Berufsständische Versorgungswerke Wie funktionieren die Rentenkassen der Kammerberufe?

Jan Scharpenberg
Jan Scharpenberg •
Experte Rente

Das Wichtigste in Kürze

  • Versorgungswerke sind alternative Rentenkassen für Angestellte und Selbstständige in den Kammerberufen.
  • In den meisten Fällen ist die Mitgliedschaft Pflicht. Dafür kannst Du Dich von der Einzahlung in die gesetzliche Rente befreien lassen.
  • Die Beiträge und Leistungen sind bei jedem Versorgungswerk unterschiedlich.
  • Auf eine Rente vom Versorgungswerk zahlst Du im Ruhestand den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung.
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In einem berufsständischen Versorgungswerk baust Du als Mitglied eines Kammerberufs Deine Rentenansprüche auf. Die rund 90 verschiedenen Versorgungswerke in Deutschland sind nach Berufsgruppen und Regionen unterteilt.

Wie Versorgungswerke funktionieren, welche Vor- und Nachteile es gibt und worauf Du achten solltest, erklären wir in diesem Ratgeber.

Was sind berufsständische Versorgungswerke?

Berufsständische Versorgungswerke sind die Rentenkassen für Mitglieder der Kammerberufe. Das sind die Berufe, bei denen Du für die Ausübung einer Kammer beitreten musst. Diese Kammern, wie beispielsweise die Ärztekammern, dienen der Einhaltung von Berufsregeln und Qualitätsstandards.

Unterteilt sind die Versorgungswerke nach Berufsgruppen und nach Regionen, oft Bundesländern.

Für folgende Berufsgruppen gibt es Versorgungswerke:

  • Humanmediziner
  • Tiermediziner
  • Zahnmediziner
  • Apotheker
  • Architekten
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
  • Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
  • Ingenieure, in bestimmten Regionen
  • Psychotherapeuten, in bestimmen Regionen

Die rund 90 Versorgungswerke in Deutschland haben laut der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen mehr als eine Million Mitglieder (Stand: Ende 2024).

Achtung, Verwechslungsgefahr: Das Versorgungswerk der Presse ist kein berufsständisches Versorgungswerk. Es ist eine von mehreren Berufsverbänden ins Leben gerufene Kollektiv-Versorgung, über die Medienschaffende mit einer Direktversicherung zusätzliche Altersvorsorge betreiben können.

Ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk Pflicht?

Mit der Aufnahme in die Berufskammer entsteht für die meisten Mitglieder ebenfalls eine Pflicht, dem jeweiligen Versorgungswerk beizutreten. Das gilt sowohl für Freiberufler als auch für Angestellte in den Kammerberufen.

Welches Versorgungswerk zuständig ist, richtig sich nach dem Berufsstand und dem Bundesland, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird.

Wie funktionieren Versorgungswerke? 

Berufsständische Versorgungswerke sind für die Rentenansprüche ihrer Mitglieder zuständig. Sie kümmern sich um den Einzug der Beiträge, das Verwalten und Anlegen des Geldes sowie die Auszahlung der Renten. Darüber hinaus zahlen Versorgungswerke auch Leistungen, wenn ein Mitglied seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann.

In ihrer Funktion ähneln Versorgungswerke demnach der deutschen Rentenversicherung (DRV). Allerdings haben sie bei der Kapitalverwaltung deutlich mehr Freiheiten.

Versorgungswerke kombinieren ein Umlageverfahren, wie es auch die DRV nutzt, mit dem Ansatz der kollektiven Kapitaldeckung. Das bedeutet, dass sie einen Teil des eingezahlten Geldes der arbeitenden Mitglieder an Mitglieder im Ruhestand auszahlen. Der andere Teil wird am Kapitalmarkt investiert, um Rendite zu erwirtschaften.

Wie hoch sind die Beiträge im Versorgungswerk?

Grundsätzlich kann jedes Versorgungswerk selbst über die Höhe der Beiträge seiner Mitglieder entscheiden. Es gibt deutschlandweit dementsprechend unterschiedliche Regelungen.

Die Beiträge für Selbstständige richten sich prinzipiell nach den Einnahmen. Angegeben werden sie in der Regel als Prozentsatz des Einkommens und gelten meist bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei manchen Versorgungswerken gibt es oberhalb dieses Werts abweichende Prozentsätze. Ebenfalls üblich sind Nachlässe in den ersten Jahren der Selbstständigkeit.

Wie hoch sind die Beiträge für Angestellte im Versorgungswerk? 

Als angestelltes Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk zahlst Du in der Regel denselben Beitragssatz wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. In diesem Jahr beträgt er 18,6 Prozent. Davon tragen Du und Dein Arbeitgeber jeweils die Hälfte – das ist auch beim Versorgungswerk der Fall (§ 172a SBG VI).

