Rein beitragszahlungstechnisch wäre natürlich der Exitus unmittelbar nach Auszahlung der günstigste Fall.
Ich war selbst bei einer Antwort auf die Frage und habe diese dann verworfen mit Blick auf die Haarspalter hier im Forum.
Die Einmalauszahlung wird nämlich nicht etwa 120 Monate verbeitragt, wie es überall geschrieben steht, sondern nur bis zu 120 Monaten. Sollte der Rentner vor Ablauf dieser Frist versterben, wird der Beitrag nämlich wirklich bis zu seinem Lebensende verlangt und nicht 120 Monate lang.