Rürup-Rente (Basisrente),Alternative für gutverdienende Selbstständige

  • Bgzl. Rürup-Rente (Basisrente),Alternative für gutverdienende Selbstständige


    Hallo Redaktionsteam "Finanztip", lieber Martin Klotz,


    im Artikel "Rürup-Rente (Basisrente),Alternative für gutverdienende Selbstständige"

    - https://www.finanztip.de/ruerup-rente-basisrente/

    schreiben Sie (im 4. Abschnitt unter der Bild-Überschrift "Rürup-Steuererstattung bei unterschiedlichen Einkommen", Fußnote 1):


    Zitat
    Wir nehmen an, ein Selbstständiger zahlt 18,6 Prozent seines Jahresgehalts im Jahr 2024 in den Rürup-Vertrag ein, maximal 16.852 Euro pro Jahr. Das ist der derzeitige Beitragshöchstsatz der gesetzlichen Rentenversicherung. Weitere Annahmen: Er ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, als Betriebskosten setzt er 1.230 Euro an.
    Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: Dezember 2023)


    Das macht mich stutzig .. . Wie kommen die auf 1230 Euro Betriebskosten im selben Atemzug mit der Krankenversicherung ?

    5175 BMG KK in 2024.

    1230 / 5175 BMG = 23,77% und

    1230 / (0,146 + 0,034 + 0,015) = 6307 Euro (1230/ allg. Satz + maximaler Pflegebeitrag + Zusatzbeitrag avg 1,5% = immer noch höher als BMG)?!


    => Sind die "Betriebskosten" etwa im "Jahresgewinn vor Steuern" nicht inkludiert ?

    => Oder setzen Sie einen "Arbeitgeber-Teil" der Krankenkassenkosten als Betriebsausgaben ab ?

    (wäre letzteres überhaupt zulässig, normalerweise trägt der "gutverdienende Selbstständige" in der Überschrift doch die gesamten KK-Kosten alleine !?)


    Herzlichen Dank für eine informelle Antwort, verbleibe ich

    mit besten Grüßen

  • Hallo! Ich bin in dem genannten Artikel ebenfalls über die Berechnung gestolpert. Die Berechnung der Einkommensteuer in der Beispieltabelle ist für mich nicht nachvollziehbar.


    Z.B. ergibt sich für 2024 (mit https://www.steuertipps.de/ser…/einkommensteuer-rechner/) bei einem Jahresgewinn von 50000€ eine ESt + Soli von 10906€ (ohne Rürup). In der Tabelle stehen jedoch nur 7137€ und mir ist ein Rätsel, wie diese Zahl zustande kommt. Kann jemand helfen?

  • Ja, Gewinn ist nicht gleich zu versteuerndes Einkommen. Vom Gewinn gehen noch Sonderausgaben (also in dem Fall die Kosten für die angenommene freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung) ab. Letztere sind ca. 15,5% (KV) + ca. 3% (PV) von 50 000 Euro, das zu versteuernde Einkommen ist daher eher bei 40 000 Euro, und dann kommt der Betrag von ca. 7000 Euro Einkommensteuer hin.

  • Hm, ich glaube da kommt etwas nicht hin in der Rechnung. Als Selbständiger darf man die Beiträge zur freiwilligen KV auch nur bis zu einem Höchstbetrag von 2800€ absetzen.

  • Hm, ich glaube da kommt etwas nicht hin in der Rechnung. Als Selbständiger darf man die Beiträge zur freiwilligen KV auch nur bis zu einem Höchstbetrag von 2800€ absetzen.

    Das stimmt so nicht. Wer die Krankenversicherung alleine trägt (z. B. als Selbständiger) kann die Kranken- und Pflegeversicherung komplett absetzen, wenn danach noch "Luft" zu den 2.800 Euro bleibt, kann diese "Luft" für weitere Versicherungen genutzt werden. Wer Hilfe hat (z. B. durch einen Arbeitgeber), für den gelten 1.900 Euro.


    Die Formulierung im EStG ist nicht gerade lesefreundlich, aber so ist es gemeint.

  • Hm, ich glaube da kommt etwas nicht hin in der Rechnung. Als Selbständiger darf man die Beiträge zur freiwilligen KV auch nur bis zu einem Höchstbetrag von 2800€ absetzen.

    Und genau da bist du auf dem Holzweg.


    Die Grenze von 2.800 € gilt nicht für sog. "Basisbeiträge" zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die 2.800 greifen nur dann, wenn die Basisbeiträge niedriger wären als 2.800 € und du noch andere "nachrangig" abziehbare Aufwendungen hättest wie z. B. Haftpflicht- oder BU-Beiträge.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977