Bei einigen Versorgungswerken ist es auch möglich, mehr Geld selbst einzuzahlen, um Deinen Rentenanspruch zu erhöhen.

Für freiwillige Mitglieder in Versorgungswerken gelten meist andere Regelungen als für Pflichtmitglieder.

Wie funktioniert die Beitragsbefreiung in der DRV? 

Als angestelltes Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk hast Du die Möglichkeit, Dich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen (§ 6 SGB VI). Diese Regelung sorgt dafür, dass Du nicht doppelt Beiträge zahlen musst.

Theoretisch kannst Du Dich als angestelltes Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk auch entscheiden, weiterhin in die gesetzlichen Rentenkasse einzuzahlen. Du lässt Dich in diesem Fall also nicht befreien. Den Pflichtbeitrag für die Mitgliedschaft in Deinem Versorgungswerk musst Du dann allerdings zusätzlich zahlen.

Was sind die Vor- und Nachteile von Versorgungswerken?

Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk kann im Vergleich mit der gesetzlichen Rentenkasse sowohl Vorteile als auch Nachteile haben.

Ob die von der DRV abweichende Kapitalanlagestrategie für Dich eher ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wirst Du erst am Ende wissen. Fest steht: Ein Teil des Geldes wird investiert. Im Durchschnitt führt das zu höheren Renten als bei einem reinen Umlageverfahren.

Allerdings kann das Investieren am Kapitalmarkt auch Verluste zur Folge haben. Und dementsprechend zu einer Senkung der Rentenansprüche führen. So geschehen beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin.

Wie hoch sind die Krankenkassenbeiträge auf Deine Rente? 

Auf Deine Rente aus dem Versorgungswerk musst Du im Alter den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen (§ 250 SGB V). Für die gesetzliche Krankenversicherung liegt er in diesem Jahr inklusive Zusatzbeitrag bei durchschnittlich 17,5 Prozent. Für die Pflegeversicherung bei 4,2 Prozent, wenn Du keine kindergeldberechtigten Kinder hast. Auch für eine private Krankenversicherung bekommst Du keinen Zuschuss.

Du zahlst damit doppelt so viel wie Ruheständler, die eine gesetzliche Rente bekommen – unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Denn bei ihnen zahlt die Rentenkasse den halben Beitragssatz (§ 249a SGB V) beziehungsweise einen Zuschuss.

Auf welche Einkünfte musst Du Krankenkassenbeiträge zahlen? 

Bekommst Du nur die Rente aus Deinem Versorgungswerk und keine gesetzliche Rente, musst Du darüber hinaus auch auf alle weiteren Einkünfte im Ruhestand den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das betrifft unter anderem Einnahmen aus Vermietung oder Kapitaleinkünfte.

Erhältst Du von beiden Institutionen eine Rente, kannst Du Dich unter Umständen in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichern. Dadurch zahlst Du nur auf die beiden Renten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, aber nicht auf weitere Einkünfte.

Welche Stolperfallen solltest Du bei Versorgungswerken beachten?

Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung gilt immer nur für den jeweiligen Job, für den Du den Antrag gestellt hast.

Wechselst Du den Arbeitsplatz oder nimmst eine neue Tätigkeit auf, musst Du einen neuen Antrag stellen. Vergisst Du diesen Schritt, musst Du sowohl Beiträge an das Versorgungswerk als auch an die gesetzliche Rente zahlen.

Warst Du einen Teil Deines Arbeitslebens in der gesetzlichen Rentenkasse rentenversichert, beispielsweise vor Deinem Eintritt in das Versorgungswerk, hättest Du theoretisch auch einen gesetzlichen Rentenanspruch. Allerdings bekommst Du die gesetzliche Rente nur ausgezahlt, wenn Du auch die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllst.

Prüfe in einem solchen Fall frühzeitig vor Deinem Ruhestand, ob es sich für Dich lohnt, durch freiwillige Beiträge an die DRV zusätzliche Beitragsmonate aufzubauen, um auf die notwendigen fünf Jahre zu kommen.

Ist die Rente aus dem Versorgungswerk ausreichend? 

Mit einer Rente aus einem Versorgungswerk hast Du schon einmal einen sehr guten Grundbaustein für Dein Einkommen im Ruhestand. Allerdings wird dieser nicht ausreichen, um Deinen Lebensstandard im Alter zu halten.

Wenn Du zusätzlich zum Versorgungswerk noch Vermögen für den Ruhestand aufbauen möchtest, schau Dir am besten unsere Ratgeber zu den Themen ETF-Sparplan und dem neuen Altersvorsorgedepot an.

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