Für dies (Vertrag) gibt es jenes (Gutschein)

  • Hi,


    bei einem deutschen Elektronikhändler, ich nenne den Händler an dieser Stelle nicht weil ich keine Werbung mache, gibt es auf den ersten Blick ein interessantes Angebot.

    Schließe über den Elektronikhändler einen Mobilfunkvertrag ab, gibt es unterschiedliche Gutscheine für Waren in dem Geschäft. Der Wert des sogenannten

    "Geschenk-Coupons" unterscheiden sich zum Preis des jeweiligen Mobilfunkvertrags, auch über mehrere Hundert Euro.

    Weil ich sowohl von dem Händler als auch vom Personal im Geschäft keine Antwort auf meine Frage erhalten habe, frage ich doch mal hier :)


    Gehen wir mal davon aus, ich bekomme als Gegenleistung zum Abschluss des Vertrages einen 300 € Gutschein für Waren in dem Geschäft.

    Muss ich für den Gutschein nachträglich Steuern entrichten?

  • Würde ich jetzt tatsächlich anders sehen:

    Bei der Kontoeröffnung habe ich keinen finanziellen Aufwand.

    Beim Mobilfunkvertrag zahle ich ja monatlich Summe X, im Gegenzug erhalte ich einen Gutschein.

    Wäre es kein Gutschein, sondern ein Rabatt auf der Rechnung (der finanziell ja das selbe Ergebnis bringt), würde niemand das als Einkünfte ansehen. Wieso sollte das bei einem Gutschein dann anders sein? Ich habe ja daraus keine Einkünfte, sondern mindere nur meine Zahlung über die komplette Laufzeit.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Ich hab zwar keine Ahnung, aber meiner Meinung nach wirds dann schwierig, wenn du die (vollen) Kosten für den Mobilfunkvertrag irgendwie von der Steuer absetzen möchtest.

    Bei einem Gewerbevertrag müsste man das natürlich dagegenrechnen, korrekt.

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    Grover Norquist