Krankenkassenbeitrag Rentner

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Nochmal ein Versuch, weil mich das Thema einfach interessiert und der TE Manzel mir nicht vorkam, als sei er ein Troll, oder doch?


    Wie ging das Thema aus, Manzel :?:

    Manzel:

    • Mitglied seit 14. Februar 2024
    • Letzte Aktivität: 23. März 2024

    Es hat schon mal einer gefragt, dem ich am 08.10.2024 dasselbe geantwortet habe. User Manzel hat sich seitdem aber auch nicht wieder blicken lassen. Offensichtlich handelt es sich hierbei um einen 1-Themen-Foristen.

  • Er hat Mist erzählt, das wird's sein. Kam mir schon recht früh sehr spanisch vor.

    Er hat sich vor 10 Monaten das letzte Mal hier eingezeichnet. Es dürfte zwecklos sein, ihn über eine öffentliche Anfrage im Forum erreichen zu wollen.

  • Die Angelegenheit ist erst jetzt zu einem Ende gekommen und ich habe auch keinen Mist erzählt. Also bitte keine voreiligen Schlüsse ziehen und beleidigen!

    Die Krankenkasse hat nun, wohl auch auf Druck des Sozialgerichtes, eingeräumt, dass die Zahlungsaufforderung so nicht gemeint war, sondern erst eingetreten wäre, wenn über den 30.10.2023 hinaus keine Pflichtversicherung bestanden hätte. Dies war aber in dem Bescheid so nicht angegeben und außerdem wusste die Krankenkasse ja, dass eine Pflichtversicherung besteht. Also dieser Rückzieher war eine kleinlaute Fehlereingestehung. Die Klage konnte nun zurückgenommen werden, da keine Forderungen seitens der Krankenkasse geltend gemacht werden.

  • Die Angelegenheit ist erst jetzt zu einem Ende gekommen und ich habe auch keinen Mist erzählt. Also bitte keine voreiligen Schlüsse ziehen und beleidigen!

    Die Krankenkasse hat nun, wohl auch auf Druck des Sozialgerichtes, eingeräumt, dass die Zahlungsaufforderung so nicht gemeint war, sondern erst eingetreten wäre, wenn über den 30.10.2023 hinaus keine Pflichtversicherung bestanden hätte. Dies war aber in dem Bescheid so nicht angegeben und außerdem wusste die Krankenkasse ja, dass eine Pflichtversicherung besteht. Also dieser Rückzieher war eine kleinlaute Fehlereingestehung. Die Klage konnte nun zurückgenommen werden, da keine Forderungen seitens der Krankenkasse geltend gemacht werden.

    Wirklich schade, dass man erst ein Gericht bemühen musste. Das hätte man auch im Rahmen des Widerspruchs lösen können.