Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) Das sind in der Steuererklärung sonstige Einkünfte

Jörg Leine
Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Zu den sonstige Einkünften gehören zum Beispiel gesetzliche Renten, Unterhaltsleistungen, private Veräußerungsgeschäfte und gelegentliche Vermietungen.
  • Auch Abgeordnetenbezüge, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und Gewinne in vielen TV-Shows zählen dazu.
  • Lottogewinne müssen nicht versteuert werden.  

So gehst Du vor

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Der Begriff „Sonstige Einkünfte“ bezeichnet eine eigenständige Einkunftsart bei der Einkommensteuer. Das bedeutet aber nicht, dass hier lediglich die Einkünfte rein gehören, die nicht in die anderen sechs Einkunftsarten gehören. Das Einkommensteuergesetz regelt exakt, was zu den sonstigen Einkünften zählt (§ 22 EStG). Finanztip beschreibt in diesem Ratgeber die wichtigsten und welche in der Steuererklärung angegeben werden müssen.

Was sind Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen?

Zu den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen gehören die sogenannten Leibrenten und andere Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, der landwirtschaftlichen Alterskasse und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Auch Renten aus privaten Rentenversicherungen sowie Unterhaltsleistungen listet das Einkommensteuergesetz dazu auf (§ 22 EStG).

Finanztip beantwortet Dir dazu die wichtigsten Fragen.

Wie werden Renten als sonstige Einkünfte besteuert?

Seit 2005 gilt für diese Leibrenten das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt: In der Ansparphase wird die Vorsorge für das Alter steuerlich durch Zulagen beziehungsweise durch Abzug als Sonderausgaben begünstigt. In der Auszahlungsphase unterliegen die Rentenzahlungen in vollem Umfang oder in Teilen der Einkommensteuer. 

Für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus einer Rürup-Rente ist seit dem Jahr 2005 das Renteneintrittsjahr für den Besteuerungsanteil in Prozent maßgebend. Der jeweilige Prozentsatz damit auch der dauerhaft festgeschriebene Freibetrag ist in einer Tabelle in Nummer 1 Satz 3 aa festgelegt (§ 22 EStG). Demnach sind solche Renten ab dem Jahr 2058 zu 100 Prozent zu versteuern. 

Achtung: Bis 2023 sollten das sogar schon 2040 passieren. Aber mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 wurde das geändert.

Ausführlicher kannst Du das im Ratgeber zur Rentenbesteuerung nachlesen. Dort gibt es auch eine Tabelle, in der Du nachsehen kannst, wie viel Deiner Rente steuerfrei ist.

Was gilt für private Ren­ten­ver­si­che­rungen?

Bei Renten aus einer privaten Rentenversicherung wird nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert. Dieser ermittelt sich nach dem bei Beginn der Rente vollendeten Lebensjahr der rentenberechtigten Person. Auch dafür gibt es in EStG eine Tabelle in Nummer 1 Satz 3 bb (§ 22 EStG). Das gilt ausdrücklich nicht für Rürup-Renten.

Beispiel: Nur 18 Prozent der erhaltenen privaten Rentenzahlungen sind zu versteuern, wenn Du bei Beginn der Rente das 65. Lebensjahr vollendet hast. Als Folge ist die private Ren­ten­ver­si­che­rung im Vergleich zu anderen Vorsorgeprodukten für einkommensstarke Rentnerinnen und Rentner besonders attraktiv. 

Wie machst Du Unterhaltsleistungen steuerlich geltend? 

Das erklären wir an einem Beispiel: Der geschiedene Ehepartner erhält Unterhaltszahlungen von der Ex-Partnerin. Diese Unterhaltszahlungen sind zu versteuern, wenn der Mann zugestimmt hat, dass die Ex-Frau die Unterhaltsleistungen im Rahmen des sogenannten Realsplittings als Sonderausgaben abziehen kann (§ 10 Absatz 1 Nr. 1 EStG). Insoweit entstehen nach dem Korrespondenzprinzip steuerpflichtige Einkünfte in gleicher Höhe (§ 22 Absatz 1 Nr. 1a EStG). 

Tipp: Wenn Du Unterhalt bekommst, solltest Du Deine Zustimmung zum Realsplitting von der Verpflichtung der unterhaltspflichtigen Person abhängig machen, dass dieser alle steuerlichen und außersteuerlichen Nachteile ausgleicht, die Dir durch die Versteuerung der Unterhaltszahlungen entstehen. Ausführliche Information findest Du im Ratgeber zum Ehegattenunterhalt.

Was sind private Veräußerungsgeschäfte?

Zu den privaten Veräußerungsgeschäften gehört der Verkauf einer privaten, vermieteten Immobilie sowie von Bitcoins und anderen Kryptowährungen, Gold und anderen Edelmetallen, Schmuck, Kunstgegenständen und noch einigem mehr.

Die Regeln zur Besteuerung dieser privaten Veräußerungsgeschäfte werden zwar im gleichen Paragraf in Nummer 2 erwähnt (§ 22 EStG). Allerdings nur mit dem Hinweis, dass diese in Paragraf 23 EStG festgelegt sind. 

Im Prinzip geht es darum, dass eine Person etwas erwirbt, um es recht schnell wieder mit Gewinn zu verkaufen. Und diesem spekulativem Treiben gebietet Paragraf 23 Einhalt - vor allem mit Fristen.

