Hallo,
sitze an der Steuererklärung und hätte folgende grundsätzliche Frage:
Wir haben gemeinsame Veranlagung und 4 Finanzinstitute/Banken/Broker. Zwei davon werden gemeinsam genutzt (gemeinsame Konten), die beiden anderen sind von jedem separat und alleine geführt. Können wir den Freistellungsauftrag von gesamt 2000 EUR beliebig verteilen? Oder sind wegen der gemeinsamen Konten irgendwelche Besonderheiten zu berücksichtigen?
Danke schon mal...
Pasquino