Fälligkeit einer privaten zusätzlichen Altersvorsorge: monatliche Rentenzahlung vs. einmalige Kapitalleistung

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Rein beitragszahlungstechnisch wäre natürlich der Exitus unmittelbar nach Auszahlung der günstigste Fall. :evil:

    Ich war selbst bei einer Antwort auf die Frage und habe diese dann verworfen mit Blick auf die Haarspalter hier im Forum.


    Die Einmalauszahlung wird nämlich nicht etwa 120 Monate verbeitragt, wie es überall geschrieben steht, sondern nur bis zu 120 Monaten. Sollte der Rentner vor Ablauf dieser Frist versterben, wird der Beitrag nämlich wirklich bis zu seinem Lebensende verlangt und nicht 120 Monate lang. :)

  • Danke an alle für hilfreiche Hinweise 🙏


    Abschließend noch ein Hinweis auf die im April 2001 vom Vermittler im Verkaufsgespräch vor Unterschrift gemachten Aussagen:


    - > garantierte monatl. Rente von 199,40 €, inkl. mögl. Zins 378,60 €; 515,40 € wurden bisher (also 2001) erreicht. Stand heute - 28.01.24 - weiß ich: es sind 182,10 €


    -> alternativ Kapitalabfindg.: 73.214,00 €. Stand heute - 28.01.24 - weiß ich: es sind 35.188,49 €


  • Abschließend noch ein Hinweis auf die im April 2001 vom Vermittler im Verkaufsgespräch vor Unterschrift gemachten Aussagen:


    - > garantierte monatliche Rente von 199,40 €, inklusive möglichem Zins 378,60 €; 515,40 € wurden bisher (also 2001) erreicht. Stand heute - 28.01.24 - weiß ich: es sind 182,10 €


    -> alternativ Kapitalabfindung: 73.214,00 €. Stand heute - 28.01.24 - weiß ich: es sind 35.188,49 €

    Ach! Hätte er diese Zusagen doch in den Vertrag geschrieben!

    Aber er war wohl listig genug, das nicht zu tun.

  • Lebt der Vermittler noch und weißt du wo der wohnt?


    Du könntest ihm mal fragen warum er dich so angelogen hat.


    Ändert zwar nichts an deiner Rente aber zumindest würde er wissen das er früher Verträge verkauft hat die aus Lügen bestehen.

  • […]


    Du könntest ihm mal fragen warum er dich so angelogen hat.


    Ändert zwar nichts an deiner Rente aber zumindest würde er wissen das er früher Verträge verkauft hat die aus Lügen bestehen.

    Die Firma existiert heute nicht mehr. Ebenso wie die Volksfürsorge - der ursprüngliche Rückversicherer - nach der Finanzkrise von Generali übernommen wurde, die mittlerweile den Laden 2019 an eine Viridium Gruppe verkauft hat, wo das Geschäft von einer Proxalto Lebensversicherung AG fortgeführt wird. Die Rückversicherung ist eh nicht mein Ansprechpartner, das ist die Unterstützungskasse, die aber auch durch die Republik marodiert: bei Vertragsabschluss war die in Hamburg, inzwischen gehören die zur Heubeck AG in Köln. 😂


    Ich schildere das nicht, um bedauert zu werden, sondern lediglich, um jüngeren Semestern zu zeigen, wie das in der Vergangenheit oft gelaufen ist und dass sie heute - so die Hoffnung - bessere und einfachere Möglichkeiten haben: macht einen Sparplan auf den MSCI World, denn Finanzen könnt ihr selber, wenn ihr euch bei Finanztip schlau lest!

  • Ach! Hätte er diese Zusagen doch in den Vertrag geschrieben!

    Aber er war wohl listig genug, das nicht zu tun.

    So ist es. Ich war aber immerhin so schlau, seinen Schmierzettel, auf die er die Zahlen geschrieben hat, mit zu den Vertragsunterlagen zu nehmen, um am Ende den Realitätscheck zu machen...🤷🏼‍♂️

  • Lag zum Zeitpunkt der Warnung die Auszahlung schon mehr als 10 Jahre zurück?


    Jedes Vorsorgeprodukt, das irgendwann einmal über den Arbeitgeber gelaufen ist, wird von der Krankenkasse in gleicher Weise behandelt, egal ob Direktversicherung, Unterstützungskasse oder ein anderer der Durchführungswege.

    fyi: der Kollege ist seit Dekaden freiwillig in der GKV versichert; das scheint den Unterschied zu machen... ;)

  • Ich habe meinen Mann beerbt. Aus seinem Versorgungskonto erhalte ich ein mal jährlich eine Kapitalleistung. Laut meinen Unterlagen muss ich 10 Jahre lang an die Krankenkasse zahlen. Das ist nicht lebenslänglich.

  • Ich habe meinen Mann beerbt. Aus seinem Versorgungskonto erhalte ich ein mal jährlich eine Kapitalleistung. Laut meinen Unterlagen muss ich 10 Jahre lang an die Krankenkasse zahlen. Das ist nicht lebenslänglich.

    Moin, alles gut: betroffen davon sind offensichtlich nur freiwillig in der GKV versicherte Personen…

  • Ich habe meinen Mann beerbt. Aus seinem Versorgungskonto erhalte ich ein mal jährlich eine Kapitalleistung. Laut meinen Unterlagen muss ich 10 Jahre lang an die Krankenkasse zahlen.

    Betroffen davon sind offensichtlich nur freiwillig in der GKV versicherte Personen…

    Von der grundsätzlichen Beitragspflicht von Kapitalabfindung sind nicht nur freiwillig Versicherte betroffen, sondern auch Pflichtversicherte. Aber wir sind hier in Deutschland: Dort ist vieles komplizierter als in anderen Ländern, und es kommt sehr auf die Details an. Was bei der hanseatin im Detail vorliegt, ahne ich nicht.