  • Der Gewinn aus dem Verkauf einer privaten, vermieteten Immobilie ist erst nach Ablauf einer Spekulationsfrist von zehn Jahren nach Erwerb steuerfrei. Mehr dazu kannst Du im Ratgeber zur Spekulationssteuer nachlesen.
  • Der Verkauf von Bitcoins, Gold und anderen Wertgegenständen ist hingegen nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei. Ausführliche Informationen dazu findest Du im Ratgeber zu Kryptos und Steuern.

Musst Du alle Verkäufe innerhalb der Spekulationsfrist versteuern? 

Du musst fast alle Gewinne versteuern, die Du innerhalb der jeweiligen Spekulationsfrist erzielt hast. Es gibt immerhin eine Freigrenze: Erzielst Du innerhalb der Spekulationsfrist weniger als 1.000 Euro Gewinn, wird keine Steuer fällig. Sind es aber 1.000 Euro oder mehr, muss der gesamte Betrag versteuert werden. 

Achtung: Bis Ende 2023 betrug diese Freigrenze noch 600 Euro. Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 wurde das aber geändert, rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf die beschriebenen 1.000 Euro.

Welche weiteren sonstige Einkünfte gibt es?

Zu den sonstigen Einkünften gehören gemäß § 22 EStG:

  • in Nummer 3 Einkünfte, die keiner anderen Einkunftsart zuzurechnen sind - die „Einkünfte aus sonstigen Leistungen
  • in Nummer 4 Abgeordnetenbezüge
  • in Nummer 5 Riester-Renten sowie Zahlungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen

Finanztip erklärt Dir jetzt diese Punkte.

Was sind Einkünfte aus sonstigen Leistungen?

Zu den Einkünften aus sonstigen Leistungen gehören unter anderem:

  • Prämien, die Du zum Beispiel bei einer Kontoeröffnung oder einem Depotwechsel erhältst
  • die gelegentliche Vermietung von beweglichen Gegenständen, etwa wenn Du Dein Auto, Motorboot, Wohnmobil oder Handwerksgeräte einer anderen Person für kurze Zeit überlasst und dafür Geld bekommst
  • Provisionen, zum Beispiel für die gelegentliche Vermittlung von Wohnungen
  • regelmäßige Gewinne bei Pokerspielen und ähnlichem, hier wird dann oft auch noch Gewerbesteuer fällig
  • Einnahmen als Rettungschwimmer
  • Honorare für die Teilnahme an wissenschaftlichen Studien

Steuerfrei sind diese Einkünfte bis zu einer Freigrenze von 256 Euro im Jahr. Das bedeutet: Alles unter 256 Euro ist steuerfrei, alles ab diesem Betrag ist komplett steuerpflichtig. 

Was gilt für Gewinne aus TV-Shows?

Einige Zeit war unklar, wie mit Gewinnen aus TV-Shows und ähnlichem steuerlich umgegangen werden muss. Doch bereits am 24. April 2012 entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil (Az. IX R 6/10), dass solche Preisgelder einkommensteuerpflichtig sind. Im damaligen Fall hatte der Gewinner der 5. Staffel des TV-Sendeformats „Big Brother“ auf RTL II geklagt und verloren. Deshalb ist diese Entscheidung auch als Big-Brother-Urteil bekannt.

Der Gewinner schuldete – wie alle anderen Kandidaten auch – dem Veranstalter seine ständige Anwesenheit im Big-Brother-Haus; er musste sich während seines Aufenthalts ununterbrochen filmen und belauschen lassen und nach Auswahl an Wettbewerben mit anderen Kandidaten teilnehmen. Dieses aktive wie passive Verhalten des Klägers hat der BFH auf der Basis des entgeltlichen Teilnahmevertrags als steuerpflichtige sonstige Leistung gemäß Paragraf 22 Nr. 3 EStG angesehen. 

Sind Lottogewinne zu versteuern?

Nein, wenn Du den Jackpot im Lotto knackst - oder dabei einen anderen Gewinn erzielst - musst Du keine Steuern bezahlen. Denn anders als bei den meisten TV-Shows hast Du keine Leistung erbracht. Gewinne aus reinem Glücksspiel sind demnach steuerfrei.  

Bedenke: Legst Du das Geld aber zum Beispiel als Tagesgeld, Festgeld, ETF oder in einem Geldmarktfonds an, musst Du die Gewinne daraus dann doch versteuern.

Was gilt steuerlich für Abgeordnetenbezüge?

Abgeordnetenbezüge zählen steuerlich zu den sonstigen Einkünften (§ 22 EStG). Das betrifft Abgeordnete auf Bundes- und Landesebene sowie im Europaparlament. Die Spanne reicht von Entschädigungen und Amtszulagen über Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie Übergangsgeldern bis zu Sterbegeldern und Versorgungsabfindungen.

Zählen Riester-Renten zu den sonstigen Einkünften?

Ja. Riester-Renten, aber auch Zahlungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind sonstige Einkünfte. Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es hier keinen steuerlichen, prozentualen Freibetrag. Einzig der Abzug von Werbungskosten in Höhe von 102 Euro ist möglich. 

Autoren
Udo Reuß

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