    Versorgungswerke zahlen eigentlich keinen Zuschuß zur Krankenversicherung.


    Die gesetzliche Rente tut es wohl auch nur deswegen, weil sie die deutsche Soziallegende am Leben halten möchte. Aus meiner Sicht wäre es ehrlicher, wenn man den Zuschuß deklarieren und mit der Rente auszahlen würde (wie es bei Privatversicherten auch erfolgt).

  • Es gibt auch Versicherte, die gesetzlich [krankenversichert sind] und die Rente von einem Versorgungswerk beziehen.

    Die bekommen aber vom Versorgungswerk auch keinen Zuschuß zur Krankenversicherung.


    Bedingung für den Status "KVdR", also Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse als Rentner, ist nicht nur die langjährige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, sondern auch eine gesetzliche Rente. Wer nur die Zeit erfüllt, aber keine gesetzliche Rente hat, ist dann dennoch freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert (mit den entsprechenden finanziellen Folgen).


    Wer das als Freiberufler rechtzeitig auf dem Schirm hatte, hat sich aus diesem Grund sinnvollerweise nebenher mit freiwilligen Rentenbeiträgen eine kleine gesetzliche Rente aufgebaut (speziell für Mütter ist das eine echte Überlegung!).


    [Wir kommen vom Thema ab!]