Bgzl. Rürup-Rente (Basisrente),Alternative für gutverdienende Selbstständige
Hallo Redaktionsteam "Finanztip", lieber Martin Klotz,
im Artikel "Rürup-Rente (Basisrente),Alternative für gutverdienende Selbstständige"
- https://www.finanztip.de/ruerup-rente-basisrente/
schreiben Sie (im 4. Abschnitt unter der Bild-Überschrift "Rürup-Steuererstattung bei unterschiedlichen Einkommen", Fußnote 1):
ZitatWir nehmen an, ein Selbstständiger zahlt 18,6 Prozent seines Jahresgehalts im Jahr 2024 in den Rürup-Vertrag ein, maximal 16.852 Euro pro Jahr. Das ist der derzeitige Beitragshöchstsatz der gesetzlichen Rentenversicherung. Weitere Annahmen: Er ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, als Betriebskosten setzt er 1.230 Euro an.
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: Dezember 2023)
Das macht mich stutzig .. . Wie kommen die auf 1230 Euro Betriebskosten im selben Atemzug mit der Krankenversicherung ?
5175 BMG KK in 2024.
1230 / 5175 BMG = 23,77% und
1230 / (0,146 + 0,034 + 0,015) = 6307 Euro (1230/ allg. Satz + maximaler Pflegebeitrag + Zusatzbeitrag avg 1,5% = immer noch höher als BMG)?!
=> Sind die "Betriebskosten" etwa im "Jahresgewinn vor Steuern" nicht inkludiert ?
=> Oder setzen Sie einen "Arbeitgeber-Teil" der Krankenkassenkosten als Betriebsausgaben ab ?
(wäre letzteres überhaupt zulässig, normalerweise trägt der "gutverdienende Selbstständige" in der Überschrift doch die gesamten KK-Kosten alleine !?)
Herzlichen Dank für eine informelle Antwort, verbleibe ich
mit besten Grüßen